Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur.
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen
aktuelle Ausschreibungen, Förderungen, Wettbewerbe & Preise
Aktion Mensch - Förderaktion: Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt
Frist: Bis die Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausgeschöpft sind
Fast jeder zweite Jugendliche erlebt im Alltag Ausgrenzung, Beleidigungen oder Gewalt. Trotzdem sprechen fast 80 % der Betroffenen selten oder nie darüber. Gemeinsam mit unseren Projekt-Partnern wollen wir Jugendliche stark machen für ein gerechtes und empathisches Miteinander.
Im Fokus unserer Förderaktion stehen Projekte, die junge Menschen dabei unterstützen:
• ein Bewusstsein für die Folgen von Ausgrenzung und Mobbing zu entwickeln,
• Handlungssicherheit im Umgang mit ausgrenzendem Verhalten zu gewinnen,
• ihre sozialen Kompetenzen auszubauen und
• sich aktiv für ein respektvolles und inklusives Miteinander einzusetzen.
Wir bezuschussen Ihr inklusives Projekt mit bis zu 7.500 € ganz ohne Eigenmittel.
Weitere Infos: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/foerderaktion-zeichen-setzen
Plakatwettbewerb "Gefühle zeigen!"
Frist: 19.04.2026
Die Bildungsstätte Anne Frank ruft mit dem Plakatwettbewerb "Gefühle zeigen!" junge Menschen dazu auf, sich künstlerisch mit ihren Emotionen auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt stehen persönliche Gefühle wie Angst, Wut, Hoffnung, Mut oder Freundschaft, die vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Krisen sichtbar gemacht werden sollen.
Kriege, Klimawandel, Rechtsruck. Die Welt im Krisenmodus treibt uns alle um. Gefühle wie Angst, Einsamkeit und Leistungsdruck können überwältigend sein. Doch nicht nur sie sind Teil unseres Lebens, sondern auch positive Empfindungen wie Mut und Freundschaft. Manchmal ist es gar nicht so leicht, die vielen widersprüchlichen Gefühle in uns zu erklären …
Doch wie heißt es so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Mit Kunst können wir zeigen, was wir fühlen – ob Freude, Schmerz, Liebe, Hoffnung, Wut oder Sehnsucht. Denn Kunst ist wie eine eigene Sprache, mit der wir wortlos ausdrücken können, was uns bewegt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Emotionen künstlerisch auszudrücken, z.B. in Landschaften, abstrakten Kleksen oder fantasievollen Traumbildern.
Wir wollen deine Gefühlswelt sehen. Gestalte ein Kunstwerk, das zeigt, welche Emotionen dich im letzten Jahr begleitet haben. Egal ob abstraktes Gefühlschaos oder die Verbildlichung einer Emotion, die dich besonders beschäftigt hat. Sei mutig und kreativ!
Mach mit bei unserem Kunstwettbewerb und gestalte ein Plakat zu unserem diesjährigen Motto „Gefühle zeigen!“. Wir wollen, sehen, welche Farben, Formen und Bilder du für deine Emotionen findest.
Ob Malerei, Zeichnung, Collage oder (digitale) Illustration – greif‘ zum Stift, Pinsel, Spraydose oder einem anderen Tool und überrasche uns mit deinen Ideen!
Die Bewertung durch eine unabhängige Fachjury findet in drei Alterskategorien statt:
• bis 14 Jahre
• 15 bis 19 Jahre
• 20 bis 29 Jahre
Weitere Infos: https://www.bs-anne-frank.de/kunstwettbewerb/
Creative Innovation Lab 2026
Frist: 23.04.2026
Die Förderung Creative Innovation Lab des Programms Creative Europe will Akteur:innen aus verschiedenen Kultur- und Kreativbranchen dazu anregen, innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen zu entwickeln und zu testen.
Das Projekt muss nicht unbedingt unmittelbar auf den audiovisuellen Sektor zugeschnitten sein, sondern kann auch als Modell dienen, wenn es leicht in die audiovisuelle Branche übertragen werden kann. Projekte müssen mindestens eines der folgenden Themen abdecken:
• Virtuelle Welten als Umgebung für die Promotion europäischer Inhalte und Erschließung neuen Publikums
• Innovative digitale Lösungen für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Promotion unter Nutzung neuester Technologien
• Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der audiovisuellen Branche und der Kultur- und Kreativwirtschaft
Anträge stellen können einzelne unabhängige europäische Unternehmen aus dem Kultur- und Kreativbereich (inkl. AV-Branche) oder ein Konsortium von mind. zwei Partnern aus Creative-Europe-Mitgliedsländern. Aufgerufen sind insbesondere auch Start-ups und Tech-Unternehmen, Kulturorganisationen, Unternehmen der Kreativwirtschaft, Business-Inkubatoren und -Acceleratoren, aber auch Universitäten (wenn sie nicht nur die Erforschung, sondern auch die konkrete Umsetzung des Projekts leisten können).
Das Projekt wird über eine Laufzeit von 24 Monaten gefördert. Die Förderung ist budgetbasiert, es gibt kein Limit, maximal werden 80% der förderfähigen Kosten gefördert. Das Gesamtbudget der Förderung beträgt 7 Mio. Euro.
Weitere Infos: https://creative.nrw/news/creative-innovation-lab-2026/
Werner Deutsch Preis für Junge Kunst
Frist: 26.04.2026
Mit Prof. Dr. Werner Deutsch verstarb am 12. Oktober 2010 einer der großen Freunde der Kunst am Niederrhein und ein engagierter Förderer des Museum Kurhaus Kleve. In Erinnerung an ihn und an seine Verdienste um Kunst und Kultur wird seit 2012 der „Werner Deutsch Preis für Junge Kunst“ ausgelobt. Der Preis wird verliehen im Museum Kurhaus Kleve in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Museum Kurhaus und Koekkoek-Haus Kleve e.V. Das Preisgeld (inkl. Honorar) beträgt 3.000 Euro, mit der Auszeichnung verbunden ist eine kleine Ausstellung im Museum Kurhaus Kleve.
Aufgerufen zur Bewerbung für den Werner Deutsch Preis für das Jahr 2026 sind Künstler:innen, die eine professionelle Ausbildung an einer Akademie bzw. Kunsthochschule in der Region absolviert haben, das heißt im Rheinland oder in Westfalen bzw. in den angrenzenden Niederlanden, die nicht älter als 35 Jahre sind oder deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Gedacht wird an die Kunstakademien in Düsseldorf und Münster sowie an die Kunsthochschule für Medien in Köln bzw. an die Akademien in Enschede, Arnheim und Maastricht.
Weitere Infos: https://www.mkk.art/programm/14224-werner-deutsch-preis-fuer-junge-kunst/16885-aufruf-zur-bewerbung
Hans Sauer Preis 2026: Räume fürs Gemeinwohl aktivieren
Frist: 28.04.2026
Leerstand prägt nicht nur das Stadtbild vieler Gemeinden und Städte. In brachliegenden Grundstücken, verlassenen Ladenlokalen oder ungenutzten Räumen liegt auch ein großes Potenzial, sofern diese Räume geöffnet und gemeinschaftlich weitergedacht werden.
Unter dem Motto „Commoning Spaces! – Räume fürs Gemeinwohl aktivieren“ würdigt der Hans Sauer Preis Initiativen und Projekte, die diese Räume mit kreativen Ansätzen öffnen und im Sinne des Gemeinwohls umdeuten. Bewerber*innen haben die Möglichkeit auf ein Preisgeld von bis zu 20.000 Euro. Als Grundlage für die Bewertung dienen folgende Aspekte:
• Gemeinwohlorientierung
• Ressourcenschonung
• Kreativität und Innovationsgehalt
• Ko-produktive Prozesse
• Strukturelle Veränderungen und neue Allianzen
• Wissensaufbau und -transfer
• Wirkungsorientierung
Die Preisverleihung, um die Projekte sowie die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, städtischen Akteur*innen, Eigentümer*innen und vielen weiteren Personen, Institutionen und Gruppen zu würdigen, findet im Herbst 2026 im Rahmen einer dreitägigen Konferenz in München statt.
Weitere Infos: https://www.hanssauerstiftung.de/preis/hans-sauer-preis-2026/
Culture Moves Europe: Individual Mobility Action 2025-2026
Fristen:
30.04.2026
Culture Moves Europe fördert die kulturelle und künstlerische Mobilität, indem es individuelle Mobilität sowie Residenzprojekte in allen Ländern des Programms Kreatives Europa unterstützt. Das Projekt wird durch das Programm Kreatives Europa der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut durchgeführt.
Weitere Infos: https://on-the-move.org/news/culture-moves-europe-call-individual-mobility-2025-2026
Quelle: ON THE MOVE - Newsletter Oktober 2025
Open Call zur Ausstellung »was wird«
Frist: 30.04.2026
Der Bund Offenbacher Künstler e.V. (BOK) realisiert 2026 anlässlich seines 100 jährigen Jubiläums drei Ausstellungen im Offenbacher Haus der Stadtgeschichte.
Die dritte Ausstellung »was wird« soll sich mit der Zukunft beschäftigen.
Die Zukunft ist offen, sie entwickelt sich. Genauso darf sich die Ausstellung, zumindest ein Stück weit, im Ausstellungszeitraum entwickeln. Der Dialog ist das zentrale Thema: Zwischen Kunst und Betrachter:in, zwischen Künstler:in und Stadtgesellschaft, zwischen Kolleg:innen. Wir betrachten Kunst als offenen Dialog, in dem Bedeutungen gemeinsam verhandelt und kontinuierlich hinterfragt werden können. Zentrale Themen des Dialogs sind: Austausch, Interaktion, Kooperation, Offenheit und möglicherweise auch Partizipation. Unser Verständnis von Dialog: Kunst als reflexiven, kokreativen Prozess zu verstehen, der durch Austausch und Beteiligung formt. Abgerundet durch ein Begleitprogramm entsteht eine Art Forschungslabor. Willkommen sind Arbeiten, die sich dem Thema „was wird“ dialogisch widmen. Professionelle Künstler:innen, Künstler:innenkollektive aller Sparten können sich bewerben.
Zur Verfügung steht die Industriehalle (156 qm) im Haus der Stadtgeschichte in Offenbach am Main Das Haus der Stadtgeschichte ist 2004 durch den Zusammenschluss von Stadtmuseum und Stadtarchiv entstanden. Es befindet sich in einem 1896 fertiggestellten Gebäudekomplex mit Verwaltungs- und Fabriketagen, dem einstigen Produktionsort der 1733 gegründeten Tabakfabrik der Familie Bernard. Das Museum erstreckt sich mit seiner Dauerausstellung zur Stadtgeschichte über zwei Etagen des ehemaligen Fabrikgebäudes und nutzt eine ehemalige, nun multifunktional eingerichtete Industriehalle für Wechselausstellungen und weitere Veranstaltungen.
Ausstellungsdauer: 28. August bis 1. November 2026
Zugelassen sind künstlerische und experimentelle Arbeiten sämtlicher Kunstgattungen, Techniken und Methoden, auch ortsspezifische Interventionen sind willkommen, die Zukunft sinnlich erfahrbar machen.
Weitere Infos: https://www.offenbach.de/microsite/haus_der_stadtgeschichte/ausstellungen/open-call-was-wird.php
Weimarer Dreieck-Preis 2026
Frist: 30.04.2026
Der Weimarer-Dreieck-Preis würdigt seit 2012 beispielhaftes zivilgesellschaftliches Engagement junger Menschen und Organisationen aus Deutschland, Frankreich und Polen. Er wird jährlich vom Weimarer Dreieck e. V. gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Weimar verliehen – als Zeichen für lebendige europäische Verständigung auf Augenhöhe.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die den europäischen Geist stärken: durch Begegnung, Dialog, Austausch und gemeinsames Handeln. Der Preis fördert Initiativen, die Respekt, Toleranz und Verantwortung über Grenzen hinweg erlebbar machen – insbesondere unter jungen Menschen.
Mit dem Preis des Weimarer Dreiecks möchten wir herausragende trilaterale Aktivitäten zur Verbreitung der Ideen des Weimarer Dreiecks würdigen.
Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Jugendgruppen, Bildungseinrichtungen und engagierte Einzelpersonen aus Deutschland, Frankreich und Polen, die ein gemeinsames trilaterales Projekt initiiert oder umgesetzt haben.
Insbesondere begrüßen wir Initiativen, die zum Ziel haben, die Werte des Weimarer Dreiecks unter Kindern und Jugendlichen zu verbreiten und dazu geeignet sind, die trilaterale Zusammenarbeit nachhaltig zu stärken. Ein weiteres Kriterium ist die Übertragbarkeit des Ansatzes auf weitere Projekte mit polnischen, französischen und deutschen Partnern.
Ihr Antrag kann sich auf ein trilaterales Projekt auf zurückliegende Jahre beziehen, aber auch auf eine Projektfolge aus vergangenen Jahren mit Fortbestand wie auch auf digitale Projektformate. Auch kann der Weimarer-Dreieck-Preis eine Gesamtleistung über mehrere verschiedene deutsch-französisch-polnische Projekte der vergangenen Jahre mit hoher Kontinuität würdigen.
Weitere Infos: https://weimarer-dreieck.org/weimarer-dreieck-preis/#bewerbung
Förderprogramm Outer Ear
Antragsphasen:
01.04. – 30.04.2026
01.10. – 30.10.2026
Outer Ear nimmt Projekte in den Fokus, die neue Wege bei der Ansprache und Beteiligung des Publikums gehen. Es sollen gezielt partizipative Projekte gefördert werden, die nicht das fertige Werk, sondern den Entstehungsprozess eines Werkes in den Mittelpunkt stellen. Experiment, Offenheit, Unfertiges und gemeinsames Erleben werden bewusst sichtbar und hörbar gemacht, um neue Zugänge zu aktueller Musik zu schaffen und Teilhabe sowie temporäre Gemeinschaften zu ermöglichen.
Im Rahmen der Projekte sollen vor allem Menschen angesprochen werden, die bisher wenig Berührung mit experimentellen Musikformaten hatten. Ziel ist es, Offenheit für Neues und Anderes zu wecken und gemeinsame ästhetische Erfahrungen zu ermöglichen, die sowohl herausfordern als auch verbinden.
