Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur.
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen
aktuelle Ausschreibungen, Förderungen, Wettbewerbe & Preise
Aktion Mensch - Förderaktion: Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt
Frist: Bis die Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausgeschöpft sind
Fast jeder zweite Jugendliche erlebt im Alltag Ausgrenzung, Beleidigungen oder Gewalt. Trotzdem sprechen fast 80 % der Betroffenen selten oder nie darüber. Gemeinsam mit unseren Projekt-Partnern wollen wir Jugendliche stark machen für ein gerechtes und empathisches Miteinander.
Im Fokus unserer Förderaktion stehen Projekte, die junge Menschen dabei unterstützen:
• ein Bewusstsein für die Folgen von Ausgrenzung und Mobbing zu entwickeln,
• Handlungssicherheit im Umgang mit ausgrenzendem Verhalten zu gewinnen,
• ihre sozialen Kompetenzen auszubauen und
• sich aktiv für ein respektvolles und inklusives Miteinander einzusetzen.
Wir bezuschussen Ihr inklusives Projekt mit bis zu 7.500 € ganz ohne Eigenmittel.
Weitere Infos: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/foerderaktion-zeichen-setzen
Ehrenamtspreis für jüdisches Leben
Frist: 31.05.2026
Seit 2022 lobt der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus den Ehrenamtspreis für jüdisches Leben in Deutschland aus. Mit dem Preis soll ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet werden, das jüdisches Leben in Deutschland stärkt und es besser sichtbar macht. Teilnehmen können Einzelpersonen, Vereine, Initiativen oder Gruppen wie etwa auch Schulklassen. Zu gewinnen gibt es in zwei Kategorien jeweils 5.000 Euro.
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Initiativen und Gruppen – darunter Schulklassen oder Schulen–, die überwiegend ehrenamtlich aktiv sind. Ausgeschlossen sind rein oder weitgehend hauptamtliche Projekte oder Projektträger.
Bewerben Sie sich, wenn Ihr Projekt
• jüdisches Leben in seiner Vielfalt zeigt oder stärkt
• zum Abbau von Vorurteilen, Unkenntnis und Klischees beiträgt
• die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt
• jüdische Gegenwart im gesellschaftlichen Kontext zeigt und dazu beiträgt, sie als selbstverständlichen und integrativen Bestandteil der Gesellschaft wahrzunehmen
• sich mit säkularem oder religiösem jüdischem Leben in Deutschland auseinandersetzt
• erfolgreiche Wege zur Wissensvermittlung über gegenwärtiges jüdisches Leben im Bildungsbereich aufzeigt
Weitere Infos: https://www.antisemitismusbeauftragter.de/ehrenamtspreis
NRW: Audiopreis 2026 – erstmals mit Campusradio-Preis
Frist: 31.05.2026
Mit dem Audiopreis 2026 würdigt die Landesanstalt für Medien NRW erneut herausragende journalistische Leistungen unabhängiger privater Audio Angebote in NRW – vom Lokalradio bis zum Podcast. Erstmals ist der Campusradio-Preis integriert.
Wer Audio macht, formt Öffentlichkeit: mit klarer Recherche, klugen Stimmen, starken Geschichten – und der Leidenschaft, Menschen in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Der Audiopreis der Landesanstalt für Medien NRW fördert publizistische Qualität, Vielfalt und Innovation – redaktionell wie werblich. Im Mittelpunkt stehen unabhängige Beiträge aus NRW sowie Werbeformate, die zur Finanzierung journalistischer Audio Angebote beitragen. Gleichzeitig bildet der Preis die Realität eines vielfältigen Marktes ab: Lokalradio, digitale Angebote, Podcasts und neue lineare Programme prägen den Medienstandort NRW. Pro Kategorie wird der beste Beitrag mit 2.000 Euro prämiert.
In folgenden Kategorien wird der Audiopreis 2026 vergeben:
Redaktionelle Kategorien
• Information (DJV NRW)
• Vor Ort (Verband Lokaler Rundfunk NRW)
• Service & Wissen (Verband der Betriebsgesellschaften NRW)
• Moderation (RTL+)
• Unterhaltung (RADIO NRW)
• Für Demokratie (Landesanstalt für Medien NRW)
• Gesellschaftlicher Zusammenhalt (LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW & ev./kath. Kirche)
• Nachwuchs (Landesanstalt für Medien NRW)
Werbekategorie
• Audiowerbung (The Radio Group / Antenne NRW)
In diesem Jahr ist zum ersten Mal der Campusradio-Preis integriert: So bekommen Nachwuchstalente in NRW eine noch größere Bühne und treffen beim Branchentreffen auf Entscheider:innen, Redaktionen und Produzent:innen.
Campusradioproduktionen können Beiträge in allen sieben redaktionellen Kategorien (ohne „Nachwuchs“) einreichen; „Audiowerbung“ ist ausgenommen. Pro Kategorie werden jeweils drei Campusbeiträge nominiert. Die drei besten Campusproduktionen kategorienübergreifend erhalten einen Audiopreis.
Weitere Infos: https://www.medienanstalt-nrw.de/audiopreis.html
Mentoring-Programm
Frist: 31.05.2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste schreibt zum fünften Mal ein Mentoring-Programm aus.
Gruppen und Ensembles können produktionsunabhängig mit Mentor*innen ihrer Wahl zusammenarbeiten
Das von der Kunststiftung NRW geförderte und mitinitiierte Programm ermöglicht profilierten freien Gruppen / Ensembles aus Nordrhein-Westfalen für die Dauer von ca. einem Jahr produktionsunabhängig und themenspezifisch mit Mentor*innen ihrer Wahl zusammenzuarbeiten. Es muss klar erkennbar sein, wie sich das gewählte Vorhaben aus der künstlerischen Biographie der jeweiligen Gruppe / des Ensembles herleitet.
Das Mentoring-Programm richtet sich an freie Gruppen / Ensembles in NRW, die seit mindestens sieben Jahren gemeinsam professionelle, ideenreiche Arbeit leisten.
Eine Auswahl für das Mentoring-Programm versteht sich als Auszeichnung für eine erfolgreiche künstlerische Arbeit.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/files/mentoring-programm_2026_ausschreibung.pdf
MIXED UP Kick-Off-Förderung
Frist: 31.05.2026
Die MIXED UP Kick-Off-Förderung unterstützt innovative Ideen und neue Kooperationen in der Entwicklungsphase.
Die MIXED UP Kick-Off-Förderung richtet sich an Gestalter*innen aus Schule, Kita sowie Ganztagsträgern und außerschulischer Kultureller Bildung, die bisher noch keine gemeinsamen kulturellen Bildungspartnerschaften eingegangen sind.
Ihnen soll ermöglicht werden, gemeinsam ein Modellkonzept für eine Kooperationsanbahnung zur Realisierung innovativer kultureller Bildungsprojekte über ein Jahr lang zu entwickeln.
Die Kick-Off-Förderung unterstreicht somit die Komplexität gelungener Bildungskooperationen und ihre Bedeutung für die Qualität kunst- und kulturpädagogischer Angebote für Kinder und Jugendliche in den Bildungslandschaften vor Ort.
Gelungene Modelle werden bundesweit sichtbar gemacht und dienen gleichzeitig als Qualitätstransfer ins Feld der Kulturellen Bildung. Ein besonderes Augenmerk soll auf bisher anbieterärmere Regionen gelegt werden.
Gesucht sind Ideen für eine Kooperationsanbahnung zwischen Schule, Ganztagsträgern oder Kita und kulturellen Bildungspartnern. Ausgezeichnet wird hierbei nicht die eigentliche inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern das Konzept zur Erarbeitung einer wirkungsvollen und nachhaltigen Kooperation, des Austauschens und Netzwerkens.
Bewerben könne sich Gemeinnützige und kommunale Träger, die ein Modellkonzept für eine Kooperation entwickeln möchten.
Mögliche Partner sind:
• Schulen, Ganztagsträger oder Kitas
• kulturelle Vereine, Kulturinstitutionen
• selbstorganisierte Jugendgruppen oder Einzelpersonen
Wichtig: Im Fokus der Auswahl steht nicht die eigentliche inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern die Erarbeitung von Konzepten einer wirkungsvollen Kooperation. Die Bewerbung sollte die lokalen Herausforderungen darstellen und erste Schritte für den Aufbau einer Kooperation mit Kultur-Akteur*innen vor Ort aufzeigen. Besonders berücksichtigt werden Projekte in Regionen mit wenigen kulturellen Bildungsangeboten.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb/kick-off-foerderung/
KUNST.PARK Rumpenheim 2026
Frist: 31.05.2026
Der Verein Kunst.Ort.Rumpenheim e.V. vergibt im Rahmen der Kunsttage Rumpenheim Ausstellungsplätze im Rumpenheimer Schlosspark und vergibt erstmalig drei Preise, den KUNST.PARK RUMPENHEIM PREIS 2026.
Die Arbeiten werden anlässlich der 24. „Kunsttage Rumpenheim“ durch die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler realisiert, und vom 18.09. bis 20.09.26 im Schlosspark Rumpenheim präsentiert.
Altersbegrenzung: unbegrenzt
Örtliche Begrenzung: Europa
Teilnahmeberechtigt: Alle Bereiche
Voraussetzung: Im Schlosspark Rumpenheim realisierte Arbeiten
Weitere Infos: https://www.kunst-ort-rumpenheim.de/ausschreibungen/
Ausschreibung „Gütesiegel Buchkita“ 2026
Frist: 31.05.2026
Mit dem Gütesiegel Buchkita werden Kindertagesstätten ausgezeichnet, die im Bereich der Leseförderung und der Lese- und Sprachentwicklung von Kindern aktiv sind. Die Kindertagesstätten stellen den Kindern entsprechende Angebote und Materialien bereit. In einer Buchkita nehmen die frühen kindlichen Erfahrungen rund um Buch-, Erzähl-, Reim- und Schriftkultur einen zentralen Stellenwert ein. Sie sind ein Schwerpunkt des pädagogischen Konzepts. Der Zugang zu Büchern und Geschichten ist selbstverständlich: Rucksack-Bibliothek, Buchkisten mit aktuellen Kinderbüchern, Vorlesepaten und regelmäßige Vorlesezeiten für alle Kinder gehören zum Alltag einer Buchkita.
Weitere Infos: https://www.guetesiegel-buchkita.de/buchkita-werden/jetzt-bewerben.html
Förderung für Aktionen zum Ehrentag
Frist: 31.05.2026
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrentag ruft gemeinsam mit dem Bundespräsidenten zum Ehrentag am 23. Mai 2026 auf. Am Geburtstag des Grundgesetzes sollen vielfältige Aktionen zum Mitmachen und Gestalten einladen, um Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und Gutes zu tun. Zur Umsetzung einzelner Vorhaben im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026 kann eine Förderung von bis zu 500 Euro beantragt werden. Es ist kein Eigenanteil notwendig. Die Förderungen können bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2026.
Förderfähig sind folgende Ausgaben:
• Aktionsbezogene Anschaffungen (z.B. Materialien, Arbeitsmittel)
• Aktionsbezogene Veranstaltungsausgaben (z.B. Mieten, Verpflegungskosten)
• Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
• Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z.B. Honorare)
• Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz)
Weitere Infos: https://www.ehrentag.de/
KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Frist: 31.05.2026
Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind.
Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestellten Erfassungsprogramm. Inhalte der Datenbank werden nach Fertigstellung und in Auszügen über die Website der Stiftung Kunstfonds veröffentlicht. Einen ersten Einblick in das Erfassungsprogramm erhalten Sie in den FAQs.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.
Das Programm wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags.
Weitere Infos: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-werkzeichnung/bewerbung-und-vergabe
Kleinkunstpreis: MÖNCHSHOF Kabarettpreis-Finale 2027
Frist: 31.05.2026
Das Kulmbacher Kleinkunst-Brettla e. V. und die Museen im Mönchshof e. V. präsentieren den Kleinkunstpreis: Das MÖCHSHOF Kabarettpreis-Finale!
Aufgerufen zur Bewerbung sind Comedians, Kabarettisten* innen und artverwandte Künstler* innen aus dem deutschsprachigem Raum. Duos oder Gruppen können sich ebenfalls bewerben. Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 3000 EUR dotiert.
Zusätzlich übernimmt der Veranstalter die Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Kulmbach, Shuttleservice vom Bahnhof in KU zum Hotel bzw. Bühne und zurück, Catering am Veranstaltungstag, GEMA, KSK. . . ! DREI Künstler werden von einer Jury für das Finale am Samstag, 31.01.2027 nominiert!
Teilnahmebedingungen: Bühnenprogramm aus dem Bereich " Comedy, Kabarett und " artverwandtes" . Ein eigenes, mindestens 90-minütiges Programm und dieses sollte schon öffentlich aufgeführt worden sein. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus dem deutschsprachigen Raum. Mit der Bewerbung erklärt jeder Teilnehmer* in bzw. jede Gruppe, dass die geltenden Urheberrechte eingehalten wurden/ werden. Bitte NUR aussagekräftige Bewerbungen mit Beschreibung, Bild und Videoclip bzw. link!
Weitere Infos: http://www.kleinkunst-brettla.de
create music NRW: Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen
Fristen:
01. 06. 2026
01. 09. 2026
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt Ihr euch bei uns für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr vergeben wir kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.
Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.
Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
NRW: »Europa-Schecks«: Ideen für ein starkes Europa in NRW
Frist:
Die Antragstellung ist laufend digital möglich. Die Stichtage 2026 sind:
01. 06. 2026
01. 08. 2026
Mit der Landesinitiative »Europa-Schecks« werden Projekte gefördert, die das europäische Engagement in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Das Ziel besteht darin, den Europage-danken in der Zivilgesellschaft und in den Kommunen zu verankern, Bürger*innen für europä-ische Werte zu sensibilisieren und die Vielfalt einer lebendigen Demokratie erlebbar zu machen.
Gefördert werden innovative Ansätze, die Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zu-sammenbringen, Austausch fördern und aktive Mitgestaltung ermöglichen.
Interessierte Vereine, Schulen, Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen und Kommunen können Fördermittel von bis zu 25.000 Euro beantragen.
Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europa-schecks
create music NRW: Projektförderung (für Veranstalter:innen)
Friste: 01.06.2026
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur:innen in der Region vernetzen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur:innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar. Nicht förderfähig sind Projekte, bei denen Fremdkompositionen (Cover-Songs, Musicals) und Musik aus den Bereichen Klassik und Jazz im Fokus stehen.
Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.
Die Förderung von create music NRW wird als Projektförderung in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 €. Voraussetzung dafür ist die Gendergerechtigkeit in der Auswahl der im Projekt beteiligten Musiker:innen, Dozent:innen, Coaches etc. Dies muss in der Projektbeschreibung glaubhaft dargelegt und in der Projektdurchführung nachweisbar umgesetzt werden. Wenn diese Voraussetzungen in einem Projekt nicht erfüllt werden, liegt die maximale Förderhöhe bei 3.000 €. Antragstellende haben einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben zu erbringen. Bei städtischen Antragstellenden liegt der Eigenanteil bei mindestens 20 %. Gefördert werden können nur Projekte, die bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen und abgerechnet sind.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
Initiative Musik: PlugIn
Frist: 5.6.2026
PlugIn, das Förderprogramm für die Verbesserung der technischen Ausstattung von Musikclubs, geht in die 3. Runde. Von 18.5.2026 (13 Uhr) bis 5.6.2026 (13 Uhr) können Musikclubs mit einer Besucher:innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen erneut Anträge stellen.
Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten, Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen und Reparaturmaßnahmen mit einem Förderanteil von max. 15.000 Euro.
Insgesamt stehen dafür 700.000 Euro zur Verfügung. Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben. Aufgrund des begrenzten Budgets und der großen Nachfrage in den beiden vorherigen Runden können in dieser Runde des Programms nur Spielstätten gefördert werden, welche bisher noch keine Förderung über PlugIn erhielten.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/#plugin
NRW: Tiny Connections
Frist 14.06.2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Arbeitsaufenthalte in ländlichen Räumen.
