Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur.
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen
aktuelle Ausschreibungen, Förderungen, Wettbewerbe & Preise
Aktion Mensch - Förderaktion: Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt
Frist: Bis die Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausgeschöpft sind
Fast jeder zweite Jugendliche erlebt im Alltag Ausgrenzung, Beleidigungen oder Gewalt. Trotzdem sprechen fast 80 % der Betroffenen selten oder nie darüber. Gemeinsam mit unseren Projekt-Partnern wollen wir Jugendliche stark machen für ein gerechtes und empathisches Miteinander.
Im Fokus unserer Förderaktion stehen Projekte, die junge Menschen dabei unterstützen:
• ein Bewusstsein für die Folgen von Ausgrenzung und Mobbing zu entwickeln,
• Handlungssicherheit im Umgang mit ausgrenzendem Verhalten zu gewinnen,
• ihre sozialen Kompetenzen auszubauen und
• sich aktiv für ein respektvolles und inklusives Miteinander einzusetzen.
Wir bezuschussen Ihr inklusives Projekt mit bis zu 7.500 € ganz ohne Eigenmittel.
Weitere Infos: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/foerderaktion-zeichen-setzen
Orte der deutschen Demokratiegeschichte 2027/2028
Frist: 27.07.2026
Fördermittelgeber: Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Zentrales Anliegen ist es, deutschlandweit Menschen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Demokratiegeschichte und ihren Orten anzuregen. Gefördert werden innovative, barrierearme, breitenwirksame Projekte der historisch-politischen und kulturellen Bildungsarbeit mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz und Bezug zu Orten der deutschen Demokratiegeschichte. Der Begriff „Orte“ umfasst sowohl geografische Ereignisorte als auch symbolische Erinnerungsorte. Diese Orte sind mit der Demokratiegeschichte verbunden, stehen für die vielfach gebrochene demokratische Tradition in Deutschland und sollen stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert werden.
Für den Förderaufruf 2027/2028 werden keine verpflichtenden Themenschwerpunkte vorgegeben. Gleichwohl sollen gezielt inhaltliche Impulse gesetzt und insbesondere Projekte gefördert werden, die:
• digitale Vermittlungsformate entwickeln und umsetzen (z. B. Serious Games, digitale Lernangebote, Plattformen oder Rundgänge),
• sich an bedeutenden Jahrestagen der Demokratiegeschichte orientieren, etwa:
o anlässlich des 50. Jahrestages der Gorleben-Proteste Projekte zur Anti-Atomkraft-Bewegung sowie zu verwandten Umwelt- und Bürgerprotesten in Deutschland,
o 75 Jahre Volksaufstand in der DDR (1953),
o 80 Jahre Luftbrücke (1948/49),
o 60 Jahre 1968 – ein Jahr politischer Proteste und gesellschaftlicher Veränderungen,
• den 18. März als Aktionstag der Demokratiegeschichte einbeziehen, beispielsweise durch entsprechende Programmpunkte oder Veranstaltungen innerhalb des Projekts.
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, gemeinnützige GmbH, etc.) sowie juristische Personen öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, etc.).
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt. Sie können aber als Kooperationspartner mitwirken.
Die gemeinsame Antragstellung von mehreren Einrichtungen ist ausdrücklich erwünscht, insofern diese Kooperation dem Ziel des Projekts dient.
Weitere Infos: https://www.demokratie-geschichte.de/14037/foerderrunde-2027-2028/
Elisabeth-Preis 2026
Frist: 30.07.2026
Mit dem Elisabeth-Preis 2026 würdigt die CaritasStiftung im Erzbistum Köln zum 30sten Mal Menschen und Projekte, die sich mutig, nachhaltig und innovativ den sozialen Herausforderungen unserer Zeit stellen.
Der Preis wird vergeben in vier Kategorien:
• Mutmachen – Einsatz, der Hoffnung schenkt und mutig macht.
• Nachhaltigkeit – Projekte, die langfristig wirken oder Umwelt & Soziales verbinden.
• Innovation – Kreative Lösungen für soziale Herausforderungen.
• Publikumsliebling – Der Gewinner, den SIE wählen.
Weitere Infos: https://www.caritasstiftung.de/veranstaltungen/elisabeth-preis/index.html
Deutscher Nachbarschaftspreis 2026
Frist: 25.07.2026
Bereits zum 10. Mal ist die nebenan.de Stiftung auf der Suche nach Projekten und Initiativen, die sich für lebendige und lebenswerte Nachbarschaften einsetzen und das gesellschaftliche Miteinander stärken. Nachbarschaftliche Initiativen und Projekte aus ganz Deutschland können sich bewerben und bis zu 5.000 Euro gewinnen.
Teilnahmeberechtigt sind Nachbarschaftsvereine, Stadtteilzentren, gemeinnützige Organisationen, Sozialunternehmen und Kommunen sowie engagierte Gruppen oder lose Zusammenschlüsse von engagierten Nachbar:innen.
Die Bewerbungen müssen mindestens einer der von der nebenan.de Stiftung gGmbH festgelegten nachfolgenden fünf Projektkategorien zuzuordnen sein:
Generationen
Kultur & Sport
Nachhaltigkeit
Öffentlicher Raum
Vielfalt
Die ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Themenkategorien sind auf der Webseite des Deutschen Nachbarschaftspreises einsehbar.
Weitere Infos: https://www.nachbarschaftspreis.de/
Ungehaltene Reden ungehaltener Frauen
Frist: 31.07.2026
Gesucht werden deutschsprachige Reden, die nicht länger als 10 Minuten sind.
Aufruf
„Wir laden alle Frauen ein, sich mit einer ungehaltenen Rede zu bewerben, um als eine von sechs Rednerinnen am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, das Wort ergreifen zu können. Die Reden werden im Kasseler Rathaus vor Publikum gehalten und vom Kulturradio des Hessischen Rundfunks aufgezeichnet und gesendet.“
Die ungehaltene Rede sollte deutschsprachig und zwischen 8 und 12 Minuten lang sein. Längere oder kürzere Reden werden nicht angenommen.
Inhalt und sprachliche Form sind frei wählbar. Es ist wichtig, dass Deine Rede von gesellschaftlicher und persönlicher Bedeutung sein.
Ungehaltene Reden können alles sein: laut, leise, nachdenklich, humoristisch, radikal oder satirisch!
Da es auch auf den Vortrag der Rede ankommt, müssen alle Reden nicht nur im Text-Format, sondern auch als Video eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 31. Juli. Eine Jury wählt aus den Einreichungen die sechs Reden für den 10. Dezember aus. Alle eingeladenen Rednerinnen erhalten für ihren Vortrag ein Honorar von 500 Euro und die Erstattung der Reisekosten.
Ziel des Projekts ist es, mutig redenden Frauen eine wachsende Öffentlichkeit zu verschaffen, ihnen unvoreingenommen zuzuhören und sich darauf einzulassen, dass viele Themen in ihrer Brisanz auch sehr unterschiedlich betrachtet werden können.
Der 10. Dezember ist zudem der Geburtstag der Schriftstellerin Christine Brückner (1921–1996), die mit ihren als Buch und auf der Bühne sehr erfolgreichen Monologen „Wenn du geredet hättest, Desdemona. Ungehaltene Reden ungehaltener Frauen“ (1983) die Idee für dieses Projekt geliefert hat.
Der Aufruf richtet sich an jede Person, die sich als Frau identifiziert und etwas zu sagen hat. Das Thema ist dabei frei wählbar, sollte aber von gesellschaftlicher und persönlicher Bedeutung sein. Die Reden sollten deutschsprachig und ungefähr 10 Minuten lang sein. Da es auch auf den Vortrag ankommt, müssen alle Reden als Video auf ungehalten.net eingereicht werden.
Weitere Infos: https://ungehalten.net/
Schreibwettbewerb des Vereins Literatur im Siebengebirge
Frist: 31.07.2026
Schreibwettbewerb für kreative Köpfe zum Thema: Spurwechsel
Der Verein Literatur im Siebengebirge e. V. richtet erneut einen Schreibwettbewerb aus. Dabei suchen wir Autorinnen und Autoren, die sich kurzfassen können und ihren Text mit nicht mehr als 1000 Wörtern auf den Punkt bringen (In Fachkreisen ist dieses Genre auch unter dem Begriff Flash Fiction bekannt).
Und so sieht das ganze konkret aus: Reiche deinen Text zum Thema Spurwechsel bis zum 31. Juli 2026 ein. Die Texte werden von unserem Back Office anonymisiert. Da wir jüngere Autor*innen fördern wollen, gibt es diesmal zwei Altersklassen:
• Ü18
• U18
Seit 2013 besteht der Verein „Literatur im Siebengebirge e. V.” (kurz LiS). In ihm haben sich Literaturbegeisterte aus Bad Honnef und Königswinter und der ganzen Region zusammengeschlossen. Das Siebengebirge ist ein Kulturraum, über den schon vieles geschrieben wurde. Seine Geschichte und die zerklüftete Landschaft, in der sich Rhein, Wald und Fels immer wieder neu begegnen, inspirierte viele Autor*innen und manchen von ihnen ist es auch Heimat geworden.
Weitere Infos: https://www.literatur-im-siebengebirge.de/aktuell
Förderprogramm »Plus für Andere« 2026
Frist: 31.07.2026
Die Creditplus Bank AG hat ihr Förderprogramm »Plus für Andere« erneut gestartet. Das Programm unterstützt ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte in Deutschland und setzt auf die Sichtbarmachung lokalen Engagements.
Gefördert werden acht Initiativen aus den Bereichen Jugend, Gesundheit, Inklusion und sozialer Zusammenhalt sowie Klimaschutz und Energiewende. Jede ausgewählte Initiative erhält 1.500 Euro.
Teilnahmeberechtigt sind sowohl externe Engagierte als auch Mitarbeitende der Bank. Nach der Auswahl werden die Projekte öffentlich auf der Website präsentiert. Im Anschluss folgt ein Voting, bei dem über die Vergabe der Fördermittel entschieden wird. Jede Person hat zwei Stimmen, jeweils für ein internes und ein externes Projekt. Die Abstimmung beginnt am 14. August 2026.
Ziel des seit 2013 bestehenden Programms ist es, insbesondere kleinere, lokal verankerte Initiativen zu unterstützen und deren gesellschaftliches Engagement sichtbar zu machen.
Weitere Infos: https://www.creditplus.de/presse/plus-fuer-andere-2026
Open call: Schausammlung 2026
Frist: 31.07.2026
LTK4 - Klangbasierte Künste präsentiert im Herbst des laufenden Jahres Positionen und Formen klangbasierter Kunstwerke in einer Ausstellung, die Anfang November Teil der Museumsnacht Köln ist. Für den open call kann installative Musik, Klangkunst, Intermediales, Konzeptuelles etc. eingereicht werden.
Bewerben können sich professionelle Künstler*Innen, Komponist*Innen, Musiker*Innen etc. bis zum 31.07. für das laufende Jahr ausschließlich per Email an open@LTK4.de mit dem ausgefüllten PDF, das jeweils im aktuellen Jahr über den Termin „31.07.“ oder die Projektseite „open-call“ zu finden ist.
Einreichungen und Auswahl werden bis spätestens 15.08. auf www.LTK4.de veröffentlicht. Mit der Teilnahme wird der Veröffentlichung zugestimmt. Erfolgreiche Bewerber werden persönlich kontaktiert und über Honorare bzw. Produktionskostenübernahme informiert.
Kuratiert wird der open call von Rochus Aust und Verena Barié.
Die Einsendung der oben genannten Unterlagen gilt als Bestätigung dafür, dass das eingesandte Werk im oben genannten Zeitraum bei realisierbarer technischer Umsetzung durch LTK4 vom Werkinhaber zur Präsentation zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Infos: https://ltk4.de/
Verbändeförderung – Zuschüsse für Projekte im Umwelt- und Naturschutzbereich
Frist: 31.07.2026
Das Umweltbundesamt fördert über die Verbändeförderung Projekte von Vereinen, Initiativen und Organisationen im Umwelt- und Naturschutzbereich. Unterstützt werden u.a. Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsprojekte mit bundesweiter Relevanz oder Modellcharakter. Die Förderung beträgt bis zu 150.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Die Anträge für einen Projektstart im Jahr 2027 werden bis zum 31. Juli 2026 entgegengenommen.
Gefördert werden Projekte, die das öffentliche Bewusstsein und Engagement für Umwelt- und Naturschutz stärken. Dazu können z.B. gehören:
• Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung
• Projekte zu politisch aktuellen Themen
• Maßnahmen der Umweltberatung und Fortbildung
• Projekte zur umweltpolitischen Vernetzung und Kooperation
• Vorhaben zur Entwicklung zivilgesellschaftlicher Positionen
Verbändeprojekte sind in der Regel auf eine oder mehrere der drei folgenden Aktivitätstypen ausgerichtet:
• Öffentlichkeit für ein Thema schaffen: Dies erfolgt durch die Erarbeitung und Verbreitung zielgruppenspezifischer Informationen und Materialien z.B. in Form von Broschüren, digitaler Medien oder Veranstaltungen
• Vernetzung und Kooperation fördern: Dies beinhaltet zum Beispiel das Zusammenführen von Akteur*innen, die bislang noch nicht miteinander interagiert haben oder den Aufbau einer neuen Interaktionsplattform um ein bestimmtes Thema herum
• Erarbeitung zivilgesellschaftlicher Positionen: Dies umfasst z.B. die Entwicklung von Positionen und Beiträgen zu aktuellen umwelt- und naturschutzpolitischen Themen und Fragestellungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen oder Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Infos: https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung-zuschuesse-fuer-projekte
Der Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb 2027
Frist: 31.07.2026
Seit 2000 verwandelt Die Blaue Nacht die Nürnberger Innenstadt in eine Bühne für Kunst, Kultur und Begegnung –mit rund 110.000 Besucher*innen, über 200 Programmpunkten und mehr als 50 beteiligten Institutionen.
Der Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb lädt seit 2005 Kunstschaffende ein, ortsspezifische Projekte in Innenhöfen, besonderen Räumen und auf Plätzen der Nürnberger Altstadt zu realisieren. Gefragt ist Kunst, die Räume bespielt, Besucher*innen einbezieht und über zwei Nächte trägt. Bewerben können sich Einzelpersonen und Gruppen mit Arbeiten aus allen Bereichen der Kunst, z.B. Installationen, Lichtkunst, Performance, interaktive und partizipative Aktionen, Medienkunst. Flachware und Kleinplastik ist für die Ausstellungsorte nicht geeignet.
Das Thema 2027: Der Sonne so nah
Der Wettbewerb ist offen. Eine Fachjury wählt im Herbst 2026 bis zu 10 Projekte für die Realisierung im April 2027 aus.
