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Dringlichkeitsentscheidungen seit dem 23. März 2020

Die politische Arbeit in der Stadt Bergisch Gladbach ruht auch in Zeiten der Corona-Krise nicht vollständig. Diese dringenden Entscheidungen wurden seit der Absage von Rats- und Gremiensitzungen am 23. März 2020 getroffen:

Begrenzung der Wahlplakate

Aussetzung der Beiträge für Kindertagesstätten, Kindertagesbetreuungen und den Offenen Ganztag für den Monat Mai

Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis - Zustimmung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

(Neu-)Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Förderverein des Bergischen Museums in Bensberg

Honorare Musikschule und VHS - Zahlung auch bei ausgefallenen Seminaren/Kursen

Aussetzung der Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen Satzungen für Inanspruchnahme von Kindertagespflege, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Primarbereich und in der Sekundarstufe I

Anträge CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zur Umbesetzung in Ausschüssen

Zum Hintergrund:

Seit dem 23. März 2020 finden in Bergisch Gladbach bis auf weiteres keine Rats- oder Ausschusssitzungen statt.

Politische Beschlüsse, sofern sie unaufschiebbar sind, müssen jedoch unabhängig von der Sitzungsarbeit sichergestellt werden. Für die als wenig dringlich eingestuften Entscheidungen ist dies nicht erforderlich; sie sollen zurückgestellt werden, bis der Sitzungsbetrieb wieder anläuft.

Notwendige Beschlüsse können per Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied bzw. den/die betreffende/n Ausschussvorsitzende/n gefasst werden. Die Gemeindeordnung NRW sieht dieses Instrument vor für den Fall, dass eine Einberufung nicht rechtzeitig möglich ist.

Um während der coronabedingten Ausfallzeit gefasste Beschlüsse auf eine möglichst breite demokratische Basis zu stellen, wurde vereinbart, dass jeweils die Fraktionsvorsitzenden für ihre Fraktion die Stimmen sammeln und en bloc abgeben. Diese Lösung trägt sowohl der Gesundheitsvorsorge als auch dem parlamentarischen Gedanken Rechnung. Die eigentliche Dringlichkeitsentscheidung wird anschließend auf der Basis der auf diesem Wege gefundenen Einigung getroffen.