Das Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an professionelle Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik im Sinne der Satzung und der Fördergrundsätze des Musikfonds. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler: innen, Musiker: innen, Komponist: innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur: innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
Antragsteller: innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
Das Förderprogramm steht allen professionellen Musikschaffenden offen, die die Antragsbedingungen erfüllen. Wir freuen uns über Anträge von Musikschaffenden mit Einschränkungen und/oder migrantischem Hintergrund. Das Förderprogramm richtet sich auch an nicht akademisch ausgebildete Musikschaffende aus dem DIY-Bereich. Studierende sind in der Regel von der Antragstellung ausgeschlossen.
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
bap-Preis Politische Bildung 2026
Frist: 30.04.2026
Dieses Jahr verleiht der Bundesausschuss Politische Bildung (bap) erneut den bap-Preis Politische Bildung. Unter dem Titel „Stimmen für morgen – Generationengerechtigkeit gestalten” sucht der bap herausragende politische Bildungsarbeit, die sich mit Fragen der Generationengerechtigkeit auseinandersetzt. Ob Klimakrise, Bildungspolitik oder Rentensystem – viele politische Fragen unserer Zeit sind auch Fragen der Generationengerechtigkeit.
Wie können Chancen, Lasten und Ressourcen fair zwischen Jung und Alt verteilt werden? Welche Stimmen werden gehört – und welche überhört? Und wie können politische Bildungsprozesse dazu beitragen, zwischen den Generationen Brücken zu bauen, statt Gräben zu vertiefen? Wie gestalten wir eine Zukunft, die für alle Generationen lebenswert ist? Gesucht werden Formate, die gesellschaftliche Debatten zwischen jüngeren, mittleren und älteren Generationen aufgreifen, deren Perspektiven sichtbar machen und zum demokratischen Dialog einladen.
Bewerben können sich freie Träger, Einrichtungen, Initiativen, Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung. Schulen können sich im Rahmen einer Kooperation mit einem freien Träger bewerben. Die Bewerbung erfolgt dann durch den freien Träger.
Das Preisgeld für die prämierten Projekte beträgt bis zu 3.000 €.
Weitere Infos: https://www.bap-politischebildung.de/ueber-den-preis-politische-bildung/preis-politische-bildung-2026/
Internationale Begegnungen mit Osteuropa: Zukunft im Austausch
Frist: 30.04.2026
Die Stiftung West-Östliche Begegnungen fördert im Rahmen ihrer Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ drei internationale Jugendbegegnungen mit Partner*innen aus Osteuropa, dem Südkaukasus oder Zentralasien mit jeweils bis zu 10.000 Euro.
Gesucht werden Projekte, bei denen junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen, sich austauschen und gemeinsam an Themen arbeiten, die sie bewegen, wie zum Beispiel Kultur, Geschichte, Demokratie, Umwelt, Medien oder Sport.
Die Ausschreibung richtet sich an außerschulische internationale Begegnungsprojekte zwischen einer deutschen gemeinnützigen Organisation und mindestens einer Partnerorganisation aus Osteuropa, dem Südkaukasus oder Zentralasien im Rahmen der Partnerländer der Stiftung. Besonders willkommen sind Anträge von Organisationen, die erstmals eine Förderung bei der Stiftung beantragen sowie Projekte mit vielfältigen Teilnehmer*innen, inklusiven Ansätzen und nachhaltiger Umsetzung. Gefördert werden Vorhaben, die zwischen dem 01. Juni 2026 und dem 31. Mai 2027 stattfinden.
Weitere Infos: https://www.stiftung-woeb.de/sonderausschreibung-zukunft-im-austausch/
Bundeswettbewerb: Schultheater der Länder (Sdl) 2026
Frist: 30.04.2026
Thema „Schultheater.Tanz(t) – be the move“
Vom 19. – 24.09.2026 präsentiert das Sdl in Frankfurt (Main) die Vielfalt von Schultheater aller Schulformen und -stufen. Schultheater-Gruppen aus der ganzen Bundesrepublik sind eingeladen, sich künstlerisch mit Tanz, Tanztheater, Bewegung und Choreografie als körperlich-sinnlicher Erfahrung, als Mittel des Erzählens und als Ausdrucksform des Sozialen auseinanderzusetzen. Das Festival soll zur Plattform für junge Menschen werden, die sich die Welt im Tanz erschließen, ihre Körper sprechen lassen und ihre Geschichten auf die Bühne bringen und dabei Räume, Prozesse und Handlungen über Tanz erlebbar machen.
Weitere Infos: https://schul.theater/sdl-jahr/sdl2026/sdl-2026/bundeswettbewerb-2026/ausschreibung.html
EU-Förderung „Individual Mobility“ von Culture Moves Europe
Frist: 30.04.2026
Diese EU-Förderung richtet sich an Einzelpersonen, die für kulturellen Austausch und Kollaborationen im innereuropäischen Ausland verreisen.
Bewerben können sich Künstler und Kulturschaffende, die:
• rechtmäßiger Aufenthalt in einem der Länder des Programms Kreatives Europa, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete und der Gebiete in äußerster Randlage
• 18 Jahre oder älter
• in einem der folgenden Bereiche tätig: Architektur, Kulturerbe, Design und Modedesign, Literatur, Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst; Es ist keine spezifische Erfahrung erforderlich
Der Aufruf zur individuellen Mobilität ermöglicht Bewerbungen von Einzelpersonen und Gruppen von bis zu 5 Personen.
Bei Förderzusage erhalten Sie ein Tagegeld von 85 Euro pro Tag der Projektdurchführung und eine Reisekostenvergütung von bis zu 800 Euro
Was ist erforderlich, um sich zu bewerben?
Ein künstlerisches oder kulturelles Projekt, das mit Unterstützung eines internationalen Partners in einem anderen Land des Programms „Kreatives Europa“ durchgeführt wird.
Dieses Projekt muss zwei der folgenden Ziele verfolgen: Lernen, Erstellen, Erforschen oder Verbinden.
Ein internationaler Partner
Der internationale Partner arbeitet bei der Projektdurchführung mit den Künstlern und Kulturschaffenden zusammen.
Die Bewerber wählten ihren eigenen internationalen Partner, der eine Einzelperson oder eine Organisation sein kann.
Weitere Infos: https://culture.ec.europa.eu/culture-moves-europe/calls/call-for-individual-mobility-2025-2026?etrans=de
Initiative Musik: Künstler:innenförderung
Antragsphasen:
10.04. – 30.04.2026 (73. Förderrunde)
26.06. – 17.07.2026 (74. Förderrunde)
11.09. – 02.101.2026 (75. Förderrunde)
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt insbesondere das Ziel der Förderung aufstrebender Künstler:innen sowie der fortschreitenden Professionalisierung von ausschließlich als solchen tätigen Berufsmusiker:innen. Weitere Ziele des Programms sind die Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie die Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung des Musikstandorts Deutschland, der Musikkultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.
• Gefördert werden Ausgaben für:
• Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
• Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,
• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
• Digitalisierung,
• Promotion- und Marketingmaßnahmen,
• Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
jeweils einschließlich der Personalausgaben, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Bei den Darbietungen bzw. Aufnahmen der antragstellenden Künstler:innen sollte es sich in erster Linie um neugeschaffene Originalmusikwerke handeln.
Nicht förderberechtigt sind Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und / oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles (nachfolgend: ‚Künstler:innen’)
1. allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind
oder
2. zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
• Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag) oder Digitalvertrieb (Vertriebsvertrag mit Vergütung über Lizenzbeteiligungen/Kommission)
• Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
• Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
• Musikverlage (Verlagsvertrag)
Die antragsstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/
Schreibwettbewerb “Schöne deutsche Sprache” 2026
Frist: 30.04.2026
Was wäre unsere Sprache ohne die schöpferische und individuelle Sprache des einzelnen?
Die Neue Fruchtbringende Gesellschaft zu Köthen / Anhalt hat gemeinsam mit der Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache den Schreibwettbewerb 2026 zum Thema „Schere, Stein, Papier“ ausgeschrieben. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler dafür zu begeistern, ihre Sprache kreativ einzusetzen und selbst literarische Texte zu verfassen.
Ziel des diesjährigen Schreibwettbewerbs ist es, einen literarischen Text zum Thema „Schere, Stein, Papier“ zu verfassen.
Die literarische Form ist dabei frei wählbar: z. B. Gedichte, Geschichten, Märchen, Fabeln, Essays, dramatische Umsetzungen …
Sowohl das für Entscheidungsfindungen genutzte gleichnamige Spiel als auch andere Spiele oder Abzählreime und damit verbundene Erinnerungen bieten mannigfaltige Schreibanlässe. Die Gegenstände selbst können in Geschichten, Märchen und Fabeln lebendig werden. Ebenso sind Redewendungen metaphorisch umsetzbar, beispielsweise die „Schere im Kopf“, der „Stein im Brett“, das „Herz aus Stein“ oder die „Angst vor dem leeren Blatt Papier“. Auch zu einigen passenden Berufen, wie Scherenschleifer, Steinmetz oder Papierschöpfer, lassen sich Geschichten erfinden.
Erwünscht sind Texte, die zeigen, wie vielfältig und schöpferisch unsere schöne deutsche Sprache eingesetzt werden kann. Neben inhaltlicher Originalität und Stilsicherheit ist auch die normgerechte Orthographie ein Bewertungskriterium.
Weitere Infos: https://fruchtbringende-gesellschaft.de/article/schreibwettbewerb
Jugendwettbewerb myDigitalWorld
Frist: 30.04.2026
Deutschland sicher im Netz e.V. prämiert jedes Jahr engagierte junge Menschen, die sich für mehr Sicherheit im Netz einsetzen. Mit spannenden Projekten, Beiträgen und Aktionen könnt auch ihr dazu beitragen, das Internet für alle sicherer zu machen.
Mitmachen können ganze Schulklassen sowie Gruppen mit mindestens 5 Personen der Klassen 7 bis 12. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schulformen. Teilnehmen können alle Schulen aus der DACH Region.
Dieses Jahr stehen insgesamt drei Aufgabenstellungen zur Wahl:
• Macht mit bei der Aufgabenstellung »Echt oder Erschwindelt? – Auf Spurensuche im Netz!«.
• Macht mit bei der Aufgabenstellung »Digitalisierung 2035: Wie sieht unsere Welt in 10 Jahren aus?«.
• Bewerbt euch in der offenen Kategorie »Dein Beitrag für mehr Sicherheit im Netz«.
Schulklassen und Gruppen können zwischen verschiedenen Einreichungsformen wählen:
• Infografik: Eine Wandzeitung bzw. ein Lernplakat im Format A1 mit einem dazugehörigen, erläuternden Begleitheft mit maximal 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.
• Video: Ein selbstgedrehtes, vertontes Video mit einer Länge von maximal 6 Minuten in einem gängigen Videoformat.
• Multimedia-Präsentation: Eine mit visuellen und auditiven Inhalten angereicherte Präsentation in einem gängigen Format mit maximal 12 Folien.
Umgesetzt wird myDigitalWorld von Deutschland sicher im Netz e.V. gemeinsam mit den Partnern Kinderschutzbund Bundesverband und FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter. Ermöglicht wird der Wettbewerb durch die Paten Deutscher Sparkassen- und Giroverband, DFL Deutsche Fußball Liga, VdS Vertrauen durch Sicherheit und Zalando.
Weitere Infos: https://mydigitalworld.org/
Landes-Chorwettbewerb NRW
Frist: 30.04.2026
Der Landesmusikrat NRW lädt Chöre aus allen Landesteilen zum Leistungsvergleich und zur musikalischen Begegnung ein: Der 12. Landes-Chorwettbewerb Nordrhein-Westfalen findet am 12. und 13. September 2026 in Dortmund statt. Zur Teilnahme eingeladen ist die gesamte Bandbreite der Amateur-Chorszene – von Kinderchören über Vokalensembles bis hin zu großen Konzertchören.
Der Wettbewerb in Dortmund ist das direkte Sprungbrett zum Deutschen Chorwettbewerb (DCW), der im Mai 2027 in der Musikstadt Leipzig stattfindet. Für die teilnehmenden Chöre bietet sich die großartige Möglichkeit, sich das Ticket für den Bundesentscheid zu ersingen. Wer die Jury in Dortmund mit einer „sehr guten“ Leistung begeistert, kann sich für die Weiterleitung qualifizieren und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2027 auf nationaler Ebene vertreten.
Neue Regeln für populäre Chormusik
Die Ausschreibung für 2026 wurde an die aktuellen Regularien des Deutschen Chorwettbewerbs angepasst. Besonders im Bereich der populären Chormusik (Jazz, Pop, Gospel) gelten neue, differenzierte Anforderungen. Um die Chancengleichheit für die Bundesebene zu wahren, müssen Pop-Chöre detaillierte Technik-Anforderungen (Tech-Rider) erfüllen.
NRW-Spezial: Vielfalt und neue Preise
Neben den Qualifikationskategorien für den Deutschen Chorwettbewerb hält der Landes-Chorwettbewerb NRW an bewährten Sonderformaten fest, die die Breite der NRW-Chorszene abbilden:
Interkulturelle Chöre: Eine eigene Kategorie bietet Raum für Ensembles, die Repertoire verschiedener Herkunftskulturen pflegen.
Schulchöre: Schulen erhalten eine eigene Bühne für den landesweiten Vergleich.
Neu: Mit neuen Sonderpreisen prämieren wir erstmals gezielt den besten Chor mit Kindern im Grundschulalter und die mitreißendste Performance im Kinder- und Jugendbereich.
Teilnahmeberechtigt am 12. Landes-Chorwettbewerb NRW sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Nordrhein-Westfalen haben und mindestens seit dem 1. Januar 2025 kontinuierlich arbeiten.
Weitere Informationen: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/landes-chorwettbewerb-nrw
Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW
Fristen:
30.04.2026
31.10.2026
Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.
Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte
Fonds Soziokultur: U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Fristen:
02.05.2026
02.11.2026
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibun-gen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen" unterstützt der Fonds Soziokultur Initiativen junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich auf den Weg machen, eigene Projekte zu gestalten und dabei andere aktiv am kreativen Prozess teilhaben lassen. Mit der Mikroprojektförderung werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Me-thoden bearbeiten. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• innovative Ansätze verfolgen und etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen richtet sich explizit an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Die Altersbeschränkung bezieht sich jedoch nur auf die*den Projektver-antwortliche*n zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Team sowie die Zielgruppe können älter oder jünger sein. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucks-fähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen:
• Personen zwischen 18 und 25 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung) mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. ist möglich. Allerdings muss die Antragstellung, Projektleitung, Planung und Durchführung eindeutig bei den jungen Projektverantwortlichen liegen. Für Teammitglieder und Zielgruppe gibt es keine Altersvorgaben.
• Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben (bereits vorhandene Erfahrung ist trotzdem kein Ausschlussgrund)
• Anträge aus dem ländlichen Raum sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/u25
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Fristen:
02.05.2026
02.11.2026
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "Allgemeine Projektförderung" unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Wir suchen nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten mit Modellcharakter. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
• beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen
Förderschwerpunkte
Die Förderschwerpunkte des Fonds Soziokultur dienen zur Orientierung für die Antragsteller*innen und für das Vergabegremium. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik stehen sie für das Ziel, die Soziokultur zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Zuordnung eines Antrages zu einem der Schwerpunkte ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung einer Förderung.
Förderschwerpunkte sind:
Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kultur-bereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).
Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen
• Vereine
• Initiativen = mindestens drei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland (bitte na-mentlich im Antrag unter Antragsteller*in benennen)
• GbR, GmbH, UG
• private Stiftungen
• Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen
Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit
Einsamkeit ist ein Tabuthema, doch eigentlich kennt es jede*r. Das Gefühl entsteht dort, wo Orte der Begegnung fehlen, wo Anlässe und Strukturen verschwunden sind. Für den 13. Innovationspreis Soziokultur suchen wir Projekte, die mit diesem gesellschaftlichen Phänomen konstruktiv umgehen. Welche Geschichten und Gründe für die Einsamkeit werden sichtbar und wie lassen sie sich mit Kunst und Kultur überwinden oder neu erzählen?
Der mit bis zu 10.000 Euro dotierte Innovationspreis ist an die „Allgemeine Projektförderung“ gekoppelt und wird in dieser sowie auch der kommenden Förderrunde ausgeschrieben. Wer eine Förderung erhält und sich mit dem Thema Einsamkeit auseinandersetzt, kann vom Kuratorium für den Preis nominiert werden. Eine gesonderte Bewerbung für den Innovationspreis ist demnach nicht möglich.
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/foerderung
Leo-Breuer-Förderpreis 2026
Frist: 03.05.2026
Zum 14. Mal vergibt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in diesem Jahr den Leo-Breuer-Förderpreis. In Erinnerung an den renommierten Maler und Gestalter Leo Breuer (1893–1975) richtet sich der mit 5.000 € dotierte Preis an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Arbeiten eine aktuelle Auseinandersetzung mit dem Konkret-Konstruktiven darstellen.
Es sind Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten zugelassen.
Der Preis ist mit 5.000 € dotiert. Mit dem Preis ist eine Ausstellung in der Gesellschaft für Kunst und Gestaltung e.V. (gkg) in Bonn verbunden,
Weitere Infos: https://landesmuseum-bonn.lvr.de/de/neuigkeiten/leo_breuer_preis_2026.html
7. Gedichtwettbewerb für SchülerInnen
Frist: 03.05.2026
Der British Council veranstaltet zusammen mit dem Haus für Poesie den siebten Gedichtwettbewerb für SchülerInnen der sechsten bis zwölften Klasse in Deutschland. Die TeilnehmerInnen können ihre kreativen Schreibfertigkeiten auf Englisch oder Deutsch zeigen und sich mit englischsprachiger Poesie auseinandersetzen. Das diesjährige Thema ist „Reparieren“. In der Jury sitzen unter anderem der preisgekrönte Dichter Bohdan Piasecki und Karla Montasser, Leiterin des Bereichs Poetische Bildung des Haus für Poesie.
Aufgabe
• SchülerInnen sollten auf Deutsch oder Englisch ein Gedicht schreiben, das sich auf Bohdan Piaseckis Werk „Again, Again“ bezieht und das Thema „Reparieren“ widerspiegelt. Das Gedicht „Again, Again“ und Bohdan Piaseckis Performance kann man auf YouTube anschauen. Außerdem ist es möglich, das Gedicht hier als PDF herunterzuladen.
• Das Gedicht muss als Text eingereicht werden und kann – falls der Wunsch besteht – zusätzlich als Video eingereicht werden.
Das eingereichte Gedicht soll:
• Auf Englisch oder Deutsch verfasst sein
• Nicht länger als 50 Zeilen sein
Teilnahmebedingungen:
• Du musst SchülerIn in einer Schule in Deutschland sein
• Du musst zum Zeitpunkt des Schreibens deines Gedichts in Klasse 6-12 sein.
Weitere Infos: https://www.britishcouncil.de/gedichtwettbewerb
„Vielfalt gestalten“: Spielstätten gesucht
Frist: 03.05.2026
Im Rahmen von „Vielfalt gestalten“ sucht der BFDK Spielstätten der Freien Darstellenden Künste, die ihre Arbeitsstrukturen diskriminierungssensibel, inklusiv und partizipativ weiterentwickeln möchten.
Über einen Zeitraum von zwei Jahren nehmen die ausgewählten Spielstätten an einem strukturierten Weiterbildungs- und Entwicklungsprogramm teil. Das Angebot umfasst Workshops, Beratungen und moderierte Arbeitstreffen mit Expert*innen sowie den Austausch mit anderen teilnehmenden Häusern. Gemeinsam werden konkrete Strategien und langfristig wirksame Veränderungsprozesse für eine offene und faire Arbeitskultur entwickelt und Strategien zur Verankerung erprobt.
Die Ausschreibung richtet sich an Spielstätten aus stärker entwickelten Regionen, die mit einem festen Team arbeiten und bereit sind, aktiv Zeit und Engagement in den gemeinsamen Prozess einzubringen.
Weitere Infos: https://darstellende-kuenste.de/sites/default/files/2026-02/260116_Ausschreibung%20Transferspielst%C3%A4tten_Vielfalt%20gestalten_CI%20WdA%20%283%29.pdf
Kreatives Europa KULTUR: Europäische Kooperationsprojekte
Frist: 05.05.2026
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa“ einen neuen Aufruf für Kooperationsprojekte im Programmbereich Kultur veröffentlicht. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben europäischer Kultureinrichtungen, die künstlerische Produktion, Innovation sowie die internationale Verbreitung von Werken stärken. Antragsberechtigt sind juristische Personen aus Programmländern, die sich zu transnationalen Konsortien zusammenschließen. Die Einreichfrist endet am 05.05.2026.
Weitere Infos: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/aktuelle-ausschreibungen/
denkmal aktiv - Kulturerbe macht Schule
Frist: 08.05.2026
Förderfähig an Schulen bundesweit sind Projekte, in denen die Beschäftigung mit Denkmalen im Mittelpunkt steht. Ob es darum geht, ein Fachwerkhaus oder ein Kino aus den 1950er Jahren, eine bedeutende Kathedrale oder die stillgelegte Produktionsstätte eines einst die Region prägenden Gewerbes zu erkunden: Mit dem gewählten Projektthema sollen Schülerinnen und Schüler ihren Entdeckergeist am außerschulischen Lernort Denkmal einsetzen und Denkmale im eigenen Lebensumfeld kennen und neu sehen lernen können.
Ab 3. März können sich Schulen mit einer Projektidee für ein Schuljahresprojekt 2026/27 um Förderung bewerben.
Weitere Infos: https://denkmal-aktiv.de/teilnahme/
marehalm ART award
Frist: 09.05.2026
Der marehalm ART award wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, die eine eigene künstlerische Position gefunden haben, welche überrascht, und bislang zu wenig beachtet wurde. Diese Künstler, die die unter Teilnahmebedingungen aufgeführten Anforderungen erfüllen, können sich um den Kunstpreis bewerben. Es gibt keine Beschränkungen für die Bewerberinnen und Bewerber bezüglich des Ausbildungsstandes oder des Alters, es muss jedoch die oben bereits angesprochene eigene künstlerische Position zu erkennen sein. Die Bereiche für den Kunstpreis sind weit gefasst: Malerei, Grafik, Plastiken, Textilkunst, Gold-, Silberschmiede, Keramik, Foto oder andere künstlerische Richtungen sind willkommen.
Das Mindestteilnahmealter beträgt 18 Jahre.
Der marehalm ART Award widmet sich jedes Jahr einem neuen Thema, das von den Bewerber:innen bearbeitet werden soll. Dieses Thema spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung durch die Jury und ist ein wesentliches Kriterium für die Preisvergab.
Thema 2026: Verknüpfung
Weitere Infos: https://www.marehalm-art-award.com/marehalm-kunstpreis/
Hidden Movers Award 2026
Frist: 15.05.2026
Der Hidden Movers Award ist der Bildungspreis der Deloitte-Stiftung und zeichnet jährlich noch wenig bekannte, aber wirkungsstarke Bildungsinitiativen aus, die junge Menschen in Deutschland stärken insbesondere durch digitale Bildung.
Gesucht werden kreative Projekte für junge Menschen ab der weiterführenden Schule bis 30 Jahre, die digitale Zukunftskompetenzen wie Informations-, Medien-, Daten und Digitalkompetenz sowie den reflektierten Umgang mit KI fördern. Neben den digitalen Kompetenzen würdigt der Kutscheit-Sonderpreis Projekte, die grundlegende Zukunftskompetenzen stärken etwa kritisches Denken, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Problemlösung, ethische Kompetenz, Kreativität oder Lernkompetenz.
Für den Hidden Movers Award 2026 gibt es eine neue thematische Ausrichtung und angepasste Kriterien. Im Fokus steht die Stärkung junger Menschen durch digitale Bildung.
Für den Hidden Movers Award können sich sowohl Projekte in einer frühen Entwicklungsphase als auch bereits lokal etablierte und gegründete Initiativen bewerben, die weiter wachsen möchten. Das Team muss aus mindestens drei Personen bestehen.
Weitere Infos: https://www.hidden-movers.de/hidden-movers-award/bewerbung
Deutsches Kinder-Theater-Fest 2026
Frist: 15.05.2026
Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. veranstaltet im September 2026 gemeinsam mit dem LATIBUL Theater- und Zirkuspädagogisches Zentrum Köln das 11. Deutsche Kinder-Theater-Fest unter dem Motto „Auf nach Utopia!“ in Köln. Es zeigt als einziges bundesweites Treffen Inszenierungen mit Kindern für Kinder. Zu dem Theaterfest werden insgesamt sechs ausgewählte Kindertheatergruppen eingeladen, um ihre Produktionen zu zeigen.
Ergänzt wird das Festival durch einen begleitenden Fachaustausch, der 2026 von der ASSITEJ e.V. und dem Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland (KJTZ) verantwortet wird. Vom 24.–27. September 2026 wird das LATIBUL Zirkusgelände in Köln zum Treffpunkt für Kinder-Theatergruppen aus ganz Deutschland.
Das Deutsche Kinder-Theater-Fest ist ein Projekt der Ständigen Konferenz ‚Kinder spielen Theater‘, bestehend aus sechs Bundesverbänden der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung und wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt.
Bewerben können sich Theatergruppen mit Kindern aus der 1. bis 6. Klassenstufe – ob aus Schulen, Theatern, Gemeinden oder anderen Zusammenhängen. Die Stücke müssen sich nicht am Festivalmotto orientieren. Alle Themen sind willkommen!
Das Festival ist kein Wettbewerb. Es gibt keine Preise, sondern gemeinsames Feiern, Austausch und gegenseitige Stärkung.
Weitere Infos: https://butinfo.de/fachbereich-entwicklung/veranstaltungen/deutsches-kinder-theater-fest/
NRW-Projektförderung: Modul Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse der NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Fristen:
15.05.2026
Die beiden Programme Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse werden ab sofort in dem Förderprogramm NRW-Projektförderung zusammengefasst. Dies geschieht im Zuge einer allgemeinen Bündelung von Förderprogrammen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Ziel ist es, dadurch die Verwaltung zu vereinfachen und die Antragstellung zeitlich aufeinander abzustimmen.
In der Übergangsphase erfolgt die Antragstellung für das Modul Allgemeine Projektförderung wie gehabt über das kultur.web und für das Modul Transkulturelle Impulse per E-Mail und zusätzlich per Post.
Modul Allgemeine Projektförderung
Einreichfrist: 15. Mai 2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0
Modul Transkulturelle Impulse
Einreichfrist:
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen diskriminierungskritische, rassismuskritische, diversitätsorientierte Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden Projekte, in denen kulturelle Diversität als Thema vorkommt. Diversität kann sich auch in eurer* Arbeitsweise in dem Projekt widerspiegeln, z.B. wenn viele unterschiedliche Künstler*innen an wichtigen Entscheidungen in den Proben beteiligt sind.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=136&clang=0
NRW: Museumsförderung
Fristen:
15.11.2026
15.11.2026
Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp
11. Deutsches Kinder-Theater-Fest 2026
Frist: 15.05.2026
Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. veranstaltet im September 2026 gemeinsam mit dem LATIBUL Theater- und Zirkuspädagogisches Zentrum Köln das 11. Deutsche Kinder-Theater-Fest unter dem Motto „Auf nach Utopia!“ in Köln.
Das Festival macht seit 2004 alle zwei Jahre an einem anderen Theater Station. Es zeigt als einziges bundesweites Treffen Inszenierungen mit Kindern für Kinder. Das Festival macht sowohl den künstlerischen Wert von Kindertheater als auch die breite Vielfalt von Themen, Stoffen, methodischen Ansätzen und Spielformen sichtbar. Zu dem Theaterfest werden insgesamt sechs ausgewählte Kindertheatergruppen eingeladen, um ihre Produktionen zu zeigen. Die Auswahl der Produktionen übernimmt eine insgesamt zwölfköpfige Jury – paritätisch besetzt von U12 Expert:innen und Ü24 Expert:innen.
Ergänzt wird das Festival durch einen begleitenden Fachaustausch, der 2026 von der ASSITEJ e.V. und dem Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland (KJTZ) verantwortet wird. Vom 24.–27. September 2026 wird das LATIBUL Zirkusgelände in Köln zum Treffpunkt für Kinder-Theatergruppen aus ganz Deutschland. Vier Tage voller Fantasie, Begegnung und Bühne – und im Mittelpunkt: die Stücke!
Das Deutsche Kinder-Theater-Fest ist ein Projekt der Ständigen Konferenz ‚Kinder spielen Theater‘, bestehend aus sechs Bundesverbänden der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung und wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt.
Bewerben können sich Theatergruppen mit Kindern aus der 1. bis 6. Klassenstufe – ob aus Schulen, Theatern, Gemeinden oder anderen Zusammenhängen. Die Stücke müssen sich nicht am Festivalmotto orientieren. Alle Themen sind willkommen!