Ziel des Programms ist es, künstlerische Arbeit im Dialog mit Partner*innen in ländlichen Räumen zu stärken - unabhängig davon, ob es sich um die Umarbeitung einer bestehenden Produktion oder die Entwicklung einer neuen, ortsbezogenen Arbeit handelt. Im Zentrum steht der Beziehungsaufbau vor Ort: Künstlerische Prozesse sollen lokale Kontexte einbeziehen, neue Netzwerke anstoßen und nachhaltige Kooperationen ermöglichen.
Gefördert werden Umarbeitungen bestehender Produktionen, sowie die Umsetzung neuer Vorhaben mit öffentlichem Aufführungsmoment. Im Fokus steht der Beziehungsaufbau mit den lokalen Spielorten und neuen Publika in ländlichen Räumen.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance). Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=674&clang=0
Ideenwettbewerb: Klimaschutz nebenan
Antragsphase: 15.04. - 14.06.2026
Am 15. April 2026 startet der Ideenwettbewerb »Klimaschutz nebenan« der nebenan.de Stiftung in die vierte Runde. Ob gemeinsames Gärtnern, Fahrgemeinschaften oder lokale Initiativen für erneuerbare Energien – bei Klimaschutz nebenan können alle mitmachen, die aktiv für gesunde Nachbarschaften vor der eigenen Haustür beitragen wollen. In den vergangenen zwei Jahren haben sich bereits über 1.500 Menschen mit ihren Ideen und Aktionen beteiligt.
Klimaschutz nebenan ist eine Initiative der nebenan.de Stiftung, die sich für klimafreundliche Nachbarschaften einsetzt. Wir bringen Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zusammen, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und miteinander konkrete Ideen umzusetzen.
Weitere Infos: https://www.klimaschutz-nebenan.de/
Literaturpreis "Aufstieg durch Bildung" 2027
Frist: 15.06.2026
Die noon Foundation, Mannheim, lobt den Literaturpreis „Aufstieg durch Bildung“ zum fünften Mal aus.
„Aufstieg durch Bildung“ ist eine komplexe, vielschichtige Thematik jenseits geradliniger Aufsteiger-Erfolgsgeschichten. Erfolge wie Misserfolge, Verluste und Errungenschaften, Konflikte und Akzeptanz, Ansehen und Verachtung, Träume und Ängste, Zuversicht und Zweifel, Talent und Unvermögen, Unterstützung und Hindernisse, Zufall und Streben, Fremdheit und Vertrautheit, Revolte und Anpassung stehen oft nebeneinander. Da im Freundeskreis und in der Öffentlichkeit nur selten über Herkunft (u.a. soziale Schicht, Bildung der Eltern, Migrationserfahrung der Familie) gesprochen wird und sich wenig Literatur dieses „Aufsteiger“-Themas angenommen hat, soll die Behandlung dieser Thematik in einem in deutscher Sprache geschriebenen Prosatext (Erzählung, Roman) zum fünften Mal mit einem Preis ausgezeichnet werden. Der Preis hebt den literarischen Rang des Textes hervor, übersieht jedoch nicht die politische Dimension der Thematik.
Die noon Foundation, Mannheim, ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Förderung der Bildung und Erziehung (insbesondere von bedürftigen Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten) in der Rhein-Neckar-Region und zur Förderung von Kunst und Kultur (insbesondere der deutschsprachigen Literatur).
Mit „Bildung“ ist sowohl der Erwerb formaler Bildungsabschlüsse als auch der Erwerb „informeller“ Qualifikationen angesprochen. Die Autorin/der Autor (Alter 25-70 Jahre am 15.06.2026) muss selbst kein „Aufsteiger“ sein, auch muss die Hauptperson des Textes dies nicht notwendigerweise sein.
Weitere Infos: https://www.noon-foundation.de/
Internationaler Edith-und-Werner-Rieder-Preis für neue Dramatik
Frist: 15.06.2026
Die Münchner Kammerspiele vergeben seit 2009 alle 2 Jahre gemeinsam mit dem Drei Masken Verlag und der Landeshauptstadt München den Münchner Förderpreis für neue Dramatik. Mit einer Dotierung von 20.000 Euro gilt der seit 2025 in Internationaler Edith-und-Werner-Rieder-Preis für Neue Dramatik umbenannte Preis als einer der höchstdotiertesten Autor*innenpreise im deutschsprachigen Theaterraum.
Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
Der Preis richtet sich an Künstler*innen am Anfang ihrer Laufbahn, von denen bisher höchstens zwei Werke am Theater aufgeführt wurden und die im deutschsprachigen Raum bisher noch nicht von einem Theaterverlag vertreten werden.
Weitere Infos: https://stadt.muenchen.de/service/info/abteilung-1/10338629/
Restaurierungsförderung: Kultur erhalten
Frist: 15.06.2026
Mittelgeber: Kulturstiftung der Länder
Antragsberechtigt: öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen oder öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen.
Weitere Infos: www.kulturstiftung.de
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Fristen:
15.06.2026
15.12.2026
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Fristen:
15.06.2026
15.12.2026
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
“FuturE – Deine Zukunft im Ehrenamt beginnt jetzt!”
Frist: 16.6.2026
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet mit dem Programm “FuturE – Deine Zukunft im Ehrenamt beginnt jetzt!” eine Qualifizierung für junge Engagierte zwischen 18 und 27 Jahren an. Vermittelt werden die Themen ehrenamtliche Führung, Kommunikation, Konfliktlösung und persönliche Weiterentwicklung im Vereins- und Engagementkontext. Das dreimonatige Programm kombiniert Präsenztreffen, Online-Formate sowie Praxisprojekte und richtet sich an junge Menschen, die Verantwortung im Ehrenamt übernehmen möchten.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/futur-e-bewerbung/
„Fürther Glanzlichter“
Frist: 18.06.2026
Kunstschaffende sind eingeladen, verschiedene Orte der Stadt mit ihren Lichtinstallationen zu inszenieren und diese auf künstlerische Weise zu bespielen. Die Neuauflage der Glanzlichter findet Freitag, 6., und am Samstag, 7. November 2026, jeweils von 17 bis 22 Uhr statt. Konsequenterweise sind die vorgegebenen Spielthemen der Veranstaltung Jubiläen oder Gedenktage, die 2026 begangen werden – etwa 200 Jahre Fotografie, 100 Jahre Spraydose, 25 Jahre Wikipedia, der 100. Todestag von Claude Monet oder der 200. Geburtstag von Leopold Ullstein. Welche spezifischen Jubiläen oder historischen Momente die Künstlerinnen und Künstler in ihre Werke einfließen lassen, bleibt ihnen freigestellt und eröffnet eine Vielzahl kreativer Möglichkeiten.
Es handelt sich um einen offenen Kunstwettbewerb.
Weitere Infos: https://www.fuerth.de/kultur-freizeit/veranstaltungen-termine/fuerther-glanzlichter/
Junger Münchner Jazzpreis
Frist: 20.06.2026
2026 findet die 14. Auflage des Jungen Münchner Jazzpreises statt.
Mit diesem Preis sollen junge Künstler:innen und Bands aus Deutschland gefördert werden.
Alle Bewerber:innen sollen
• zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 28 Jahre sein und
• ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aus allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen wählt die von ‘mucjazz – Münchner Verein zur Förderung von Jazz e.V.’ eingesetzte Fachjury 3 Bewerbungen im blindfold Verfahren aus.
Die 3 ausgewählten Bewerber:innen werden für den 6. November 2026 nach München in den Jazz Club Unterfahrt zum Finale eingeladen, bei dem sie im Rahmen eines Konzertes um die Plätze 1, 2 und 3 spielen.
Die Gesamtdotation des Jungen Münchner Jazzpreises beträgt 7500,- €. Zusätzlich wird ein mit 500,- € dotierter Solistenpreis vergeben. Das Konzertfinale findet in Kooperation mit BR Klassik statt und wird vom BR aufgenommen und gesendet.
Weitere Infos: https://www.mucjazz.de/ausschreibung-jmjp-2026/
Spaces of Culture 2026 (EUNIC): kulturelle Beziehungen in Subsahara-Afrika
Frist: 21.6.2026
Das durch Kreatives Europa KULTUR geförderte Netzwerk EUNIC (European Union National Institutes for Culture) hat die zweite Ausschreibung „Spaces of Culture” gestartet, die neue Projekte für kulturelle Beziehungen in Subsahara-Afrika fördert.
Die Ausschreibung unterstützt zeitgenössische und innovative Projekte in verschiedenen kulturellen und sozialen Bereichen. Die Projekte sollen die Prinzipien kultureller Beziehungen widerspiegeln, darunter Ko-Kreation, Dialog, gegenseitiges Zuhören sowie gemeinsamer Kapazitätsaufbau unter allen Partnern.
Geförderte Projekte erhalten bis zu 50.000 Euro pro Projekt mit einer Mindest-Kofinanzierung von 5 % durch die Projektpartner. Projekte sollen zwischen dem 1. September 2026 und dem 31. August 2027 umgesetzt werden.
Weitere Infos: https://eunic.eu/news/spaces-of-culture-2026
Internationale Exportförderung für Musikunternehmen
Förderrunde 2026-02: Antragsphase 1. - 22.6.2026
frühestmöglicher voraussichtlicher Projektbeginn 21.8.2026
Förderrunde 2026-03: Antragsphase 31.8. - 21.9.2026
frühestmöglicher voraussichtlicher Projektbeginn 20.11.2026
Ziel des Programms Internationale Exportförderung für Musikunternehmen ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland nachhaltig zu stärken. Dies geschieht sowohl durch eigeninitiierte Maßnahmen als auch durch die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen. Das Programm ermöglicht es den Unternehmen, neue Märkte zu erschließen, nachhaltige Kontakte und Netzwerke aufzubauen und ihre deutschen Acts international zu positionieren.
Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler:innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind, aber bereits eine Followerschaft oder Kontakte über Agent:innen, Managements oder soziale Medien nachweisen können.
Gefördert werden Maßnahmen, die Bestandteil einer ausgereiften Exportstrategie des Unternehmens für die internationale Positionierung ihrer Künstler:innen aus Deutschland sind. Die geförderten Aktivitäten dienen der Vermarktung ihrer Künstler:innen, der Marktanalyse, der Kontaktanbahnung und der strategischen Kommunikation in neuen Zielregionen.
Antragsberechtigt für das Programm Internationale Exportförderung für Musikunternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie selbständige Akteur:innen der deutschen Musikwirtschaft – darunter Labels, Managements, Agenturen, Verlage, Produzent:innen, unternehmerisch tätige Künstler:innen und weitere Dienstleistungsunternehmen mit internationaler Ausrichtung. Mit ihrer Tätigkeit sind die Antragsstellenden am internationalen Aufbau von Künstler:innen aus Deutschland maßgeblich beteiligt.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/
Förderung Experimental-/ Kunstfilm
Frist: 23.6.2026
Das Medienboard fördert im Rahmen dieses Sonderprogrammes die Herstellung von experimentellen, künstlerischen Filmen. Gefördert werden Projekte, deren Auswertung vorrangig auf Festivals oder im Rahmen von Kunstaustellungen erfolgen soll.
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss. Es können für Kurzfilme (bis 15 min.) bis zu 10.000 €, für mittellange Filme (16-79 min.) bis zu 25.000 € und für Langfilme (ab 80 min.) bis zu 40.000 € gewährt werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine höhere Förderung ausgesprochen werden.
Eine Antragstellung ist nur durch Produzentinnen möglich, die auch selbst Künstlerinnen sein können. Zudem ist ein angemessener Eigenteil in Höhe von mindestens 20% nachzuweisen.
Weitere Infos: https://www.medienboard.de/foerderung/film
Schreibwettbewerb für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung
Frist: 26.06.2026
Der Verein „Die Wortfinder e. V.“ schreibt erstmals einen Schreibwettbewerb für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung aus.
Alle Personen, die an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz erkrankt sind, können daran teilnehmen. Egal, ob sie die Diagnose ganz frisch erhalten haben oder die Erkrankung schon fortgeschritten ist. Ganz egal auch, ob sie ihre Gedanken selbst aufschreiben oder die Worte, die ihnen einfallen, jemanden diktieren.
Thematisch sind wir für alles offen und möchten Ihnen keine Grenzen setzen. Sprich Sie dürfen schreiben, worüber Sie möchten. Ein paar Themen interessieren uns aber ganz besonders. Das sind zum Beispiel Gefühle wie Freude, Angst, Langeweile, Wut, Traurigkeit. Oder Themen wie Alter & Jugend, Leben im Seniorenheim, Heimat & Zuhause, Vergessen, Veränderungen, Dankbarkeit, Wünsche oder Anfang & Ende. Ganz spannend finden wir auch Lebensweisheiten und Ratschläge für junge Menschen. Und wir würden von Ihnen zum Beispiel auch gerne erfahren, was Ihrer Ansicht nach wichtig ist im Leben.
Weitere Infos: https://www.diewortfinder.com/kreatives-schreiben-und-demenz/schreibwettbewerb/ausschreibung/
Musikfonds: Stipendienprogramm zur Künstlichen Intelligenz (STIP-6)
Frist: 30.6.2026
Das Stipendienprogramm zur Künstlichen Intelligenz (STIP-6) wird zum dritten mal ausgeschrieben. Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert: der weitestgehend unkontrollierbaren Ausbreitung von „Corporate AI“ sollen individuelle künstlerische Positionen entgegengesetzt werden, die die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen von KI-Technologie reflektieren.
Das Stipendienprogramm richtet sich an professionelle, freiberufliche Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik. Besonders angesprochen sind etablierte Künstler:innen mit einem klar entwickelten künstlerischen Profil.
Gefördert wird die künstlerisch-musikalische Forschung, Komposition und Interpretation im Spannungsfeld zwischen menschlich kreierter und maschinell erzeugter Musik. Auch interdisziplinäre Ansätze, die KI-basierte Komposition mit anderen Kunstformen verbinden, können gefördert werden.
Besonders berücksichtigt werden kooperative Ansätze: Teil des Stipendiums kann zum Beispiel eine selbstgewählte künstlerische Residenzphase in Musikstudios (oder in anderen für den Forschungszweck geeigneten Räumen oder Institutionen) sein; wünschenswert ist darüber hinaus die Zusammenarbeit mit KI-Expert:innen, KI-Forscher:innen oder Programmierer:innen sowie Musiker:innen und anderen Kunstschaffenden.
Die aktuelle Bewerbungspase beginnt am 01. Juni 2026.
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-1571536241
Deutschen Lesepreis 2027
Frist: 30.06.2026
Die Bewerbungsphase für den von der Stiftung Lesen und der Commerzbank-Stiftung initiierten Deutschen Lesepreis 2027 ist gestartet.
Der Deutsche Lesepreis zeichnet neue und bewährte Leseförderungsmaßnahmen aus und sucht jedes Jahr herausragende Menschen, Einrichtungen und Projekte in den Feldern, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern.
Lesefreude und Lesekompetenz sind zentrale Grundlagen für die Bildungsfähigkeit und damit für gesellschaftliche Teilhabe. Doch trotz großer Anstrengungen ist es um die Lesekompetenz in Deutschland noch immer nicht gut bestellt. Leseförderung ist unabdingbar für eine funktionierende Gesellschaft. Alle gesellschaftlichen Gruppen und Akteure sind daher gefordert, sich im Alltag für die Leseförderung in Deutschland zu engagieren.
Der Preis wird in sechs Kategorien, darunter „Herausragendes kommunales Engagement in der Leseförderung“ sowie „Herausragende Leseförderung mit digitalen Medien“ vergeben.
Noch bis zum 30.06.2026 können sich Einzelpersonen oder Institutionen wie Bibliotheken für die Preise bewerben.
Weitere Infos: https://www.deutscher-lesepreis.de/mitmachen/bewerbung/
Creole - Globale Musik aus NRW
Frist: 30.06.2026
creole – der Wettbewerb für globale Musik – lädt Bands und Ensembles ein, die Musikkulturen zusammenbringen und für die kulturelle Vielfalt von heute stehen. Der Landeswettbewerb in NRW sucht Bands und Ensembles aus Nordrhein-Westfalen, die diese Vielfalt mit ihrem besonderen Profil bereichern.
Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 3.000 Euro.