Auswahlkriterien:
• Künstlerische Qualität und Eigenständigkeit des Konzepts
• Auseinandersetzung mit dem Thema –maßgeblich ist die künstlerische Bearbeitung, nicht die Illustration
• Eignung für den konkreten Aufstellungsort und die Veranstaltungssituation
• Plausibilität und Einhaltung des Finanzrahmens
Weitere Infos: https://www.nuernberg.de/internet/dieblauenacht/ausschreibung_blaue_nacht_kunstwettbewerb.html
Call for Sounds: Soundcinema Düsseldorf 2026
Frist: 31.07.2026
Das Soundcinema Düsseldorf ist ein Recorded-Sound-Festival für experimentelle, elektronische und elektroakustische Musik, dessen achte Ausgabe am 28.10.2026 im FFT Düsseldorf stattfindet. Die Veranstaltung erstreckt sich über einen Abend, an dem zehn ausgewählte Einreichungen (als vorproduzierte Aufnahmen) in einer akusmatischen Hörsituation präsentiert und anschließend durch eine Fachjury und das Publikum prämiert werden. Dabei werden ein Preis pro Kategorie sowie ein Publikumspreis vergeben, jeweils dotiert mit 750€. Darüber hinaus werden alle zehn ausgewählten Arbeiten mit einer Aufführungspauschale in Höhe von jeweils 100 € (brutto) vergütet.
Eingereicht werden können Stereo- und Mehrkanalproduktionen bis maximal 7.1 (bitte die Kanalkonfiguration unten beachten). Gesucht werden musikalische Kompositionen, Klangcollagen, Klangexperimente, Soundscapes, narrative Audioformate oder technoide Produktionen, die sich durch einen transgressiven Impetus auszeichnen und den Versuch unternehmen, konventionelle Hörerfahrungen zu unterlaufen. Beiträge können entweder für die freie Kategorie oder für den diesjährigen Themenschwerpunkt Acceleration eingereicht werden.
Weitere Infos: https://soundcinema.eu/wp-content/uploads/2026/05/CFS_SCD26_GERENG.pdf
Neuer EU-Preis: Simone Veil Prize
Frist: 31.7.2026
Die EU hat einen neuen Preis gelauncht, auf den sich auch Personen und Organisationen aus Deutschland bewerben können. Es werden fünf Preise à 10.000 Euro vergeben. Der Preis wird einmal jährlich vergeben.
Der von „Kreatives Europa“ unterstützte Preis würdigt Projekte und Initiativen – von lokalen Gemeinschaften bis hin zu grenzüberschreitenden Kooperationen –, die sich mit dem jüdischen Kulturerbe auseinandersetzten, um den Dialog und die Inklusion zu fördern, ein tieferes Wissen und Verständnis der europäischen Geschichte zu vermitteln, das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt zu schärfen und das gemeinsame Gefühl einer europäischen kulturellen Identität zu stärken. Der Preis ist nach Simone Veil (1927-2017), benannt, jüdische Holocaust-Überlebende und erste Präsidentin des Europäischen Parlaments.
Weitere Infos: https://simoneveilprize.eu/
MIXED UP Kick-Off-Förderung
Frist: 31.07.2026
Die MIXED UP Kick-Off-Förderung richtet sich an Gestalter*innen aus Schule, Kita sowie Ganztagsträgern und außerschulischer Kultureller Bildung, die bisher noch keine gemeinsamen kulturellen Bildungspartnerschaften eingegangen sind.
Ihnen soll ermöglicht werden, gemeinsam ein Modellkonzept für eine Kooperationsanbahnung zur Realisierung innovativer kultureller Bildungsprojekte über ein Jahr lang zu entwickeln.
Die Kick-Off-Förderung unterstreicht somit die Komplexität gelungener Bildungskooperationen und ihre Bedeutung für die Qualität kunst- und kulturpädagogischer Angebote für Kinder und Jugendliche in den Bildungslandschaften vor Ort.
Gelungene Modelle werden bundesweit sichtbar gemacht und dienen gleichzeitig als Qualitätstransfer ins Feld der Kulturellen Bildung. Ein besonderes Augenmerk soll auf bisher anbieterärmere Regionen gelegt werden.
Gesucht sind Ideen für eine Kooperationsanbahnung zwischen Schule, Ganztagsträgern oder Kita und kulturellen Bildungspartnern. Ausgezeichnet wird hierbei nicht die eigentliche inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern das Konzept zur Erarbeitung einer wirkungsvollen und nachhaltigen Kooperation, des Austauschens und Netzwerkens.
Bewerben können sich:
Gemeinnützige und kommunale Träger, die ein Modellkonzept für eine Kooperation entwickeln möchten.
Mögliche Partner sind:
• Schulen, Ganztagsträger oder Kitas
• kulturelle Vereine, Kulturinstitutionen
• selbstorganisierte Jugendgruppen oder Einzelpersonen
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb/kick-off-foerderung/
MIXED UP
Frist: 31.07.2026
MIXED UP steht ganz im Zeichen des Ganztags. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter startet in diesem Jahr und so geht der Wettbewerb 2026 der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unter dem Motto „Für alle. Mit allen. Ganztag kulturell gestalten“ in eine neue Runde.
Mit dem MIXED UP Preis werden drei herausragende Kooperationen mit je 5.000 Euro ausgezeichnet, die zeigen, wie Ganztag gemeinsam, kreativ und qualitätsvoll gestaltet werden kann. Ausgezeichnet werden Projekte, regelmäßige Angebote oder strukturelle Ansätze, die in besonderer Weise zeigen, wie gelingende Kooperation im Ganztag umgesetzt werden kann.
Im Fokus stehen Kooperationen, die beispielsweise:
• Kultur, Medien, Spiel und Bewegung selbstverständlich im Ganztag verankern
• durch multiprofessionelle Zusammenarbeit vielfältige Bildungsangebote ermöglichen
• den Ganztag als Lebensraum verstehen und sich in den Sozialraum öffnen
• die Interessen, Themen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen
• Beteiligung, Mitbestimmung und demokratisches Handeln im Alltag fördern
• unterschiedliche Expertisen zusammenbringen und daraus neue Qualitäten entwickeln
• inklusive, diversitätssensible und chancengerechte Zugänge schaffen
• innovative Konzepte und zukunftsorientierte Ansätze im Ganztag erproben
Bewerben können sich Träger aus dem gesamten Bundesgebiet, die in Kooperation mit mindestens einem Partner arbeiten (z. B. Schule, Kita, Ganztagsträger, Kulturverein, Institution, Jugendgruppe oder Einzelperson).
Die Preisverleihung des MIXED UP Preises findet am 06. November 2026 in Berlin statt.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb/preis/
Der weibliche Blick 2/2026
Frist: 31.07.2026
Der kunstverein burgwedel-isernhagen artclub e.v. möchte mit diesem Ausstellungsprojekt die weiblichen Positionen in der Gegenwartskunst fördern und stärken. Nach einer sehr erfolgreichen Jubiläumsausstellung im Jahr 2013 („Der Weibliche Blick 1“) möchten wir 2026 mit der Ausstellung „DER WEIBLICHE BLICK 2 026“ den Fokus wiederum auf das primär weibliche Kunstschaffen, den weiblichen Blick auf die aktuelle Gegenwartskunst richten und damit ein Zeichen für die weibliche Kunst setzen
Wir freuen uns auf eine inspirierende Auswahl weiblicher Statements, die die Stärke und Eleganz der Weiblichkeit zelebriert. Ein kraftvoller Blick auf Frauen durch Kunstwerke, die ihre Vielseitigkeit und Einzigartigkeit hervorheben.
Der kunstverein burgwedel-isernhagen lädt Künstlerinnen aller Kunstsparten ein, sich für die Ausstellung „DER WEIBLICHE BLICK 2 026“ zu bewerben.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler/innen der Angewandten Kunst/ArtDesign, Performer/Klang- und Videokunst und Bildende Kunst. Zugelassen sind Arbeiten sämtlicher Kunstgattungen, Techniken und Methoden.
Ausstellungszeitraum: 15.Oktober-18.Oktober 2026
Ausstellungsort: Kulturscheune Isernhagenhof, Hauptstr. 68, 30916 Isernhagen
Der kunstverein burgwedel-isernhagen sorgt für Organisation, Betreuung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung durch Einladungen. Der Kunstverein zahlt allen Teilnehmerinnen ein Honorar von 200 €. Die großen Ausstellungsräume des Isernhagenhof umfassen auf einer Gesamtfläche von 800qm und einer Deckenhöhe von bis zu 8m eine große ehemalige Scheune mit angeschlossenem lichtdurchfluteten Foyer. Große Wandflächen und viel Raum bieten ideale Präsentationsmöglichkeit für alle Sparten der künstlerischen Darbietung (Malerei, Skulptur, Fotografie, Installation, Audio, Tanz/Performance...).
Weitere Infos: https://www.kunstverein-bwi.de/ausschreibungen-2026/
Bundeswettbewerb: Treffen junge Musikszene 2026
Frist: 31.07.2026
Schreibst oder produzierst du eigene Songs? Möchtest du ein Konzert in Berlin spielen? Hast du Lust, andere junge Musiker*innen kennenzulernen und dich in Workshops mit Profis auszuprobieren?
Dann bewirb dich jetzt für das Treffen junge Musikszene 2026!
Die Gewinner*innen reisen zum sechstägigen Festival nach Berlin.
Für alle jungen Musiker*innen im Alter von 11 bis 21 Jahren.
Bewirb dich als Solokünstler*in, im Duo oder mit deiner Band, wenn du zwischen 11 und 21 Jahre alt und nicht bereits vertraglich gebunden bist. Du kannst dich mit bis zu drei selbst geschriebenen Songs, elektronischer Musik, digitalen Sound-Produktionen, Stimmkunst oder Klangexperimenten in allen Sprachen bewerben.
Der Wettbewerb ist offen für alle modernen Stile: Eingereicht werden können Songs von Solist*innen, Duos oder Bands aus dem Bereich Pop, Singer-Songwriter, Rap, Rock sowie elektronische Musik, Klangexperimente, Sounddesign, Video-, Hörspiel- oder Gamemusik in allen Sprachen.
Das Treffen junge Musikszene bietet jungen Musiker*innen eine Plattform, um ihre selbst geschriebene, getextete oder selbst produzierte Musik zu präsentieren. Neben öffentlichen Konzerten schafft das Treffen einen Kreativraum, in dem die Preisträger*innen ihre musikalische Handschrift in intensiven Workshops weiterentwickeln können, Tipps und Wissen von Profis erhalten, und sich kennenlernen, austauschen und miteinander jammen können.
Sämtliche Kosten für die Teilnahme am Treffen junge Musikszene werden übernommen.
Zugangsbedingungen
Du kannst dich bewerben, wenn:
• du zwischen 11 und 21 Jahre alt bist.
• du noch keine professionell ausgebildeten Musiker*in bist und noch keine Vertragsbindung mit einem Musiklabel oder Management hast.
• die eingereichten Tracks Eigenproduktionen sind.
Da es sich um einen Bundeswettbewerb handelt, können leider nur Bewerbungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden.
Die Teilnahme mit gleichen Beiträgen bei anderen Wettbewerben ist nicht ausgeschlossen. Eine wiederholte Bewerbung ist möglich.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junge-musikszene/das-treffen/bewerbung
Dieter Baacke Preis 2026: Bundesweite Auszeichnung für medienpädagogische Projekte
Frist: 31.07.2026
Die Bewerbungsphase für den bundesweiten Dieter Baacke Preis 2026 hat begonnen. Mit dem Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich herausragende Projekte aus, die junge Menschen in ihrer Medienkompetenz stärken.
Social Media verbreitet starre Rollenbilder, antifeministische Narrative und digitalen Hass, die Identität, Beziehungen und Selbstwert beeinflussen. Der diesjährige Sonderpreis „Von Pick-Me-Girls und Alphamales – geschlechtersensible Medienbildung in digital geprägten Lebenswelten“ richtet sich an Projekte, die diese Ideologien erkennen, kritisch einordnen und ihnen entgegenwirken.
Der Sonderpreis widmet sich jedes Jahr einem neuen inhaltlichen Schwerpunkt und ermöglicht es über die festgelegten Kategorien hinaus, wichtige aktuelle Themen zu bearbeiten. Der Dieter Baacke Preis zeichnet medienpädagogische Projekte unabhängig von diesem Schwerpunkt in insgesamt sechs Kategorien aus, die mit jeweils 2.000 € Preisgeld dotiert sind.
Bewerbungsberechtigt sind außerschulische oder in Kooperation mit Schulen durchgeführte Projekte, die aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollten 2025 oder 2026 entstanden sein und bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Weitere Infos: https://dieter-baacke-preis.de/ausschreibung-2026-mit-sonderpreis/
Ifa – Ausstellungsförderung
Frist: 15. 7. 2026
Internationale Sichtbarkeit für zeitgenössische Kunst aus Deutschland
Das ifa versteht Zeitgenössische Kunst als Resonanzraum gesellschaftlicher Debatten und als bedeutsames Kommunikationsmittel in öffentlichen Diskursen.
Die Programmlinie "Ausstellungsförderung" ist ein wichtiges Element der Außenkulturpolitik zur Stärkung des interkulturellen Dialogs.
Das ifa fördert Ausstellungen, die ein breites Spektrum gesellschaftlich relevanter Themen umfassen, transdisziplinäre Ansätze verfolgen und sich mit aktuellen sozialen, kulturellen oder ökologischen Fragen auseinandersetzen.
Ziel der Förderung ist es, Kunst aus Deutschland über die Landesgrenzen hinaus sichtbar machen, den internationalen Austausch zu stärken und gesellschaftlich relevante Themen in den globalen Dialog einzubringen. Das Förderprogramm Ausstellungsförderung unterstützt bildende Künstler:innen in Form von Zuschüssen für Reise, Kunsttransport und Miete für technisches Equipment zur Ausstellungspräsentation.
Das Programm richtet sich an zeitgenössische bildende Künstler:innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und Teil der deutschen Kunstszene sind. Eine Förderung im Herkunftsland ist ausgeschlossen.
Für welche Ausstellungsformate ist ein Antrag möglich?
• Einzel- und Gruppenausstellungen im Ausland in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Kunstinstitutionen
• Biennalen und andere kuratierte internationale Ausstellungsformate, die den interkulturellen Austausch und die Sichtbarkeit von Kunst aus Deutschland unterstützen
Was sind die Voraussetzungen?
• Einladung durch eine nicht-kommerzielle Institution im Ausland zu einem konkreten Ausstellungsvorhaben (Verkauf der Kunstwerke ausgeschlossen)
• Die ausstellende Institution fordert keine Gebühren oder sonstige finanzielle Beteiligungen von den eingeladenen Künstler:innen und erbringt darüber hinaus unentgeltlich Eigenleistungen
• Das Projekt entspricht einem hohen künstlerischen Standard und setzt sich mit gegenwärtig gesellschaftsrelevanten Themen auseinander
Was beinhaltet die Förderung?
• Zuschüsse zu den Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung und Verpflegung der Künstler:innen
• Zuschüsse zu den Transportkosten für Kunstwerke und Ausstellungsmaterialien
• Zuschüsse zu den Kosten für die Miete technischer Geräte, die für die Präsentation der Ausstellung erforderlich sind
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Fristen:
31.07.2026
31.01.2027
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
fotoforum Award PERSPEKTIVEN 2026
Frist: 01.08.2026
Der fotoforum Award 2026 zeichnet Fotografinnen und Fotografen aus, die mit den gestalterischen Mitteln der Fotografie die Themen des Wettbewerbs in herausragender Art darstellen. Der fotoforum Award 2026 umfasst sechs einzelne Themenwettbewerbe und ist mit Geldpreisen in Höhe von insgesamt 12.000 Euro dotiert. Seit 2004 bietet der fotoforum Award eine Bühne, um außergewöhnliche Fotografie sichtbar zu machen. Jeder Einzelteilnehmer kann zusätzlich auch für eine Gruppenwertung einreichen. Fotoclubs, Arbeitsgemeinschaften und andere Zusammenschlüsse können dafür mit einer Gruppe registrieren.