Das Festival ist kein Wettbewerb. Es gibt keine Preise, sondern gemeinsames Feiern, Austausch und gegenseitige Stärkung. Wir unterstützen die Spielleitungen in der Organisation und vor Ort – damit alle die Festivalzeit unbeschwert genießen können.
Weitere Infos: https://butinfo.de/fachbereich-entwicklung/veranstaltungen/deutsches-kinder-theater-fest/
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Einreichfristen sind bei Projektbeginn:
im 3. Quartal (Juli – September): 15. Mai
und im 4. Quartal (Oktober – Dezember): 15. August
im 1. Quartal (Januar – März): 15. November
im 2. Quartal (April – Juni): 15. Februar
Gefördert werden in Deutschland tätige Künstler*innen, sowie aus dem Bereich Tanz und Theater, die dem professionellen künstlerischen Nachwuchs zuzurechnen sind und zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland eingeladen sind.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen
Frist: 17.05.2026
Ihr möchtet alltägliche Orte in Treffpunkte verwandeln? Ihr möchtet Begegnung unterschiedlicher Menschen und Meinungen ermöglichen? Kurz: Ihr möchtet das Miteinander stärken? Bewerbt euch für das Programm Allzeitorte.
Das Programm Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen unterstützt Kooperationen aus Freizeit-/Alltagsort, Soziokultur und politischer Bildung dabei, Menschen in Begegnung und ins Gespräch zu bringen. Ein Alltags-/Freizeitort soll gemeinsam mit seinen Nutzer:innen in einen langfristigen Ort des Miteinanders umgestaltet werden. Verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Meinungen sollen an dem Ort konstruktiv ins Gespräch kommen und gemeinsame Ideen für Veränderung umsetzen. Experimentierfreude ist ebenso gefragt, wie genaues Hinhören, was es vor Ort braucht.
Das beantragte Projekt soll insbesondere für Menschen ab 16 Jahren interessant sein. Es soll das Potential haben, durch Transformationen im Kleinen – im Alltag und im Sozialraum – Gemeinschaft positiv erlebbar zu machen und damit Zuversicht und Vertrauen in ein demokratisches Miteinander festigen
Ob Schwimmbad, Kiezkneipe, Vereinsheim, Drogeriemarkt, Parkanlage, Shishabar oder Nachbarschaftstreff: Orte, die Menschen ohnehin aufsuchen, bieten großes Potenzial, um unterschiedliche Perspektiven miteinander zu verknüpfen, Dialog zu ermöglichen und gemeinsames Handeln anzustoßen. An genau diesen Orten sollen mit einladenden, kreativen und partizipativen Ansätzen unterschiedliche Menschen zusammengebracht werden.
Inspiration bieten auch die zehn Projekte aus dem Pilotprogramm.
15 Trios aus Soziokultur, politischer Bildung und Alltags-/Freizeitort erhalten eine Pauschale von 6.000 Euro für das Erarbeiten eines tragfähigen Konzeptes. Sieben Trios können anschließend ihr Konzept in drei Jahren mit einer Fördersumme von insgesamt max. 140.000 Euro umsetzen. Eine Jury entscheidet über die Förderung.
Qualifizierung, Wissenstransfer und Vernetzung sind wichtige Bestandteile des Förderprogramms. Alle 15 ausgewählten Projekte profitieren davon über die gesamte Laufzeit des Programms (2026-2029). Der Bundesverband Soziokultur berät und begleitet alle ausgewählten Trios von Anfang an inhaltlich und administrativ. Vernetzungstreffen on- und offline sowie eine gemeinsame Fachkonferenz zum Ende der Laufzeit runden das Programm ab.
Die Förderung der sieben Projekte richtet sich flexibel nach den Bedarfen und kann alle Kostenarten (Honorare, Sachmittel, anteilige Personalkosten etc.) enthalten. Die beantragende und mittelverwaltende Einrichtung kann eine Verwaltungspauschale in Höhe von maximal 15.000 Euro erhalten. Für die Teilnahme an Vernetzungstreffen werden die Reisekosten erstattet.
Eine wissenschaftliche Begleitung hat die Aufgabe, das gesamte Förderprogramm partnerschaftlich zu begleiten. Durch das Einbringen einer externen Perspektive und fachlicher Impulse soll sie die Reflexion der eigenen Arbeit anregen und ein gemeinsames Lernen aller Beteiligten fördern.
Gesucht werden Multiplikator:innen und Brückenbauer:innen, die vor Ort etwas bewegen wollen, Fach- und Alltagsexpertise mitbringen und gemeinsam lebensweltnahe Projektideen erproben. Idealerweise entstehen dynamische, experimentierfreudige Kooperationen in Form von Trios, die sich aus Ortebetreibende und Akteur:innen der politischen und soziokulturellen Bildung zusammensetzen.
Die antragstellende Einrichtung muss gemeinnützig sein und einen der drei Bereiche abdecken:
1.) Alltags- oder Freizeitort
2.) Soziokultur
3.) Politische Bildung
Das Trio muss bei Antragstellung feststehen und die Absicht im Antrag bestätigt werden. Die Triopartner:innen sollen bei der Konzeption und Umsetzung der Vorhaben gleichberechtigt agieren. Im Idealfall hat mindestens ein Teil des Trios Erfahrung in Kooperationsprojekten.
Weitere Infos:
https://soziokultur.de/wp-content/uploads/2026/02/260218_Allzeitorte_Ausschreibung.pdf
https://soziokultur.de/programme/
31. Kunstausstellung NATUR – MENSCH und Andreas-Kunstpreis 2026
Frist: 17.05.2026
Die Ausstellung findet vom 3. Oktober bis zum 31. Oktober 2026 in Sankt Andreasberg statt. Sie richtet sich an freischaffende bildende Künstler*innen mit zeitgenössischer künstlerischer Praxis sowie an Studierende und Absolvent*innen von Kunsthochschulen.
Mit der Teilnahme werden die eingereichten Arbeiten automatisch in das Auswahlverfahren für den Andreas-Kunstpreis 2026 einbezogen.
Die Ausstellung wird am 2. Oktober 2026 um 19 Uhr mit einer Vernissage in der Rathausscheune in Sankt Andreasberg eröffnet. In diesem Rahmen erfolgt die Verleihung des Andreas-Kunstpreises, der dem Namenspatron der Stadt gewidmet ist und mit 2.000 Euro dotiert ist. Darüber hinaus werden ein zweiter Preis in Höhe von 700 Euro sowie ein dritter Preis in Höhe von 300 Euro vergeben. Nach Abschluss der Ausstellung wird zudem ein Publikumspreis verliehen, der im Rahmen der Finissage am 31. Oktober 2026 überreicht wird.
Die Ausstellung NATUR – MENSCH widmet sich dem vielschichtigen Verhältnis zwischen Mensch und Natur. Gesucht werden künstlerische Arbeiten, die dieses Spannungsfeld untersuchen, hinterfragen oder neu interpretieren. Im Mittelpunkt stehen eigenständige künstlerische Positionen, die sich mit Aspekten wie Nähe und Distanz, Verantwortung, Transformation und Wahrnehmung auseinandersetzen. Dabei steht das Leben des Menschen in Beziehung zu Natur, Umwelt und Landschaft. Diese können als Motiv, Material, Prozess oder gedanklicher Raum in den Arbeiten aufgegriffen werden. Die Ausstellung eröffnet Perspektiven auf ökologische Fragestellungen ebenso wie auf das Selbstverständnis des Menschen innerhalb natürlicher Systeme.
Zugelassen sind Arbeiten der bildenden Kunst wie Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Installation, Fotografie, Video, Medienkunst sowie konzeptuelle und interdisziplinäre Arbeiten.
Weitere Infos: https://www.nationalpark-harz.de/de/kunstkultur/kunst-natur-mensch/
Kunstwerk Chemie
Ein Mal- und Zeichenwettbewerb für alle zwischen 10 und 26
Frist: 19.05.2026
Chemie ist viel mehr als Petrischalen oder Reagenzgläser – Chemie ist das, was unser Leben ausmacht und zusammensetzt. Chemie macht, dass unsere Brötchen fluffig sind, unsere Wäsche sauber wird und unsere Welt voller Farben ist. Alles, was uns umgibt von der Natur bis zu unserem eigenen Körper ist ein riesiges Labor, in dem unzählige chemische Prozesse ablaufen. Der schönste davon heißt Liebe.
Malt oder zeichnet, in welcher Form euch Chemie begegnet oder wo sie euch überrascht. Würdigt sie als Problemlöserin und als Wunderwerk. Nutzt eure Kreativität und gebt ihr einen Platz, den sie verdient….
Teilnahmebedingungen
• Mitmachen können Jugendliche und junge Erwachsene von 10-26 Jahren. Das Alter wird bei der Bewertung berücksichtigt.
• Es kann ein Werk (selbstgemaltes Bild oder Zeichnung) eingereicht werden.
• Bitte lest aufmerksam die Teilnahmebedingungen. Werke, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht in der Auswahl berücksichtigt. Das betrifft insbesondere die Vorgaben zum Urheberrecht.
• Bitte fotografiere dein Werk ab (Tipps zum Abfotografieren). Bitte sende uns keine Originale zu! Schickt uns eure Werke bis zum 19. Mai 2026 (Einsendeschluss) in digitaler Form an redaktion@lizzynet.de.
• Die Dateigröße sollte 3 MB nicht überschreiten.
• Hebt die Originale gut auf, sie werden ggf. im Falle eines Gewinns benötigt (z.B. für eine Ausstellung).
• Wichtig: Fügt euren Einsendungen den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmebogen bei, den ihr hier herunterladen könnt (untenstehend). Bei Minderjährigen bitte auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen!
Eine Auswahl der Beiträge wird auf www.lizzynet.de ausgestellt. Ein Recht, ausgestellt zu werden, besteht nicht.
Die Beiträge werden nach Einsendeschluss von einer fachkundigen Jury bewertet. Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 2.000 Euro vergeben. Die Höhe der Preisgelder wird von der Jury in Abhängigkeit von der Anzahl und der Qualität der Einsendungen festgelegt.
Weitere Infos: https://www.lizzynet.de/wws/9.php#/wws/kunstwerk-chemie-mal-und-zeichenwettbewerb.php
Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW
Frist: 26.05.2026
Handwerkliche Qualität zeigt sich in gestalterischer Kompetenz und präziser Ausführung. Alleinstellungsmerkmale, die der Wettbewerb gezielt fördert und hervorhebt.
Junge Handwerkerinnen und Handwerker erhalten hier eine Bühne, um ihr handwerkliches Können und ihre gestalterische Kreativität zu präsentieren. Damit verbunden ist eine öffentliche Anerkennung, die motiviert, inspiriert und nicht selten den Weg in eine erfolgreiche Gestaltungskarriere ebnet.
Darüber hinaus machen die Arbeiten der DesignTalente sichtbar, wie sehr das Handwerk Kreativität, Innovation und individuelle Ausdruckskraft fördert. Sie zeigen dem Handwerksnachwuchs und jungen Menschen am Übergang in Ausbildung, welche vielfältigen Chancen das Handwerk bietet.
In fünf Themenbereichen können sich DesignTalente dem Wettbewerb stellen. Diese wurden für das Wettbewerbsjahr 2026 in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) neu strukturiert:
• BILD- & DRUCKMEDIEN
• MÖBEL & AUSSENELEMENTE
• OBJEKT & SKULPTUR
• SCHMUCK & MODE
• WOHN- & EINRICHTUNGSKULTUR
Teilnahmeberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, die nicht älter als 30 Jahre sind, einen Wohn- oder Arbeitssitz in Nordrhein-Westfalen haben und bis zum Bewerbungsschluss eine abgeschlossene Ausbildung in einem Werkbereich des Handwerks nachweisen können.*
Teilnehmen können somit:
• Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister des Handwerks
• Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen der Gestaltungsakademien sowie Fachhochschulen/Fachschulen/Hochschulen, sofern sie zuvor eine abgeschlossene Ausbildung (mind. eine Gesellenprüfung) in einem Beruf des Handwerks nachweisen können
• Selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
*Unabhängig von der derzeit ausgeübten beruflichen oder akademischen Tätigkeit.
Weitere Infos: https://www.designtalente-handwerk-nrw.de/wettbewerb-2026
Musikfonds: kleine Projektförderung
Fristen:
29.5.2026 - für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026
31.08.2026 - für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026
30.11.2026 für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu vier geplanten Fristen im Jahr 2026 kurzfristig eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet die Geschäftsführerin des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter: in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker: innen, Komponist: innen und Klangkünstler: innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller: innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
• Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
• Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
• zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
• Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
KUNST.PARK Rumpenheim 2026
Frist: 31.05.2026
Der Verein Kunst.Ort.Rumpenheim e.V. vergibt im Rahmen der Kunsttage Rumpenheim Ausstellungsplätze im Rumpenheimer Schlosspark und vergibt erstmalig drei Preise, den KUNST.PARK RUMPENHEIM PREIS 2026.
Die Arbeiten werden anlässlich der 24. „Kunsttage Rumpenheim“ durch die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler realisiert, und vom 18.09. bis 20.09.26 im Schlosspark Rumpenheim präsentiert.
Altersbegrenzung: unbegrenzt
Örtliche Begrenzung: Europa
Teilnahmeberechtigt: Alle Bereiche
Voraussetzung: Im Schlosspark Rumpenheim realisierte Arbeiten
Weitere Infos: https://www.kunst-ort-rumpenheim.de/ausschreibungen/
Ausschreibung „Gütesiegel Buchkita“ 2026
Frist: 31.05.2026
Mit dem Gütesiegel Buchkita werden Kindertagesstätten ausgezeichnet, die im Bereich der Leseförderung und der Lese- und Sprachentwicklung von Kindern aktiv sind. Die Kindertagesstätten stellen den Kindern entsprechende Angebote und Materialien bereit. In einer Buchkita nehmen die frühen kindlichen Erfahrungen rund um Buch-, Erzähl-, Reim- und Schriftkultur einen zentralen Stellenwert ein. Sie sind ein Schwerpunkt des pädagogischen Konzepts. Der Zugang zu Büchern und Geschichten ist selbstverständlich: Rucksack-Bibliothek, Buchkisten mit aktuellen Kinderbüchern, Vorlesepaten und regelmäßige Vorlesezeiten für alle Kinder gehören zum Alltag einer Buchkita.