Zwei Bands werden zudem für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der Kultursekretariate aus NRW aufgenommen.
creole NRW ist ein Musikwettbewerb für die von transkulturellen Einflüssen geprägte Musikszene. Populäre Musik aus unterschiedlichen Epochen und Regionen, mit Jazz, elektronischen Klängen, Hiphop und avantgardistischer Neuer Musik verschmolzen, wird auch in NRW in spannenden Verbindungen präsentiert.
Der Wettbewerb richtet sich an alle Gruppen, die sich in ihrer Musik der Grenzüberschreitung, transkulturellen Verknüpfung und interkulturellen Begegnung widmen. Dabei verzichtet er bewusst auf eine Trennung zwischen der Bearbeitung europäischer und außereuropäischer Musikkulturen. Der Wettbewerb sucht die Vielfalt der Musiktraditionen, gleichzeitig sucht er die Virtuosen der neuen Musiksprachen.
Der Wettbewerb richtet sich altersunabhängig ausschließlich an Musikgruppen bzw. Bands, die in einer eindeutig benannten und eingespielten Besetzung auftreten. Die Musiker*innen sollen als semiprofessionelle oder professionelle Musiker*innen wirken und müssen über entsprechende Konzerterfahrungen verfügen. Als Zulassungskriterien für creole NRW gelten:
• dass die Musiker*innen der sich bewerbenden Gruppen überwiegend ihren Wohnsitz NRW haben,
• dass die Musik der Gruppen im weiten Bereich populärer Musik angesiedelt ist,
• dass sich die Gruppen eindeutig erkennbar und benennbar mit einer oder mit verschiedenen regionalen Musikkulturen auseinandersetzen.
creole NRW liegen folgende Kriterien für die Bewertung der künstlerischen Leistung der Teilnehmer*innen zugrunde:
• musikalische Konzeption (Komposition, Arrangement, Stilsicherheit),
• musikalische Kreativität bzw. Originalität,
• musikalische Qualität der Umsetzung (Virtuosität der Musiker*innen, Ausgeglichenheit der Besetzung)
• Auftrittsdramaturgie, Vielschichtigkeit des Repertoires,
• Charisma der Musiker*innen, der Gruppe, Performance-Qualität, Erscheinungsbild.
creole NRW ist eine Veranstaltung des Landesmusikrats NRW in Kooperation mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund und dem domicil Dortmund, in Verbindung mit den Kultursekretariaten aus NRW (Musikkulturen), gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
Weitere Infos: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/creole-globale-musik-aus-nrw
Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland
Fristen:
30.06.2026
30.10.2026
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Fristen:
30.06.2026
30.09.2026
Kultur ist die schönste Brücke zur Verständigung. Gefördert werden grenzüberschreitende Kulturprojekte auf professionellem wie auf Amateurniveau. Gern unterstützen wir auch junge, unabhängige, experimentelle Künstlerinnen und Künstler.
Ihre Anträge können Sie 4 x pro Jahr online einreichen. Kofinanziert werden bis zu 50 % der Gesamtkosten.
Weitere Infos: https://www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/kultur/
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Fristen:
01. - 30.06.2026 für Gastspiele im Zeitraum September - Dezember 2026
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.
Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
14. Rösrather Kabarettwettbewerb 2026
Frist: 30.06.2026
Einen festen Platz in der bundesdeutschen Kabarett-Szene hat sich der Rösrather Kabarettwettbewerb des Kulturvereins Schloss Eulenbroich e.V. in Zusammenarbeit mit der Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements erworben.
Der Preis wird für das Jahr 2026 zum 14. Mal ausgeschrieben. Angesprochen sind Kabarettistinnen und Kabarettisten, die politisches und gesellschaftskritisches Kabarett auf die Bühne bringen, etwa im Stile der legendären "Stachelschweine“ oder der politisch-satirischen Kabarettisten wie Urban Priol, Frank Barwasser, Volker Pispers u. a.
Das Festival richtet sich an Nachwuchs-Kabarettistinnen und -Kabarettisten, also Talente, die bisher noch nicht die großen Engagements auf Bühnen oder in TV-Formaten hatten.
Bewerbungsmodalitäten:
Bewerben können sich Kleingruppen, Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler. Inhaltlich soll das Programm den Schwerpunkt auf politisch-satirische, gesellschaftlich-satirische oder literarisch-ästhetische Themen legen und sich damit von den gängigen Comedy-Programmen unterscheiden. Der Auftritt kann auch musikalische Elemente enthalten. Bei den Beiträgen muss es sich um selbst geschriebene Texte handeln.
Berücksichtigt werden Künstlerinnen und Künstler, die noch nicht länger als fünf Jahre auf kabarettistischem Gebiet tätig sind.
Wettbewerbsmodus:
Am Wettbewerb nehmen sechs Kandidatinnen und Kandidaten mit einem maximal 20-minütigen Programm teil, die von einer Jury des Vereins gemeinsam mit der Rembold Stiftung ausgewählt wurden. Nach der Vorstellung stimmt das Publikum über die Platzierung ab.
Das Preisgeld der Rembold Stiftung beträgt insgesamt 4000 Euro und wird unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses verteilt. Das Mindestpreisgeld beträgt 300 Euro. Die eventuell anfallenden Kosten für die An- und Abreise, die Unterkunft sowie Spesen sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Das Kabarettfestival findet statt am: 15. September 2026, 19:00 Uhr
Schloss Eulenbroich, Bergischer Saal, Zum Eulenbroicher Auel 19, 51503 Rösrath
Weitere Infos: https://remboldstiftung.de/engagementwettbewerbe/jetzt-mitmachen-beim-14-kabarettwettbewerb/
Gastspielförderung Bureau du Theatre et de la danse | Institut Français Deutschland
Fristen:
30. 06. 2026
31. 10. 2026
Die Förderung von Gastspielen französischer Produktionen ist eine zentrale Aufgabe des Büros für Theater und Tanz. Sie ermöglicht jedes Jahr Besuche von Künstler*innen und Gastaufführungen ihrer Werke und bietet französischen Kunstschaffenden die Gelegenheit, ihre Lebendigkeit und Vielfalt unter Beweis zu stellen. Mit einem partnerschaftlichen Ansatz steht das Büro für Theater und Tanz den wichtigsten Multiplikatoren in Deutschland beratend zur Seite und nimmt eine Vermittlerrolle zwischen den französischen und deutschen Bühnen ein.
Das Büro für Theater und Tanz trägt aktiv dazu bei, dass zeitgenössische französische Bühnenproduktionen in Deutschland Bekanntheit erlangen. Dazu kann es interessierten Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen, Unterstützung finanzieller oder logistischer Art oder in Form von Werbung gewähren.
Weitere Infos: https://www.institutfrancais.de
Kunststiftung NRW
Fristen:
30.06.2026
30.11.2026
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.
Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.
Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.
Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.
Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/
Kunstausstellung „Neurodiversität im Dialog“
Frist: 01.07.2026
Das Ausstellungsprojekt „Neurodiversität im Dialog“ widmet sich der Sichtbarmachung und Stärkung neurodivergenter Stimmen. Ziel ist es, durch künstlerische Arbeiten Bewusstsein für Vielfalt zu schaffen, Stärken hervorzuheben und gesellschaftliche Barrieren aufzuzeigen.
Für eine Ausstellung im September 2026 im VielRespektZentrum in Essen werden Künstler*innen aus den Bereichen Fotografie, Malerei, Film, Design, Grafik, Musik und Poesie, die sich in ihrer Arbeit mit dem Thema Neurodiversität befassen, eingeladen, sich mit 1-3 Werken zu bewerben.
Das Ausstellungsprojekt wird unter anderem durch die Gleichstellung der Folkwang Universität der Künste und dem VielRespektZentrum begleitet und beworben. Begleitend zur Ausstellung erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit über digitale Kanäle, Presseformate und Netzwerke im Kunst- und Kulturbereich.
Die Ausstellung bietet Künstler*innen die Möglichkeit, ihre Arbeiten einem breiten Publikum zu präsentieren. Zudem ist eine Publikation mit ausgewählten Beiträgen geplant.
Teilnahmeberechtigt sind:
● professionelle Kunstschaffende mit Ausstellungserfahrung
● Absolvent*innen oder Studierende von Kunstakademien oder vergleichbaren Einrichtungen (Studierende ausdrücklich erwünscht)
Teilnahmebedingungen:
● Werke dürfen die Maximalgröße von 200 cm an der längsten Seite nicht überschreiten
● Filme: max. 3 Minuten
● Musikbeiträge: 20 Sekunden bis 10 Minuten
● nur eigene Werke, hängfertig geliefert
● Mit der Teilnahme wird die Nutzung von Bildmaterial zur nicht-kommerziellen Projektkommunikation (z. B. Website, Social Media, Pressearbeit) gestattet.
● Anlieferung und Rücksendung der Werke erfolgen eigenständig.
Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt durch eine Jury nach folgenden Kriterien:
● Thematische Auseinandersetzung mit Neurodiversität
● Künstlerische Qualität
● Passung zum Ausstellungskonzept
● Umsetzbarkeit im Raum
Auswahlentscheidung: Ende Juli 2026
Ausstellungsaufbau: Anfang September 2026
Ausstellungseröffnung: 12. September 2026
Ausstellungslaufzeit: 13. September 2026 bis 11. Oktober 2026
Weitere Infos: https://drive.google.com/file/d/1aVumYopnea9HqIh_5qk6bAFWJ_m0-SRn/view?usp=sharing
Bewerbungsschluss: 1.7.2026
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte in ganz Deutschland mit Zweckerträgen, die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielt wurden.
Möglich ist eine Bewerbung in den Kategorien Soziale Projekte, Quartiersentwicklung, Digitalisierung und Soziale Innovationen.
Vorgeschaltet vor die individuelle Bewerbung ist ein Prüfverfahren: Nur Organisationen, deren Angaben bis zum 24.06.2026 positiv geprüft wurden, können eine Bewerbung einreichen.
Weitere Infos: https://foerderportal.deutsches-hilfswerk.de/
Embracing Our Differences
Frist: 01.07.2026
Embracing Our Differences möchte eine Gesellschaft fördern, in der Inklusion gelebt und Individualität gefeiert wird.
Jedes Kunstwerk wird von lokalen, nationalen und internationalen Künstler*innen geschaffen und soll ihre Interpretation des Themas „Embracing our differences“ widerspiegeln. Die 50 Plakatwände sind 4,88 m breit und 3,81m hoch.
Insgesamt 6.000 US-Dollar werden in Form von drei separaten Preisen vergeben – jeweils 2.000 US-Dollar für „Best-in-Show Erwachsene“, „Best-in-Show Studenten“ und „People’s Choice“. Der „People’s Choice“-Preis wird von den Besucher*innen der Ausstellung bestimmt.
Weitere Infos: https://www.embracingourdifferences.org/index.php
Sonderpreises 2026 der Unionhilfswerk-Förderstiftung für junge Schreibende
Frist: 01.07.2026
Gemeinsam mehr Wir – neue Wege aus der Einsamkeit.
Das Crazy?!
Einsam sein, obwohl man ständig online ist? Viele Menschen kennen dieses Gefühl – junge genauso wie alte. Einsamkeit ist kein Randthema, sondern betrifft unsere Gesellschaft mitten im Alltag.
Aber: Es tut sich was. Neue Ideen, Projekte und Begegnungen zeigen, dass Einsamkeit kein Dauerzustand bleiben muss.
Der Sonderpreis des Richard-von-Weizsäcker-Journalistenpreises 2026 richtet sich an junge Schreibende, Schüler*innen und Nachwuchsautor*innen zwischen 15 und 20 Jahren, die Lust haben, sich schreibend mit dem Thema Einsamkeit auseinanderzusetzen – ehrlich, kreativ und aus ihrer eigenen Perspektive.
Gesucht werden Texte, die zeigen:
Wo begegnet Dir Einsamkeit in deinem Umfeld, in der Schule, online oder im echten Leben?
Welche Wege aus der Einsamkeit hast Du selbst erlebt oder beobachtet?
Welche Projekte, Menschen oder Ideen machen Mut und zeigen: Gemeinsam geht mehr?
Dein Format, Deine Wahl:
Ob Reportage, Essay, Kommentar, Story oder Blog-Beitrag – entscheidend ist Deine Stimme. Erzähl von Momenten, in denen aus „Ich“ ein „Wir“ wird: von kleinen Gesten, großen Ideen oder überraschenden Begegnungen. Denn es ist beeindruckend, wie viel Nähe entstehen kann, wenn Menschen mutig aufeinander zugehen.
Weitere Infos: https://www.unionhilfswerk.de/ueber-uns/foerderstiftung/richard-von-weizsaecker-journalistenpreis/sonderpreis-fuer-junge-autorinnen/
Rauskommen 2026
Frist: 01.07.2026
Erstmals in 2010 ausgeschrieben, hat der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« zahlreiche bewegende und bewegliche künstlerische Projekte und Angebote sichtbar gemacht, die die besonderen gestalterischen Talente von Kindern und Jugendlichen gezeigt haben. Der Titel des Wettbewerbs ist auch in diesem Jahr Programm: Gesucht sind die spannendsten laufenden oder vor kurzem abgeschlossenen Aktivitäten von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen, die in besonderer Weise
· die Grenzen einer Einrichtung überschreiten, indem sie mobil, vielfältig vernetzt oder dezentral neuen Zielgruppen künstlerische Gestaltung ermöglichen | Zugangsbarrieren senken
· Kinder und/oder Jugendliche in die Ideenfindung, Organisation und Umsetzung einbinden und ihre Gestaltungskompetenz sichtbar machen | Partizipation und Sichtbarkeit
· eine Anknüpfung an Kinder- und Jugendkulturen und damit an das informelle Lernen schaffen | Jugendkultur und digitale Kommunikation
· übertragbare Elemente für andere Einrichtungen enthalten, die es dauerhaft ermöglichen, professionelle kulturelle Bildung offen und tatsächlich zugänglich zu gestalten | Transferideen
Ob fahrbares Atelier, das Familienkunstprojekt im Viertel, die Tanz- und Soundperformance im verpönten Stadtteil oder die zielgruppentaugliche Vernetzung zwischen Jugendhilfe-, Kultur- oder Bildungseinrichtung in den Künsten: Ziel ist die Zugänglichkeit künstlerisch-kultureller Bildung.
Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen haben hier viel zu bieten. »Rauskommen!« will ihren dezentralen, mobilen, partizipativen, inkludierenden Projekten und Angeboten eine öffentliche Plattform geben. Die Akteur*innen müssen sich dabei – geografisch oder mental – bewegt haben: an neue Orte, durch ungewöhnliche Formate, zusammen mit bislang unerreichten, bildungshungrigen Kindern und Jugendlichen oder in virtuellen, jungen Lebensrealitäten. Wenn das gelingt, wird der »Jugendkunstschuleffekt« modellbildende Realität.
Mitmachen können gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Ausgezeichnet werden kürzlich abgeschlossene oder laufende Projekte oder Angebote, die einzelne oder alle Kriterien von »Rauskommen!« berücksichtigen und der kulturellen Bildung in Deutschland einen neuen Impuls geben. Die Projekte und/oder Angebote müssen also in der Praxis erprobt sein.
Weitere Infos: https://bjke.de/ausschreibung-2026.html
Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung Plus
Frist: 01.07.2026
Befördert werden neue, bundesweit wie international bemerkenswerte künstlerische Arbeiten frei produzierender Künstler*innen/-gruppen der Darstellenden Künste – in Koproduktion mit oder zur Aufführung an Freien Tanz- und Theaterhäusern, Festivals, Stadt- und Staatstheatern, Privattheatern sowie Nicht-Theater-Orten.
Antragsberechtigt sind langjährig professionell selbstbeauftragt produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/pfp/
„JUGEND erinnert international – exchanges“
Frist: 05.07.2026
Internationale Begegnungen zwischen jungen Menschen fördern Verständigungsprozesse, Selbstwirksamkeit und Handlungskompetenzen. Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) fördert mit dem Programm „JUGEND erinnert international – exchanges“ bi- und multilaterale Austauschprojekte für 18- bis 35-Jährige aus Deutschland, Europa und Israel an historischen Orten der NS-Verfolgung. Ziel der Förderung soll sein, dass junge Menschen dazu befähigt werden, Geschichtsverzerrung und Verschwörungsmythen zu erkennen, unterschiedliche nationale Erinnerungskulturen zu verstehen und sich aktiv für ein demokratisches Miteinander einzusetzen.
