Betiligung im Sachverständigenverfahren nach § 68 Abs. 2 BauO NRW
Sie sind als Sachverständiger mit der Aufgabe betraut, einen bautechnischen Nachweis nach § 68 Abs. 2 BauO NRW zu erbingen, dass das geplante Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht?
Gerne prüfen wir für Sie die Belange des abwehrenden Brandschutzes!
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung per Post an die folgende Adresse:
Feuerwehr Bergisch Gladbach
Abteilung 10-12 - Gefahrenvorbeugung
Paffrather Straße 175
51465 Bergisch Gladbach
Parallel senden Sie Ihre Unterlagen bitte auch per E-Mail, damit wir unsere digitale Objektakte pflegen können:
E-Mail: gefahrenvorbeugung@stadt-gl.de
Betreff: SV-Beteiligung: "Adresse Objekt"; "Name Sachverständiger/Büro"
Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO
Sie sind mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nach § 9 BauPrüfVO, im Rahmen der Errichtung oder Änderung eines Sonderbaus gemäß § 50 BauO NRW betraut?
Bei komplexen brandschutztechnischen Planungen sind wir offen, dass Sie uns diese im Rahmen eines kostenpflichtigen Vorgespräches vorstellen, so dass der Abstimmungs- und Änderungsbedarf im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens minimiert wird.
Stellen Sie gerne Ihre Terminafrage per E-Mail, ein geeigneter Sachbearbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen:
E-Mail: gefahrenvorbeugung@stadt-gl.de
Betreff: SV-Terminanfrage: "Adresse Objekt"; "Name Sachverständiger/Büro"