Weitere Infos: https://www.guetesiegel-buchkita.de/buchkita-werden/jetzt-bewerben.html
Förderung für Aktionen zum Ehrentag
Frist: 31.05.2026
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrentag ruft gemeinsam mit dem Bundespräsidenten zum Ehrentag am 23. Mai 2026 auf. Am Geburtstag des Grundgesetzes sollen vielfältige Aktionen zum Mitmachen und Gestalten einladen, um Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und Gutes zu tun. Zur Umsetzung einzelner Vorhaben im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026 kann eine Förderung von bis zu 500 Euro beantragt werden. Es ist kein Eigenanteil notwendig. Die Förderungen können bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2026.
Förderfähig sind folgende Ausgaben:
• Aktionsbezogene Anschaffungen (z.B. Materialien, Arbeitsmittel)
• Aktionsbezogene Veranstaltungsausgaben (z.B. Mieten, Verpflegungskosten)
• Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
• Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z.B. Honorare)
• Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz)
Weitere Infos: https://www.ehrentag.de/
KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Frist: 31.05.2026
Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind.
Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestellten Erfassungsprogramm. Inhalte der Datenbank werden nach Fertigstellung und in Auszügen über die Website der Stiftung Kunstfonds veröffentlicht. Einen ersten Einblick in das Erfassungsprogramm erhalten Sie in den FAQs.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.
Das Programm wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags.
Weitere Infos: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-werkzeichnung/bewerbung-und-vergabe
Kleinkunstpreis: MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2027
Frist: 31.05.2026
Das Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. und die Museen im Mönchshof e. V. präsentieren den Kleinkunstpreis: Das MÖCHSHOF Kabarettpreis-Finale!
Aufgerufen zur Bewerbung sind Comedians, Kabarettisten* innen und artverwandte Künstler* innen aus dem deutschsprachigem Raum. Duos oder Gruppen können sich ebenfalls bewerben. Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 3000 EUR dotiert.
Zusätzlich übernimmt der Veranstalter die Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Kulmbach, Shuttleservice vom Bahnhof in KU zum Hotel bzw. Bühne und zurück, Catering am Veranstaltungstag, GEMA, KSK. . . ! DREI Künstler werden von einer Jury für das Finale am Samstag, 31.01.2027 nominiert!
Teilnahmebedingungen: Bühnenprogramm aus dem Bereich " Comedy, Kabarett und " artverwandtes" . Ein eigenes, mindestens 90-minütiges Programm und dieses sollte schon öffentlich aufgeführt worden sein. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus dem deutschsprachigen Raum. Mit der Bewerbung erklärt jeder Teilnehmer* in bzw. jede Gruppe, dass die geltenden Urheberrechte eingehalten wurden/ werden. Bitte NUR aussagekräftige Bewerbungen mit Beschreibung, Bild und Videoclip bzw. link!
Weitere Infos: http://www.kleinkunst-brettla.de
create music NRW: Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen
Fristen:
01. 06. 2026
01. 09. 2026
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt Ihr euch bei uns für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr vergeben wir kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.
Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.
Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
NRW: »Europa-Schecks«: Ideen für ein starkes Europa in NRW
Frist:
Die Antragstellung ist laufend digital möglich. Die Stichtage 2026 sind:
01. 06. 2026
01. 08. 2026
Mit der Landesinitiative »Europa-Schecks« werden Projekte gefördert, die das europäische Engagement in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Das Ziel besteht darin, den Europage-danken in der Zivilgesellschaft und in den Kommunen zu verankern, Bürger*innen für europä-ische Werte zu sensibilisieren und die Vielfalt einer lebendigen Demokratie erlebbar zu machen.
Gefördert werden innovative Ansätze, die Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zu-sammenbringen, Austausch fördern und aktive Mitgestaltung ermöglichen.
Interessierte Vereine, Schulen, Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen und Kommunen können Fördermittel von bis zu 25.000 Euro beantragen.
Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europa-schecks
create music NRW: Projektförderung (für Veranstalter:innen)
Friste: 01.06.2026
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur:innen in der Region vernetzen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur:innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar. Nicht förderfähig sind Projekte, bei denen Fremdkompositionen (Cover-Songs, Musicals) und Musik aus den Bereichen Klassik und Jazz im Fokus stehen.
Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.
Die Förderung von create music NRW wird als Projektförderung in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 €. Voraussetzung dafür ist die Gendergerechtigkeit in der Auswahl der im Projekt beteiligten Musiker:innen, Dozent:innen, Coaches etc. Dies muss in der Projektbeschreibung glaubhaft dargelegt und in der Projektdurchführung nachweisbar umgesetzt werden. Wenn diese Voraussetzungen in einem Projekt nicht erfüllt werden, liegt die maximale Förderhöhe bei 3.000 €. Antragstellende haben einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben zu erbringen. Bei städtischen Antragstellenden liegt der Eigenanteil bei mindestens 20 %. Gefördert werden können nur Projekte, die bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen und abgerechnet sind.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
Ideenwettbewerb: Klimaschutz nebenan
Antragsphase: 15.04. - 14.06.2026
Am 15. April 2026 startet der Ideenwettbewerb »Klimaschutz nebenan« der nebenan.de Stiftung in die vierte Runde. Ob gemeinsames Gärtnern, Fahrgemeinschaften oder lokale Initiativen für erneuerbare Energien – bei Klimaschutz nebenan können alle mitmachen, die aktiv für gesunde Nachbarschaften vor der eigenen Haustür beitragen wollen. In den vergangenen zwei Jahren haben sich bereits über 1.500 Menschen mit ihren Ideen und Aktionen beteiligt.
Klimaschutz nebenan ist eine Initiative der nebenan.de Stiftung, die sich für klimafreundliche Nachbarschaften einsetzt. Wir bringen Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zusammen, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und miteinander konkrete Ideen umzusetzen.
Weitere Infos: https://www.klimaschutz-nebenan.de/
Restaurierungsförderung: Kultur erhalten
Frist: 15.06.2026
Mittelgeber: Kulturstiftung der Länder
Antragsberechtigt: öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen oder öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen.
Weitere Infos: www.kulturstiftung.de
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Fristen:
15.06.2026
15.12.2026
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Fristen:
15.06.2026
15.12.2026
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
Internationale Exportförderung für Musikunternehmen
Förderrunde 2026-02: Antragsphase 1. - 22.6.2026
frühestmöglicher voraussichtlicher Projektbeginn 21.8.2026
Förderrunde 2026-03: Antragsphase 31.8. - 21.9.2026
frühestmöglicher voraussichtlicher Projektbeginn 20.11.2026
Ziel des Programms Internationale Exportförderung für Musikunternehmen ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland nachhaltig zu stärken. Dies geschieht sowohl durch eigeninitiierte Maßnahmen als auch durch die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen. Das Programm ermöglicht es den Unternehmen, neue Märkte zu erschließen, nachhaltige Kontakte und Netzwerke aufzubauen und ihre deutschen Acts international zu positionieren.
Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler:innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind, aber bereits eine Followerschaft oder Kontakte über Agent:innen, Managements oder soziale Medien nachweisen können.
Gefördert werden Maßnahmen, die Bestandteil einer ausgereiften Exportstrategie des Unternehmens für die internationale Positionierung ihrer Künstler:innen aus Deutschland sind. Die geförderten Aktivitäten dienen der Vermarktung ihrer Künstler:innen, der Marktanalyse, der Kontaktanbahnung und der strategischen Kommunikation in neuen Zielregionen.
Antragsberechtigt für das Programm Internationale Exportförderung für Musikunternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie selbständige Akteur:innen der deutschen Musikwirtschaft – darunter Labels, Managements, Agenturen, Verlage, Produzent:innen, unternehmerisch tätige Künstler:innen und weitere Dienstleistungsunternehmen mit internationaler Ausrichtung. Mit ihrer Tätigkeit sind die Antragsstellenden am internationalen Aufbau von Künstler:innen aus Deutschland maßgeblich beteiligt.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/
Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland
Fristen:
30.06.2026
30.10.2026
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Fristen:
30.06.2026
30.09.2026
Kultur ist die schönste Brücke zur Verständigung. Gefördert werden grenzüberschreitende Kulturprojekte auf professionellem wie auf Amateurniveau. Gern unterstützen wir auch junge, unabhängige, experimentelle Künstlerinnen und Künstler.
Ihre Anträge können Sie 4 x pro Jahr online einreichen. Kofinanziert werden bis zu 50 % der Gesamtkosten.
Weitere Infos: https://www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/kultur/
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Fristen:
01. - 30.06.2026 für Gastspiele im Zeitraum September - Dezember 2026
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.
Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
14. Rösrather Kabarettwettbewerb 2026
Frist: 30.06.2026
Einen festen Platz in der bundesdeutschen Kabarett-Szene hat sich der Rösrather Kabarettwettbewerb des Kulturvereins Schloss Eulenbroich e.V. in Zusammenarbeit mit der Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements erworben.
Der Preis wird für das Jahr 2026 zum 14. Mal ausgeschrieben. Angesprochen sind Kabarettistinnen und Kabarettisten, die politisches und gesellschaftskritisches Kabarett auf die Bühne bringen, etwa im Stile der legendären "Stachelschweine“ oder der politisch-satirischen Kabarettisten wie Urban Priol, Frank Barwasser, Volker Pispers u. a.
Das Festival richtet sich an Nachwuchs-Kabarettistinnen und -Kabarettisten, also Talente, die bisher noch nicht die großen Engagements auf Bühnen oder in TV-Formaten hatten.
Bewerbungsmodalitäten:
Bewerben können sich Kleingruppen, Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler. Inhaltlich soll das Programm den Schwerpunkt auf politisch-satirische, gesellschaftlich-satirische oder literarisch-ästhetische Themen legen und sich damit von den gängigen Comedy-Programmen unterscheiden. Der Auftritt kann auch musikalische Elemente enthalten. Bei den Beiträgen muss es sich um selbst geschriebene Texte handeln.
Berücksichtigt werden Künstlerinnen und Künstler, die noch nicht länger als fünf Jahre auf kabarettistischem Gebiet tätig sind.
Wettbewerbsmodus:
Am Wettbewerb nehmen sechs Kandidatinnen und Kandidaten mit einem maximal 20-minütigen Programm teil, die von einer Jury des Vereins gemeinsam mit der Rembold Stiftung ausgewählt wurden. Nach der Vorstellung stimmt das Publikum über die Platzierung ab.
Das Preisgeld der Rembold Stiftung beträgt insgesamt 4000 Euro und wird unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses verteilt. Das Mindestpreisgeld beträgt 300 Euro. Die eventuell anfallenden Kosten für die An- und Abreise, die Unterkunft sowie Spesen sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Das Kabarettfestival findet statt am: 15. September 2026, 19:00 Uhr
Schloss Eulenbroich, Bergischer Saal, Zum Eulenbroicher Auel 19, 51503 Rösrath
Weitere Infos: https://remboldstiftung.de/engagementwettbewerbe/jetzt-mitmachen-beim-14-kabarettwettbewerb/
Gastspielförderung Bureau du Theatre et de la danse | Institut Français Deutschland
Fristen:
30. 06. 2026
31. 10. 2026
Die Förderung von Gastspielen französischer Produktionen ist eine zentrale Aufgabe des Büros für Theater und Tanz. Sie ermöglicht jedes Jahr Besuche von Künstler*innen und Gastaufführungen ihrer Werke und bietet französischen Kunstschaffenden die Gelegenheit, ihre Lebendigkeit und Vielfalt unter Beweis zu stellen. Mit einem partnerschaftlichen Ansatz steht das Büro für Theater und Tanz den wichtigsten Multiplikatoren in Deutschland beratend zur Seite und nimmt eine Vermittlerrolle zwischen den französischen und deutschen Bühnen ein.
Das Büro für Theater und Tanz trägt aktiv dazu bei, dass zeitgenössische französische Bühnenproduktionen in Deutschland Bekanntheit erlangen. Dazu kann es interessierten Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen, Unterstützung finanzieller oder logistischer Art oder in Form von Werbung gewähren.
Weitere Infos: https://www.institutfrancais.de
Kunststiftung NRW
Fristen:
30.06.2026
30.11.2026
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.
Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.
Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.
Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.
Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/
Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung Plus
Frist: 01.07.2026
Befördert werden neue, bundesweit wie international bemerkenswerte künstlerische Arbeiten frei produzierender Künstler*innen/-gruppen der Darstellenden Künste – in Koproduktion mit oder zur Aufführung an Freien Tanz- und Theaterhäusern, Festivals, Stadt- und Staatstheatern, Privattheatern sowie Nicht-Theater-Orten.
Antragsberechtigt sind langjährig professionell selbstbeauftragt produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/pfp/
Minidramen-Wettbewerb
Frist: 12.07.2026
Zielgruppe: 6 – 18 Jahre
Mitmachen können Kinder und Jugendliche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Gewinne die Aufführung deiner Theaterszene in einem professionellen Theater!
Das Theaterhaus Stuttgart veranstaltet den 8. Minidramen-Wettbewerb unter dem Motto „Mut:Proben“.
Gesucht werden kurze Theaterstücke, in denen es um den Mut zur Wahrheit geht, den Mut zur Phantasie, den Mut zur Selbstentdeckung oder einfach den Mut, einen eigenen Text öffentlich zu machen.
Ein Minidrama ist ein kurzes Theaterstück, ein szenischer Moment auf engstem Raum. Figuren sprechen miteinander, Regieanweisungen zeigen Handlungen. Und die Figuren müssen keine Menschen sein: Im Minidrama können auch Tiere, Dinge oder Ideen reden. Weil alles so knapp ist, wirken Minidramen oft wie Ausschnitte: brüchig, fragmentarisch, manchmal grotesk oder absurd – wie ein schneller Blick durchs Schlüsselloch in eine eigene Welt.
Weitere Infos: https://minidrama.de/
Bundeswettbewerb: Treffen junger Autor*innen
Frist: 15.07.2026
Du schreibst gern Gedichte, Theaterstücke, Kurzgeschichten, Slam Poetry oder experimentierst mit Sprache?
Du willst deine Texte vor Publikum bei einer Lesung in Berlin vorstellen?
Du hast Lust, andere junge Autor*innen kennenzulernen, dich mit Profis auszutauschen und dich in Workshops rund ums Schreiben auszuprobieren?
Dann bewirb dich jetzt für das Treffen junger Autor*innen 2026!
Die Gewinner*innen reisen zum fünftägigen Festival nach Berlin.