Gefördert werden Austauschprojekte, die junge Menschen nicht nur informieren, sondern aktivieren: durch forschendes Lernen, partizipative Formate und kreative Zugänge, die lebensweltliche Bezüge zur Gegenwart herstellen. Besonders angesprochen sind Projekte mit Young Professionals und Nicht-Akademiker*innen in Ausbildung sowie Nachfahren und Angehörige von NS-Verfolgtengruppen.
Die Projekte müssen gleichermaßen internationale Kooperationen von mindestens zwei und maximal vier Trägern sein, die gleichberechtigt und partnerschaftlich konzipiert und umgesetzt werden. Mindestens ein deutscher Partner muss am Projekt beteiligt sein. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen aus allen europäischen Ländern und Israel, die in der formalen oder non-formalen Bildung aktiv sind.
Fördersumme: bis zu 60.000 Euro
Projektlaufzeit: bis zu 9 Monate mit frühestem Beginn ab 01. Oktober 2026 und bis spätestens 30. Juni 2027
Weitere Infos: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/jugend-erinnert-international/exchanges-ausschreibung/#c14319
Globales Lernen für junge Menschen im ländlichen Raum
Frist: 07.07.2026
Im Rahmen der Ausschreibung »Globales Lernen für junge Menschen im ländlichen Raum« (RV2026) vergibt die finep Fördermittel an kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland.
Mit der Förderung sollen Bildungsprojekte unterstützt werden, die junge Menschen im ländlichen Raum dazu befähigen, sich mit globalen Zusammenhängen in den Bereichen Bodenschutz und gerechte Verteilung von Bodenressourcen sowie Fragen globaler Gerechtigkeit auseinanderzusetzen und sie zur aktiven Mitgestaltung anregen.
Gefördert werden:
Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens zehn bezahlte Vollzeitstellen haben (Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt).
Die Projekte müssen …
• junge Menschen im Alter von 15 bis 30 Jahren aus ländlichen Räumen in den Mittelpunkt stellen,
• einen klaren Schwerpunkt auf Bodenschutz und/oder die gerechte Verteilung von Bodenressourcen legen,
• globale Zusammenhänge sichtbar machen und Bezüge zum Globalen Süden herstellen,
• sich an den Ansätzen des Globalen Lernens bzw. der BNE orientieren,
• Bildungs-, Kampagnen- oder Sensibilisierungsarbeit als zentralen Bestandteil enthalten,
• kostenfrei zugänglich sein und eine möglichst breite öffentliche Sichtbarkeit erreichen.
Besonders berücksichtigt werden Projekte, die …
• Geschlechterperspektiven einbeziehen,
• junge Menschen aktiv an Planung, Umsetzung und Auswertung beteiligen,
• auf Öffentlichkeitsarbeit und Medienansprache setzen,
• kreative und innovative Formate für die Ansprache im ländlichen Raum wählen.
Die Ausschreibung wird durch das Programm für Entwicklungspolitische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR) der Europäischen Union gefördert. Sie ist Teil des Projektes »Rural Voices 2030«.
Weitere Infos: https://finep.org/projektfoerderung-globales-lernen-fuer-junge-menschen-im-laendlichen-raum-rv2026/
Das startsocial-Stipendium
Frist: 10.7.2026
Der Wettbewerb “startsocial” vergibt 100 Beratungsstipendien für soziale und ehrenamtliche Initiativen, die ihre Projekte gezielt weiterentwickeln möchten. Gefördert werden Organisationen durch eine viermonatige Beratung durch Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft sowie ergänzende Workshops, Netzwerkzugänge und erhöhte Sichtbarkeit.
Teilnehmen können alle, die sich mit ihrem Projekt für die Lösung eines sozialen Problems einsetzen und dabei Ehrenamtliche einbinden: Einzelpersonen und Teams, Organisationen, Institutionen und Verbände. Auch Projekte, die bereits in den Vorjahren teilgenommen haben, dürfen sich mit einem neuen Beratungsschwerpunkt bewerben. Falls bisher nur eine Projektidee besteht, ist die Teilnahme dennoch möglich. Sie ist unabhängig vom Realisierungs- und Reifegrad der Idee oder der Initiative. Der unterschiedliche Status wird bei der Beurteilung durch die Jury berücksichtigt.
startsocial fördert Organisationen, Projekte und Ideenträger, die an der nachhaltigen Lösung eines sozialen Problems arbeiten, dabei den Menschen in den Mittelpunkt stellen, überwiegend ehrenamtlich getragen sind und primär aus Deutschland gesteuert werden. Es kann sich dabei um eine neue Idee oder eine bereits laufende Initiative handeln. Die Teilnahme ist unabhängig vom Realisierungsgrad der Idee oder der Initiative.
Weitere Infos: https://startsocial.de/
Minidramen-Wettbewerb
Frist: 12.07.2026
Zielgruppe: 6 – 18 Jahre
Mitmachen können Kinder und Jugendliche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Gewinne die Aufführung deiner Theaterszene in einem professionellen Theater!
Das Theaterhaus Stuttgart veranstaltet den 8. Minidramen-Wettbewerb unter dem Motto „Mut:Proben“.
Gesucht werden kurze Theaterstücke, in denen es um den Mut zur Wahrheit geht, den Mut zur Phantasie, den Mut zur Selbstentdeckung oder einfach den Mut, einen eigenen Text öffentlich zu machen.
Ein Minidrama ist ein kurzes Theaterstück, ein szenischer Moment auf engstem Raum. Figuren sprechen miteinander, Regieanweisungen zeigen Handlungen. Und die Figuren müssen keine Menschen sein: Im Minidrama können auch Tiere, Dinge oder Ideen reden. Weil alles so knapp ist, wirken Minidramen oft wie Ausschnitte: brüchig, fragmentarisch, manchmal grotesk oder absurd – wie ein schneller Blick durchs Schlüsselloch in eine eigene Welt.
Weitere Infos: https://minidrama.de/
Bundeswettbewerb: Treffen junger Autor*innen
Frist: 15.07.2026
Du schreibst gern Gedichte, Theaterstücke, Kurzgeschichten, Slam Poetry oder experimentierst mit Sprache?
Du willst deine Texte vor Publikum bei einer Lesung in Berlin vorstellen?
Du hast Lust, andere junge Autor*innen kennenzulernen, dich mit Profis auszutauschen und dich in Workshops rund ums Schreiben auszuprobieren?
Dann bewirb dich jetzt für das Treffen junger Autor*innen 2026!
Die Gewinner*innen reisen zum fünftägigen Festival nach Berlin.
Weitere 20 Autor*innen erhalten einen Buchscheck sowie ein Jahresabo einer Literaturzeitschrift.
Für alle jungen Autor*innen im Alter von 11 bis 21 Jahren.
Du kannst bis zu fünf Textseiten oder zehn Gedichte einsenden. Es besteht auch die Möglichkeit, Texte in anderen Sprachen oder mehrsprachige Texte einzureichen.
Das Treffen junger Autor*innen bietet den eingeladenen Preisträger*innen eine Plattform, auf der sie ihre Texte vorstellen können, und schafft damit Aufmerksamkeit für die Anliegen, Themen und Standpunkte junger Schreibender. Gleichzeitig öffnet das Treffen einen geschützten Raum, in dem sich die jungen Künstler*innen begegnen, gegenseitig inspirieren und durch professionelle Begleitung erfahrener Autor*innen und Workshopleiter*innen bestärkt werden, ihren persönlichen künstlerischen Ausdruck weiterzuentwickeln.
Sämtliche Kosten für die Teilnahme am Treffen junger Autor*innen werden übernommen.
Zugangsbedingungen
• Du kannst dich bewerben, wenn du zwischen 11 und 21 Jahre alt bist.
• Da es sich um einen Bundeswettbewerb handelt, können leider nur Bewerbungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden.
• Eine wiederholte Bewerbung ist möglich. Autor*innen, die bereits Preisträger*innen waren, müssen ein Jahr mit der Bewerbung pausieren.
Das Treffen für junge Autor_innen zwischen 11 und 21 Jahren findet vom 26. bis 30. November 2026 in Berlin statt.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junger-autorinnen/das-treffen/bewerbung
Ausstellungsförderung - Zeitgenössische Künstler*innen im Ausland
Frist: 15.07.2026
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler*innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.
Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt, dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.
Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht.
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Initiative Musik: Künstler:innenförderung
Antragsphasen:
26.06. – 17.07.2026 (74. Förderrunde)
11.09. – 02.101.2026 (75. Förderrunde)
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt insbesondere das Ziel der Förderung aufstrebender Künstler:innen sowie der fortschreitenden Professionalisierung von ausschließlich als solchen tätigen Berufsmusiker:innen. Weitere Ziele des Programms sind die Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie die Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung des Musikstandorts Deutschland, der Musikkultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.
• Gefördert werden Ausgaben für:
• Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
• Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,
• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
• Digitalisierung,
• Promotion- und Marketingmaßnahmen,
• Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
jeweils einschließlich der Personalausgaben, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Bei den Darbietungen bzw. Aufnahmen der antragstellenden Künstler:innen sollte es sich in erster Linie um neugeschaffene Originalmusikwerke handeln.
Nicht förderberechtigt sind Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und / oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles (nachfolgend: ‚Künstler:innen’)
1. allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind
oder
2. zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
• Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag) oder Digitalvertrieb (Vertriebsvertrag mit Vergütung über Lizenzbeteiligungen/Kommission)
• Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
• Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
• Musikverlage (Verlagsvertrag)
Die antragsstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/
Deutscher Multimediapreis - mb21
Frist 20.07.2026
Ab sofort können wieder digitale, netzbasierte und interaktive Projekte beim Deutschen Multimediapreis „mb21“ eingereicht werden. Der bundesweite Kreativwettbewerb für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, prämiert herausragende Medienprojekte mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 11.000 Euro.
Digitale, netzbasierte und interaktive Projekte aus der ganzen Bandbreite digitaler Kultur, z. B. Games, interaktive Webprojekte, Podcasts oder mediale Installationen, können ab sofort für den Deutschen Multimediapreis mb21 eingereicht werden.
Teilnehmer*innen können das Thema frei wählen oder sich mit dem Jahresthema „Glow“ auseinandersetzen und damit die Chance auf eine zusätzliche Auszeichnung erhalten. Das Jahresthema möchte vor allem solche Projekte in den Mittelpunkt rücken, die positive Impulse setzen und Hoffnung geben.
Die Preisverleihung findet am 21. November 2026 im Rahmen des Medienfestivals in Dresden statt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Stadt Dresden sowie die Sächsische Landesmedienanstalt zeichnen die Projekte aus.
Veranstaltet wird der Deutsche Multimediapreis mb21 vom Deutschen Kinder‐ und Jugendfilmzentrum (KJF) sowie dem Medienkulturzentrum Dresden.
Weitere Infos:
https://www.bkj.de/meldung/mb21-kreativwettbewerb-2026/
https://www.mb21.de/
youstartN Förderperiode 2025
Frist: 20.07.2026
Das Förderprojekt youstartN der spendenfinanzierten Stiftung Bildung fokussiert 2025 das Thema Berufsorientierung.
Ab dem 20.01. können Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz Schüfis) wieder Fördergeldanträge stellen. Unter Berücksichtigung der globalen 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt die spendenfinanzierte Stiftung Bildung Kreativität und Innovation mit Booster-Geldern bis zu 1.000 Euro.
Alle Projekte, die bis zum 20.07. einen Fördergeldantrag einreichen, sind automatisch im Rennen um den begehrten Förderpreis youstartN! Das bedeutet: eine Einladung nach Berlin, die Chance auf weitere 3.000 Euro Fördergeld und die Möglichkeit, Teil einer einzigartigen Veranstaltung zu werden.
Wir feiern euren Sinn für Nachhaltigkeit – lasst euch diese Gelegenheit nicht entgehen!
Du brauchst Inspiration? Dann schau dir jetzt das Event-Video der youstartN-Förderpreis-Verleihung am 26.09.2024 in Berlin an. Mit dabei die innovativsten BNE-Projekte des Jahres.
Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=jan25
Kölner Klavierzimmer - Internationaler Klavierwettbewerb für Amateure
Frist: 24.07.2026
Vom 19.08.2026 — 23.08.2026 findet das Sechste Kölner Klavierzimmer statt, ein internationaler Wettbewerb für Amateurpianistinnen und -pianisten.
Der Wettbewerb richtet sich an alle Klavierliebenden, egal ob groß oder klein, jung oder alt.
Jeder ist uns willkommen!
Der Wettbewerb heißt Klavierzimmer, weil er den Gedanken des Privaten betont und der professionellen Karriere gegenüberstellt. Er richtet sich vor allem an die erwachsenen Klavierliebhaber, egal welchen Alters. Denn während man sich mit anderen Instrumenten in Liebhaber-Orchestern zusammenfinden kann, so bleibt man als klavierspielender Mensch manchmal recht allein.
Vorrangiges Ziel ist also das gemeinsame Erleben des Klavierspielens: das Klavierzimmer ist als Wettbewerb konzipiert und soll Begegnungen und ein inspirierendes Miteinander ermöglichen.
Es soll einen Raum bieten, wo man den eigenen Könnensstand zeigen und erweitern kann, in dem man kurz innehält, sich und anderen vorspielt, zuhört, nachdenkt, Gleichgesinnte kennenlernt und neue Gedanken empfängt in der verbindenden und magischen Kraft des Klaviers.
Der Wettbewerb richtet sich an alle Altersstufen in gleicher Weise. Entscheidend ist, dass man nicht mit dem öffentlichen Klavierspiel seinen Lebensunterhalt verdient, ganz oder partiell und auch nicht darauf hinstudiert. Denn es geht ja hier um die Amateure!
Dem Wettbewerbsformat liegt das große Bedürfnis nach Live-Musik und Live-Auftritten zugrunde. Gleichzeitig möchten wir auch diejenigen zur Teilnahme ermutigen, die durch Termine oder anderes von einer Präsenzteilnahme absehen müssen. Deshalb ist entweder eine Online- oder Präsenzteilnahme möglich.
Es gibt mehrere Teilnahme-Kategorien:
• Klavier Solo
• Klavier Duo (auch an zwei Klavieren möglich)
• Klavier Trio
• Kammermusik Streicher/Klavier
Alle Teilnehmenden in Präsenz spielen auf einem Bösendorfer Flügel in der Kirche St. Heinrich und Kunigund.
Es wird ein Abschlusskonzert der Preisträger geben.
Das Konzert findet am Sonntag, den 23. August 2026 um 16:00 Uhr in der Kirche St. Heinrich und Kunigund, Köln, statt und ist öffentlich.
Das Repertoire ist frei wählbar. Eigenkompositionen sind erwünscht. Auswendig-Spiel ist willkommen aber nicht verpflichtend. Das gilt für die Live-Performance sowie für die Video-Aufnahme. Der Wettbewerb findet in einer Runde statt, die Teilnahme ist entweder in Präsenz oder online möglich.
Der Wettbewerb richtet sich an Klavierspielende jeglichen Alters. Es gibt 7 Alterskategorien.
Weitere Infos: https://klavierzimmer.com/
Elisabeth-Preis 2026
Frist: 30.07.2026
Mit dem Elisabeth-Preis 2026 würdigt die CaritasStiftung im Erzbistum Köln zum 30sten Mal Menschen und Projekte, die sich mutig, nachhaltig und innovativ den sozialen Herausforderungen unserer Zeit stellen.
Der Preis wird vergeben in vier Kategorien:
• Mutmachen – Einsatz, der Hoffnung schenkt und mutig macht.
• Nachhaltigkeit – Projekte, die langfristig wirken oder Umwelt & Soziales verbinden.
• Innovation – Kreative Lösungen für soziale Herausforderungen.
• Publikumsliebling – Der Gewinner, den SIE wählen.
Weitere Infos: https://www.caritasstiftung.de/veranstaltungen/elisabeth-preis/index.html
MIXED UP Kick-Off-Förderung
Frist: 31.07.2026
Die MIXED UP Kick-Off-Förderung richtet sich an Gestalter*innen aus Schule, Kita sowie Ganztagsträgern und außerschulischer Kultureller Bildung, die bisher noch keine gemeinsamen kulturellen Bildungspartnerschaften eingegangen sind.
