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Ausschüsse und Beiräte

Ausschüsse des Rates der Stadt Bergisch Gladbach

  • Hauptausschuss
  • Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
  • Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Demografie und Gleichstellung von Frau und Mann
  • Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft
  • Ausschuss für den Stadthausneubau
  • Ausschuss für die Konversion des Zanders-Geländes
  • Jugendhilfeausschuss
  • Planungsausschuss
  • Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss
  • Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen
  • Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Die komplette Auflistung aller Ausschüsse und ihrer Mitglieder finden Sie hier als PDF-Datei zum Download.

Die Termine für die kommenden Sitzungen der Ausschüsse finden Sie im Ratsinformationssystem.

Beiräte

Die von der Stadt Bergisch Gladbach eingesetzten Beiräte sind zunächst einmal Ansprechpartner für die Mitglieder der Interessengruppen, für die sie von ihrer Bezeichnung her stehen. Sie beraten aber auch Rat oder Ausschüsse und Verwaltung der Stadt sowie Institutionen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen im Stadtgebiet.

Die Beiräte informiert die verantwortlichen Stellen über spezifische Probleme ihrer Klientel; sie erarbeiten auch Empfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituation. Im übrigen berät der Beirat über die Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen. Nicht zwangsläufig geht es dabei um den "großen Wurf"; oft sind es auch die kleinen Verbesserungen, die die Lebensqualität positiv beeinflussen.

Weitere Gremien

Kein Beirat aufgrund kommunaler Satzungsbestimmungen ist der Integrationsrat, dessen Bildung für Bergisch Gladbach eine Pflichtaufgabe gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW ist.


Auch der Jugendamtselternbeirat ist ein in § 9 b Kinderbildungsgesetz NRW verankertes Gremium, das als Interessenvertretung der Kindergarteneltern auf kommunaler Ebene fungiert.