Teilnahmeberechtigung
Am fotoforum Award kann jeder teilnehmen, der über einen aktiven fotoforum-Account auf www.fotoforum.de verfügt.
Weitere Infos: https://www.fotoforum.eu/wettbewerbe/teilnahmebedingungen
NRW: »Europa-Schecks«: Ideen für ein starkes Europa in NRW
Frist:
Die Antragstellung ist laufend digital möglich. Der nächste Stichtag 2026 ist:
01. 08. 2026
Mit der Landesinitiative »Europa-Schecks« werden Projekte gefördert, die das europäische Engagement in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Das Ziel besteht darin, den Europage-danken in der Zivilgesellschaft und in den Kommunen zu verankern, Bürger*innen für europä-ische Werte zu sensibilisieren und die Vielfalt einer lebendigen Demokratie erlebbar zu machen.
Gefördert werden innovative Ansätze, die Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zu-sammenbringen, Austausch fördern und aktive Mitgestaltung ermöglichen.
Interessierte Vereine, Schulen, Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen und Kommunen können Fördermittel von bis zu 25.000 Euro beantragen.
Weitere Infos: https://mbeim.nrw/europa-schecks
Krimi-Literaturpreis der Kreisstadt Neunkirchen
Frist: 01.08.2026
Die saarländische Kreisstadt Neunkirchen ist vom 12.-26. September 2026 bereits zum dritten Schauplatz des Krimifestivals. Unter dem Motto KRIMINAL-TANGO soll die gesamte Innenstadt mit zahlreichen Lesungen, Chanson- und Literaturabenden, Vorträgen, Talkrunden und Filmnächten unter Hochspannung gesetzt werden. Dabei wird auch der Krimi-Literaturpreis regelmäßig verliehen.
Das Verbrechen schläft nie, aber in der Nacht wird abgerechnet, denn jede Tat hinterlässt ihre Spur. Wir suchen Geschichten, die das Verborgene ans Licht zerren. Ob klassischer Whodunnit oder psychologisches Kammerspiel.
2026 suchen wir unveröffentlichte Krimi-Kurzgeschichten, die sich von Annette von Droste-Hülshoffs Zitat aus „Der Judenbuche“ inspirieren lassen:
„Wo am hellen Tage die Missetat geschieht, da wird die Nacht zum Richter.“
Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren aus dem gesamten deutschsprachigen Raum, die zumindest eine literarische Veröffentlichung (Buch, Anthologie, Literaturzeitschrift o.ä.) nachweisen können.
Veranstalter/Veranstalterin: Neunkircher Kulturgesellschaft gGmbH
Weitere Infos: https://www.kriminaltango-nk.de/literaturwettbewerb
Wüstenrot-Stiftung
Fristen:
01. 08. 2026
01. 10. 2026
15. 12. 2026
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 15. Dezember, 1. März, 1. August und 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Fristen:
01.08.2026
01.02.2027
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Einreichfristen sind bei Projektbeginn:
im 4. Quartal (Oktober – Dezember): 15. August
im 1. Quartal (Januar – März): 15. November
im 2. Quartal (April – Juni): 15. Februar
im 3. Quartal (Juli – September): 15. Mai
Gefördert werden in Deutschland tätige Künstler*innen, sowie aus dem Bereich Tanz und Theater, die dem professionellen künstlerischen Nachwuchs zuzurechnen sind und zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland eingeladen sind.
Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Wettbewerb "EMPerformance 2026"
Frist: 15.08.2026
Der Wettbewerb „EMPerformance" möchte KünstlerInnen der Elementaren Musikpädagogik ein professionelles Podium bieten, eigenständig entwickelte performative Bühnenkonzepte zu präsentieren, die vokale, instrumentale, tänzerische und szenische Ausdrucksformen verbinden und Interaktion und Improvisation als künstlerisches Mittel nutzen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, experimentelle und ästhetisch anspruchsvolle Konzertformate zu fördern und die künstlerische Vielfalt der Elementaren Musikpädagogik für ein breites Publikum sichtbar zu machen.
„EMPerformance" findet alle zwei Jahre mit wechselnden thematischen Schwerpunkten statt. Der aktuelle Wettbewerb 2026 sucht künstlerische Konzepte und Performances, die speziell für ein junges Publikum im Alter von 5-10 Jahren entwickelt wurden und das Kinderkonzert als performative Kunstform der Elementaren Musikpädagogik in den Fokus rückt:
Der Wettbewerb richtet sich an freie KünstlerInnen der Elementaren Musikpädagogik, Studierende und AbsolventInnen von EMP-Studiengängen und interdisziplinäre Ensembles (Musik, Tanz, Performance, Theater) mit erkennbarem EMP-Bezug.
Bewertungskriterien:
• Künstlerische Qualität und Originalität
• Sichtbarkeit der EMP als künstlerische Disziplin
• Ästhetischer Ansatz im Hinblick auf die Zielgruppe
• Performative Präsenz und Ausdruckskraft
• Innovativer Umgang mit Musik, Bewegung, Tanz und Stimme, Sprache, Szene und Bild
• Interaktion und Improvisation als künstlerisches Gestaltungsmittel
Weitere Infos: https://www.emperformance.de/
Nationaler Preis – Bildung für nachhaltige Entwicklung 2027
Frist: 16.8.2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Deutsche UNESCO-Kommission vergeben den “Nationalen Preis – Bildung für nachhaltige Entwicklung 2027”. Ausgezeichnet werden jeweils drei herausragende Initiativen in den Kategorien Lernorte, Multiplikatorinnen und Bildungslandschaften sowie eine BNE-Newcomer*in. Antragsberechtigt sind u.a. Kitas, Schulen, Hochschulen, Vereine, Kommunen, Unternehmen und Einzelpersonen. Die zehn Auszeichnungen sind jeweils mit 10.000 Euro dotiert.
Mehr unter https://www.unesco.de/bne/bne-preis/
Deutscher Gemeinsamkeitspreis 2026
Frist: 16.08.2026
Einsamkeit ist eine vielschichtige gesellschaftliche Herausforderung: Sie beeinträchtigt die physische und psychische Gesundheit und gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Deutsche Gemeinsamkeitspreis rückt dieses wichtige Thema ins Rampenlicht – und würdigt vor allem diejenigen, die bereits heute aktiv handeln: Projekte, Organisationen und Initiativen, die gegen Einsamkeit kämpfen und für gelebtes Miteinander einstehen.
Mit dem Preis setzt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) und im Rahmen der Allianz gegen Einsamkeit ein klares Zeichen: Wir können der Herausforderung Einsamkeit gemeinsam begegnen. Der Wettbewerb lenkt den Blick auf inspirierende Ideen, die es bereits gibt und soll Andere anregen, ebenfalls für soziale Verbundenheit aktiv zu werden. Er ist Teil der neuen Allianz gegen Einsamkeit.
Der Preis wird erstmals im Jahr 2026 vergeben und in den Folgejahren bis zunächst 2029 jährlich ausgelobt.
Der Deutsche Gemeinsamkeitspreis wird 2026 in vier Kategorien vergeben. In jeder Kategorie werden drei Preisträgerinnen und Preisträger-Projekte (1. bis 3. Platz) ausgezeichnet. Die Kategorien verbinden unterschiedliche Akteursgruppen und Themenschwerpunkte, um möglichst vielen Initiativen und Aktivitäten eine Bewerbung zu ermöglichen.
Die vier Kategorien sind:
Kategorie 1: Kommunen und öffentliche Einrichtungen
In dieser Kategorie werden Landkreise, Städte sowie öffentliche Einrichtungen (z .B. Schulen und Studierendenwerke) ausgezeichnet, die durch ihre Maßnahmen und Projekte einen wirksamen Beitrag zur Verringerung von Einsamkeit leisten.
Kategorie 2: Zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement
Diese Kategorie würdigt zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, die sich ehrenamtlich oder gemeinwohlorientiert im Kampf gegen Einsamkeit engagieren. Ausgezeichnet werden können unter anderem Kirchengemeinden, Nachbarschaftsinitiativen und -projekte, Vereine sowie Wohlfahrtsverbände.
Kategorie 3: Wirtschaft und Arbeitswelt
In dieser Kategorie werden betriebliche, verbandliche oder gewerkschaftliche Initiativen ausgezeichnet, die mit innovativen Ansätzen dazu beitragen, Einsamkeit im Arbeitsumfeld zu verringern und das soziale Miteinander ihrer Beschäftigten zu stärken.
Kategorie 4: Angebote für schwer erreichbare Zielgruppen
In dieser Kategorie werden Projekte und Initiativen ausgezeichnet, die Menschen erreichen, die aufgrund besonderer sozialer, gesundheitlicher, ökonomischer oder räumlicher Zugangsbarrieren ein erhöhtes Risiko für Einsamkeit aufweisen. Hierzu können beispielsweise Alleinerziehende, armutsbetroffene Personen erwerbslose Personen, Menschen mit Behinderungen, pflegende Angehörige sowie queere Menschen zählen. Gewürdigt werden Ansätze, die diese Barrieren gezielt abbauen, etwa durch besonders niedrigschwellige oder aufsuchende Formate, durch persönliche Ansprache, durch die Nutzung vertrauter Orte oder durch eine enge Orientierung an den Lebenslagen der adressierten Menschen. Die Kategorie umfasst sowohl zielgruppenspezifische Angebote als auch offene oder quartiersbezogene Initiativen.
Zur Bewerbung eingeladen sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen auf kommunaler Ebene (z. B. Schulen, Studierendenwerke), zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Verbände, Gewerkschaften sowie betriebliche Initiativen für Beschäftigte. Initiativen auf Länderebene (z. B. Aktionspläne, Strategien) sowie politische Parteien und parteinahe Stiftungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Eingereicht werden können ausschließlich Projekte, Maßnahmen, Initiativen oder Angebote, die sich in der Umsetzung befinden, jedoch noch nicht abgeschlossen sind.
Weitere Infos: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/deutscher-gemeinsamkeitspreis-2026
Projektförderung: Global. Gerecht. Gestalten. (GD2026)
Frist: 18.08.2026
Im Rahmen der Ausschreibung „Global. Gerecht. Gestalten. (GD2026)“ vergibt finep Akademie Fördergelder an kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland.
Gesucht werden non-formale Bildungsprojekte der Global Citizenship Education (GCE), die benachteiligte und marginalisierte junge Menschen (15–30 Jahre) stärken. Die Projekte sollen junge Menschen als Akteur*innen des Wandels fördern und Strukturen zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden sichtbar machen.
Die Projektförderung umfasst zwei Schwerpunkte:
- Förderlinie 1: Niedrigschwellige Bildungs- und Beteiligungsformate, Max. Zuschuss pro Projekt: 5.000 €
- Förderlinie 2: Geschlechtergerechtigkeit, Empowerment und Beteiligung von Mädchen, jungen Frauen und FLINTA*, Max. Zuschuss pro Projekt: 4.600 €
Die Projekte müssen sich einer von zwei Förderlinien zuordnen.
Die Projekte werden zu 100% finanziert. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.
Gefördert werden gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Deutschland, mit einem Gesamtaufwand von weniger als 100.000 € pro Jahr.
Weitere verbindliche Kriterien:
Die Projekte müssen …
- marginalisierte und benachteiligte junge Menschen ansprechen.
- junge Menschen aktiv beteiligen.
- Strukturen zwischen dem Globalem Norden und Globalem Süden sichtbar machen.
- im Bereich non-formaler Bildung verankert sein.
- Perspektiven von Geschlechtergerechtigkeit integrieren.
Weitere Infos: https://finep.org/projektfoerderung-global-gerecht-gestalten/
CHANGE! NRW-Medienpreis 2026
Frist: 21.08.2026
Der CHANGE! NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement würdigt bereits zum siebten Mal herausragende audiovisuelle Online-Inhalte und Social-Media-Kampagnen, die die Wirkungskraft globalen Engagements kreativ und prägnant vermitteln und reichweitenstark Menschen auf innovative Weise erreichen.
Der Preis ist dotiert mit 5.000 Euro (1. Platz), 3.000 Euro (2. Platz), und 2.000 Euro (3. Platz).
In diesem Jahr wird zusätzlich ein mit 2.500 Euro dotierter Sonderpreis der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen anlässlich ihres 25jährigen Bestehens vergeben. Gesucht werden dafür insbesondere Online-Inhalte und digitale Beiträge zu bürgerschaftlichem Engagement in den Themenbereichen Umwelt und Entwicklung aus Nordrhein-Westfalen oder mit einem Nordrhein-Westfalen-Bezug. Es gelten die Regularien und Einreichungskriterien des CHANGE! NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement.
Bis zum 21. August 2026 können Bewegtbild-Kampagnen eingereicht oder vorgeschlagen werden.
Die feierliche Preisverleihung findet am 4. November 2026 im historischen Filmpalast Köln im Rahmen des FILM FESTIVAL COLOGNE und im Anschluss an die renommierte Konferenz Global Day. Stories for Change statt.
Weitere Infos: https://change-nrw-medienpreis.de/
Schreibwettbewerb: Ausweg gesucht
Frist: 23.08.2026
Als Kreativwettbewerb ist Ausweg Gesucht auf der Suche nach Filmen und Texten, die sich mit Krisen und möglichen Auswegen im Leben junger Menschen beschäftigen. Dafür winken Preisgelder von bis zu 1.000 €.
Welche Krise dein Film oder Text behandelt, bleibt dir überlassen. Wichtig ist uns, dass du ein Thema wählst, das dich bewegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du von eigenen Erfahrungen erzählst, etwas aus deinem Umfeld aufgreifst oder ein Thema behandelst, das du für wichtig hältst.
Bitte beachte, dass wir einen besonderen Fokus auf lösungsorientierte Ansätze legen. Es geht darum, Wege aufzuzeigen, wie man mit Herausforderungen umgehen kann. Wir ermutigen dich, kreative Ideen, positive Perspektiven oder inspirierende Geschichten zu teilen, die auch anderen helfen können.
Ausweg Gesucht richtet sich an dich, wenn du zwischen 15 und 25 Jahre alt bist und aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen oder Nordrhein-Westfalen kommst. Du kannst allein arbeiten oder gemeinsam mit anderen, zum Beispiel mit Freund*innen, deiner Familie, deiner Klasse oder deinem Kurs.
Das Format deines Beitrags kannst du frei wählen, zum Beispiel Social Spot, Animation oder Reportage. Wichtig ist, dass es sich um einen Kurzfilm handelt und dein Film nicht länger als 5 Minuten ist.
Gesucht werden vor allem literarische oder sachliche Texte mit einem klaren inhaltlichen Fokus. Möglich sind zum Beispiel Kurzgeschichten, Poetry oder Tagebucheinträge. Dein Text darf maximal 2.000 Wörter umfassen.
Alle Beiträge müssen digital über das Einreichungsformular eingereicht werden und können auf Deutsch oder Englisch verfasst oder produziert sein. Bitte gib im Formular an, ob du deinen Beitrag in der Kategorie Film oder Text einreichst. Die maximale Dateigröße beträgt 500 MB. Erlaubte Formate sind: Film (mp4, m4v, mov, avi, wmv, mpg) und Text (pdf). Mehrere Dateien müssen als ZIP-Ordner hochgeladen werden.