Ihnen soll ermöglicht werden, gemeinsam ein Modellkonzept für eine Kooperationsanbahnung zur Realisierung innovativer kultureller Bildungsprojekte über ein Jahr lang zu entwickeln.
Die Kick-Off-Förderung unterstreicht somit die Komplexität gelungener Bildungskooperationen und ihre Bedeutung für die Qualität kunst- und kulturpädagogischer Angebote für Kinder und Jugendliche in den Bildungslandschaften vor Ort.
Gelungene Modelle werden bundesweit sichtbar gemacht und dienen gleichzeitig als Qualitätstransfer ins Feld der Kulturellen Bildung. Ein besonderes Augenmerk soll auf bisher anbieterärmere Regionen gelegt werden.
Gesucht sind Ideen für eine Kooperationsanbahnung zwischen Schule, Ganztagsträgern oder Kita und kulturellen Bildungspartnern. Ausgezeichnet wird hierbei nicht die eigentliche inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern das Konzept zur Erarbeitung einer wirkungsvollen und nachhaltigen Kooperation, des Austauschens und Netzwerkens.
Bewerben können sich:
Gemeinnützige und kommunale Träger, die ein Modellkonzept für eine Kooperation entwickeln möchten.
Mögliche Partner sind:
• Schulen, Ganztagsträger oder Kitas
• kulturelle Vereine, Kulturinstitutionen
• selbstorganisierte Jugendgruppen oder Einzelpersonen
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb/kick-off-foerderung/
MIXED UP
Frist: 31.07.2026
MIXED UP steht ganz im Zeichen des Ganztags. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter startet in diesem Jahr und so geht der Wettbewerb 2026 der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unter dem Motto „Für alle. Mit allen. Ganztag kulturell gestalten“ in eine neue Runde.
Mit dem MIXED UP Preis werden drei herausragende Kooperationen mit je 5.000 Euro ausgezeichnet, die zeigen, wie Ganztag gemeinsam, kreativ und qualitätsvoll gestaltet werden kann. Ausgezeichnet werden Projekte, regelmäßige Angebote oder strukturelle Ansätze, die in besonderer Weise zeigen, wie gelingende Kooperation im Ganztag umgesetzt werden kann.
Im Fokus stehen Kooperationen, die beispielsweise:
• Kultur, Medien, Spiel und Bewegung selbstverständlich im Ganztag verankern
• durch multiprofessionelle Zusammenarbeit vielfältige Bildungsangebote ermöglichen
• den Ganztag als Lebensraum verstehen und sich in den Sozialraum öffnen
• die Interessen, Themen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen
• Beteiligung, Mitbestimmung und demokratisches Handeln im Alltag fördern
• unterschiedliche Expertisen zusammenbringen und daraus neue Qualitäten entwickeln
• inklusive, diversitätssensible und chancengerechte Zugänge schaffen
• innovative Konzepte und zukunftsorientierte Ansätze im Ganztag erproben
Bewerben können sich Träger aus dem gesamten Bundesgebiet, die in Kooperation mit mindestens einem Partner arbeiten (z. B. Schule, Kita, Ganztagsträger, Kulturverein, Institution, Jugendgruppe oder Einzelperson).
Die Preisverleihung des MIXED UP Preises findet am 06. November 2026 in Berlin statt.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb/preis/
Der weibliche Blick 2/2026
Frist: 31.07.2026
Der kunstverein burgwedel-isernhagen artclub e.v. möchte mit diesem Ausstellungsprojekt die weiblichen Positionen in der Gegenwartskunst fördern und stärken. Nach einer sehr erfolgreichen Jubiläumsausstellung im Jahr 2013 („Der Weibliche Blick 1“) möchten wir 2026 mit der Ausstellung „DER WEIBLICHE BLICK 2 026“ den Fokus wiederum auf das primär weibliche Kunstschaffen, den weiblichen Blick auf die aktuelle Gegenwartskunst richten und damit ein Zeichen für die weibliche Kunst setzen
Wir freuen uns auf eine inspirierende Auswahl weiblicher Statements, die die Stärke und Eleganz der Weiblichkeit zelebriert. Ein kraftvoller Blick auf Frauen durch Kunstwerke, die ihre Vielseitigkeit und Einzigartigkeit hervorheben.
Der kunstverein burgwedel-isernhagen lädt Künstlerinnen aller Kunstsparten ein, sich für die Ausstellung „DER WEIBLICHE BLICK 2 026“ zu bewerben.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler/innen der Angewandten Kunst/ArtDesign, Performer/Klang- und Videokunst und Bildende Kunst. Zugelassen sind Arbeiten sämtlicher Kunstgattungen, Techniken und Methoden.
Ausstellungszeitraum: 15.Oktober-18.Oktober 2026
Ausstellungsort: Kulturscheune Isernhagenhof, Hauptstr. 68, 30916 Isernhagen
Der kunstverein burgwedel-isernhagen sorgt für Organisation, Betreuung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung durch Einladungen. Der Kunstverein zahlt allen Teilnehmerinnen ein Honorar von 200 €. Die großen Ausstellungsräume des Isernhagenhof umfassen auf einer Gesamtfläche von 800qm und einer Deckenhöhe von bis zu 8m eine große ehemalige Scheune mit angeschlossenem lichtdurchfluteten Foyer. Große Wandflächen und viel Raum bieten ideale Präsentationsmöglichkeit für alle Sparten der künstlerischen Darbietung (Malerei, Skulptur, Fotografie, Installation, Audio, Tanz/Performance...).
Weitere Infos: https://www.kunstverein-bwi.de/ausschreibungen-2026/
Bundeswettbewerb: Treffen junge Musikszene 2026
Frist: 31.07.2026
Schreibst oder produzierst du eigene Songs? Möchtest du ein Konzert in Berlin spielen? Hast du Lust, andere junge Musiker*innen kennenzulernen und dich in Workshops mit Profis auszuprobieren?
Dann bewirb dich jetzt für das Treffen junge Musikszene 2026!
Die Gewinner*innen reisen zum sechstägigen Festival nach Berlin.
Für alle jungen Musiker*innen im Alter von 11 bis 21 Jahren.
Bewirb dich als Solokünstler*in, im Duo oder mit deiner Band, wenn du zwischen 11 und 21 Jahre alt und nicht bereits vertraglich gebunden bist. Du kannst dich mit bis zu drei selbst geschriebenen Songs, elektronischer Musik, digitalen Sound-Produktionen, Stimmkunst oder Klangexperimenten in allen Sprachen bewerben.
Der Wettbewerb ist offen für alle modernen Stile: Eingereicht werden können Songs von Solist*innen, Duos oder Bands aus dem Bereich Pop, Singer-Songwriter, Rap, Rock sowie elektronische Musik, Klangexperimente, Sounddesign, Video-, Hörspiel- oder Gamemusik in allen Sprachen.
Das Treffen junge Musikszene bietet jungen Musiker*innen eine Plattform, um ihre selbst geschriebene, getextete oder selbst produzierte Musik zu präsentieren. Neben öffentlichen Konzerten schafft das Treffen einen Kreativraum, in dem die Preisträger*innen ihre musikalische Handschrift in intensiven Workshops weiterentwickeln können, Tipps und Wissen von Profis erhalten, und sich kennenlernen, austauschen und miteinander jammen können.
Sämtliche Kosten für die Teilnahme am Treffen junge Musikszene werden übernommen.
Zugangsbedingungen
Du kannst dich bewerben, wenn:
• du zwischen 11 und 21 Jahre alt bist.
• du noch keine professionell ausgebildeten Musiker*in bist und noch keine Vertragsbindung mit einem Musiklabel oder Management hast.
• die eingereichten Tracks Eigenproduktionen sind.
Da es sich um einen Bundeswettbewerb handelt, können leider nur Bewerbungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden.
Die Teilnahme mit gleichen Beiträgen bei anderen Wettbewerben ist nicht ausgeschlossen. Eine wiederholte Bewerbung ist möglich.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junge-musikszene/das-treffen/bewerbung
Dieter Baacke Preis 2026: Bundesweite Auszeichnung für medienpädagogische Projekte
Frist: 31.07.2026
Die Bewerbungsphase für den bundesweiten Dieter Baacke Preis 2026 hat begonnen. Mit dem Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich herausragende Projekte aus, die junge Menschen in ihrer Medienkompetenz stärken.
Social Media verbreitet starre Rollenbilder, antifeministische Narrative und digitalen Hass, die Identität, Beziehungen und Selbstwert beeinflussen. Der diesjährige Sonderpreis „Von Pick-Me-Girls und Alphamales – geschlechtersensible Medienbildung in digital geprägten Lebenswelten“ richtet sich an Projekte, die diese Ideologien erkennen, kritisch einordnen und ihnen entgegenwirken.
Der Sonderpreis widmet sich jedes Jahr einem neuen inhaltlichen Schwerpunkt und ermöglicht es über die festgelegten Kategorien hinaus, wichtige aktuelle Themen zu bearbeiten. Der Dieter Baacke Preis zeichnet medienpädagogische Projekte unabhängig von diesem Schwerpunkt in insgesamt sechs Kategorien aus, die mit jeweils 2.000 € Preisgeld dotiert sind.
Bewerbungsberechtigt sind außerschulische oder in Kooperation mit Schulen durchgeführte Projekte, die aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollten 2025 oder 2026 entstanden sein und bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Weitere Infos: https://dieter-baacke-preis.de/ausschreibung-2026-mit-sonderpreis/
Ifa – Ausstellungsförderung
Frist:
15. 7. 2026
Internationale Sichtbarkeit für zeitgenössische Kunst aus Deutschland
Das ifa versteht Zeitgenössische Kunst als Resonanzraum gesellschaftlicher Debatten und als bedeutsames Kommunikationsmittel in öffentlichen Diskursen.
Die Programmlinie "Ausstellungsförderung" ist ein wichtiges Element der Außenkulturpolitik zur Stärkung des interkulturellen Dialogs.
Das ifa fördert Ausstellungen, die ein breites Spektrum gesellschaftlich relevanter Themen umfassen, transdisziplinäre Ansätze verfolgen und sich mit aktuellen sozialen, kulturellen oder ökologischen Fragen auseinandersetzen.
Ziel der Förderung ist es, Kunst aus Deutschland über die Landesgrenzen hinaus sichtbar machen, den internationalen Austausch zu stärken und gesellschaftlich relevante Themen in den globalen Dialog einzubringen. Das Förderprogramm Ausstellungsförderung unterstützt bildende Künstler:innen in Form von Zuschüssen für Reise, Kunsttransport und Miete für technisches Equipment zur Ausstellungspräsentation.
Das Programm richtet sich an zeitgenössische bildende Künstler:innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und Teil der deutschen Kunstszene sind. Eine Förderung im Herkunftsland ist ausgeschlossen.
Für welche Ausstellungsformate ist ein Antrag möglich?
• Einzel- und Gruppenausstellungen im Ausland in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Kunstinstitutionen
• Biennalen und andere kuratierte internationale Ausstellungsformate, die den interkulturellen Austausch und die Sichtbarkeit von Kunst aus Deutschland unterstützen
Was sind die Voraussetzungen?
• Einladung durch eine nicht-kommerzielle Institution im Ausland zu einem konkreten Ausstellungsvorhaben (Verkauf der Kunstwerke ausgeschlossen)
• Die ausstellende Institution fordert keine Gebühren oder sonstige finanzielle Beteiligungen von den eingeladenen Künstler:innen und erbringt darüber hinaus unentgeltlich Eigenleistungen
• Das Projekt entspricht einem hohen künstlerischen Standard und setzt sich mit gegenwärtig gesellschaftsrelevanten Themen auseinander
Was beinhaltet die Förderung?
• Zuschüsse zu den Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung und Verpflegung der Künstler:innen
• Zuschüsse zu den Transportkosten für Kunstwerke und Ausstellungsmaterialien
• Zuschüsse zu den Kosten für die Miete technischer Geräte, die für die Präsentation der Ausstellung erforderlich sind
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Fristen:
31.07.2026
31.01.2027
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Krimi-Literaturpreis der Kreisstadt Neunkirchen
Frist: 01.08.2026
Die saarländische Kreisstadt Neunkirchen ist vom 12.-26. September 2026 bereits zum dritten Schauplatz des Krimifestivals. Unter dem Motto KRIMINAL-TANGO soll die gesamte Innenstadt mit zahlreichen Lesungen, Chanson- und Literaturabenden, Vorträgen, Talkrunden und Filmnächten unter Hochspannung gesetzt werden. Dabei wird auch der Krimi-Literaturpreis regelmäßig verliehen.
Das Verbrechen schläft nie, aber in der Nacht wird abgerechnet, denn jede Tat hinterlässt ihre Spur. Wir suchen Geschichten, die das Verborgene ans Licht zerren. Ob klassischer Whodunnit oder psychologisches Kammerspiel.
2026 suchen wir unveröffentlichte Krimi-Kurzgeschichten, die sich von Annette von Droste-Hülshoffs Zitat aus „Der Judenbuche“ inspirieren lassen:
„Wo am hellen Tage die Missetat geschieht, da wird die Nacht zum Richter.“
Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren aus dem gesamten deutschsprachigen Raum, die zumindest eine literarische Veröffentlichung (Buch, Anthologie, Literaturzeitschrift o.ä.) nachweisen können.
Veranstalter/Veranstalterin: Neunkircher Kulturgesellschaft gGmbH
Weitere Infos: https://www.kriminaltango-nk.de/literaturwettbewerb
Wüstenrot-Stiftung
Fristen:
01. 08. 2026
01. 10. 2026
15. 12. 2026
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 15. Dezember, 1. März, 1. August und 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Fristen:
01.08.2026
01.02.2027
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Einreichfristen sind bei Projektbeginn:
im 4. Quartal (Oktober – Dezember): 15. August
im 1. Quartal (Januar – März): 15. November
im 2. Quartal (April – Juni): 15. Februar
im 3. Quartal (Juli – September): 15. Mai
Gefördert werden in Deutschland tätige Künstler*innen, sowie aus dem Bereich Tanz und Theater, die dem professionellen künstlerischen Nachwuchs zuzurechnen sind und zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland eingeladen sind.
Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Wettbewerb "EMPerformance 2026"
Frist: 15.08.2026
Der Wettbewerb „EMPerformance" möchte KünstlerInnen der Elementaren Musikpädagogik ein professionelles Podium bieten, eigenständig entwickelte performative Bühnenkonzepte zu präsentieren, die vokale, instrumentale, tänzerische und szenische Ausdrucksformen verbinden und Interaktion und Improvisation als künstlerisches Mittel nutzen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, experimentelle und ästhetisch anspruchsvolle Konzertformate zu fördern und die künstlerische Vielfalt der Elementaren Musikpädagogik für ein breites Publikum sichtbar zu machen.
„EMPerformance" findet alle zwei Jahre mit wechselnden thematischen Schwerpunkten statt. Der aktuelle Wettbewerb 2026 sucht künstlerische Konzepte und Performances, die speziell für ein junges Publikum im Alter von 5-10 Jahren entwickelt wurden und das Kinderkonzert als performative Kunstform der Elementaren Musikpädagogik in den Fokus rückt:
Der Wettbewerb richtet sich an freie KünstlerInnen der Elementaren Musikpädagogik, Studierende und AbsolventInnen von EMP-Studiengängen und interdisziplinäre Ensembles (Musik, Tanz, Performance, Theater) mit erkennbarem EMP-Bezug.
Bewertungskriterien:
• Künstlerische Qualität und Originalität
• Sichtbarkeit der EMP als künstlerische Disziplin
• Ästhetischer Ansatz im Hinblick auf die Zielgruppe
• Performative Präsenz und Ausdruckskraft
• Innovativer Umgang mit Musik, Bewegung, Tanz und Stimme, Sprache, Szene und Bild
• Interaktion und Improvisation als künstlerisches Gestaltungsmittel
Weitere Infos: https://www.emperformance.de/
CHANGE! NRW-Medienpreis 2026
Frist: 21.08.2026
Der CHANGE! NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement würdigt bereits zum siebten Mal herausragende audiovisuelle Online-Inhalte und Social-Media-Kampagnen, die die Wirkungskraft globalen Engagements kreativ und prägnant vermitteln und reichweitenstark Menschen auf innovative Weise erreichen.