Weitere 20 Autor*innen erhalten einen Buchscheck sowie ein Jahresabo einer Literaturzeitschrift.
Für alle jungen Autor*innen im Alter von 11 bis 21 Jahren.
Du kannst bis zu fünf Textseiten oder zehn Gedichte einsenden. Es besteht auch die Möglichkeit, Texte in anderen Sprachen oder mehrsprachige Texte einzureichen.
Das Treffen junger Autor*innen bietet den eingeladenen Preisträger*innen eine Plattform, auf der sie ihre Texte vorstellen können, und schafft damit Aufmerksamkeit für die Anliegen, Themen und Standpunkte junger Schreibender. Gleichzeitig öffnet das Treffen einen geschützten Raum, in dem sich die jungen Künstler*innen begegnen, gegenseitig inspirieren und durch professionelle Begleitung erfahrener Autor*innen und Workshopleiter*innen bestärkt werden, ihren persönlichen künstlerischen Ausdruck weiterzuentwickeln.
Sämtliche Kosten für die Teilnahme am Treffen junger Autor*innen werden übernommen.
Zugangsbedingungen
• Du kannst dich bewerben, wenn du zwischen 11 und 21 Jahre alt bist.
• Da es sich um einen Bundeswettbewerb handelt, können leider nur Bewerbungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden.
• Eine wiederholte Bewerbung ist möglich. Autor*innen, die bereits Preisträger*innen waren, müssen ein Jahr mit der Bewerbung pausieren.
Das Treffen für junge Autor_innen zwischen 11 und 21 Jahren findet vom 26. bis 30. November 2026 in Berlin statt.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junger-autorinnen/das-treffen/bewerbung
Ausstellungsförderung - Zeitgenössische Künstler*innen im Ausland
Frist: 15.07.2026
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler*innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.
Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt, dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.
Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht.
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
youstartN Förderperiode 2025
Frist: 20.07.2026
Das Förderprojekt youstartN der spendenfinanzierten Stiftung Bildung fokussiert 2025 das Thema Berufsorientierung.
Ab dem 20.01. können Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz Schüfis) wieder Fördergeldanträge stellen. Unter Berücksichtigung der globalen 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt die spendenfinanzierte Stiftung Bildung Kreativität und Innovation mit Booster-Geldern bis zu 1.000 Euro.
Alle Projekte, die bis zum 20.07. einen Fördergeldantrag einreichen, sind automatisch im Rennen um den begehrten Förderpreis youstartN! Das bedeutet: eine Einladung nach Berlin, die Chance auf weitere 3.000 Euro Fördergeld und die Möglichkeit, Teil einer einzigartigen Veranstaltung zu werden.
Wir feiern euren Sinn für Nachhaltigkeit – lasst euch diese Gelegenheit nicht entgehen!
Du brauchst Inspiration? Dann schau dir jetzt das Event-Video der youstartN-Förderpreis-Verleihung am 26.09.2024 in Berlin an. Mit dabei die innovativsten BNE-Projekte des Jahres.
Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=jan25
Der weibliche Blick 2/2026
Frist: 31.07.2026
Der kunstverein burgwedel-isernhagen artclub e.v. möchte mit diesem Ausstellungsprojekt die weiblichen Positionen in der Gegenwartskunst fördern und stärken. Nach einer sehr erfolgreichen Jubiläumsausstellung im Jahr 2013 („Der Weibliche Blick 1“) möchten wir 2026 mit der Ausstellung „DER WEIBLICHE BLICK 2 026“ den Fokus wiederum auf das primär weibliche Kunstschaffen, den weiblichen Blick auf die aktuelle Gegenwartskunst richten und damit ein Zeichen für die weibliche Kunst setzen
Wir freuen uns auf eine inspirierende Auswahl weiblicher Statements, die die Stärke und Eleganz der Weiblichkeit zelebriert. Ein kraftvoller Blick auf Frauen durch Kunstwerke, die ihre Vielseitigkeit und Einzigartigkeit hervorheben.
Der kunstverein burgwedel-isernhagen lädt Künstlerinnen aller Kunstsparten ein, sich für die Ausstellung „DER WEIBLICHE BLICK 2 026“ zu bewerben.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler/innen der Angewandten Kunst/ArtDesign, Performer/Klang- und Videokunst und Bildende Kunst. Zugelassen sind Arbeiten sämtlicher Kunstgattungen, Techniken und Methoden.
Ausstellungszeitraum: 15.Oktober-18.Oktober 2026
Ausstellungsort: Kulturscheune Isernhagenhof, Hauptstr. 68, 30916 Isernhagen
Der kunstverein burgwedel-isernhagen sorgt für Organisation, Betreuung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung durch Einladungen. Der Kunstverein zahlt allen Teilnehmerinnen ein Honorar von 200 €. Die großen Ausstellungsräume des Isernhagenhof umfassen auf einer Gesamtfläche von 800qm und einer Deckenhöhe von bis zu 8m eine große ehemalige Scheune mit angeschlossenem lichtdurchfluteten Foyer. Große Wandflächen und viel Raum bieten ideale Präsentationsmöglichkeit für alle Sparten der künstlerischen Darbietung (Malerei, Skulptur, Fotografie, Installation, Audio, Tanz/Performance...).
Weitere Infos: https://www.kunstverein-bwi.de/ausschreibungen-2026/
Bundeswettbewerb: Treffen junge Musikszene 2026
Frist: 31.07.2026
Schreibst oder produzierst du eigene Songs? Möchtest du ein Konzert in Berlin spielen? Hast du Lust, andere junge Musiker*innen kennenzulernen und dich in Workshops mit Profis auszuprobieren?
Dann bewirb dich jetzt für das Treffen junge Musikszene 2026!
Die Gewinner*innen reisen zum sechstägigen Festival nach Berlin.
Für alle jungen Musiker*innen im Alter von 11 bis 21 Jahren.
Bewirb dich als Solokünstler*in, im Duo oder mit deiner Band, wenn du zwischen 11 und 21 Jahre alt und nicht bereits vertraglich gebunden bist. Du kannst dich mit bis zu drei selbst geschriebenen Songs, elektronischer Musik, digitalen Sound-Produktionen, Stimmkunst oder Klangexperimenten in allen Sprachen bewerben.
Der Wettbewerb ist offen für alle modernen Stile: Eingereicht werden können Songs von Solist*innen, Duos oder Bands aus dem Bereich Pop, Singer-Songwriter, Rap, Rock sowie elektronische Musik, Klangexperimente, Sounddesign, Video-, Hörspiel- oder Gamemusik in allen Sprachen.
Das Treffen junge Musikszene bietet jungen Musiker*innen eine Plattform, um ihre selbst geschriebene, getextete oder selbst produzierte Musik zu präsentieren. Neben öffentlichen Konzerten schafft das Treffen einen Kreativraum, in dem die Preisträger*innen ihre musikalische Handschrift in intensiven Workshops weiterentwickeln können, Tipps und Wissen von Profis erhalten, und sich kennenlernen, austauschen und miteinander jammen können.
Sämtliche Kosten für die Teilnahme am Treffen junge Musikszene werden übernommen.
Zugangsbedingungen
Du kannst dich bewerben, wenn:
• du zwischen 11 und 21 Jahre alt bist.
• du noch keine professionell ausgebildeten Musiker*in bist und noch keine Vertragsbindung mit einem Musiklabel oder Management hast.
• die eingereichten Tracks Eigenproduktionen sind.
Da es sich um einen Bundeswettbewerb handelt, können leider nur Bewerbungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden.
Die Teilnahme mit gleichen Beiträgen bei anderen Wettbewerben ist nicht ausgeschlossen. Eine wiederholte Bewerbung ist möglich.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junge-musikszene/das-treffen/bewerbung
Dieter Baacke Preis 2026: Bundesweite Auszeichnung für medienpädagogische Projekte
Frist: 31.07.2026
Die Bewerbungsphase für den bundesweiten Dieter Baacke Preis 2026 hat begonnen. Mit dem Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich herausragende Projekte aus, die junge Menschen in ihrer Medienkompetenz stärken.
Social Media verbreitet starre Rollenbilder, antifeministische Narrative und digitalen Hass, die Identität, Beziehungen und Selbstwert beeinflussen. Der diesjährige Sonderpreis „Von Pick-Me-Girls und Alphamales – geschlechtersensible Medienbildung in digital geprägten Lebenswelten“ richtet sich an Projekte, die diese Ideologien erkennen, kritisch einordnen und ihnen entgegenwirken.
Der Sonderpreis widmet sich jedes Jahr einem neuen inhaltlichen Schwerpunkt und ermöglicht es über die festgelegten Kategorien hinaus, wichtige aktuelle Themen zu bearbeiten. Der Dieter Baacke Preis zeichnet medienpädagogische Projekte unabhängig von diesem Schwerpunkt in insgesamt sechs Kategorien aus, die mit jeweils 2.000 € Preisgeld dotiert sind.
Bewerbungsberechtigt sind außerschulische oder in Kooperation mit Schulen durchgeführte Projekte, die aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollten 2025 oder 2026 entstanden sein und bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Weitere Infos: https://dieter-baacke-preis.de/ausschreibung-2026-mit-sonderpreis/
Ifa – Ausstellungsförderung
Frist:
15. 7. 2026
Internationale Sichtbarkeit für zeitgenössische Kunst aus Deutschland
Das ifa versteht Zeitgenössische Kunst als Resonanzraum gesellschaftlicher Debatten und als bedeutsames Kommunikationsmittel in öffentlichen Diskursen.
Die Programmlinie "Ausstellungsförderung" ist ein wichtiges Element der Außenkulturpolitik zur Stärkung des interkulturellen Dialogs.
Das ifa fördert Ausstellungen, die ein breites Spektrum gesellschaftlich relevanter Themen umfassen, transdisziplinäre Ansätze verfolgen und sich mit aktuellen sozialen, kulturellen oder ökologischen Fragen auseinandersetzen.
Ziel der Förderung ist es, Kunst aus Deutschland über die Landesgrenzen hinaus sichtbar machen, den internationalen Austausch zu stärken und gesellschaftlich relevante Themen in den globalen Dialog einzubringen. Das Förderprogramm Ausstellungsförderung unterstützt bildende Künstler:innen in Form von Zuschüssen für Reise, Kunsttransport und Miete für technisches Equipment zur Ausstellungspräsentation.
Das Programm richtet sich an zeitgenössische bildende Künstler:innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und Teil der deutschen Kunstszene sind. Eine Förderung im Herkunftsland ist ausgeschlossen.
Für welche Ausstellungsformate ist ein Antrag möglich?
• Einzel- und Gruppenausstellungen im Ausland in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Kunstinstitutionen
• Biennalen und andere kuratierte internationale Ausstellungsformate, die den interkulturellen Austausch und die Sichtbarkeit von Kunst aus Deutschland unterstützen
Was sind die Voraussetzungen?
• Einladung durch eine nicht-kommerzielle Institution im Ausland zu einem konkreten Ausstellungsvorhaben (Verkauf der Kunstwerke ausgeschlossen)
• Die ausstellende Institution fordert keine Gebühren oder sonstige finanzielle Beteiligungen von den eingeladenen Künstler:innen und erbringt darüber hinaus unentgeltlich Eigenleistungen
• Das Projekt entspricht einem hohen künstlerischen Standard und setzt sich mit gegenwärtig gesellschaftsrelevanten Themen auseinander
Was beinhaltet die Förderung?
• Zuschüsse zu den Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung und Verpflegung der Künstler:innen
• Zuschüsse zu den Transportkosten für Kunstwerke und Ausstellungsmaterialien
• Zuschüsse zu den Kosten für die Miete technischer Geräte, die für die Präsentation der Ausstellung erforderlich sind
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Fristen:
31.07.2026
31.01.2027
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Wüstenrot-Stiftung
Fristen:
01. 08. 2026
01. 10. 2026
15. 12. 2026
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 15. Dezember, 1. März, 1. August und 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Fristen:
01.08.2026
01.02.2027
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
12. RecyclingDesignpreis 2026
Frist: 31.08.2026
Ein Wettbewerb zur Gestaltung neuer Produkte aus Abfall- und Reststoffen. Gesucht werden innovative Upcycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Materialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder des Transformationsdesigns – nachhaltig, visionär, fantasievoll, originell.
Der RecyclingDesignpreis ist ein offener Wettbewerb, für den sich Kreative aller Altersklassen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung bewerben können. Der erste Preis ist mit 2.500 Euro, der zweite mit 1.000 Euro, der dritte mit 500 Euro und der neue, von FUTURZWEI gestiftete Sonderpreis ist mit 1.000 Euro dotiert. Ein Blick auf die bereits 19-jährige Geschichte des RecyclingDesignpreises verdeutlicht nicht nur, wie sehr die Themen Nachhaltigkeit und ein schonender Umgang mit Ressourcen, die so im gesellschaftlichen Diskurs verankert werden, sondern macht zudem sichtbar, dass Re- und Upcycling in den vergangenen Jahren breit gedacht und erarbeitet wird. Darüber hinaus lässt sich eine differenziertere Auseinandersetzung mit Ressourcenverbrauch, Produktionsprozessen und Verwertungswegen erkennen, die deutlich macht, dass sich die Gestalter*innen zunehmend mit der sozialen und ökologischen Bedeutung für ihre Entwürfe auseinandersetzen.
Ziel
Innovative, fantasievolle, originelle, nachhaltige Updycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Masterialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder Transformationsdesigns - z.B. Alltagsgegenstände, Möbel, Kleidung, Textilien, Accessoires sowie konzeptuelle Entwürfe, hergestellt aus nutzlos gewordenen Materialien oder industriellen Produktionsrückständen.
Teilnehmer/innen
Der RecyclingDesignpreis ist ein „offener“ Wettbewerb, bei dem ohne Altersbeschränkung alle Kreativen, Designer/innen und Gestalter/innen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung eingeladen sind, ihre Arbeiten und Entwürfe einzureichen.
Bewertungskriterien
Mindestens eines der folgenden Merkmale sollte auf Ihre Einreichung zutreffen.
• Gestaltungsqualität
• Gebrauchswert
• Neuartigkeit und Zukunftspotential
• Entwürfe für Recycling-Produkte, die von Handwerksbetrieben in „kleiner“ oder „größerer“ Serie hergestellt werden können Realisierbarkeit auch mit Menschen mit Behinderung, Jugendwerkstätten oder Beschäftigungsinitiative
Eine Auswahl der interessantesten Einsendungen wird neben den prämierten Projekten in der Ausstellung „Ausgezeichnete Ideen“ im Marta Herford präsentiert.