Die Beiträge werden innerhalb der Regionen verglichen. Bremen, Hamburg und Niedersachsen bilden eine Region, Hessen und Nordrhein-Westfalen jeweils eine eigene. Entsprechend gibt es drei Jurys, drei Preisverleihungen und insgesamt über 12 Preise im Wert von
Weitere Infos: https://ausweggesucht.de/
Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen
Frist: 28.08.2026
Der Inklusionspreis Nordrhein‑Westfalen 2026 würdigt Projekte, Initiativen und Ideen, die zeigen, wie vielfältig und wirkungsvoll gelebte Inklusion in Nordrhein-Westfalen ist. Die Landesregierung möchte mit dem Inklusionspreis engagierten Menschen und Organisationen eine Bühne geben, Barrieren abbauen und neue Räume für Teilhabe sichtbar machen. Die NRW-Stiftung beteiligt sich mit dem Sonderpreis »Heimat ohne Hindernisse«.
Ausgezeichnet wird gelebte Inklusion, bei der das Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung vorbildlich gelingt. Preiswürdig sind das Zusammenbringen und selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Es geht um die Überwindung von »Behinderung« durch gelungene Inklusion. Diese lässt Barrieren verschwinden.
Weitere Infos: https://www.mags.nrw/inklusionspreis
Kulturpreis 2026 der Kunsthalle Hochschwarzwald Stiftung
Frist: 30.08.2026
Der Kulturpreis der Kunsthalle Hochschwarzwald Stiftung wird jährlich abwechselnd in den Kategorien „Bildende Kunst“ und „Darstellende Kunst“ gewährt. Er wird erstmals 2026 in der Kategorie „Bildende Kunst“ vergeben.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahren, die künstlerisch aktiv sind.
Die Stiftung Kunsthalle Hochschwarzwald wurde von den Erben von Prof. Dr. med. Hermann Heimpel, geb. am 29.09.1930 in Freiburg errichtet. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Kunstausstellungen sowie Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur, Erwerb von Kunstwerken, Gewährung von Stipendien und Ausloben eines Kulturpreises.
Weitere Infos: https://kunsthallehochschwarzwald.com/stiftung/
Future Sounds 2026 unter dem Motto „Jazz & Beyond“
Frist: 31.08.2026
Der größte Jazz-Nachwuchspreis Deutschlands
Im Rahmen der 47. Leverkusener Jazztage 2026 erhalten die Finalteilnehmer die Gelegenheit live je 30 Minuten vor Publikum und im Rahmen des Hauptfestivals zu spielen. An einem der letzten drei Tage des Festivals treten die zwei „Finalisten“ gegeneinander an. Dabei erhält das Publikum die Möglichkeit, diese zu bewerten. Diese Bewertung ist gleichzeitig die Gesamtentscheidung.
Der FUTURE SOUNDS 26 steht unter dem Motto „Jazz & Beyond“. Bewerben können sich Musiker und Bands bis zum 31.08.2026. Dazu müssen insgesamt vier Kopositionen eingereicht werden – eine davon eine bis her unveröffentlichte Komposition zum Motto des diesjährigen Wettbewerbs „Jazz & Beyond“.
Zur Teilnahme müssen insgesamt vier Eigenkompositionen eingereicht werden, eine davon soll eine „Auftragskomposition“ zum Thema „Jazz & Beyond“ sein.
Bewerben können sich Musiker (Nationalität ist nicht relevant) die zum Zeitpunkt des Abgabeschlusses nicht älter als 35 Jahre sind.
Weitere Infos: https://www.futuresoundsjazz.de/wettbewerb/
GAZE - Der queere Photoaward
Frist: 31.08.2026
Unter dem Titel "HOW TO/GATHER — Queere Communities in der Fotografie" sucht Gaze 2026 fotografische Arbeiten, die sich mit queeren Räumen, Formen von Gemeinschaft, Fürsorge und sogenannten Chosen Families auseinandersetzen.
Mit "HOW TO / GATHER" beschäftigen wir uns in diesem Jahr mit Queer Spaces als Orten des Zusammenkommens, an denen sich Identitäten frei entfalten und in all ihren Facetten entwickeln können. Wir fragen nach Beziehungen, die sich außerhalb heteronormativ-patriarchaler Strukturen bewegen: Was bedeuten Freund*innenschaft, romantische Liebe oder Familie jenseits dieser Normen? Was geschieht, wenn queere Communities bedroht sind, wenn der Zugang zu queeren Räumen fehlt und eine freie Entfaltung der eigenen Identität nicht möglich ist?
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der EU und Großbritannien, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und sich als Teil der LGBTQIA+-Community identifizieren.
Die Brendel, Vogel & Weber GbR veranstaltet den „Gaze – The Queer Photo Award“
Weitere Infos: https://queer-gaze.de/de
Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg
Frist: 31.08.2026
Ab Januar 2027 für ein Jahr in Duisburg leben und künstlerisch arbeiten: Die Stadt Duisburg vergibt zum neunten Mal gemeinsam mit der Interessensgemeinschaft Duisburger Künstler das begehrte Aufenthaltsstipendium.
U40-Kulturschaffende aus dem ganzen Bundesgebiet sind eingeladen, sich bis zum 31. August auf ein kostenfrei gestelltes Atelier im Stadtteil Rheinhausen zu bewerben. Außerdem erwartet die Stipendiatin oder den Stipendiaten für die einjährige Aufenthaltsdauer weitere Benefits, die frei gestellt sind: Neben einer Wohnung und einem Deutschlandticket der Duisburger Verkehrsgesellschaft gibt es eine eigene Ausstellung sowie eine Publikation, die die künftigen Duisburger Arbeiten bündelt.
Bewerben können sich Interessierte aus den Bereichen bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst. Das Studium oder die Ausbildung muss seit mindestens einem Jahr abgeschlossen sein.
Weitere Infos: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbuero-duisburg/foerderung/ausschreibung-aufenthaltsstipendium
Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium 2027
Frist: 31.08.2026
Um eine Teilhabemöglichkeit von und/oder für Menschen mit Behinderung unter künstlerischen Aspekten zu schaffen, vergibt das Kuratorium der Stiftung jährlich aus den Erträgen der Stiftung das Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium an bildende Künstler*innen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung an der Gesellschaft ist Leitgedanke der 2008 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits vor circa 150 Jahren hat der Stifter, Dr. Hubert Dormagen, sein Vermögen zum Zwecke der Behindertenfürsorge in Köln gespendet.
Für das Jahr 2027 können sich Künstler*innen der Sparte "Zeichnung/Grafik" bewerben. Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert.
Weitere Infos: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/ausschreibung-dr-dormagen-guffanti-stipendium-2027
Stipendienprogramm „Zeitgenössische deutsche Fotografie“
Frist: 31.08.2026
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung vergibt seit 1982 in Zusammenarbeit mit der Fotografischen Sammlung im Museum Folkwang Stipendien für zeitgenössische deutsche Fotografie. Die Förderung wendet sich an Fotograf*innen (ohne Altersbegrenzung), die unabhängig von einer Auftragsarbeit ein fotografisches Vorhaben über einen längeren Zeitraum erarbeiten möchten. Die Ausschreibung ist weder thematisch gebunden noch einem bestimmten Bereich der fotografischen Praxis zugeordnet.
Die Stiftung möchte mit diesem offen gehaltenen Förderprogramm eine zeitgemäße bildnerische Auseinandersetzung mit fotografischen Sicht- und Darstellungsweisen fördern. Die Fotografische Sammlung im Museum Folkwang betreut dieses Förderprogramm.
Es können sich Fotograf*innen aus allen Bereichen der künstlerischen Praxis bewerben. Die Bewerber*innen müssen seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Alters- oder Ausbildungseinschränkungen bestehen nicht.
Die Bewerbung um ein Stipendium muss in Verbindung mit einem geplanten fotografischen Vorhaben erfolgen. Dieses Projekt kann bereits begonnen sein.
Weitere Infos: https://www.krupp-stiftung.de/stipendienprogramm-zeitgenoessische-deutsche-fotografie/
Malwettbewerb "Children's Mangrove Art Contest 2026"
Frist: 31.08.2026
Der bereits zum 26. Mal veranstaltete Wettbewerb möchte Kindern und Jugendlichen weltweit die Bedeutung von Mangrovenwäldern näherbringen und sie dazu anregen, sich kreativ mit Umwelt- und Naturschutzthemen auseinanderzusetzen. Dabei stehen sowohl ökologische als auch gesellschaftliche Aspekte im Mittelpunkt. Für die Wettbewerbsrunde können Arbeiten eingereicht werden, die sich mit Tieren der Mangrovenwälder, den Lebensbedingungen von Menschen in Mangrovenregionen oder mit Bedrohungen dieser Ökosysteme und möglichen Schutzmaßnahmen befassen. Ergänzend zum Kunstwerk beantworten die Teilnehmenden kurze Fragen dazu, was sie über Mangroven gelernt haben und welche Auswirkungen Müll und Meeresabfälle auf diese Lebensräume haben.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren. Pro Person kann ein Werk eingereicht werden. Zulässig sind traditionelle künstlerische Techniken wie Malerei, Buntstiftzeichnungen, Pastellarbeiten, Collagen, Tintenzeichnungen oder Arbeiten mit Wachsmalstiften. Die Werke müssen farbig gestaltet sein; schwarz-weiße Arbeiten, digitale Kunstwerke sowie mit KI erstellte Bilder werden nicht berücksichtigt.
Die Kunstwerke sind im Querformat auf A3 (42 × 30 Zentimeter) anzufertigen und anschließend als JPG-Datei mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi einzureichen. Die Einsendung erfolgt digital über WeTransfer. Der Dateiname muss den Namen, das Alter und das Herkunftsland der teilnehmenden Person sowie den Zusatz "Contest 2026" enthalten. Alle Teilnehmenden erhalten ein digitales Teilnahmezertifikat.
Veranstalter: Mangrove Action Project
Weitere Infos: https://flugaffe.de/malwettbewerb-mangroven-2026.html
9. Vechtaer Jugendliteraturpreis 2026
Frist: 31.08.2026
Thema: Und der Wind weht die Worte
In diesem Jahr gibt es ein sehr poetisches, offenes Thema. Welche Worte flüstert der Wind? Sind es Worte des privaten Glücks, Worte einer verzauberten Welt, in der Freiheit und Sicherheit herrschen, in der wir in Einklang mit der Natur leben, in der jeder Krieg verbannt ist? Und überhaupt, welcher Wind weht mir, warum ausgerechnet mir, das zu? Ein wunderbar offenes Thema, bei dem die Poesie in all ihren Formen gefragt ist.
Die Form des Schreibens
Die Autorinnen und Autoren können in allen literarischen Formen und in der Sprache schreiben, die ihnen behagt. Das kann eine Erzählung, eine Kurzgeschichte, ein Essay, ein Song, ein Slampoetry, ein Gedicht, ein Brief, ein kleines Theaterstück oder eine sonstige dialogische Form oder was auch immer sein.
Die Auswahl der Form ist den Autorinnen und Autoren ganz allein überlassen.
Es gibt auch keinerlei sprachliche Einschränkungen. Schreibt in der Sprache, in der ihr euch wohlfühlt.
Der Vechtaer Jugendliteraturpreis richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren aus ganz Europa.
Veranstalter/Veranstalterin: Geest-Verlag
Weitere Infos: https://geest-verlag.de/ausschreibungen/9-vechtaer-jugendliteraturwettbewerb-2026
12. RecyclingDesignpreis 2026
Frist: 31.08.2026
Ein Wettbewerb zur Gestaltung neuer Produkte aus Abfall- und Reststoffen. Gesucht werden innovative Upcycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Materialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder des Transformationsdesigns – nachhaltig, visionär, fantasievoll, originell.
Der RecyclingDesignpreis ist ein offener Wettbewerb, für den sich Kreative aller Altersklassen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung bewerben können. Der erste Preis ist mit 2.500 Euro, der zweite mit 1.000 Euro, der dritte mit 500 Euro und der neue, von FUTURZWEI gestiftete Sonderpreis ist mit 1.000 Euro dotiert. Ein Blick auf die bereits 19-jährige Geschichte des RecyclingDesignpreises verdeutlicht nicht nur, wie sehr die Themen Nachhaltigkeit und ein schonender Umgang mit Ressourcen, die so im gesellschaftlichen Diskurs verankert werden, sondern macht zudem sichtbar, dass Re- und Upcycling in den vergangenen Jahren breit gedacht und erarbeitet wird. Darüber hinaus lässt sich eine differenziertere Auseinandersetzung mit Ressourcenverbrauch, Produktionsprozessen und Verwertungswegen erkennen, die deutlich macht, dass sich die Gestalter*innen zunehmend mit der sozialen und ökologischen Bedeutung für ihre Entwürfe auseinandersetzen.
Ziel
Innovative, fantasievolle, originelle, nachhaltige Updycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Masterialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder Transformationsdesigns - z.B. Alltagsgegenstände, Möbel, Kleidung, Textilien, Accessoires sowie konzeptuelle Entwürfe, hergestellt aus nutzlos gewordenen Materialien oder industriellen Produktionsrückständen.
Teilnehmer/innen
Der RecyclingDesignpreis ist ein „offener“ Wettbewerb, bei dem ohne Altersbeschränkung alle Kreativen, Designer/innen und Gestalter/innen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung eingeladen sind, ihre Arbeiten und Entwürfe einzureichen.
Bewertungskriterien
Mindestens eines der folgenden Merkmale sollte auf Ihre Einreichung zutreffen.
• Gestaltungsqualität
• Gebrauchswert
• Neuartigkeit und Zukunftspotential
• Entwürfe für Recycling-Produkte, die von Handwerksbetrieben in „kleiner“ oder „größerer“ Serie hergestellt werden können Realisierbarkeit auch mit Menschen mit Behinderung, Jugendwerkstätten oder Beschäftigungsinitiative
Eine Auswahl der interessantesten Einsendungen wird neben den prämierten Projekten in der Ausstellung „Ausgezeichnete Ideen“ im Marta Herford präsentiert.
Im Anschluss werden die Arbeiten im Neuen Museum Nürnberg und in der Zitadelle Spandau, Berlin, gezeigt.
Auslober des Wettbewerbs: Arbeitskreis Recycling e.V. / RecyclingBörse! Herford veranstaltet in Kooperation mit Marta Herford
Weitere Infos: https://recyclingboerse.org/recyclingdesignpreis-2/
RheinEnergieStiftung Kultur
Fristen:
31.08.2026
28.02.2027
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
KUNSTFONDS_Plattformen für kunstvermittelnde Akteur:innen
Frist: 31.08.2026
Das Programm KUNSTFONDS_Plattformen fördert Einrichtungen und Orte, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und somit am aktuellen Diskurs teilnehmen. Darüber hinaus werden experimentell-innovative Konzepte von Kollektiven und soloselbständigen Kurator:innen unterstützt, welche an analogen/physischen Orten/Plattformen stattfinden.
Gefördert werden umfassende, auch mehrmonatig konzipierte Projektvorhaben, die z.B. Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative Formate beinhalten.
Das Programm wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags.
Die Stiftung Kunstfonds hat die Aufgabe, zeitgenössische bildende Kunst zu fördern und deren gesellschaftlichen Beitrag zu vermitteln. Sie unterstützt den künstlerischen Prozess von der Idee bis zur Produktion und fördert innovative Vermittlungskonzepte.
Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen will dauerhafte physische Orte der Begegnung und des Diskurses, auch abseits der Kunstmetropolen, stärken mit dem Ziel, bildende Kunst und ihren gesellschaftlichen Beitrag zu vermitteln.
Des Weiteren will das Förderprogramm ortsunabhängige freie Künstler:inneninitiativen unterstützen mit dem Ziel, Netzwerke zu etablieren und Ideen zu entwickeln, um die Kunstszene nachhaltig zu stabilisieren und der Gesellschaft insgesamt zu öffnen.
Das Förderprogramm will Einrichtungen, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und am aktuellen Diskurs teilnehmen, als physische Plattformen zum künstlerischen und öffentlichen Austausch stärken. Darüber hinaus werden experimentell-innovative Konzepte nicht stationärer Kollektive und soloselbständiger Kurator:innen an physischen Plattformen unterstützt.
Gefördert werden umfassende, auch mehrmonatig konzipierte komplexe Projektvorhaben der zeitgenössischen bildenden Kunst wie z. B. Ausstellungen, Symposien und alternative Formate. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Projektvorhaben und deren öffentlicher Vermittlung erforderlich sind.
Die Projekte müssen im Inland durchgeführt werden.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland mit überregionaler Wirkung, die an einem festen Standort bildende Kunst ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen zum künstlerischen Diskurs führen. Dies sind z. B. Kunst- und Atelierhäuser, Kunstvereine, kommunale Galerien und Museen.
Ferner antragsberechtigt sind nicht-ortsfeste Kollektive bildender Künstler:innen und Kunstakteur:innen sowie soloselbständige Kurator:innen, die an wechselnden öffentlichen und überregional wirkenden Orten in Deutschland ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen unternehmen.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, freie Gruppen bzw. Kollektive nur bei vorliegender GbR-Vereinbarung.
Weitere Infos: https://www.kunstfonds.de/foerderung/kunstfonds-plattformen/bewerbung-und-vergabe
Action!Kidz-Wettbewerb zum Welttag gegen Kinderarbeit
Frist: 31.08.2026
Rund um den jährlichen Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni ruft die Kindernothilfe im Rahmen ihrer Action!Kidz-Kampagne zu einem Filmwettbewerb mit dem Titel »Schau genau hin! Kinderarbeit und Nachhaltigkeit« auf. Als »Action!Kidz« setzen sich Schulklassen, Gemeinden oder Jugendgruppen intensiv mit der Ausbeutung von Kindern durch Kinderarbeit auseinander und engagieren sich mit Aktionen für sie.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder zwischen 8 und 15 Jahren sowohl als Einzelne oder in Teams.
Smartphones, Schokolade, Kleidung oder Glitzerkosmetik – wir sehen es vielen Produkten nicht an, dass möglicherweise Kinder für deren Herstellung hart arbeiten mussten. Umso wichtiger ist es über versteckte Kinderarbeit in Alltagsprodukten aufzuklären. Aus diesem Anlass ruft die Action!Kidz-Kampagne zu einem Filmwettbewerb mit dem Titel »Schau genau hin! Kinderarbeit und Nachhaltigkeit« auf, der den Fokus auf ausbeuterische Kinderarbeit in Produktions- und Lieferketten richten soll.
Weitere Infos: https://www.kindernothilfe.de/engagieren/zeit-spenden/action-kidz/filmwettbewerb
Projektförderungen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Frist: 31.08.2026
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote, die sich mit der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktatur befassen und die Erinnerungskultur stärken. Im Förderschwerpunkt „Geteilte Geschichte – Gemeinsame Gegenwart“ werden zudem Projekte unterstützt, die historisches Wissen vermitteln und zur aktiven Auseinandersetzung mit der Geschichte von Teilung und Einheit anregen. Bewerben können sich unter anderem Vereine, Verbände, Hochschulen und Einrichtungen der politischen Bildungsarbeit.
Weitere Infos: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/foerderprogramme/foerderschwerpunkt_geteiltegeschichte
Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Frist: 31.08.2026
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.
Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.
Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).
Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung
Musikfonds: kleine Projektförderung
Fristen:
31.08.2026 - für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026
30.11.2026 für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu vier geplanten Fristen im Jahr 2026 kurzfristig eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet die Geschäftsführerin des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter: in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker: innen, Komponist: innen und Klangkünstler: innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller: innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
• Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
• Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
• zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
• Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
create music NRW: Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen
Frist:
01. 09. 2026
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt Ihr euch bei uns für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr vergeben wir kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.
Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.
Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.
Weitere Infos: https://www.create-music.info/foerderung/
Projektförderung der PwC-Stiftung
Fristen:
01.09.2026
01.03.2027
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/
Ikea Stiftung
Stichtage:
01.09.2026
01.04.2027
Die Ikea Stiftung fördert bundesweit Projekte, welche die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, im Bereich Wohnen und Wohnkultur angesiedelt sind oder Verbraucheraufklärung betreiben. Eine Förderhöhe ist nicht angegeben, es werden aber insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an Fördermittel ausgegeben. Die Bewerbungen werden das ganze Jahr über entgegengenommen, Stichtage für die Bearbeitung sind der 1. April und der 1. September.
Die Ikea Stiftung fördert Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, unter anderem durch die projektbezogene Unterstützung von Kinde- und Jugendeinrichtungen sowie durch Förderungen von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Dabei werden nur Maßnahmen in Deutschland unterstützt.
Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur werden ebenfalls unterstützt. Darunter fallen: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Der Fokus liegt dabei auf das Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause". Abschlussarbeiten und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen werden ebenfalls gefördert.
Zudem werden Maßnahmen aller Art gefördert, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.
Weitere Infos: https://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert
Deutscher Cartoonpreis 2026
Frist: 03.09.2026
Der Lappan Verlag in der Carlsen Verlag GmbH und die Frankfurter Buchmesse laden zur Teilnahme am Deutschen Cartoonpreis ein. Gesucht werden die besten Cartoons, die seit November 2025 entstanden sind. Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Beste Bilder – Die Cartoons des Jahres 2026“.
Neu zum 20. Jubiläum des Deutschen Cartoonpreises:
Zusätzlich vergeben wir einen Förderpreis „Neuentdeckung des Jahres“.
Mit dem Förderpreis, der mit 1000 € dotiert ist, zeichnen wir eine Cartoonistin/einen Cartoonisten aus, die/der als neue Stimme besonders überzeugt – und zugleich noch am Anfang der überregionalen Sichtbarkeit steht.
Bewerbung
Cartoonistinnen und Cartoonisten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum sind aufgerufen, ihre Arbeiten bis spätestens Donnerstag, den 03.09.2026, 17 Uhr einzureichen. Die besten Cartoons werden nicht nur mit attraktiven Geldpreisen ausgezeichnet, sondern finden auch Eingang in das gleichnamige Buch „Beste Bilder 17 – Die Cartoons des Jahres 2026“, das am 29. Oktober 2026 erscheint und vorab auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellt wird.
Veranstalter/Veranstalterin: Lappan Verlag in der Carlsen Verlag GmbH und die Frankfurter Buchmesse
Weitere Infos: https://www.carlsen.de/lappan/deutscher-cartoonpreis
VHS-Schreibwettbewerb 2026: „Brücken"
Frist: 06.09.2026
Die Kölner VHS lädt auch 2026 zum großen Schreibwettbewerb ein. Unter dem diesjährigen Motto „Brücken" sind alle Schreibbegeisterten herzlich eingeladen, ihre Gedanken in Geschichten und Gedichten festzuhalten.
Gesucht werden Texte, die verbinden und zeigen, wie Sprache Brücken schlagen kann – zwischen Menschen, Kulturen und Ideen. Ob persönlich, gesellschaftlich oder poetisch: Der Wettbewerb bietet Raum für vielfältige Perspektiven und kreative Ausdrucksformen.
Mitmachen und Perspektiven verbinden
„Brücken“ steht nicht nur für Bauwerke, sondern vor allem für Begegnungen und Zusammenhalt. Welche Wege führen zueinander? Wie können Gräben überwunden werden? Und welche Rolle spielt Sprache dabei?
Teilnahmebedingungen
• Textform: Kurzgeschichte oder Gedicht
• Maximale Länge: 4.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
• Einreichung: ein Text pro Person
• Einsendeschluss: 6. September 2026
• Teilnahme: kostenlos
• Einreichung per E-Mail: vhs-wettbewerb@stadt-koeln.de
• Angaben: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
• Unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich
Weitere Infos: https://www.koelner-vhs.de/aktuelles/news-artikel/schreibwettbewerb-2026
Projektförderung: Klima.Gerecht.Jetzt. (NPB2026/sm)
Frist: 07.09.2026
Im Rahmen der Ausschreibung „Klima.Gerecht.Jetzt. (NPB2026/sm)“ vergibt finep Fördergelder an kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland. Die Ausschreibung unterstützt Bildungsprojekte, die gezielt junge, weniger engagierte Menschen erreichen, den Nutzen von Klimaschutz für das Gemeinwohl vermitteln und zeigen, warum es sich lohnt, sich für Klimaschutz einzusetzen. Die Projekte stützen sich dabei in ihrer Arbeit auf wissenschaftliche Erkenntnisse und orientieren sich an Prinzipien des Globalen Lernens.
Mindestzuschuss: 9.000 Euro
Maximalzuschuss: 11.000 Euro
Der Zuschuss deckt 90 % der förderfähigen Gesamtkosten; 10 % Eigenanteil
Projektlaufzeit:
- Start: frühestens ab 01.12.2026
- Dauer: 6 -9 Monate
- spätester Projektabschluss bis 31.08.2027
Gefördert werden gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Deutschland, deren Aufwendungen für festangestelltes Personal im letzten Kalenderjahr (2025) nicht höher als 400.000 EUR (Arbeitgeberbrutto) waren.
Die Projekte müssen …
- gezielt junge Menschen im Alter von 15 bis 30 Jahren, die weniger engagiert sind oder bisher weniger von BNE erreicht wurden, ansprechen.
- den Nutzen von Klimaschutz für das Gemeinwohl sichtbar machen und dabei an den Lebensrealitäten der jeweiligen Zielgruppe anknüpfen.
- sich in ihrer Arbeit auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen.
- globale Zusammenhänge sichtbar machen und sich an den Ansätzen des Globalen Lernens bzw. der BNE orientieren.
- Geschlechtergerechtigkeit in ihrer Projektdurchführung mitberücksichtigen.
- kostenfrei zugänglich sein und eine möglichst breite öffentliche Sichtbarkeit erreichen.
- Bildungs-, Kampagnen- oder Sensibilisierungsarbeit als zentralen Bestandteil enthalten.
Besonders berücksichtigt werden Projekte, die kommunale Akteur*innen und/oder klein- und mittelständische Unternehmen erreichen bzw. einbinden.
Weitere Infos: https://finep.org/projektfoerderung-klima-gerecht-jetzt-npb2026-sm/
Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv
Frist: 11.09.2026
Mit der Förderlinie „Publikum.Personal.Programm“ wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen.
So sollen dauerhafte Veränderungen in den Strukturen der Einrichtungen erreicht werden: beim Publikum, beim Personal, im Programm, bei externen Partnerschaften und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Einrichtung kann selbst festlegen, welche Themen oder unterrepräsentierten Gruppen sie besonders in den Vordergrund stellen möchte, basierend auf ihrer aktuellen Situation und ihren Entwicklungszielen. Das Programm ist für die Jahre 2027 und 2028 angelegt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen entstehen. Dazu gehören:
- Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement)
- Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/Entwicklung des Leitbilds, Strategieentwicklung, - Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
- Netzwerkveranstaltungen,
- Fortbildungen/Workshops,
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Publikum, Personal, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für künstlerisches Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.
Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach dem Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (LRKG NRW).
Die Förderung richtet sich an Kommunen und Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen oder fortsetzen möchten. Dazu zählen Theater, Museen, Produktionshäuser der freien Szene, soziokulturelle Zentren, Opern und Konzerthäuser, Musikschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Dritte Orte, Filmhäuser, Literaturbüros oder Literaturhäuser. Nicht antragsberechtigt sind hingegen freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals.
Kultureinrichtungen können sich innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag auf Förderung stellen.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/publikumpersonalprogramm-kultur-divers-und-inklusiv
DYNAMO – Junge Tanzplattform NRW
Frist: 13.09.2026
Lust auf Tanz?
DYNAMO ist ein Tanzfestival für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren. Auch in diesem Jahr lädt das nrw landesbuero tanz junge Menschen ein, gemeinsam zu tanzen. Ob ihr schon als Gruppe zusammen tanzt oder noch nie einen Workshop besucht habt, bei DYNAMO seid ihr richtig. Alle sind willkommen, keine Vorerfahrung nötig.
Ihr bewerbt euch als Gruppe, egal ob Schulklasse, Wohngruppe, Tanz-AG, Freizeiteinrichtung, Sportverein, inklusives Tanzensemble oder Jugendcompany. Wichtig ist nur: Ihr habt Spaß an Bewegung und Neugier.
Bei DYNAMO treffen sich Menschen mit ganz unterschiedlichen Vorerfahrungen auf Augenhöhe – so wie ihr seid und ohne Leistungsdruck.
So könnt ihr mitmachen:
WORKSHOP-TAG Einen Tag lang einen Tanzstil kennenlernen oder vertiefen, dazu ein professionelles Tanzstück live erleben.
PRÄSENTATIONS-TAGE Euer eigenes Tanzstück auf der Bühne von PACT Zollverein zeigen und dazu einen kurzen Workshop besuchen.
Noch nie dabei gewesen?
Für Gruppen ohne Tanzerfahrung bieten wir dieses Jahr neu einen Kennenlernworkshop vor Ort an: Unsere Tanzvermittler:innen kommen zu euch in Schule, Einrichtung oder Verein, bevor sich dann alle beim Tanzfestival in Essen wiedertreffen. Interesse? Einfach bei der Bewerbung angeben.
Die Teilnahme ist an allen Tagen kostenlos, Fahrtkosten können wir anteilig unterstützen.
Wir sorgen für Getränke, Snacks und ein leckeres Mittagessen. Für die Beantragung einer Unterrichtsbefreiung stellen wir euch gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.
Wann: Do 19. + Fr 20. + Sa 21. November 2026, jeweils ca. 9:30–17:30 Uhr
Wo: Tanzstudios und Bühnenräume von PACT Zollverein, Bullmannaue 20a, Essen
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanzvermittlung/unsere-projekte
CarpeGusta Literatur Award 2026
Frist: 13.09.2026
Der CarpeGusta Literatur Award 2026 steht in diesem Jahr ganz im Zeichen eines neuen Genres: CarpeGustaNoir+. Die Literaturform wurde von der Redaktion eigens für den Wettbewerb geschaffen und versteht sich als atmosphärisch dichte psychologische Prosa. CarpeGustaNoir+ richtet sich gegen den selbstauferlegten Zwang zur Perfektion. Es ist eine Einladung, sich poetisch mit dem realen Leben auseinanderzusetzen und den Fokus nach innen zu richten: auf das, was uns Menschen wirklich bewegt, zerreißt oder antreibt. Daraus entstehen Seelenbilder, die uns an unsere eigenen Grenzen führen und dabei Wege aufzeigen, sie zu reflektieren.