Der Preis ist dotiert mit 5.000 Euro (1. Platz), 3.000 Euro (2. Platz), und 2.000 Euro (3. Platz).
In diesem Jahr wird zusätzlich ein mit 2.500 Euro dotierter Sonderpreis der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen anlässlich ihres 25jährigen Bestehens vergeben. Gesucht werden dafür insbesondere Online-Inhalte und digitale Beiträge zu bürgerschaftlichem Engagement in den Themenbereichen Umwelt und Entwicklung aus Nordrhein-Westfalen oder mit einem Nordrhein-Westfalen-Bezug. Es gelten die Regularien und Einreichungskriterien des CHANGE! NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement.
Bis zum 21. August 2026 können Bewegtbild-Kampagnen eingereicht oder vorgeschlagen werden.
Die feierliche Preisverleihung findet am 4. November 2026 im historischen Filmpalast Köln im Rahmen des FILM FESTIVAL COLOGNE und im Anschluss an die renommierte Konferenz Global Day. Stories for Change statt.
Weitere Infos: https://change-nrw-medienpreis.de/
Schreibwettbewerb: Ausweg gesucht
Frist: 23.08.2026
Als Kreativwettbewerb ist Ausweg Gesucht auf der Suche nach Filmen und Texten, die sich mit Krisen und möglichen Auswegen im Leben junger Menschen beschäftigen. Dafür winken Preisgelder von bis zu 1.000 €.
Welche Krise dein Film oder Text behandelt, bleibt dir überlassen. Wichtig ist uns, dass du ein Thema wählst, das dich bewegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du von eigenen Erfahrungen erzählst, etwas aus deinem Umfeld aufgreifst oder ein Thema behandelst, das du für wichtig hältst.
Bitte beachte, dass wir einen besonderen Fokus auf lösungsorientierte Ansätze legen. Es geht darum, Wege aufzuzeigen, wie man mit Herausforderungen umgehen kann. Wir ermutigen dich, kreative Ideen, positive Perspektiven oder inspirierende Geschichten zu teilen, die auch anderen helfen können.
Ausweg Gesucht richtet sich an dich, wenn du zwischen 15 und 25 Jahre alt bist und aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen oder Nordrhein-Westfalen kommst. Du kannst allein arbeiten oder gemeinsam mit anderen, zum Beispiel mit Freund*innen, deiner Familie, deiner Klasse oder deinem Kurs.
Das Format deines Beitrags kannst du frei wählen, zum Beispiel Social Spot, Animation oder Reportage. Wichtig ist, dass es sich um einen Kurzfilm handelt und dein Film nicht länger als 5 Minuten ist.
Gesucht werden vor allem literarische oder sachliche Texte mit einem klaren inhaltlichen Fokus. Möglich sind zum Beispiel Kurzgeschichten, Poetry oder Tagebucheinträge. Dein Text darf maximal 2.000 Wörter umfassen.
Alle Beiträge müssen digital über das Einreichungsformular eingereicht werden und können auf Deutsch oder Englisch verfasst oder produziert sein. Bitte gib im Formular an, ob du deinen Beitrag in der Kategorie Film oder Text einreichst. Die maximale Dateigröße beträgt 500 MB. Erlaubte Formate sind: Film (mp4, m4v, mov, avi, wmv, mpg) und Text (pdf). Mehrere Dateien müssen als ZIP-Ordner hochgeladen werden.
Die Beiträge werden innerhalb der Regionen verglichen. Bremen, Hamburg und Niedersachsen bilden eine Region, Hessen und Nordrhein-Westfalen jeweils eine eigene. Entsprechend gibt es drei Jurys, drei Preisverleihungen und insgesamt über 12 Preise im Wert von
Weitere Infos: https://ausweggesucht.de/
9. Vechtaer Jugendliteraturpreis 2026
Frist: 31.08.2026
Thema: Und der Wind weht die Worte
In diesem Jahr gibt es ein sehr poetisches, offenes Thema. Welche Worte flüstert der Wind? Sind es Worte des privaten Glücks, Worte einer verzauberten Welt, in der Freiheit und Sicherheit herrschen, in der wir in Einklang mit der Natur leben, in der jeder Krieg verbannt ist? Und überhaupt, welcher Wind weht mir, warum ausgerechnet mir, das zu? Ein wunderbar offenes Thema, bei dem die Poesie in all ihren Formen gefragt ist.
Die Form des Schreibens
Die Autorinnen und Autoren können in allen literarischen Formen und in der Sprache schreiben, die ihnen behagt. Das kann eine Erzählung, eine Kurzgeschichte, ein Essay, ein Song, ein Slampoetry, ein Gedicht, ein Brief, ein kleines Theaterstück oder eine sonstige dialogische Form oder was auch immer sein.
Die Auswahl der Form ist den Autorinnen und Autoren ganz allein überlassen.
Es gibt auch keinerlei sprachliche Einschränkungen. Schreibt in der Sprache, in der ihr euch wohlfühlt.
Der Vechtaer Jugendliteraturpreis richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren aus ganz Europa.
Veranstalter/Veranstalterin: Geest-Verlag
Weitere Infos: https://geest-verlag.de/ausschreibungen/9-vechtaer-jugendliteraturwettbewerb-2026
12. RecyclingDesignpreis 2026
Frist: 31.08.2026
Ein Wettbewerb zur Gestaltung neuer Produkte aus Abfall- und Reststoffen. Gesucht werden innovative Upcycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Materialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder des Transformationsdesigns – nachhaltig, visionär, fantasievoll, originell.
Der RecyclingDesignpreis ist ein offener Wettbewerb, für den sich Kreative aller Altersklassen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung bewerben können. Der erste Preis ist mit 2.500 Euro, der zweite mit 1.000 Euro, der dritte mit 500 Euro und der neue, von FUTURZWEI gestiftete Sonderpreis ist mit 1.000 Euro dotiert. Ein Blick auf die bereits 19-jährige Geschichte des RecyclingDesignpreises verdeutlicht nicht nur, wie sehr die Themen Nachhaltigkeit und ein schonender Umgang mit Ressourcen, die so im gesellschaftlichen Diskurs verankert werden, sondern macht zudem sichtbar, dass Re- und Upcycling in den vergangenen Jahren breit gedacht und erarbeitet wird. Darüber hinaus lässt sich eine differenziertere Auseinandersetzung mit Ressourcenverbrauch, Produktionsprozessen und Verwertungswegen erkennen, die deutlich macht, dass sich die Gestalter*innen zunehmend mit der sozialen und ökologischen Bedeutung für ihre Entwürfe auseinandersetzen.
Ziel
Innovative, fantasievolle, originelle, nachhaltige Updycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Masterialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder Transformationsdesigns - z.B. Alltagsgegenstände, Möbel, Kleidung, Textilien, Accessoires sowie konzeptuelle Entwürfe, hergestellt aus nutzlos gewordenen Materialien oder industriellen Produktionsrückständen.
Teilnehmer/innen
Der RecyclingDesignpreis ist ein „offener“ Wettbewerb, bei dem ohne Altersbeschränkung alle Kreativen, Designer/innen und Gestalter/innen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung eingeladen sind, ihre Arbeiten und Entwürfe einzureichen.
Bewertungskriterien
Mindestens eines der folgenden Merkmale sollte auf Ihre Einreichung zutreffen.
• Gestaltungsqualität
• Gebrauchswert
• Neuartigkeit und Zukunftspotential
• Entwürfe für Recycling-Produkte, die von Handwerksbetrieben in „kleiner“ oder „größerer“ Serie hergestellt werden können Realisierbarkeit auch mit Menschen mit Behinderung, Jugendwerkstätten oder Beschäftigungsinitiative
Eine Auswahl der interessantesten Einsendungen wird neben den prämierten Projekten in der Ausstellung „Ausgezeichnete Ideen“ im Marta Herford präsentiert.
Im Anschluss werden die Arbeiten im Neuen Museum Nürnberg und in der Zitadelle Spandau, Berlin, gezeigt.
Auslober des Wettbewerbs: Arbeitskreis Recycling e.V. / RecyclingBörse! Herford veranstaltet in Kooperation mit Marta Herford
Weitere Infos: https://recyclingboerse.org/recyclingdesignpreis-2/
RheinEnergieStiftung Kultur
Fristen:
31.08.2026
28.02.2027
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Frist: 31.08.2026
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.
Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.
Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).
Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung
Musikfonds: kleine Projektförderung
Fristen:
31.08.2026 - für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026
30.11.2026 für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu vier geplanten Fristen im Jahr 2026 kurzfristig eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet die Geschäftsführerin des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter: in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker: innen, Komponist: innen und Klangkünstler: innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller: innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
• Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
• Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
• zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
• Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
Projektförderung der PwC-Stiftung
Fristen:
01.09.2026
01.03.2027
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/
Ikea Stiftung
Stichtage:
01.09.2026
01.04.2027
Die Ikea Stiftung fördert bundesweit Projekte, welche die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, im Bereich Wohnen und Wohnkultur angesiedelt sind oder Verbraucheraufklärung betreiben. Eine Förderhöhe ist nicht angegeben, es werden aber insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an Fördermittel ausgegeben. Die Bewerbungen werden das ganze Jahr über entgegengenommen, Stichtage für die Bearbeitung sind der 1. April und der 1. September.
Die Ikea Stiftung fördert Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, unter anderem durch die projektbezogene Unterstützung von Kinde- und Jugendeinrichtungen sowie durch Förderungen von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Dabei werden nur Maßnahmen in Deutschland unterstützt.
Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur werden ebenfalls unterstützt. Darunter fallen: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Der Fokus liegt dabei auf das Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause". Abschlussarbeiten und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen werden ebenfalls gefördert.
Zudem werden Maßnahmen aller Art gefördert, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.
Weitere Infos: https://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert
Deutscher Cartoonpreis 2026
Frist: 03.09.2026
Der Lappan Verlag in der Carlsen Verlag GmbH und die Frankfurter Buchmesse laden zur Teilnahme am Deutschen Cartoonpreis ein. Gesucht werden die besten Cartoons, die seit November 2025 entstanden sind. Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Beste Bilder – Die Cartoons des Jahres 2026“.
Neu zum 20. Jubiläum des Deutschen Cartoonpreises:
Zusätzlich vergeben wir einen Förderpreis „Neuentdeckung des Jahres“.
Mit dem Förderpreis, der mit 1000 € dotiert ist, zeichnen wir eine Cartoonistin/einen Cartoonisten aus, die/der als neue Stimme besonders überzeugt – und zugleich noch am Anfang der überregionalen Sichtbarkeit steht.
Bewerbung
Cartoonistinnen und Cartoonisten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum sind aufgerufen, ihre Arbeiten bis spätestens Donnerstag, den 03.09.2026, 17 Uhr einzureichen. Die besten Cartoons werden nicht nur mit attraktiven Geldpreisen ausgezeichnet, sondern finden auch Eingang in das gleichnamige Buch „Beste Bilder 17 – Die Cartoons des Jahres 2026“, das am 29. Oktober 2026 erscheint und vorab auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellt wird.
Veranstalter/Veranstalterin: Lappan Verlag in der Carlsen Verlag GmbH und die Frankfurter Buchmesse
Weitere Infos: https://www.carlsen.de/lappan/deutscher-cartoonpreis
VHS-Schreibwettbewerb 2026: „Brücken"
Frist: 06.09.2026
Die Kölner VHS lädt auch 2026 zum großen Schreibwettbewerb ein. Unter dem diesjährigen Motto „Brücken" sind alle Schreibbegeisterten herzlich eingeladen, ihre Gedanken in Geschichten und Gedichten festzuhalten.
Gesucht werden Texte, die verbinden und zeigen, wie Sprache Brücken schlagen kann – zwischen Menschen, Kulturen und Ideen. Ob persönlich, gesellschaftlich oder poetisch: Der Wettbewerb bietet Raum für vielfältige Perspektiven und kreative Ausdrucksformen.
Mitmachen und Perspektiven verbinden
„Brücken“ steht nicht nur für Bauwerke, sondern vor allem für Begegnungen und Zusammenhalt. Welche Wege führen zueinander? Wie können Gräben überwunden werden? Und welche Rolle spielt Sprache dabei?
Teilnahmebedingungen
• Textform: Kurzgeschichte oder Gedicht
• Maximale Länge: 4.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
• Einreichung: ein Text pro Person
• Einsendeschluss: 6. September 2026
• Teilnahme: kostenlos
• Einreichung per E-Mail: vhs-wettbewerb@stadt-koeln.de
• Angaben: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
• Unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich
Weitere Infos: https://www.koelner-vhs.de/aktuelles/news-artikel/schreibwettbewerb-2026
Bundesweiter Wettbewerb – Demokratisch handeln 2026
Frist: 15.09.2026
Der Bundeswettbewerb “Demokratisch Handeln” ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Teilnehmen können alle jungen Menschen bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse. Dies kann in fünf verschiedenen Themenbereichen erfolgen: Geschichte & Erinnern, Schule & Lernen, Kommune & Lokales, Welt & Umwelt, Zusammenleben & Inklusion. Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen. Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr. Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Weitere Infos: https://www.demokratisch-handeln.de/
Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung
Frist: 15.09.2026
Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.
Bewerben können sich professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet bei Vorhaben, die zur Antragsfrist am 26.01.2026 eingereicht werden, am 30.06.2027.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/produktionsfoerderung/
Videokunst 2027: Pfade, Wege, Straßen
Frist: 30.09.2026
Der Verein EnzymKultur lädt Künstlerinnen und Künstler zur Einreichung von Videoarbeiten für eine Veranstaltungsreihe im Jahr 2027 zum Thema Pfade, Wege, Straßen ein. Die ausgewählten Arbeiten werden in ungewöhnlichen, alltäglichen Kontexten präsentiert – Garage, Garten und Keller. Damit knüpft EnzymKultur an frühere Projekte wie ›KammerPerformance‹ und ›gARTen‹ an.
Gesucht werden experimentelle, dokumentarische, narrative oder freie künstlerische Positionen zum Thema.
Rahmenbedingungen:
• Länge: bis ca. 20 Minuten
• Format: mp4 max. drei Arbeiten pro Person
• nicht deutschsprachige Arbeiten bitte mit Untertiteln
Weitere Infos: https://enzymkultur.de/
Inklusionsscheck NRW
Frist: 30.09.2026
Das Förderprogramm des Landes NRW geht in die nächste Runde: Vereine, Initiativen und Organisationen können für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale von 2.000 Euro beantragen.
Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden.
Weitere Infos: https://www.mags.nrw/barrieren-ueberwinden-der-inklusionsscheck-geht-die-naechste-runde
NRW: Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2027
Frist: 30.09.2026
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW auch im kommenden Jahr wieder modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. Der Förderschwerpunkt 2027 stellt Projekte Kultureller Bildung von und mit älteren Menschen in den Mittelpunkt, die sich mit Demokratie beschäftigen. Auch unabhängig vom Schwerpunkt werden partizipative Projekte gefördert, die älteren Menschen kulturelle Teilhabe ermöglichen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Ein weiteres Kriterium ist die Orientierung der Projekte an den Interessen, Zugängen, Erfahrungen und Stärken der Teilnehmenden. Vorrang genießen zudem Projekte Kultureller Bildung, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
• Stärkung von Engagement älterer Menschen in Kunst und Kultur
• Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. ältere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Ältere mit Einwanderungsgeschichte einbeziehen
• Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für ältere Menschen, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
• Anregung eines intergenerationellen Dialogs
• Anregung eines inter- und transkulturellen Dialogs
• Entwicklung von wohnortnahen Formaten Kultureller Bildung, besonders in ländlichen Räumen
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Altenpflege in NRW, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein Projekt der Kulturellen Bildung mit älteren Menschen in NRW umsetzen möchten.
Weitere Infos: https://www.kubia.nrw/foerderung/fonds/
Kunststiftung NRW: Auftakt
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.
Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:
1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen
2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen
Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/
Deutsche Kinderhilfswerk: Themenfonds Medienkompetenz
Fristen: fortlaufend bis
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds “Medienkompetenz" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, in denen sie lernen, Medien sicher und kritisch zu nutzen. Zum Beispiel, um sich zu informieren, auf ihre Belange aufmerksam zu machen oder in der digitalen Welt teilzuhaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert. Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Infos: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-medienkompetenz/
Themenfonds Spielraum
Frist: fortlaufend bis
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen inklusiv zu gestalten.
Spielräume sind unter anderem die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraums beteiligt werden.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
Themenfonds Kinderkultur
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds “Kinderkultur" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche aus allen Kultursparten. Dabei gehen wir von einem weiten Kulturbegriff aus: von Tanz, Zirkus, Trickfilm über Rap und Alltagskultur ist alles möglich. Der Fokus sollte auf dem gemeinsamen ästhetisch-kulturellen Prozess liegen. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Musikfonds: große Projektförderung
Antragsphase: 01.09. - 30.09.2026 (2. Förderrunde)
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker: innen, Komponist: innen und Klangkünstler: innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller: innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
• Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
• Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
• zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
• Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
RKP - Regionales Kultur Programm NRW
Frist: 30.09.2025
Das RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt regionale Kulturentwicklung, initiiert und stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.
Sie haben ein gutes Konzept für ein Kulturprojekt im Kopf oder vielleicht sogar schon auf dem Papier?
Das Projekt baut auf Kooperation oder Vernetzung auf? Sie möchten dieses Projekt nächstes Jahr gerne in die Tat umsetzen? Und Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Finanzierungsmöglichkeiten? Möglicherweise ist das Regionale Kultur Programm NRW der richtige Fördertopf für Sie. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen. Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch; weitere Partner nicht zwingend erforderlich, aber gewünscht
Voraussetzung vor der Antragstellung ist mindestens ein Beratungsgespräch.
Einen Beratungstermin können Sie einfach online buchen unter www.region-koeln-bonn.de/rkp-sprechstunde.
Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land NRW die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Körpers, der Sinne, der Kognition und Psyche. Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden für das RKP bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Regionales Kulturprofil
Kulturregion Rheinschiene: Region im Fluss
In der Region sprudelt, rauscht und strömt eine bunte Kulturlandschaft. Geballt in urbanen Zentren und dezentral an lauschigen Plätzen findet vielfältiges Kultur(er)leben statt. Entlang der Flüsse, an den Seen und Talsperren der Region erzählt das kulturelle Erbe Geschichte(n) und gestaltet Kunst Transformation.
Das Kulturprofil Region im Fluss bildet die Diversität und Fülle der Kulturregion in einem gemeinsamen Bild ab. In sechs Profillinien dient es Kulturschaffenden, Projektinitiativen und Netzwerken in der Rheinschiene als Inspirations- und Impulsgeber für die Antragstellung im RKP – Regionales Kultur Programm NRW.
Weitere Infos: Region Köln/Bonn e.V.: www.region-koeln-bonn.de/
https://regionaleskulturprogrammnrw.de/
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Kulturregion Bergisches Land
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.
Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html
Stiftung Erlebnis Kunst
Frist:
vor dem 01.10.2026
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.
Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.
Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung
Frist: 12.10.2026
Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe der im Haushalt 2026 durch den Bundestag beschlossenen Mittel durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Bewerben können sich langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-2/
Deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch
Frist: 15.10.2026
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
In diesem Programm werden nur bilaterale deutsch- chinesische Kinder- und Jugendbegegnungen gefördert.
Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe, die aus einer bestehenden Kooperation mit Partnern aus China hervorgehen oder eine solche aufbauen möchten, können im Sonderprogramm ebenfalls nur bilateral gefördert werden.
Die BKJ unterstützt Akteure der Kulturellen Bildung dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten sowie sich mit anderen Akteuren zu vernetzen und auszutauschen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-weltweit/jugend-kultur-austausch-mit-china/
KURZstummfilmfestival 2026
Frist: 19.10.2026
Du kannst jetzt anfangen. Schicke uns deinen Film für das 11. KURZstummfilmfestival 2026. Das KURZstummfilmfestival ist ein Filmfestival ohne Sprache - ohne Gebärdensprache, ohne Schriftsprache und ohne Lautsprache.
Die Filme müssen kurz sein (1-11 Minuten).
Dieses Jahr ist das Thema „blau“.
Alle Genres, alles ist möglich! (außer Sprache)
Das Filmfestival findet am 21.11.2026 in Essen in der Zeche Carl statt.
Weitere Infos: https://www.kurz-stumm-filmfestival.de
Förderprogramm Outer Ear
Antragsphase:
01. 10. – 30. 10.2026
Outer Ear nimmt Projekte in den Fokus, die neue Wege bei der Ansprache und Beteiligung des Publikums gehen. Es sollen gezielt partizipative Projekte gefördert werden, die nicht das fertige Werk, sondern den Entstehungsprozess eines Werkes in den Mittelpunkt stellen. Experiment, Offenheit, Unfertiges und gemeinsames Erleben werden bewusst sichtbar und hörbar gemacht, um neue Zugänge zu aktueller Musik zu schaffen und Teilhabe sowie temporäre Gemeinschaften zu ermöglichen.
Im Rahmen der Projekte sollen vor allem Menschen angesprochen werden, die bisher wenig Berührung mit experimentellen Musikformaten hatten. Ziel ist es, Offenheit für Neues und Anderes zu wecken und gemeinsame ästhetische Erfahrungen zu ermöglichen, die sowohl herausfordern als auch verbinden.
Das Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an professionelle Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik im Sinne der Satzung und der Fördergrundsätze des Musikfonds. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler: innen, Musiker: innen, Komponist: innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur: innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
Antragsteller: innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
Das Förderprogramm steht allen professionellen Musikschaffenden offen, die die Antragsbedingungen erfüllen. Wir freuen uns über Anträge von Musikschaffenden mit Einschränkungen und/oder migrantischem Hintergrund. Das Förderprogramm richtet sich auch an nicht akademisch ausgebildete Musikschaffende aus dem DIY-Bereich. Studierende sind in der Regel von der Antragstellung ausgeschlossen.
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW
Fristen:
31.10.2026
30.04.2027
Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.
Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte
Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds
Fristen:
31.10.2026
30.04.2027
Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.
Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.
Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/
Jugendwettbewerb denkt@g 2026/2027
Frist: 31.10.2026
Die Konrad-Adenauer-Stiftung nimmt alle zwei Jahre den Holocaust-Gedenktag zum Anlass, um einen bundesweiten Internetwettbewerb für junge Menschen zu starten, der sich mit Erinnerung und Gedenken, aber auch der Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Rechtsextremismus befasst.
Themenschwerpunkt
Die Geschichten der Frauen im Holocaust wurden bisher zu wenig wahrgenommen – dabei erzählen sie von Mut, Leid, Verlust und unglaublicher Stärke. Der neue Themenschwerpunkt „Ihre Geschichte (er)zählt – Frauen im Holocaust“ lädt euch ein, diesen oft verborgenen Lebenswegen nachzuspüren. Im Mittelpunkt stehen Frauen, die verfolgt wurden, geholfen haben, Widerstand leisteten oder überlebten – und deren Stimmen bis heute nachhallen. Ihr könnt entdecken, wie sie inmitten von Gewalt und Unterdrückung Würde bewahrten und warum ihre Erfahrungen uns noch heute etwas zu sagen haben. Ihre Schicksale zeigen, wie stark Menschlichkeit und Zivilcourage sein können – lasst euch davon inspirieren und gestaltet ein respektvolles Miteinander.
Ihr seid zwischen 16 und 22 Jahre alt? Dann habt Ihr bereits alle Voraussetzungen erfüllt. Der Wettbewerb denkt@g richtet sich bundesweit an Schüler, Studenten, Auszubildende und Motivierte.
Weitere Infos: https://www.kas.de/de/denktag-wettbewerb
Stadtmalerstipendium – Stadt Gaildorf
Frist: 31.10.2026
Die Stadt Gaildorf bietet professionellen freischaffenden Künstlerinnen/Künstlern die Möglichkeit, im zentral gelegenen Alten Schloss ein Jahr zu wohnen und zu arbeiten.
Für die Dauer des Aufenthaltes gewährt die Stadt den Stipendiantinnen/Stipendianten ein Barstipendium in Höhe von 500 Euro monatlich. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zwölf Monate - von Januar bis Dezember - mietfrei, inkl. Mietnebenkosten, zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Atelier- und Wohnstipendium will die Stadt Gaildorf anregen, dass sich die Stipendiantin/der Stipendiant mit Gaildorf, dem Limpurger Land und dessen Geschichte künstlerisch auseinandersetzt. Erwünscht ist, dass über die künstlerische Arbeit ein Dialog mit der Bevölkerung entsteht. Dies kann in frei wählbaren Projekten geschehen.
Es ist üblich, dass die Stadt Gaildorf im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Werk der Stipendiantin/des Stipendianten erwirbt.
Bewerben können sich professionelle freischaffende Künstlerinnen/Künstler aus allen Bereichen. Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie geeignetes, aussagekräftiges Bildmaterial einzureichen. Dabei kann es sich um eine Bewerbungsmappe, Fotos, Kataloge, etc. handeln.
Weitere Infos: https://www.gaildorf.de/Wirtschaft-Engagement/Stipendien-und-Preise/Stadtmalerstipendium
Heimat-Scheck | MHKBD.NRW
Frist: laufend bis 31.10.2026
Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr nur bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Dazu gehören beispielsweise auch rechtlich selbständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen (Fördervereine von Schulen oder der Feuerwehr).
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen (Ziffer 2 der Richtlinie). Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Zum Beispiel:
• Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien;
• Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades;
• Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften;
• Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
• Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude;
• Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern;
• Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung;
• Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen.
Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeiern und -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.
Für den „Heimat-Scheck“ gibt es folgende Fördervoraussetzungen:
• mindestens 2 000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben.
• Das Projekt ist im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bis zum 31. Dezember des Jahres abzuschließen.
• Es dürfen keine anderen Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt in Anspruch genommen werden.
• Das Projekt hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
• Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann nur ein „Heimat-Scheck“ pro Jahr bewilligt werden.
Weitere Infos: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-scheck
Bundeswettbewerb Naturtagebuch
Frist: 31.10.2026
In jedem Jahr veranstaltet die BUNDjugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch, bei dem Kinder zwischen 8 und 12 Jahren in ganz Deutschland mitmachen können. Beim NaturTageBuch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen.
Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.
Weitere Infos: https://www.naturtagebuch.de/
Förderprogramm: 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Frist: laufend bis 01.11.2026
Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«. Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI in eurem Engagement gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema “Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co." gefördert.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI in eurem Engagement und Ehrenamt voranbringen. wie die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, der Aufbau einer eigenen Webseite für eure Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für euren Verein bzw. eure Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für euch zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz eures Vereins bzw. dem Standort eurer Initiative.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.
In dem Antrag müsst ihr eure geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen.
Um einen Antrag stellen zu können, ist ein Nutzerkonto notwendig. Für die Einrichtung eines Nutzerkontos gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. mit der BundID bzw. Mein Unternehmenskonto oder auch mit einem einfachen förderung.nrw-Konto.
Die Antragsfrist endet am 1. November 2026. Eine Antragstellung nach dem 1. November 2026 ist nicht möglich. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Die Verfügbarkeit von Fördermitteln in den einzelnen Kommunen kann jederzeit durch Eingabe der Postleitzahl der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des Kreises in der Maske zur Antragstellung im Förderportal geprüft werden.
Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter und Arbeitsmaterial, Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten sowie Honorarkosten (z.B. für einen Vortrag oder Workshop). Auch Hardware zur Umsetzung des geplanten Projekts kann gefördert werden. Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen. (sog. »eh-da-Kosten«).
Ob euer Antrag und die aufgeführten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, entscheidet die für euren Antrag zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Weitere Infos: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
Meine perfekten Sommerferien
Frist: 01.11.2026
Zielgruppe 6 – 15 Jahre
Sommer, Sonne, Ferien – das ist die Zeit für Abenteuer, spannende Entdeckungen und viele unvergessliche Erlebnisse. Vielleicht hast du in deinen Ferien etwas richtig Cooles erlebt: einen geheimen Lieblingsplatz entdeckt, ein Floß gebaut, neue Freunde gefunden oder einfach einen entspannten Tag verbracht, an dem du vor Lachen kaum noch Luft bekommen hast.
Oder du hast gebastelt, gemalt, warst im Meer schwimmen, hast neue Sportarten ausprobiert oder bist an einen Ort gereist, den du nie vergessen wirst. Ganz egal, ob groß oder klein – jedes Erlebnis kann etwas Besonderes sein. Und genau davon wollen wir hören!
Ob spannende Abenteuer, lustige Erlebnisse, ein witziges Gedicht oder natürlich wahre Geschichten – alles ist erlaubt, solange es sich um deine perfekten Ferien dreht. Kinder von 6 bis 15 Jahren sind eingeladen, ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen und uns ihre Sommerferiengeschichten - wahre oder erfundene - zu schicken. Die tollsten Geschichten werden in einem Buch veröffentlicht!
Weitere Infos: https://www.papierfresserchen.eu/schreibwettbewerbe/meine-perfekten-sommerferien/
Mikroförderung für Engagement und Ehrenamt
Frist: fortlaufend bis zum 01.11.2026
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert mit ihrem Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erneut Projekte zur Unterstützung freiwilligen Engagements, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden Vorhaben jenseits des Regelbetriebs, etwa zur Gewinnung und Qualifizierung Engagierter, zur Anerkennung freiwilliger Arbeit oder zur Organisationsentwicklung. Anträge können fortlaufend bis zum 01.11.2026 gestellt werden.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/mikrofoerderprogramm/#informationen
Fonds Soziokultur: U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Fristen:
02.11.2026
02.05.2027
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibun-gen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen" unterstützt der Fonds Soziokultur Initiativen junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich auf den Weg machen, eigene Projekte zu gestalten und dabei andere aktiv am kreativen Prozess teilhaben lassen. Mit der Mikroprojektförderung werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Me-thoden bearbeiten. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• innovative Ansätze verfolgen und etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen richtet sich explizit an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Die Altersbeschränkung bezieht sich jedoch nur auf die*den Projektver-antwortliche*n zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Team sowie die Zielgruppe können älter oder jünger sein. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucks-fähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen:
• Personen zwischen 18 und 25 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung) mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. ist möglich. Allerdings muss die Antragstellung, Projektleitung, Planung und Durchführung eindeutig bei den jungen Projektverantwortlichen liegen. Für Teammitglieder und Zielgruppe gibt es keine Altersvorgaben.
• Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben (bereits vorhandene Erfahrung ist trotzdem kein Ausschlussgrund)
• Anträge aus dem ländlichen Raum sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/u25
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Fristen:
02.11.2026
02.05.2027
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "Allgemeine Projektförderung" unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Wir suchen nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten mit Modellcharakter. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
• beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen
Förderschwerpunkte
Die Förderschwerpunkte des Fonds Soziokultur dienen zur Orientierung für die Antragsteller*innen und für das Vergabegremium. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik stehen sie für das Ziel, die Soziokultur zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Zuordnung eines Antrages zu einem der Schwerpunkte ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung einer Förderung.
Förderschwerpunkte sind:
Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kultur-bereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).
Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen
• Vereine
• Initiativen = mindestens drei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland (bitte na-mentlich im Antrag unter Antragsteller*in benennen)
• GbR, GmbH, UG
• private Stiftungen
• Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen
Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit
Einsamkeit ist ein Tabuthema, doch eigentlich kennt es jede*r. Das Gefühl entsteht dort, wo Orte der Begegnung fehlen, wo Anlässe und Strukturen verschwunden sind. Für den 13. Innovationspreis Soziokultur suchen wir Projekte, die mit diesem gesellschaftlichen Phänomen konstruktiv umgehen. Welche Geschichten und Gründe für die Einsamkeit werden sichtbar und wie lassen sie sich mit Kunst und Kultur überwinden oder neu erzählen?
Der mit bis zu 10.000 Euro dotierte Innovationspreis ist an die „Allgemeine Projektförderung“ gekoppelt und wird in dieser sowie auch der kommenden Förderrunde ausgeschrieben. Wer eine Förderung erhält und sich mit dem Thema Einsamkeit auseinandersetzt, kann vom Kuratorium für den Preis nominiert werden. Eine gesonderte Bewerbung für den Innovationspreis ist demnach nicht möglich.