Im Anschluss werden die Arbeiten im Neuen Museum Nürnberg und in der Zitadelle Spandau, Berlin, gezeigt.
Auslober des Wettbewerbs: Arbeitskreis Recycling e.V. / RecyclingBörse! Herford veranstaltet in Kooperation mit Marta Herford
Weitere Infos: https://recyclingboerse.org/recyclingdesignpreis-2/
RheinEnergieStiftung Kultur
Fristen:
31.08.2026
28.02.2027
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Frist: 31.08.2026
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.
Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.
Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).
Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung
Projektförderung der PwC-Stiftung
Fristen:
01.09.2026
01.03.2027
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/
Ikea Stiftung
Stichtage:
01.09.2026
01.04.2027
Die Ikea Stiftung fördert bundesweit Projekte, welche die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, im Bereich Wohnen und Wohnkultur angesiedelt sind oder Verbraucheraufklärung betreiben. Eine Förderhöhe ist nicht angegeben, es werden aber insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an Fördermittel ausgegeben. Die Bewerbungen werden das ganze Jahr über entgegengenommen, Stichtage für die Bearbeitung sind der 1. April und der 1. September.
Die Ikea Stiftung fördert Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, unter anderem durch die projektbezogene Unterstützung von Kinde- und Jugendeinrichtungen sowie durch Förderungen von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Dabei werden nur Maßnahmen in Deutschland unterstützt.
Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur werden ebenfalls unterstützt. Darunter fallen: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Der Fokus liegt dabei auf das Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause". Abschlussarbeiten und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen werden ebenfalls gefördert.
Zudem werden Maßnahmen aller Art gefördert, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.
Weitere Infos: https://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert
Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung
Frist: 15.09.2026
Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.
Bewerben können sich professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet bei Vorhaben, die zur Antragsfrist am 26.01.2026 eingereicht werden, am 30.06.2027.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/produktionsfoerderung/
Kunststiftung NRW: Auftakt
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.
Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:
1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen
2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen
Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/
Förderung polnischer Kunst und Kultur in Deutschland
Fristen:
Förderanträge können zweimal im Jahr eingereicht werden:
30.09.2026 (für das Folgejahr)
31.03.2027 (für das zweite Halbjahr 2027)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt künstlerische und kulturelle Projekte mit polnischem oder deutsch-polnischem Bezug in Deutschland. Gefördert werden Vorhaben, die polnische Kultur, Geschichte und Sprache sichtbar machen, die deutsch-polnische Verständigung stärken oder insbesondere polnische Jugend und Gemeinschaft einbeziehen.
Alle Bereiche der Kultur - von Bildender Kunst über Musik, Literatur, Tanz, Film und Fotografie bis hin zu Design, Architektur oder Nachwuchsprojekten - sind förderfähig. Pro Projekt können bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde und in Deutschland ansässig ist.
Weitere Infos: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99148041017000/herausgeber/LeiKa-102541828/region/00
Deutsche Kinderhilfswerk: Themenfonds Medienkompetenz
Fristen: fortlaufend bis
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds “Medienkompetenz" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, in denen sie lernen, Medien sicher und kritisch zu nutzen. Zum Beispiel, um sich zu informieren, auf ihre Belange aufmerksam zu machen oder in der digitalen Welt teilzuhaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert. Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Infos: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-medienkompetenz/
Themenfonds Spielraum
Frist: fortlaufend bis
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen inklusiv zu gestalten.
Spielräume sind unter anderem die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraums beteiligt werden.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
Themenfonds Kinderkultur
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds “Kinderkultur" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche aus allen Kultursparten. Dabei gehen wir von einem weiten Kulturbegriff aus: von Tanz, Zirkus, Trickfilm über Rap und Alltagskultur ist alles möglich. Der Fokus sollte auf dem gemeinsamen ästhetisch-kulturellen Prozess liegen. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Musikfonds: große Projektförderung
Antragsphase: 01.09. - 30.09.2026 (2. Förderrunde)
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker: innen, Komponist: innen und Klangkünstler: innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller: innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
• Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
• Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
• zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
• Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
RKP - Regionales Kultur Programm NRW
Frist: 30.09.2025
Das RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt regionale Kulturentwicklung, initiiert und stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.
Sie haben ein gutes Konzept für ein Kulturprojekt im Kopf oder vielleicht sogar schon auf dem Papier?
Das Projekt baut auf Kooperation oder Vernetzung auf? Sie möchten dieses Projekt nächstes Jahr gerne in die Tat umsetzen? Und Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Finanzierungsmöglichkeiten? Möglicherweise ist das Regionale Kultur Programm NRW der richtige Fördertopf für Sie. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen. Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch; weitere Partner nicht zwingend erforderlich, aber gewünscht
Voraussetzung vor der Antragstellung ist mindestens ein Beratungsgespräch.
Einen Beratungstermin können Sie einfach online buchen unter www.region-koeln-bonn.de/rkp-sprechstunde.
Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land NRW die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Körpers, der Sinne, der Kognition und Psyche. Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden für das RKP bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Regionales Kulturprofil
Kulturregion Rheinschiene: Region im Fluss
In der Region sprudelt, rauscht und strömt eine bunte Kulturlandschaft. Geballt in urbanen Zentren und dezentral an lauschigen Plätzen findet vielfältiges Kultur(er)leben statt. Entlang der Flüsse, an den Seen und Talsperren der Region erzählt das kulturelle Erbe Geschichte(n) und gestaltet Kunst Transformation.
Das Kulturprofil Region im Fluss bildet die Diversität und Fülle der Kulturregion in einem gemeinsamen Bild ab. In sechs Profillinien dient es Kulturschaffenden, Projektinitiativen und Netzwerken in der Rheinschiene als Inspirations- und Impulsgeber für die Antragstellung im RKP – Regionales Kultur Programm NRW.
Weitere Infos: Region Köln/Bonn e.V.: www.region-koeln-bonn.de/
https://regionaleskulturprogrammnrw.de/
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Kulturregion Bergisches Land
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.
Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html
Stiftung Erlebnis Kunst
Frist:
vor dem 01.10.2026
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.
Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.
Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung
Frist: 12.10.2026
Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe der im Haushalt 2026 durch den Bundestag beschlossenen Mittel durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Bewerben können sich langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-2/
Deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch
Frist: 15.10.2026
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
In diesem Programm werden nur bilaterale deutsch- chinesische Kinder- und Jugendbegegnungen gefördert.
Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe, die aus einer bestehenden Kooperation mit Partnern aus China hervorgehen oder eine solche aufbauen möchten, können im Sonderprogramm ebenfalls nur bilateral gefördert werden.
Die BKJ unterstützt Akteure der Kulturellen Bildung dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten sowie sich mit anderen Akteuren zu vernetzen und auszutauschen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-weltweit/jugend-kultur-austausch-mit-china/
KURZstummfilmfestival 2026
Frist: 19.10.2026
Du kannst jetzt anfangen. Schicke uns deinen Film für das 11. KURZstummfilmfestival 2026. Das KURZstummfilmfestival ist ein Filmfestival ohne Sprache - ohne Gebärdensprache, ohne Schriftsprache und ohne Lautsprache.
Die Filme müssen kurz sein (1-11 Minuten).
Dieses Jahr ist das Thema „blau“.
Alle Genres, alles ist möglich! (außer Sprache)
Das Filmfestival findet am 21.11.2026 in Essen in der Zeche Carl statt.
Weitere Infos: https://www.kurz-stumm-filmfestival.de
Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds
Fristen:
31.10.2026
30.04.2027
Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.
Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.
Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/
Jugendwettbewerb denkt@g 2026/2027
Frist: 31.10.2026
Die Konrad-Adenauer-Stiftung nimmt alle zwei Jahre den Holocaust-Gedenktag zum Anlass, um einen bundesweiten Internetwettbewerb für junge Menschen zu starten, der sich mit Erinnerung und Gedenken, aber auch der Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Rechtsextremismus befasst.
Themenschwerpunkt
Die Geschichten der Frauen im Holocaust wurden bisher zu wenig wahrgenommen – dabei erzählen sie von Mut, Leid, Verlust und unglaublicher Stärke. Der neue Themenschwerpunkt „Ihre Geschichte (er)zählt – Frauen im Holocaust“ lädt euch ein, diesen oft verborgenen Lebenswegen nachzuspüren. Im Mittelpunkt stehen Frauen, die verfolgt wurden, geholfen haben, Widerstand leisteten oder überlebten – und deren Stimmen bis heute nachhallen. Ihr könnt entdecken, wie sie inmitten von Gewalt und Unterdrückung Würde bewahrten und warum ihre Erfahrungen uns noch heute etwas zu sagen haben. Ihre Schicksale zeigen, wie stark Menschlichkeit und Zivilcourage sein können – lasst euch davon inspirieren und gestaltet ein respektvolles Miteinander.
Ihr seid zwischen 16 und 22 Jahre alt? Dann habt Ihr bereits alle Voraussetzungen erfüllt. Der Wettbewerb denkt@g richtet sich bundesweit an Schüler, Studenten, Auszubildende und Motivierte.
Weitere Infos: https://www.kas.de/de/denktag-wettbewerb
Stadtmalerstipendium – Stadt Gaildorf
Frist: 31.10.2026
Die Stadt Gaildorf bietet professionellen freischaffenden Künstlerinnen/Künstlern die Möglichkeit, im zentral gelegenen Alten Schloss ein Jahr zu wohnen und zu arbeiten.
Für die Dauer des Aufenthaltes gewährt die Stadt den Stipendiantinnen/Stipendianten ein Barstipendium in Höhe von 500 Euro monatlich. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zwölf Monate - von Januar bis Dezember - mietfrei, inkl. Mietnebenkosten, zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Atelier- und Wohnstipendium will die Stadt Gaildorf anregen, dass sich die Stipendiantin/der Stipendiant mit Gaildorf, dem Limpurger Land und dessen Geschichte künstlerisch auseinandersetzt. Erwünscht ist, dass über die künstlerische Arbeit ein Dialog mit der Bevölkerung entsteht. Dies kann in frei wählbaren Projekten geschehen.
Es ist üblich, dass die Stadt Gaildorf im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Werk der Stipendiantin/des Stipendianten erwirbt.
Bewerben können sich professionelle freischaffende Künstlerinnen/Künstler aus allen Bereichen. Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie geeignetes, aussagekräftiges Bildmaterial einzureichen. Dabei kann es sich um eine Bewerbungsmappe, Fotos, Kataloge, etc. handeln.
Weitere Infos: https://www.gaildorf.de/Wirtschaft-Engagement/Stipendien-und-Preise/Stadtmalerstipendium
Heimat-Scheck | MHKBD.NRW
Frist: laufend bis 31.10.2026
Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr nur bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Dazu gehören beispielsweise auch rechtlich selbständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen (Fördervereine von Schulen oder der Feuerwehr).
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen (Ziffer 2 der Richtlinie). Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Zum Beispiel:
• Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien;
• Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades;
• Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften;
• Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
• Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude;
• Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern;
• Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung;
• Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen.
Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeiern und -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.
Für den „Heimat-Scheck“ gibt es folgende Fördervoraussetzungen:
• mindestens 2 000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben.
• Das Projekt ist im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bis zum 31. Dezember des Jahres abzuschließen.
• Es dürfen keine anderen Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt in Anspruch genommen werden.
• Das Projekt hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
• Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann nur ein „Heimat-Scheck“ pro Jahr bewilligt werden.
Weitere Infos: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-scheck
Bundeswettbewerb Naturtagebuch
Frist: 31.10.2026
In jedem Jahr veranstaltet die BUNDjugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch, bei dem Kinder zwischen 8 und 12 Jahren in ganz Deutschland mitmachen können. Beim NaturTageBuch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen.
Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.
Weitere Infos: https://www.naturtagebuch.de/
Meine perfekten Sommerferien
Frist: 01.11.2026
Zielgruppe 6 – 15 Jahre
Sommer, Sonne, Ferien – das ist die Zeit für Abenteuer, spannende Entdeckungen und viele unvergessliche Erlebnisse. Vielleicht hast du in deinen Ferien etwas richtig Cooles erlebt: einen geheimen Lieblingsplatz entdeckt, ein Floß gebaut, neue Freunde gefunden oder einfach einen entspannten Tag verbracht, an dem du vor Lachen kaum noch Luft bekommen hast.
Oder du hast gebastelt, gemalt, warst im Meer schwimmen, hast neue Sportarten ausprobiert oder bist an einen Ort gereist, den du nie vergessen wirst. Ganz egal, ob groß oder klein – jedes Erlebnis kann etwas Besonderes sein. Und genau davon wollen wir hören!
Ob spannende Abenteuer, lustige Erlebnisse, ein witziges Gedicht oder natürlich wahre Geschichten – alles ist erlaubt, solange es sich um deine perfekten Ferien dreht. Kinder von 6 bis 15 Jahren sind eingeladen, ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen und uns ihre Sommerferiengeschichten - wahre oder erfundene - zu schicken. Die tollsten Geschichten werden in einem Buch veröffentlicht!
Weitere Infos: https://www.papierfresserchen.eu/schreibwettbewerbe/meine-perfekten-sommerferien/
Mikroförderung für Engagement und Ehrenamt
Frist: fortlaufend bis zum 01.11.2026
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert mit ihrem Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erneut Projekte zur Unterstützung freiwilligen Engagements, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden Vorhaben jenseits des Regelbetriebs, etwa zur Gewinnung und Qualifizierung Engagierter, zur Anerkennung freiwilliger Arbeit oder zur Organisationsentwicklung. Anträge können fortlaufend bis zum 01.11.2026 gestellt werden.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/mikrofoerderprogramm/#informationen
Modul: Transkulturelle Impulse
Frist: 15.11.2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen diskriminierungskritische, rassismuskritische, diversitätsorientierte Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=136&clang=0
Internationale Live- und Showcaseförderung
Frist: fortlaufend bis 19.11.2026
Alle Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein.
Die Internationale Live- und Showcaseförderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstler:innen und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Durch den Ausgleich von Finanzierungslücken ermöglicht dieses Förderprogramm aufstrebenden musikalischen Acts aus Deutschland, kurzfristige Einladungen für internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Der Fokus dieses Förderprogrammes liegt daher insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen.