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/foerderung
NRW-Projektförderung: Modul Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse der NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Fristen:
15.11.2026
15.05.2027
Die beiden Programme Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse werden ab sofort in dem Förderprogramm NRW-Projektförderung zusammengefasst. Dies geschieht im Zuge einer allgemeinen Bündelung von Förderprogrammen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Ziel ist es, dadurch die Verwaltung zu vereinfachen und die Antragstellung zeitlich aufeinander abzustimmen.
In der Übergangsphase erfolgt die Antragstellung für das Modul Allgemeine Projektförderung wie gehabt über das kultur.web und für das Modul Transkulturelle Impulse per E-Mail und zusätzlich per Post.
Modul Allgemeine Projektförderung
Einreichfrist: 15. November 2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0
Modul Transkulturelle Impulse
Einreichfrist: 15. November 2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen diskriminierungskritische, rassismuskritische, diversitätsorientierte Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden Projekte, in denen kulturelle Diversität als Thema vorkommt. Diversität kann sich auch in eurer* Arbeitsweise in dem Projekt widerspiegeln, z.B. wenn viele unterschiedliche Künstler*innen an wichtigen Entscheidungen in den Proben beteiligt sind.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=136&clang=0
NRW: Museumsförderung
Frist:
15.11.2026
Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp
Internationale Live- und Showcaseförderung
Frist: fortlaufend bis 19.11.2026
Alle Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein.
Die Internationale Live- und Showcaseförderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstler:innen und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Durch den Ausgleich von Finanzierungslücken ermöglicht dieses Förderprogramm aufstrebenden musikalischen Acts aus Deutschland, kurzfristige Einladungen für internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Der Fokus dieses Förderprogrammes liegt daher insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen.
Für sonstige Auftritte, wie z. B. Release-Touren, selbst organisierte Touren oder allgemeine Festival- und Clubaufritte, können Anträge über die Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragt werden.
Über dieses Programm werden Reisen von ausübenden Künstler:innen und Bands ins Ausland gefördert, die als Hauptziel die Wahrnehmung von exportrelevanten Liveauftritten haben. Dazu zählen insbesondere Showcase-Festivals und Support-Touren. Andere Liveaufritte werden nur gefördert, wenn das internationale Interesse an den Act durch die Beteiligung herausragender Partner:innen der internationalen Musikwirtschaft belegt wird.
Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen und Ensembles, die ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Deutschland haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die antragstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Geförderte Künstler:innen und Ensembles müssen einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen und deren Aktivitäten im Ausland sollen einen Beitrag zur internationalen Wahrnehmung der deutschen Musikszene leisten.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/programmbeschreibung-internationale-live-und-showcasefoerderung/
Arbeitsstipendium für Autorinnen und Autoren
Frist: 30.11.2026
Kategorie(n): Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Essay | Roman
Zuwendungsgeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Für Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind. Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.
Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein und formal und/oder inhaltlich innovativ, originell und mutig sein. "Fördern, was es schwer hat" ist eher Leitfaden der Jury als die Marktgängigkeit eines Vorhabens.
Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis zum 30. November eines jeden Jahres beim Literaturbüro NRW e. V. bewerben.
Weitere Infos: https://www.literaturbuero-nrw.de/fuer-schreibende/arbeitsstipendien
Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln
Frist: 15.12.2026
Bewerbungen sind ab dem 15. September möglich.
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.
Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.
Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Veranstalter: Förderkreis Gedenkort T4 e.V.
Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb
Künstlerförderung: Auslandsstipendien in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris
Bewerbungszeitraum: 01.11.2026 bis 15.01.2027
Kulturstiftung der Länder
Außergewöhnlich begabte und qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis), der deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.
Um ein Auslandsstipendium in Italien und Frankreich können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die deutsche Staatsangehörige sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben. Späte Bewerbungen können aufgrund der hohen Bewerberzahlen längeren Bearbeitungszeiten unterliegen.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern-allgemeines/
Deutscher Jugendfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.
Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!
Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutscher Generationenfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...
Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.
Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema
Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2027
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.
Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.
Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"
Frist: 31.01.2027
Maßnahmen des Originalerhalts, von Prävention und Notfallvorsorge bis Schadensbehebung, stärken nachweislich und nachhaltig die Resilienz schriftlichen Kulturguts. Das 2026 von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder eingerichtete Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ kommt Projekten von Bundes-, Landes-, kommunalen und religiösen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen (z. B. Stiftungen oder Vereine) zugute. Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Förderlinien der KEK, die KEK-Modellprojektförderung (2010–2025) und das BKM-Sonderprogramm (2017–2025), und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar.
Weitere Infos https://www.kek-spk.de/foerderung/foerderprogramm-schriftliches-kulturgut-erhalten#beantragen
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2027
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Veranstaltet von: Children for a better World e.V.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen
Frist: 30.03.2027
Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox
NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule'
Frist: 31.03.2027
Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
Teilnehmen können:
• Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
• Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.
Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/landesprogramm-kultur-und-schule
NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret
Frist: laufend bis 31.03.2027
Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.
Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.
Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.
Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.
Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung
Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html
BKM: TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Ausschreibung 2026
Bewerbungsstart: ab November 2026
Antragsschluss: ab April 2027
Jurysitzung: ab Juni 2027
Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
Projektende: spätestens 30. Juni 2030
TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe weiterer Förderer zusammensetzt.
Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren.
Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.
Weitere Infos: https://www.tanzpakt.de/home
Regelmäßige Förderungen
mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung
Frist: Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Mit ihrer Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ ergänzt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSJ) seit 2024 das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie. Diese zielt auf die Optimierung der ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
Durch die Förderung einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote soll die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteure für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot unterstützt werden und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden.
Die Förderung bezweckt den Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen, um die einschlägigen lokalen Kräfte mit dem Ziel eines gemeinschaftlichen Zusammenwirkens aller mit dem Ganztagsangebot befassten Bildungsakteure zu bündeln. Dazu zählen auch die Akteure der Kulturellen Bildung, die gemeinsam mit Vereinen, Stiftungen, Sozialpartnern, Kirchen und Religionsgemeinschaften oder auch Feuerwehren, Gesundheitseinrichtungen, Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie kommunale Sport- und Kulturverbänden nachhaltig von den Koordinierenden in die kommunalen Strukturen eingebunden werden sollen.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.
Weitere Infos: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/ganztag-vor-ort-gestalten-276222
Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ der DSEE
Frist: keine. Anträge können jederzeit gestellt werden
Zielsetzung des Förderprogramms der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind.
Mit dem Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro. Rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.
Antragsberechtigt sind:
• juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
• juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Für eine Förderung muss eure Organisation entweder selbst in einer strukturschwachen oder ländlichen Region registriert sein oder mit dem beantragten Vorhaben in einer solchen Gegend wirken.
Als ländlich gelten Gegenden, die vom Thünen-Instituts für ländliche Räume als „eher ländlich” oder „sehr ländlich” eingestuft wurden. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind.
Gefördert werden bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens und dies bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro. Alle darüber hinausgehenden Ausgaben müssen selbst tragen werden.
Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Gesamtausgaben eures Vorhabens dürfen in der Regel nicht über 15.000 Euro liegen.
Für eine Förderung muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent eingebracht werden. Dieser kann als Geldwert oder durch ehrenamtliche Eigenleistungen (also projektbezogene Arbeitsstunden) erbracht werden.
Im Rahmen des Programms können projektbezogene Ausgaben gefördert werden, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Dazu zählen:
• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)
• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Verpflegung u.a.)
• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende
• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen
• Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)
• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehrenamt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)
Bei Honoraren und Werkverträgen muss die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk von externen Dienstleistenden erbracht werden (z. B. für Moderation von Veranstaltungen, Gestaltung von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, Darbietungen von Künstlerinnen und Künstlern, Beratungen usw.).
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/mikrofoerderprogramm/
Förderprogramm „Start2Act“
Frist: Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden
Impulsprojekt (bis zu 2.000 Euro)
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehren-amtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern
Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten
Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten und muss bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein.
Antragsfrist: Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden, der Antrag muss jedoch mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart eingereicht werden. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.
Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtsper-sonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnüt-zigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.
Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt.
Antragssteller können sich über die Laufzeit des Förderprogramms (2024−2026) mehrmals bewerben, aber dürfen insgesamt nicht über max. 60.000 Euro Fördersumme kommen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung/
Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen
Frist: laufend
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Weitere Infos: https://www.notfallallianz-kultur.de/aktionsfonds/
#lassmalesen
Frist: keine
#lassmalesen ist ein Projekt der lit.COLOGNE und der lit.RUHR
Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind herzlich eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben.
Das Projekt bietet Schüler*innen die Chance, einen spannenden Einblick in die Welt des Literaturbetriebs zu gewinnen und eigenständig eine Lesung zu gestalten. Innerhalb einer etwa sechsmonatigen Projektphase wählen sie eine*n Autor*in aus, setzen sich intensiv mit dessen Werken auseinander und organisieren eigenständig eine etwa einstündige Veranstaltung – von der Idee bis zur Umsetzung.
Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen aus ganz NRW. Möglich ist die Teilnahme als Schulkasse oder als Kurs in verschiedenen Fächern, als AG, Literaturkurs, im Ganztagsangebot...
Teilnehmende Lehrkräfte werden durch Workshop- und Austauschangebote fachkundig unterstützt.
Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Infos: https://www.lassmalesen.de/de/
FHK Kinderförderfonds für Frauenhauskinder
Frist: keine
Gefördert werden können Projekte und Anschaffungen sowie Material für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Das Format "KinderRAUM" fördert kindgerechte Ausstattung und Neugestaltung mit bis zu 3.000 Euro. Das Format "KinderZEIT" fördert zeitlich befristete pädagogische Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Förderfähig sind Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.
Weitere Infos: https://www.frauenhauskoordinierung.de/kinderfoerderfonds
Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten"
Frist:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich. Für die Beantragung muss der Projektantrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingegangen sein.
Engagement Global unterstützt mit bis zu 8.000 Euro bzw. 4.000 Euro für Erstempfänger*innen mit dem Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen.
Engagiert ist ein Programm, das ehrenamtliches Engagement fördert. Deshalb haben Projekte von rein ehrenamtlichen Vereinen einen geringeren Eigenanteil von mindestens zehn Prozent und wir fördern eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person und Projekt.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
• Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
• Workshops, Seminare, Konferenzen
• Social-Media-Aktivitäten
• Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
• Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
• Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und Kindertagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht. Projektanträge müssen spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland unter anderem durch das Programm Engagiert die Welt gestalten (Engagiert). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.
Weitere Infos: https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten
Fonds auf Augenhöhe
Frist: laufend
Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht werden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden.
Der von der Software AG – Stiftung aufgelegte und von der GLS Treuhand betriebene Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie einem Expertenbeirat inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Organisationen sowie engagierten Menschen. Vor diesem Hintergrund kooperiert er seit Anfang 2020 auch mit den Houses of Resources.
Fonds auf Augenhöhe unterstützt gemeinsam mit House of Resources Projekte, die Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der Jurysitzung entschieden.
Der Fonds steht für Vielfalt, Respekt und Miteinander. Daher werden den Antragsteller*innen genug Raum geboten bei ihrer Gestaltung des Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Dabei soll der Dialog im Vordergrund stehen.
Die Entscheidung wird von einer Jury nach sechs bis acht Wochen gefällt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt.
Interessierte können die Mittel über die jeweiligen Houses of Resources der entsprechenden Bundesländer beantragen. Die Standorte und Kontaktdaten sind hier zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationsprojekte/house-of-resources-standorte.html?nn=283660
Weitere Infos: https://resonanzboden.global/finanzieren/fonds-auf-augenhoehe/
„Small Change for Europe“
Frist: keine
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online
Heimat: Musik 2026 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Frist: keine
„Förderung von Projekten und Angeboten zur Diversitätsentwicklung an öffentlichen Musikschulen in NRW “
Mini- und Midi-Projekte
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch für das Jahr 2026 über den Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM NRW) Fördermittel für Projekte und Angebote zur Diversitätsentwicklung an öffentlichen Musikschulen bereit.
Mit Heimat: Musik fördert das Land Nordrhein-Westfalen die kulturelle Vielfalt und Teilhabegerechtigkeit an öffentlichen Musikschulen. Das Programm hat sich als wirkungsvolles Instrument etabliert, um neue Zielgruppen zu erreichen, innovative Formate zu entwickeln und Menschen unterschiedlichster Herkunft und Lebensrealitäten einen niedrigschwelligen Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen – sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen. Ab 2026 öffnet sich Heimat: Musik gezielt für Menschen aus vielfältig unterrepräsentierten Gruppen, darunter Personen mit internationaler Familiengeschichte, aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten, BiPoC, Menschen mit Behinderungen oder queere Menschen. Ziel ist es, Musikschulen in ihrer diversitätssensiblen, rassismuskritischen und inklusiven Ausrichtung zu stärken und chancengerechte Zugänge zu schaffen. Mit dieser Ausschreibung werden die Musikschulen eingeladen, Projekte einzureichen, die Vielfalt stärken, Teilhabe ermöglichen und Musikschulen als offene Bildungsorte weiterentwickeln.
Die Projektförderung wird für ein Projekt oder ein Angebot bewilligt, welches sich entweder an Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen richtet oder auch ein Projekt oder ein Angebot an dem sowohl Personen der Mehrheitsgesellschaft als auch Personen aus unterrepräsentierten Gruppen teilnehmen.
Es ist möglich, entweder ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) oder ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) zu beantragen. Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.
Eine Projektförderung ist zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 möglich.
Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderwürdigkeit dieser Musikschulen wird im Einzelfall geprüft.
Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in
Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen.
Heimat: Musik wurde 2016 vom Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) gestartet und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit finden jährlich knapp 150 Projekte an 50 Musikschulen in ganz NRW in unterschiedlicher Form statt und werden mit einer unbürokratischen, einfachen Förderstruktur unterstützt.
Die Projekte umfassen zum Beispiel Kooperationsangebote mit Jugend- oder Integrationszentren, Community-Music Angebote, interkulturelle Chöre, Projekte in Kitas oder anderen Einrichtungen. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen, Workshops, Austauschplattformen und Fachtage zur Arbeit zur Diversitätsentwicklung an Musikschulen angeboten.
Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/
Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung
Frist: fortlaufend, Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation
Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.
Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.
Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.
Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung
Förderfonds "Medienkompetenz"
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.
Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-medienkompetenz/
Förderfonds "Iss besser – mach's besser!"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.
Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.
Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-ernaehrung/
Förderfonds „Kunst und Kultur“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/
Förderfonds "Frieden"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/
Förderfonds „Chancengerechtigkeit“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.
Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.
Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/
Förderfonds Handwerk
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.
Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?
Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.
Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/
Förderung "Klimalotterie"
Frist: keine
Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.
Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.
Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de
Heidehof Stiftung
Frist: laufend und mindestens drei Monate vor Projektbeginn
Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/
Dr. Bergmann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.
Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.
Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.
Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/
Hans Thomann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/
Förderungen der Neumayer Stiftung
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de
Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“
Frist: fortlaufend
Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW
Frist: Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens vier Wochen vor Projektbeginn.
Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen und Musikpädagog*innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt im Ausland durchführen möchten.
Gefördert werden partizipative und kollaborative Musikprojekte im Ausland, die der individuellen Qualifizierung oder der musikalischen Teilhabe dienen.
Pro Projekt können bis zu fünf Pädagog*innen gefördert werden. Vermittlungskonzepte von Kammermusik- und Band-Formationen sind möglich. Alle reisenden Personen müssen im Projekt aktiv künstlerisch-pädagogisch tätig sein. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt circa fünf Workshop-Tage umfassen. Eine Kombination mit Konzerten ist möglich, der Schwerpunkt des Musikprojekts muss jedoch auf dem künstlerisch-pädagogischen Vorhaben liegen.
In der Regel bezuschussen wir die Fahrtkosten. Eine Vollfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen in das deutschsprachige Ausland, Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltern, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen sowie Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Frist: keine
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien unterstützen wir deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Asuflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen.
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.
In der Regel stellen wir bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung. Folgeanträge sind möglich.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und eingetragene Vereine; operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften.
Beim Sonderfonds Gesunde Ernährung beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 Euro.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Förderprogramm der Aktion Mensch
Frist: keine
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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