Für sonstige Auftritte, wie z. B. Release-Touren, selbst organisierte Touren oder allgemeine Festival- und Clubaufritte, können Anträge über die Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragt werden.
Über dieses Programm werden Reisen von ausübenden Künstler:innen und Bands ins Ausland gefördert, die als Hauptziel die Wahrnehmung von exportrelevanten Liveauftritten haben. Dazu zählen insbesondere Showcase-Festivals und Support-Touren. Andere Liveaufritte werden nur gefördert, wenn das internationale Interesse an den Act durch die Beteiligung herausragender Partner:innen der internationalen Musikwirtschaft belegt wird.
Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen und Ensembles, die ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Deutschland haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die antragstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Geförderte Künstler:innen und Ensembles müssen einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen und deren Aktivitäten im Ausland sollen einen Beitrag zur internationalen Wahrnehmung der deutschen Musikszene leisten.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/programmbeschreibung-internationale-live-und-showcasefoerderung/
Arbeitsstipendium für Autorinnen und Autoren
Frist: 30.11.2026
Kategorie(n): Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Essay | Roman
Zuwendungsgeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Für Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind. Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.
Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein und formal und/oder inhaltlich innovativ, originell und mutig sein. "Fördern, was es schwer hat" ist eher Leitfaden der Jury als die Marktgängigkeit eines Vorhabens.
Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis zum 30. November eines jeden Jahres beim Literaturbüro NRW e. V. bewerben.
Weitere Infos: https://www.literaturbuero-nrw.de/fuer-schreibende/arbeitsstipendien
Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln
Frist: 15.09. bis 15.12.2026
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.
Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.
Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Veranstalter: Förderkreis Gedenkort T4 e.V.
Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb
Künstlerförderung: Auslandsstipendien in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris
Bewerbungszeitraum: 01.11.2026 bis 15.01.2027
Kulturstiftung der Länder
Außergewöhnlich begabte und qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis), der deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.
Um ein Auslandsstipendium in Italien und Frankreich können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die deutsche Staatsangehörige sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben. Späte Bewerbungen können aufgrund der hohen Bewerberzahlen längeren Bearbeitungszeiten unterliegen.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern-allgemeines/
Deutscher Jugendfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.
Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!
Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutscher Generationenfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...
Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.
Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema
Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2027
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.
Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.
Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"
Frist: 31.01.2027
Maßnahmen des Originalerhalts, von Prävention und Notfallvorsorge bis Schadensbehebung, stärken nachweislich und nachhaltig die Resilienz schriftlichen Kulturguts. Das 2026 von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder eingerichtete Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ kommt Projekten von Bundes-, Landes-, kommunalen und religiösen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen (z. B. Stiftungen oder Vereine) zugute. Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Förderlinien der KEK, die KEK-Modellprojektförderung (2010–2025) und das BKM-Sonderprogramm (2017–2025), und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar.
Weitere Infos https://www.kek-spk.de/foerderung/foerderprogramm-schriftliches-kulturgut-erhalten#beantragen
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2027
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Veranstaltet von: Children for a better World e.V.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen
Frist: 30.03.2027
Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox
NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule'
Frist: 31.03.2027
Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
Teilnehmen können:
• Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
• Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.
Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/landesprogramm-kultur-und-schule
NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret
Frist: laufend bis 31.03.2027
Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.
Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.
Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.
Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.
Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung
Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html
BKM: TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Ausschreibung 2026
Bewerbungsstart: ab November 2026
Antragsschluss: ab April 2027
Jurysitzung: ab Juni 2027
Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
Projektende: spätestens 30. Juni 2030
TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe weiterer Förderer zusammensetzt.
Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren.
Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.
Weitere Infos: https://www.tanzpakt.de/home
Regelmäßige Förderungen
mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung
Frist: Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Mit ihrer Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ ergänzt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSJ) seit 2024 das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie. Diese zielt auf die Optimierung der ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
Durch die Förderung einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote soll die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteure für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot unterstützt werden und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden.
Die Förderung bezweckt den Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen, um die einschlägigen lokalen Kräfte mit dem Ziel eines gemeinschaftlichen Zusammenwirkens aller mit dem Ganztagsangebot befassten Bildungsakteure zu bündeln. Dazu zählen auch die Akteure der Kulturellen Bildung, die gemeinsam mit Vereinen, Stiftungen, Sozialpartnern, Kirchen und Religionsgemeinschaften oder auch Feuerwehren, Gesundheitseinrichtungen, Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie kommunale Sport- und Kulturverbänden nachhaltig von den Koordinierenden in die kommunalen Strukturen eingebunden werden sollen.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.
Weitere Infos: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/ganztag-vor-ort-gestalten-276222
Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ der DSEE
Frist: keine. Anträge können jederzeit gestellt werden
Zielsetzung des Förderprogramms der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind.
Mit dem Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro. Rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.
Antragsberechtigt sind:
• juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
• juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Für eine Förderung muss eure Organisation entweder selbst in einer strukturschwachen oder ländlichen Region registriert sein oder mit dem beantragten Vorhaben in einer solchen Gegend wirken.
Als ländlich gelten Gegenden, die vom Thünen-Instituts für ländliche Räume als „eher ländlich” oder „sehr ländlich” eingestuft wurden. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind.
Gefördert werden bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens und dies bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro. Alle darüber hinausgehenden Ausgaben müssen selbst tragen werden.
Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Gesamtausgaben eures Vorhabens dürfen in der Regel nicht über 15.000 Euro liegen.
Für eine Förderung muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent eingebracht werden. Dieser kann als Geldwert oder durch ehrenamtliche Eigenleistungen (also projektbezogene Arbeitsstunden) erbracht werden.
Im Rahmen des Programms können projektbezogene Ausgaben gefördert werden, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Dazu zählen:
• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)
• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Verpflegung u.a.)
• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende
• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen
• Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)
• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehrenamt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)
Bei Honoraren und Werkverträgen muss die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk von externen Dienstleistenden erbracht werden (z. B. für Moderation von Veranstaltungen, Gestaltung von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, Darbietungen von Künstlerinnen und Künstlern, Beratungen usw.).
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/mikrofoerderprogramm/
Förderprogramm „Start2Act“
Frist: Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden
Impulsprojekt (bis zu 2.000 Euro)
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehren-amtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern
Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten
Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten und muss bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein.
Antragsfrist: Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden, der Antrag muss jedoch mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart eingereicht werden. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.
Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtsper-sonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnüt-zigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.
Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt.
Antragssteller können sich über die Laufzeit des Förderprogramms (2024−2026) mehrmals bewerben, aber dürfen insgesamt nicht über max. 60.000 Euro Fördersumme kommen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung/
Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen
Frist: laufend
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Weitere Infos: https://www.notfallallianz-kultur.de/aktionsfonds/
#lassmalesen
Frist: keine
#lassmalesen ist ein Projekt der lit.COLOGNE und der lit.RUHR
Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind herzlich eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben.
Das Projekt bietet Schüler*innen die Chance, einen spannenden Einblick in die Welt des Literaturbetriebs zu gewinnen und eigenständig eine Lesung zu gestalten. Innerhalb einer etwa sechsmonatigen Projektphase wählen sie eine*n Autor*in aus, setzen sich intensiv mit dessen Werken auseinander und organisieren eigenständig eine etwa einstündige Veranstaltung – von der Idee bis zur Umsetzung.
Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen aus ganz NRW. Möglich ist die Teilnahme als Schulkasse oder als Kurs in verschiedenen Fächern, als AG, Literaturkurs, im Ganztagsangebot...
Teilnehmende Lehrkräfte werden durch Workshop- und Austauschangebote fachkundig unterstützt.
Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Infos: https://www.lassmalesen.de/de/
FHK Kinderförderfonds für Frauenhauskinder
Frist: keine
Gefördert werden können Projekte und Anschaffungen sowie Material für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Das Format "KinderRAUM" fördert kindgerechte Ausstattung und Neugestaltung mit bis zu 3.000 Euro. Das Format "KinderZEIT" fördert zeitlich befristete pädagogische Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Förderfähig sind Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.
Weitere Infos: https://www.frauenhauskoordinierung.de/kinderfoerderfonds
Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten"
Frist:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich. Für die Beantragung muss der Projektantrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingegangen sein.
Engagement Global unterstützt mit bis zu 8.000 Euro bzw. 4.000 Euro für Erstempfänger*innen mit dem Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen.
Engagiert ist ein Programm, das ehrenamtliches Engagement fördert. Deshalb haben Projekte von rein ehrenamtlichen Vereinen einen geringeren Eigenanteil von mindestens zehn Prozent und wir fördern eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person und Projekt.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
• Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
• Workshops, Seminare, Konferenzen
• Social-Media-Aktivitäten
• Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
• Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
• Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und Kindertagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht. Projektanträge müssen spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland unter anderem durch das Programm Engagiert die Welt gestalten (Engagiert). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.
Weitere Infos: https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten
Fonds auf Augenhöhe
Frist: laufend
Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht werden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden.
Der von der Software AG – Stiftung aufgelegte und von der GLS Treuhand betriebene Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie einem Expertenbeirat inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Organisationen sowie engagierten Menschen. Vor diesem Hintergrund kooperiert er seit Anfang 2020 auch mit den Houses of Resources.
Fonds auf Augenhöhe unterstützt gemeinsam mit House of Resources Projekte, die Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der Jurysitzung entschieden.
Der Fonds steht für Vielfalt, Respekt und Miteinander. Daher werden den Antragsteller*innen genug Raum geboten bei ihrer Gestaltung des Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Dabei soll der Dialog im Vordergrund stehen.
Die Entscheidung wird von einer Jury nach sechs bis acht Wochen gefällt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt.
Interessierte können die Mittel über die jeweiligen Houses of Resources der entsprechenden Bundesländer beantragen. Die Standorte und Kontaktdaten sind hier zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationsprojekte/house-of-resources-standorte.html?nn=283660
Weitere Infos: https://resonanzboden.global/finanzieren/fonds-auf-augenhoehe/
„Small Change for Europe“
Frist: keine
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online
Heimat: Musik 2026 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Frist: keine
„Förderung von Projekten und Angeboten zur Diversitätsentwicklung an öffentlichen Musikschulen in NRW “
Mini- und Midi-Projekte
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch für das Jahr 2026 über den Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM NRW) Fördermittel für Projekte und Angebote zur Diversitätsentwicklung an öffentlichen Musikschulen bereit.
Mit Heimat: Musik fördert das Land Nordrhein-Westfalen die kulturelle Vielfalt und Teilhabegerechtigkeit an öffentlichen Musikschulen. Das Programm hat sich als wirkungsvolles Instrument etabliert, um neue Zielgruppen zu erreichen, innovative Formate zu entwickeln und Menschen unterschiedlichster Herkunft und Lebensrealitäten einen niedrigschwelligen Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen – sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen. Ab 2026 öffnet sich Heimat: Musik gezielt für Menschen aus vielfältig unterrepräsentierten Gruppen, darunter Personen mit internationaler Familiengeschichte, aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten, BiPoC, Menschen mit Behinderungen oder queere Menschen. Ziel ist es, Musikschulen in ihrer diversitätssensiblen, rassismuskritischen und inklusiven Ausrichtung zu stärken und chancengerechte Zugänge zu schaffen. Mit dieser Ausschreibung werden die Musikschulen eingeladen, Projekte einzureichen, die Vielfalt stärken, Teilhabe ermöglichen und Musikschulen als offene Bildungsorte weiterentwickeln.
Die Projektförderung wird für ein Projekt oder ein Angebot bewilligt, welches sich entweder an Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen richtet oder auch ein Projekt oder ein Angebot an dem sowohl Personen der Mehrheitsgesellschaft als auch Personen aus unterrepräsentierten Gruppen teilnehmen.
Es ist möglich, entweder ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) oder ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) zu beantragen. Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.
Eine Projektförderung ist zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 möglich.
Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderwürdigkeit dieser Musikschulen wird im Einzelfall geprüft.
Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in
Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen.
Heimat: Musik wurde 2016 vom Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) gestartet und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit finden jährlich knapp 150 Projekte an 50 Musikschulen in ganz NRW in unterschiedlicher Form statt und werden mit einer unbürokratischen, einfachen Förderstruktur unterstützt.
Die Projekte umfassen zum Beispiel Kooperationsangebote mit Jugend- oder Integrationszentren, Community-Music Angebote, interkulturelle Chöre, Projekte in Kitas oder anderen Einrichtungen. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen, Workshops, Austauschplattformen und Fachtage zur Arbeit zur Diversitätsentwicklung an Musikschulen angeboten.
Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/
Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung
Frist: fortlaufend, Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation
Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.
Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.
Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.
Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung
Förderfonds "Medienkompetenz"
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.
Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-medienkompetenz/
Förderfonds "Iss besser – mach's besser!"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.
Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.
Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-ernaehrung/
Förderfonds „Kunst und Kultur“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/
Förderfonds "Frieden"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/
Förderfonds „Chancengerechtigkeit“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.
Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.
Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/
Förderfonds Handwerk
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.
Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?
Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.
Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/
Förderung "Klimalotterie"
Frist: keine
Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.
Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.
Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de
Heidehof Stiftung
Frist: laufend und mindestens drei Monate vor Projektbeginn
Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/
Dr. Bergmann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.
Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.
Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.
Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/
Hans Thomann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/
Förderungen der Neumayer Stiftung
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de
Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“
Frist: fortlaufend
Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW
Frist: Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens vier Wochen vor Projektbeginn.
Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen und Musikpädagog*innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt im Ausland durchführen möchten.
Gefördert werden partizipative und kollaborative Musikprojekte im Ausland, die der individuellen Qualifizierung oder der musikalischen Teilhabe dienen.
Pro Projekt können bis zu fünf Pädagog*innen gefördert werden. Vermittlungskonzepte von Kammermusik- und Band-Formationen sind möglich. Alle reisenden Personen müssen im Projekt aktiv künstlerisch-pädagogisch tätig sein. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt circa fünf Workshop-Tage umfassen. Eine Kombination mit Konzerten ist möglich, der Schwerpunkt des Musikprojekts muss jedoch auf dem künstlerisch-pädagogischen Vorhaben liegen.
In der Regel bezuschussen wir die Fahrtkosten. Eine Vollfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen in das deutschsprachige Ausland, Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltern, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen sowie Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Frist: keine
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien unterstützen wir deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Asuflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen.
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.
In der Regel stellen wir bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung. Folgeanträge sind möglich.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und eingetragene Vereine; operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften.
Beim Sonderfonds Gesunde Ernährung beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 Euro.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Förderprogramm der Aktion Mensch
Frist: keine
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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