Weitere Infos: https://carpegusta-literatur.de/carpegusta-literatur-award-2026/
NRW: Projektförderung Medienkunst 2027
Frist: 15.09.2026
Die Projektförderung Medienkunst startet in die nächste Runde: Bis zum 15. September 2026 können Institutionen und freie Initiativen aus Nordrhein-Westfalen Anträge für Projekte im Bereich Medienkunst und digitale Kultur einreichen. Die Förderung wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Gesucht werden kooperative Vorhaben, die sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen des digitalen Wandels auseinandersetzen. Leitfragen des Programms sind unter anderem: Wie verändern IT-Infrastrukturen unsere Welt? Welche neuen digitalen Räume schaffen wir für Austausch und Kreativität? Und wie lassen sich gemeinsam die Grenzen zwischen Kunst, Technologie und Gesellschaft sprengen?
Antragsberechtigt sind: Organisationen/Institutionen im Kontext oder mit Interesse an Medienkunst/digitaler Kultur in Nordrhein-Westfalen. Dies schließt Institutionen (kommunal u.a.) mit Regelförderung ein wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und weitere Bildungsträger (z. B. aus der kulturellen Bildung) sowie Akteurinnen und Akteure der freien Szene, bspw. Vereine, Kunsträume, freie Produktionshäuser, Festivals, Stiftungen und Initiativen ein.
Die Projektförderung Medienkunst umfasst drei Förderlinien:
• Das Förderprogramm Medienkunstfonds unterstützt neue kooperative Projekte von mindestens zwei Institutionen aus Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden unter anderem Ausstellungen, Performances, Workshops, Screenings oder Diskussionen, die Kunst, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft miteinander verbinden.
• Das Programm Medienkunstfellows ist ein Fellowship für Kunst, Technologie und Gesellschaft. Es ermöglicht Kooperationen zwischen einer Institution aus Nordrhein-Westfalen und einer oder einem nicht in NRW ansässigen Fellow. Gefördert werden künstlerische oder wissenschaftliche Forschungsvorhaben, die neue Verknüpfungen mit internationalen Diskursen und Praxen der Medienkunst und digitalen Kultur herstellen.
• Die Allgemeine Projektförderung Medienkunst unterstützt Projekte und Ausstellungsvorhaben, die künstlerische Positionen der Medienkunst erforschen, präsentieren und zielgruppenspezifisch vermitteln möchten. Berücksichtigt werden insbesondere Aspekte von Diversität und Teilhabe sowie Vorhaben mit interdisziplinären
Weitere Infos: https://foerderung.medienwerk-nrw.de/
Engagementpreis NRW 2027
Frist: 15.09.2026
Beim Engagementpreis NRW 2027 dreht sich alles um das Engagement für eine lebendige Demokratie. Unter dem Motto „Gemeinsam handeln: Für eine lebendige Demokratie“ können sich ab sofort Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen, gGmbHs sowie öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen bewerben. Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, hat diesen Preis ausgelobt, mit dem vorbildliche Projekte des bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt und bekannt gemacht werden sollen. Neben einem Publikumspreis werden ein Jurypreis und ein Sonderpreis vergeben. Die Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert.
Kooperationspartner des Landes ist die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (kurz: NRW-Stiftung).
Aus den eingereichten Projekten werden Ende 2026 zwölf Projekte ausgewählt, die im Verlauf des Jahres 2027 als „Engagement des Monats“ auf der Internetplattform www.engagiert-in-nrw.de vorgestellt werden. Diese erhalten als Zeichen der Anerkennung je 1.000 Euro.
Aus diesen zwölf „Engagements des Monats“ werden Ende 2027 die Preisträgerinnen und Preisträger des Engagementpreises NRW 2027 durch eine Online-Abstimmung, die NRW-Stiftung (Sonderpreis) sowie eine Jury bestimmt.
Weitere Infos: https://www.engagiert-in-nrw.de/anerkennung/engagementpreis-nrw/ausschreibung-engagementpreis-nrw-2027
Bundesweiter Wettbewerb – Demokratisch handeln 2026
Frist: 15.09.2026
Der Bundeswettbewerb “Demokratisch Handeln” ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Teilnehmen können alle jungen Menschen bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse. Dies kann in fünf verschiedenen Themenbereichen erfolgen: Geschichte & Erinnern, Schule & Lernen, Kommune & Lokales, Welt & Umwelt, Zusammenleben & Inklusion. Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen. Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr. Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Weitere Infos: https://www.demokratisch-handeln.de/
Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung
Frist: 15.09.2026
Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.
Bewerben können sich professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet bei Vorhaben, die zur Antragsfrist am 26.01.2026 eingereicht werden, am 30.06.2027.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/produktionsfoerderung/
Internationale Exportförderung für Musikunternehmen
Förderrunde 2026-03: Antragsphase 31.8. - 21.9.2026
frühestmöglicher voraussichtlicher Projektbeginn 20.11.2026
Ziel des Programms Internationale Exportförderung für Musikunternehmen ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland nachhaltig zu stärken. Dies geschieht sowohl durch eigeninitiierte Maßnahmen als auch durch die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen. Das Programm ermöglicht es den Unternehmen, neue Märkte zu erschließen, nachhaltige Kontakte und Netzwerke aufzubauen und ihre deutschen Acts international zu positionieren.
Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler:innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind, aber bereits eine Followerschaft oder Kontakte über Agent:innen, Managements oder soziale Medien nachweisen können.
Gefördert werden Maßnahmen, die Bestandteil einer ausgereiften Exportstrategie des Unternehmens für die internationale Positionierung ihrer Künstler:innen aus Deutschland sind. Die geförderten Aktivitäten dienen der Vermarktung ihrer Künstler:innen, der Marktanalyse, der Kontaktanbahnung und der strategischen Kommunikation in neuen Zielregionen.
Antragsberechtigt für das Programm Internationale Exportförderung für Musikunternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie selbständige Akteur:innen der deutschen Musikwirtschaft – darunter Labels, Managements, Agenturen, Verlage, Produzent:innen, unternehmerisch tätige Künstler:innen und weitere Dienstleistungsunternehmen mit internationaler Ausrichtung. Mit ihrer Tätigkeit sind die Antragsstellenden am internationalen Aufbau von Künstler:innen aus Deutschland maßgeblich beteiligt.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/
XXI. Grafik Triennale 2027
Frist: 29.09.2026
Die Internationale Grafik-Triennale in Frechen ist ein weltweit ausgeschriebener Grafik-Wettbewerb. Sie gilt als größter internationaler Wettbewerb für künstlerische Druckgrafik in Deutschland.1970 ins Leben gerufen findet sie im Jahr 2027 zum 21. Mal statt. Ihr Ziel ist die Förderung der zeitgenössischen internationalen Druckgrafik. Veranstaltet wird die Grafik-Triennale vom Kunstverein zu Frechen e.V. in Kooperation mit der Stadt Frechen.
Zugelassen sind professionelle Künstler und Künstlerinnen. Die eingereichten Arbeiten müssen der Druckgrafik zuzuordnen sein, wobei neue grafische Techniken wie Computerdruck ebenso akzeptiert werden wie die traditionellen Drucktechniken Holzschnitt, Linolschnitt, Siebdruck, Radierung etc..Die jeweilige Technik muss als Mittel inhaltlicher und formaler Ausdruckskraft überzeugen und soll nicht als reine Reproduktionstechnik verstanden werden. Dreidimensionale Arbeiten und Unikate sind – soweit sie dem Bereich der Druckgrafik zuzuordnen sind – ebenfalls zugelassen.
Weitere Infos: https://kunstverein-frechen.de/call-for-entries-xxi-grafik-triennale-2027/
NRW: Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2027
Frist: 30.09.2026
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW auch im kommenden Jahr wieder modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. Der Förderschwerpunkt 2027 stellt Projekte Kultureller Bildung von und mit älteren Menschen in den Mittelpunkt, die sich mit Demokratie beschäftigen. Auch unabhängig vom Schwerpunkt werden partizipative Projekte gefördert, die älteren Menschen kulturelle Teilhabe ermöglichen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Ein weiteres Kriterium ist die Orientierung der Projekte an den Interessen, Zugängen, Erfahrungen und Stärken der Teilnehmenden. Vorrang genießen zudem Projekte Kultureller Bildung, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
• Stärkung von Engagement älterer Menschen in Kunst und Kultur
• Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. ältere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Ältere mit Einwanderungsgeschichte einbeziehen
• Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für ältere Menschen, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
• Anregung eines intergenerationellen Dialogs
• Anregung eines inter- und transkulturellen Dialogs
• Entwicklung von wohnortnahen Formaten Kultureller Bildung, besonders in ländlichen Räumen
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Altenpflege in NRW, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein Projekt der Kulturellen Bildung mit älteren Menschen in NRW umsetzen möchten.
Weitere Infos: https://www.kubia.nrw/foerderung/fonds/
ÖkoKult NRW: Tiny Touring
Frist: 30.09.2026
Der NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. (LFDK) fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Zuschüsse für Veranstaltungsorte in ländlichen Räumen in NRW, um das Zeigen weiterer Aufführungen zu unterstützen und die Reichweiten von im Rahmen von Tiny Adaptions und Tiny Connections entstandener Projekte zu erhöhen.
Ziel ist es, das Einladen qualitativ hochwertiger Produktionen für kleinere Spielorte oder Spielorte mit wenig Infrastruktur in ländlichen Regionen, die häufig ehrenamtlich organisiert sind, zu erleichtern. Ziel ist es außerdem, die bereits entstandenen tourfähigen Projekte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und so eine Langlebigkeit der Produktionen und einen schonenden Umgang mit materiellen wie künstlerischen Ressourcen zu gewährleisten.
Gefördert werden Gastspiele der im Rahmen der „Tiny Adaptions“- und „Tiny Connections“-Förderung 2024 bis 2026 entstandenen Neuproduktionen, Adaptionen, Umarbeitungen oder Re-Kontextualisierungen bestehender Produktionen, an (kleineren) Spielorten in ländlichen Räumen (auch im öffentlichen Raum möglich).
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Anträge können sowohl von den am Gastspiel beteiligten Akteuren wie auch von den Veranstaltungsorten gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft. Ebenfalls nicht förderfähig sind Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden.
Mit dem Programm sind Veranstaltungsorte im ländlichen Raum NRWs angesprochen. Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.
Anträge können vom 18.05.2026, 00:00 Uhr, bis zum 30.09.2026 eingereicht werden, soweit zu diesem Zeitpunkt noch Mittel vorhanden sind. Sind alle formalen Kriterien erfüllt und die Mittel noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderzusage nach dem Prinzip First Come – First Served.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/foerderprogramme/tiny-touring/
Amateurmusikfonds
Bewerbungsschluss: 30.9.2026
Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen.
Die Präsidentin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO), Derya Türk-Nachbaur MdB, ruft zur Bewerbung auf: „Unter dem Motto ‚Teilhabe leben, Vielfalt stärken‘ möchten wir die Amateurmusik in ihrer ganzen Breite weiterentwickeln. Der Amateurmusikfonds ermöglicht engagierten Ensembles und Vereinen in ganz Deutschland, ihre innovativen Ideen umzusetzen und neue Wege zu gehen. Wer sich zukunftssicher aufstellen und besondere Projekte realisieren möchte, sollte diese Chance nutzen und sich jetzt bewerben.“
Weitere Infos: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-4/
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Fristen:
30.09.2026
31.12.2026
Kultur ist die schönste Brücke zur Verständigung. Gefördert werden grenzüberschreitende Kulturprojekte auf professionellem wie auf Amateurniveau. Gern unterstützen wir auch junge, unabhängige, experimentelle Künstlerinnen und Künstler.
Ihre Anträge können Sie 4 x pro Jahr online einreichen. Kofinanziert werden bis zu 50 % der Gesamtkosten.
Weitere Infos: https://www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/kultur/
Videokunst 2027: Pfade, Wege, Straßen
Frist: 30.09.2026
Der Verein EnzymKultur lädt Künstlerinnen und Künstler zur Einreichung von Videoarbeiten für eine Veranstaltungsreihe im Jahr 2027 zum Thema Pfade, Wege, Straßen ein. Die ausgewählten Arbeiten werden in ungewöhnlichen, alltäglichen Kontexten präsentiert – Garage, Garten und Keller. Damit knüpft EnzymKultur an frühere Projekte wie ›KammerPerformance‹ und ›gARTen‹ an.
Gesucht werden experimentelle, dokumentarische, narrative oder freie künstlerische Positionen zum Thema.
Rahmenbedingungen:
• Länge: bis ca. 20 Minuten
• Format: mp4 max. drei Arbeiten pro Person
• nicht deutschsprachige Arbeiten bitte mit Untertiteln
Weitere Infos: https://enzymkultur.de/
Inklusionsscheck NRW
Frist: 30.09.2026
Das Förderprogramm des Landes NRW geht in die nächste Runde: Vereine, Initiativen und Organisationen können für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale von 2.000 Euro beantragen.
Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden.
Weitere Infos: https://www.mags.nrw/barrieren-ueberwinden-der-inklusionsscheck-geht-die-naechste-runde
Kunststiftung NRW: Auftakt
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.
Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:
1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen
2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen
Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/
Deutsche Kinderhilfswerk: Themenfonds Medienkompetenz
Fristen: fortlaufend bis
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds “Medienkompetenz" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, in denen sie lernen, Medien sicher und kritisch zu nutzen. Zum Beispiel, um sich zu informieren, auf ihre Belange aufmerksam zu machen oder in der digitalen Welt teilzuhaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert. Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Infos: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-medienkompetenz/
Themenfonds Spielraum
Frist: fortlaufend bis
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen inklusiv zu gestalten.
Spielräume sind unter anderem die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraums beteiligt werden.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
Themenfonds Kinderkultur
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Über den Themenfonds “Kinderkultur" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche aus allen Kultursparten. Dabei gehen wir von einem weiten Kulturbegriff aus: von Tanz, Zirkus, Trickfilm über Rap und Alltagskultur ist alles möglich. Der Fokus sollte auf dem gemeinsamen ästhetisch-kulturellen Prozess liegen. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Musikfonds: große Projektförderung
Antragsphase: 01.09. - 30.09.2026 (2. Förderrunde)
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker: innen, Komponist: innen und Klangkünstler: innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller: innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
• Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
• Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
• zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
• Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
RKP - Regionales Kultur Programm NRW
Frist: 30.09.2025
Das RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt regionale Kulturentwicklung, initiiert und stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.
Sie haben ein gutes Konzept für ein Kulturprojekt im Kopf oder vielleicht sogar schon auf dem Papier?
Das Projekt baut auf Kooperation oder Vernetzung auf? Sie möchten dieses Projekt nächstes Jahr gerne in die Tat umsetzen? Und Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Finanzierungsmöglichkeiten? Möglicherweise ist das Regionale Kultur Programm NRW der richtige Fördertopf für Sie. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen. Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch; weitere Partner nicht zwingend erforderlich, aber gewünscht
Voraussetzung vor der Antragstellung ist mindestens ein Beratungsgespräch.
Einen Beratungstermin können Sie einfach online buchen unter www.region-koeln-bonn.de/rkp-sprechstunde.
Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land NRW die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Körpers, der Sinne, der Kognition und Psyche. Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden für das RKP bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Regionales Kulturprofil
Kulturregion Rheinschiene: Region im Fluss
In der Region sprudelt, rauscht und strömt eine bunte Kulturlandschaft. Geballt in urbanen Zentren und dezentral an lauschigen Plätzen findet vielfältiges Kultur(er)leben statt. Entlang der Flüsse, an den Seen und Talsperren der Region erzählt das kulturelle Erbe Geschichte(n) und gestaltet Kunst Transformation.
Das Kulturprofil Region im Fluss bildet die Diversität und Fülle der Kulturregion in einem gemeinsamen Bild ab. In sechs Profillinien dient es Kulturschaffenden, Projektinitiativen und Netzwerken in der Rheinschiene als Inspirations- und Impulsgeber für die Antragstellung im RKP – Regionales Kultur Programm NRW.
Weitere Infos: Region Köln/Bonn e.V.: www.region-koeln-bonn.de/
https://regionaleskulturprogrammnrw.de/
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Kulturregion Bergisches Land
https://www.region-koeln-bonn.de/aufgaben/lebensqualitaet/kultur
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Fristen:
30.09.2026
31.03.2027
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.
Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html
Bundeswettbewerb Gesang 2026 für Oper/Operette/Konzert
Frist: 01.10.2026
Der Bundeswettbewerb Gesang Berlin wird jährlich abwechselnd in den Kategorien Oper/Operette/Konzert sowie Musical/Chanson für junge Sänger:innen von 17 bis 30 Jahren ausgeschrieben.
Der BW Gesang fördert sängerischen Nachwuchs, überwiegend für deutschsprachige Bühnen.
Kennzeichnend sind die stilistische Vielfalt des Repertoires und die Förderung neuerer Kompositionen.
Die Altersstruktur im Wettbewerb bildet den gesamten Weg in den Sängerberuf ab: 17 bis 30 Jahre.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein deutscher Schulabschluss. Bürger:innen anderer EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs können teilnehmen, wenn sie in Deutschland Gesang studieren oder einen Abschluss erworben haben. Auch Personen mit dem deutschen Abitur einer deutschen Auslandsschule dürfen teilnehmen, wenn sie in Deutschland Gesang studieren oder einen Abschluss erworben haben.
Der Wettbewerb wird in Kooperation mit dem Deutschen Bühnenverein durchgeführt.
Die öffentlichen Finalrunden und die abschließenden Konzerte der Preisträger:innen finden in Berlin statt.
Weitere Infos: https://www.bwgesang.de/ook/
Jugendbegegnungen Erasmus+
Frist: 01.10.2026
Gefördert werden Jugendbegegnungen mit einer klaren europäische Dimension für junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eine Jugendbegegnung (bzw. Jugendaustausch) bringt junge Menschen aus mindestens zwei europäischen Ländern zusammen und greift Themen auf, die in der Europäischen Gemeinschaft von Interesse sind. Dabei sollen die Teilnehmenden in allen Phasen der Begegnung möglichst aktiv eingebunden werden.
Weitere Infos: https://www.jugendfuereuropa.de/erasmus-jugend/foerderformate/jugendbegegnungen
Jugendpartizipationsprojekte Erasmus+
Frist: 01.10.2026
Jugendpartizipationsprojekte sollen jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahre ermöglichen, Beteiligungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Sie unterstützen ihre Beteiligung am demokratischen Leben in Europa und ihr Engagement für die Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Interessen junger Menschen. Die Projekte können verschiedene Aktivitäten kombinieren mit einer Projektdauer zwischen 3 und 24 Monaten.
Weitere Infos: https://www.jugendfuereuropa.de/erasmus-jugend/foerderformate/jugendpartizipationsprojekte
Stiftung Erlebnis Kunst
Frist:
vor dem 01.10.2026
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.
Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.
Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Initiative Musik: Künstler:innenförderung
Antragsphasen:
11.09. – 02.10.2026 (75. Förderrunde)
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt insbesondere das Ziel der Förderung aufstrebender Künstler:innen sowie der fortschreitenden Professionalisierung von ausschließlich als solchen tätigen Berufsmusiker:innen. Weitere Ziele des Programms sind die Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie die Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung des Musikstandorts Deutschland, der Musikkultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.
• Gefördert werden Ausgaben für:
• Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
• Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,
• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
• Digitalisierung,
• Promotion- und Marketingmaßnahmen,
• Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
jeweils einschließlich der Personalausgaben, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Bei den Darbietungen bzw. Aufnahmen der antragstellenden Künstler:innen sollte es sich in erster Linie um neugeschaffene Originalmusikwerke handeln.
Nicht förderberechtigt sind Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und / oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles (nachfolgend: ‚Künstler:innen’)
1. allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind
oder
2. zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
• Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag) oder Digitalvertrieb (Vertriebsvertrag mit Vergütung über Lizenzbeteiligungen/Kommission)
• Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
• Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
• Musikverlage (Verlagsvertrag)
Die antragsstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/
Schreibwettbewerb echt? jetzt!
Frist: 05.10.2026
Schreibwettbewerb für alle von 12 bis 26 Jahren
Ein Tag am See mit Freunden? Die tröstende Umarmung der besten Freundin, wenn alles den Bach runtergeht? Ein Moment von Angesicht zu Angesicht, der das Leben verändert? Das alles gibt´s nicht in Social Media, sondern nur analog! Deshalb suchen wir eure Geschichten und Texte aller Art über das echte Leben, hautnahe Erfahrungen und berührende Erlebnisse. Lasst die Handys und KI-Companions beiseite und feiert mit schönen Worten und allen Sinnen wahre Freundschaft, echte Liebe und das Hier und Jetzt. Kratzt hinter dem schönen Schein und lasst Gefühle lebendig werden. Zeigt das Leben und die Menschen wie sie sind. Unperfekt und wunderschön.
Veranstalter des Wettbewerbs "echt? jetzt!" ist die LizzyNet gGmbH. Der Wettbewerb wird unterstützt durch Hier mit Herz.
Die Teilnahme am Schreibwettbewerb ist kostenfrei. Teilnehmen dürfen Autorinnen und Autoren von 12 Jahren bis 26 Jahren - als Einzelpersonen oder Autor:innen-Team. Es kann jeweils ein Beitrag pro Person / Gruppe eingereicht werden. Bei mehreren Einreichungen wird nur die erste angenommen. Der Beitrag muss in deutscher Sprache verfasst sein.
Weitere Infos: LizzyNet.de - Schreibwettbewerb echt? jetzt!
euward-Kunstpreis
Frist: 10.10.2026
Der euward, der von der Augustinum Stiftung vergebene Europäische Preis für Kunst im Kontext zeitgenössischer Art Brut, ist zum zehnten Mal ausgeschrieben. Bis zum 10. Oktober 2026 können sich Künstlerinnen und Künstler aus ganz Europa um den Preis bewerben. Alle Informationen für die Bewerbung sind jetzt unter www.euward.de zu finden.
Bereits seit dem Jahr 2000 verleiht die Münchner Augustinum Stiftung den euward. Er gilt international als wichtigste Auszeichnung für Kunst im Kontext der Art Brut in all ihren zeitgenössischen Erscheinungsformen und wird 2027 zum zehnten Mal vergeben. Ziel des euward ist es, Künstlerinnen und Künstler, die wegen individueller Benachteiligungen (sogenannter Behinderungen geistiger, psychischer oder seelischer Art) bislang ungesehen blieben, zu fördern und ihr Schaffen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die legitime Voraussetzung für Ihre Bewerbung um den euward Kunstpreis ist eine künstlerische Praxis im Sinne der Art Brut. Insbesondere angesprochen sind damit Kunstschaffende, die mit und aufgrund einer Beeinträchtigung oder Behinderung geistiger, psychischer oder seelischer Art häufig strukturelle Benachteiligung in der Kunstwelt erfahren. Grundlage einer Bewerbung ist dabei immer eine eigenständige künstlerische Position, sowie ein individuelles Oeuvre von nennenswertem Umfang. Dies sollte aus der Bewerbung ersichtlich sein.
Für die Bewerbung sollen sechs ausgewählte Beispiele der eigenen künstlerischen Arbeit in einem ausschließlich zweidimensionalen Medium eingereicht werden. Dazu gehören u. A. Malerei, Zeichnung, Druckgrafik, Photographie, Collage, Montage, zweidimensionale textile Arbeiten, sowie ausschließlich eigenständig (nicht durch AI) digital generierte Bilder und vergleichbare zweidimensionale Werke.
Weitere Infos: https://www.euward.de/euward/uebersicht/
Goethe-Institut: Internationaler Koproduktionsfonds
Frist: 12.10.2026
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen, und fördern damit neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.
Gefördert werden mit dem IKF professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus dem Bereich Darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz, Performance), die nachweislich nicht über ausreichende Mittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen.
Antragstellende sind sowohl natürliche Personen (z.B. Einzelkünstler*innen) als auch juristische Personen (z.B. Institutionen, Vereine, organisierte Gruppen, etc.) im deutschen Ausland, die ihre Vorhaben in dialogorientierter Partnerschaft mit Künstler*innen/Ensembles/Initiativen in Deutschland planen. Entscheidend ist der jeweilige Lebens- und Arbeitsmittelpunkt und nicht die Nationalität.
Mit dem IKF fördern wir die Entwicklung neuer Produktionen sowie die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen in Musik, Theater, Tanz, und Performance, die künstlerisch hochwertig sind und öffentlich wirken. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartner*innen ist unabdingbar. Aus der Bewerbung muss klar hervorgehen, dass ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.
Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten.
Weitere Infos: https://www.goethe.de/de/kul/foe/int.html
Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung
Frist: 12.10.2026
Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe der im Haushalt 2026 durch den Bundestag beschlossenen Mittel durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Bewerben können sich langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-2/
Aktion Mensch: Förderung: Sport und Kultur vor Ort
Frist: 15.10.2026
Die Aktion Mensch fördert mit ihrem Programm „Sport und Kultur vor Ort: Miteinander Begegnung schaffen“ die partizipative Umsetzung von 500 inklusiven, leicht zugänglichen Sport- und Kulturangeboten. Gemeinnützige Organisationen können im ersten Antragszyklus vom 01.09. bis 15.10.2026 eine Förderung beantragen.
Die vorrangige Zielgruppe der Projektförderung „Sport und Kultur vor Ort“ sind erwachsene Menschen mit lebensbegleitender Behinderung ab 18 Jahren. Darüber hinaus unterstützen wir auch generationenübergreifende Vorhaben.
Weitere Infos: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/sport-kultur
Deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch
Frist: 15.10.2026
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
In diesem Programm werden nur bilaterale deutsch- chinesische Kinder- und Jugendbegegnungen gefördert.
Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe, die aus einer bestehenden Kooperation mit Partnern aus China hervorgehen oder eine solche aufbauen möchten, können im Sonderprogramm ebenfalls nur bilateral gefördert werden.
Die BKJ unterstützt Akteure der Kulturellen Bildung dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen vorzubereiten sowie sich mit anderen Akteuren zu vernetzen und auszutauschen.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/projekte/jugend-kultur-austausch-weltweit/jugend-kultur-austausch-mit-china/
KURZstummfilmfestival 2026
Frist: 19.10.2026
Du kannst jetzt anfangen. Schicke uns deinen Film für das 11. KURZstummfilmfestival 2026. Das KURZstummfilmfestival ist ein Filmfestival ohne Sprache - ohne Gebärdensprache, ohne Schriftsprache und ohne Lautsprache.
Die Filme müssen kurz sein (1-11 Minuten).
Dieses Jahr ist das Thema „blau“.
Alle Genres, alles ist möglich! (außer Sprache)
Das Filmfestival findet am 21.11.2026 in Essen in der Zeche Carl statt.
Weitere Infos: https://www.kurz-stumm-filmfestival.de
Perform Europe
Frist: 22.10.2026
Zum dritten Mal werden mit „Perform Europe“ kleinere Kooperationsprojekte im Bereich der Darstellenden Kunst mit drei Partnern (einer antragstellenden Organisation und zwei Partnern) aus insgesamt drei verschiedenen Ländern gefördert. Voraussetzung ist, dass ein bereits bestehendes Werk auf Tour geschickt wird.
Perform Europe wird mindestens 25 erfolgreiche Projekte mit insgesamt 1,4 Millionen Euro fördern. Der maximale Zuschuss pro ausgewählte antragstellende Organisation beträgt 55 000 Euro plus maximal 5000 Euro Top-ups.
Weitere Infos: https://performeurope.eu/
Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland
Fristen:
30.10.2026
30.03.2027
30.06.2027
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/
Förderprogramm Outer Ear
Antragsphase:
01. 10. – 30. 10.2026
Outer Ear nimmt Projekte in den Fokus, die neue Wege bei der Ansprache und Beteiligung des Publikums gehen. Es sollen gezielt partizipative Projekte gefördert werden, die nicht das fertige Werk, sondern den Entstehungsprozess eines Werkes in den Mittelpunkt stellen. Experiment, Offenheit, Unfertiges und gemeinsames Erleben werden bewusst sichtbar und hörbar gemacht, um neue Zugänge zu aktueller Musik zu schaffen und Teilhabe sowie temporäre Gemeinschaften zu ermöglichen.
Im Rahmen der Projekte sollen vor allem Menschen angesprochen werden, die bisher wenig Berührung mit experimentellen Musikformaten hatten. Ziel ist es, Offenheit für Neues und Anderes zu wecken und gemeinsame ästhetische Erfahrungen zu ermöglichen, die sowohl herausfordern als auch verbinden.
Das Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an professionelle Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik im Sinne der Satzung und der Fördergrundsätze des Musikfonds. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler: innen, Musiker: innen, Komponist: innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur: innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
Antragsteller: innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
Das Förderprogramm steht allen professionellen Musikschaffenden offen, die die Antragsbedingungen erfüllen. Wir freuen uns über Anträge von Musikschaffenden mit Einschränkungen und/oder migrantischem Hintergrund. Das Förderprogramm richtet sich auch an nicht akademisch ausgebildete Musikschaffende aus dem DIY-Bereich. Studierende sind in der Regel von der Antragstellung ausgeschlossen.
Weitere Infos: https://www.musikfonds.de/foerderprogramme
Gastspielförderung Bureau du Theatre et de la danse | Institut Français Deutschland
Fristen:
31. 10. 2026
28.02.2027
30.06.2027
Die Förderung von Gastspielen französischer Produktionen ist eine zentrale Aufgabe des Büros für Theater und Tanz. Sie ermöglicht jedes Jahr Besuche von Künstler*innen und Gastaufführungen ihrer Werke und bietet französischen Kunstschaffenden die Gelegenheit, ihre Lebendigkeit und Vielfalt unter Beweis zu stellen. Mit einem partnerschaftlichen Ansatz steht das Büro für Theater und Tanz den wichtigsten Multiplikatoren in Deutschland beratend zur Seite und nimmt eine Vermittlerrolle zwischen den französischen und deutschen Bühnen ein.
Das Büro für Theater und Tanz trägt aktiv dazu bei, dass zeitgenössische französische Bühnenproduktionen in Deutschland Bekanntheit erlangen. Dazu kann es interessierten Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen, Unterstützung finanzieller oder logistischer Art oder in Form von Werbung gewähren.
Weitere Infos: https://www.institutfrancais.de/de/deutschland/kultur/theater-tanz/gastspiele#/
Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW
Fristen:
31.10.2026
30.04.2027
Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.
Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte
Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds
Fristen:
31.10.2026
30.04.2027
Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.
Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.
Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/
Jugendwettbewerb denkt@g 2026/2027
Frist: 31.10.2026
Die Konrad-Adenauer-Stiftung nimmt alle zwei Jahre den Holocaust-Gedenktag zum Anlass, um einen bundesweiten Internetwettbewerb für junge Menschen zu starten, der sich mit Erinnerung und Gedenken, aber auch der Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Rechtsextremismus befasst.
Themenschwerpunkt
Die Geschichten der Frauen im Holocaust wurden bisher zu wenig wahrgenommen – dabei erzählen sie von Mut, Leid, Verlust und unglaublicher Stärke. Der neue Themenschwerpunkt „Ihre Geschichte (er)zählt – Frauen im Holocaust“ lädt euch ein, diesen oft verborgenen Lebenswegen nachzuspüren. Im Mittelpunkt stehen Frauen, die verfolgt wurden, geholfen haben, Widerstand leisteten oder überlebten – und deren Stimmen bis heute nachhallen. Ihr könnt entdecken, wie sie inmitten von Gewalt und Unterdrückung Würde bewahrten und warum ihre Erfahrungen uns noch heute etwas zu sagen haben. Ihre Schicksale zeigen, wie stark Menschlichkeit und Zivilcourage sein können – lasst euch davon inspirieren und gestaltet ein respektvolles Miteinander.
Ihr seid zwischen 16 und 22 Jahre alt? Dann habt Ihr bereits alle Voraussetzungen erfüllt. Der Wettbewerb denkt@g richtet sich bundesweit an Schüler, Studenten, Auszubildende und Motivierte.
Weitere Infos: https://www.kas.de/de/denktag-wettbewerb
Stadtmalerstipendium – Stadt Gaildorf
Frist: 31.10.2026
Die Stadt Gaildorf bietet professionellen freischaffenden Künstlerinnen/Künstlern die Möglichkeit, im zentral gelegenen Alten Schloss ein Jahr zu wohnen und zu arbeiten.
Für die Dauer des Aufenthaltes gewährt die Stadt den Stipendiantinnen/Stipendianten ein Barstipendium in Höhe von 500 Euro monatlich. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zwölf Monate - von Januar bis Dezember - mietfrei, inkl. Mietnebenkosten, zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Atelier- und Wohnstipendium will die Stadt Gaildorf anregen, dass sich die Stipendiantin/der Stipendiant mit Gaildorf, dem Limpurger Land und dessen Geschichte künstlerisch auseinandersetzt. Erwünscht ist, dass über die künstlerische Arbeit ein Dialog mit der Bevölkerung entsteht. Dies kann in frei wählbaren Projekten geschehen.
Es ist üblich, dass die Stadt Gaildorf im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Werk der Stipendiantin/des Stipendianten erwirbt.
Bewerben können sich professionelle freischaffende Künstlerinnen/Künstler aus allen Bereichen. Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie geeignetes, aussagekräftiges Bildmaterial einzureichen. Dabei kann es sich um eine Bewerbungsmappe, Fotos, Kataloge, etc. handeln.
Weitere Infos: https://www.gaildorf.de/Wirtschaft-Engagement/Stipendien-und-Preise/Stadtmalerstipendium
Heimat-Scheck | MHKBD.NRW
Frist: laufend bis 31.10.2026
Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr nur bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Dazu gehören beispielsweise auch rechtlich selbständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen (Fördervereine von Schulen oder der Feuerwehr).
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen (Ziffer 2 der Richtlinie). Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Zum Beispiel:
• Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien;
• Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades;
• Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften;
• Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
• Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude;
• Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern;
• Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung;
• Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen.
Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeiern und -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.
Für den „Heimat-Scheck“ gibt es folgende Fördervoraussetzungen:
• mindestens 2 000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben.
• Das Projekt ist im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bis zum 31. Dezember des Jahres abzuschließen.
• Es dürfen keine anderen Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt in Anspruch genommen werden.
• Das Projekt hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
• Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann nur ein „Heimat-Scheck“ pro Jahr bewilligt werden.
Weitere Infos: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-scheck
Bundeswettbewerb Naturtagebuch
Frist: 31.10.2026
In jedem Jahr veranstaltet die BUNDjugend den Bundeswettbewerb Naturtagebuch, bei dem Kinder zwischen 8 und 12 Jahren in ganz Deutschland mitmachen können. Beim NaturTageBuch machen sich Kinder auf die Suche nach einem Fleckchen Natur, dass sie dann über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen.
Was die kleinen Naturforscher beobachten, können sie sich selber überlegen – vielleicht einen Tümpel, die Wiese hinterm Haus, der Ameisenhaufen im Wald oder ein Vogelnest im Garten? Alle spannenden Beobachtungen und Erlebnisse werden in einem Tagebuch festgehalten. Und da ist Kreativität gefragt – malen, schreiben, dichten, fotografieren, gesammelte Fundstücke einkleben und vieles mehr.
Bewerben können sich Kinder zwischen 8 und 12 Jahren aus ganz Deutschland – alleine, zusammen mit Freunden oder mit der ganzen Schulklasse.
Weitere Infos: https://www.naturtagebuch.de/
Heimatgeschichten für Kinder 2026
Frist: 01.11.2026
Schreibwettbewerb für Mädchen und Jungen von 6 bis 15
Was ist für dich Heimat? Deine Stadt, dein Dorf, deine Region? Ist es dein Zuhause, dein Lieblingsplatz, ein besonderer Mensch oder ein schönes Gefühl im Bauch? Vielleicht ist Heimat auch da, wo du gerne lachst, spielst oder dich geborgen fühlst.
Wir suchen deine Geschichte! In unserem Projekt großen „Heimat erleben – Geschichten erzählen“ sammeln wir Geschichten von Menschen aus ganz verschiedenen Regionen – und jetzt sind die Kinder dran.
Erzähl uns von deinem liebsten Ort, von einem schönen Erlebnis dort, von deiner Familie, die hier lebt oder von etwas, das dich glücklich macht. Du kannst dir auch etwas ausdenken – eine fantasievolle Geschichte über deine Heimat ist genauso willkommen!
Du kannst deine Geschichte aufschreiben, ein Bild malen, einen Comic gestalten. Wenn du mitmachst, wird deine Geschichte Teil unseres Projekts und der Bücher, in denen wir auch die Texte der "Großen" veröffentlichen. So können auch viele andere Menschen sehen, wie Kinder ihre Heimat erleben. Oder wie sie sich ihre Heimat wünschen. Denn auch dazu sind Texte willkommen. Deine Stimme ist also sehr wichtig und kann andere Kinder und Erwachsene inspirieren.
Es wird verschiedene Bücher zu den unterschiedlichsten Regionen geben. Eine Übersicht findest du hier. Ist deine Region, deine Stadt, dein Dorf nicht dabei, ist das gar kein Problem. Im Einsendeformular kannst du deine eigene Region angeben und wir berücksichtigen diese.
12000 Zeichen - du darfst dieses Mal auch mehrere Texte einsenden!
Bilder und Illustrationen möglich, (Bildformat jpeg), maximal 2 Bilder pro Beitrag, aber keine KI-generierten Illustrationen oder Fotos!
Weitere Infos: https://www.papierfresserchen.eu/schreibwettbewerbe/heimatgeschichten-fuer-kinder/
Förderprogramm: 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Frist: laufend bis 01.11.2026
Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«. Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI in eurem Engagement gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema “Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co." gefördert.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI in eurem Engagement und Ehrenamt voranbringen. wie die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, der Aufbau einer eigenen Webseite für eure Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für euren Verein bzw. eure Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für euch zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz eures Vereins bzw. dem Standort eurer Initiative.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.
In dem Antrag müsst ihr eure geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen.
Um einen Antrag stellen zu können, ist ein Nutzerkonto notwendig. Für die Einrichtung eines Nutzerkontos gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. mit der BundID bzw. Mein Unternehmenskonto oder auch mit einem einfachen förderung.nrw-Konto.
Die Antragsfrist endet am 1. November 2026. Eine Antragstellung nach dem 1. November 2026 ist nicht möglich. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Die Verfügbarkeit von Fördermitteln in den einzelnen Kommunen kann jederzeit durch Eingabe der Postleitzahl der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des Kreises in der Maske zur Antragstellung im Förderportal geprüft werden.
Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter und Arbeitsmaterial, Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten sowie Honorarkosten (z.B. für einen Vortrag oder Workshop). Auch Hardware zur Umsetzung des geplanten Projekts kann gefördert werden. Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen. (sog. »eh-da-Kosten«).
Ob euer Antrag und die aufgeführten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, entscheidet die für euren Antrag zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Weitere Infos: https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
Meine perfekten Sommerferien
Frist: 01.11.2026
Zielgruppe 6 – 15 Jahre
Sommer, Sonne, Ferien – das ist die Zeit für Abenteuer, spannende Entdeckungen und viele unvergessliche Erlebnisse. Vielleicht hast du in deinen Ferien etwas richtig Cooles erlebt: einen geheimen Lieblingsplatz entdeckt, ein Floß gebaut, neue Freunde gefunden oder einfach einen entspannten Tag verbracht, an dem du vor Lachen kaum noch Luft bekommen hast.
Oder du hast gebastelt, gemalt, warst im Meer schwimmen, hast neue Sportarten ausprobiert oder bist an einen Ort gereist, den du nie vergessen wirst. Ganz egal, ob groß oder klein – jedes Erlebnis kann etwas Besonderes sein. Und genau davon wollen wir hören!
Ob spannende Abenteuer, lustige Erlebnisse, ein witziges Gedicht oder natürlich wahre Geschichten – alles ist erlaubt, solange es sich um deine perfekten Ferien dreht. Kinder von 6 bis 15 Jahren sind eingeladen, ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen und uns ihre Sommerferiengeschichten - wahre oder erfundene - zu schicken. Die tollsten Geschichten werden in einem Buch veröffentlicht!
Weitere Infos: https://www.papierfresserchen.eu/schreibwettbewerbe/meine-perfekten-sommerferien/
Mikroförderung für Engagement und Ehrenamt
Frist: fortlaufend bis zum 01.11.2026
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert mit ihrem Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erneut Projekte zur Unterstützung freiwilligen Engagements, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden Vorhaben jenseits des Regelbetriebs, etwa zur Gewinnung und Qualifizierung Engagierter, zur Anerkennung freiwilliger Arbeit oder zur Organisationsentwicklung. Anträge können fortlaufend bis zum 01.11.2026 gestellt werden.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/mikrofoerderprogramm/#informationen
Fonds Soziokultur: U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Fristen:
02.11.2026
02.05.2027
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibun-gen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen" unterstützt der Fonds Soziokultur Initiativen junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich auf den Weg machen, eigene Projekte zu gestalten und dabei andere aktiv am kreativen Prozess teilhaben lassen. Mit der Mikroprojektförderung werden experimentelle Projekte gefördert, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Me-thoden bearbeiten. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• innovative Ansätze verfolgen und etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen richtet sich explizit an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Die Altersbeschränkung bezieht sich jedoch nur auf die*den Projektver-antwortliche*n zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Team sowie die Zielgruppe können älter oder jünger sein. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucks-fähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen:
• Personen zwischen 18 und 25 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung) mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. ist möglich. Allerdings muss die Antragstellung, Projektleitung, Planung und Durchführung eindeutig bei den jungen Projektverantwortlichen liegen. Für Teammitglieder und Zielgruppe gibt es keine Altersvorgaben.
• Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben (bereits vorhandene Erfahrung ist trotzdem kein Ausschlussgrund)
• Anträge aus dem ländlichen Raum sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/u25
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Fristen:
02.11.2026
02.05.2027
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.
In seinem Programm "Allgemeine Projektförderung" unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Wir suchen nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten mit Modellcharakter. Unsere Förderprogramme richten sich nach unseren Fördergrundsätzen und stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln durch den BKM.
Gefördert werden Projekte, die
• zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
• partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
• ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
• etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
• beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen
Förderschwerpunkte
Die Förderschwerpunkte des Fonds Soziokultur dienen zur Orientierung für die Antragsteller*innen und für das Vergabegremium. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik stehen sie für das Ziel, die Soziokultur zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Zuordnung eines Antrages zu einem der Schwerpunkte ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung einer Förderung.
Förderschwerpunkte sind:
Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kultur-bereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).
Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Anträge können stellen
• Vereine
• Initiativen = mindestens drei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland (bitte na-mentlich im Antrag unter Antragsteller*in benennen)
• GbR, GmbH, UG
• private Stiftungen
• Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen
Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit
Einsamkeit ist ein Tabuthema, doch eigentlich kennt es jede*r. Das Gefühl entsteht dort, wo Orte der Begegnung fehlen, wo Anlässe und Strukturen verschwunden sind. Für den 13. Innovationspreis Soziokultur suchen wir Projekte, die mit diesem gesellschaftlichen Phänomen konstruktiv umgehen. Welche Geschichten und Gründe für die Einsamkeit werden sichtbar und wie lassen sie sich mit Kunst und Kultur überwinden oder neu erzählen?
Der mit bis zu 10.000 Euro dotierte Innovationspreis ist an die „Allgemeine Projektförderung“ gekoppelt und wird in dieser sowie auch der kommenden Förderrunde ausgeschrieben. Wer eine Förderung erhält und sich mit dem Thema Einsamkeit auseinandersetzt, kann vom Kuratorium für den Preis nominiert werden. Eine gesonderte Bewerbung für den Innovationspreis ist demnach nicht möglich.
Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/de/foerderung
NRW-Projektförderung: Modul Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse der NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Fristen:
15.11.2026
15.05.2027
Die beiden Programme Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse werden ab sofort in dem Förderprogramm NRW-Projektförderung zusammengefasst. Dies geschieht im Zuge einer allgemeinen Bündelung von Förderprogrammen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Ziel ist es, dadurch die Verwaltung zu vereinfachen und die Antragstellung zeitlich aufeinander abzustimmen.
In der Übergangsphase erfolgt die Antragstellung für das Modul Allgemeine Projektförderung wie gehabt über das kultur.web und für das Modul Transkulturelle Impulse per E-Mail und zusätzlich per Post.
Modul Allgemeine Projektförderung
Einreichfrist: 15. November 2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0
Modul Transkulturelle Impulse
Einreichfrist: 15. November 2026
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen diskriminierungskritische, rassismuskritische, diversitätsorientierte Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Gefördert werden Projekte, in denen kulturelle Diversität als Thema vorkommt. Diversität kann sich auch in eurer* Arbeitsweise in dem Projekt widerspiegeln, z.B. wenn viele unterschiedliche Künstler*innen an wichtigen Entscheidungen in den Proben beteiligt sind.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=136&clang=0
NRW: Museumsförderung
Frist: 15.11.2026
Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp
ArsLITURGICA: Gestaltungswettbewerb 2026
Frist:17.11.2026
Wen suchst du? Gestaltung eines Impuls- und Resonanzortes im Kirchenraum
Die Initiative ars LITURGICA lobt seit 2010 künstlerische Gestaltungswettbewerbe unter dem Titel ars LITURGICA aus. Dabei soll jeweils eine Gestaltungsaufgabe aus dem sakralen Bereich bearbeitet werden: ein liturgisches Gerät oder Geräteensemble, liturgische Kleidung, ein liturgischer Ort, ein liturgisches Buch oder ein Element der künstlerischen Ausstattung.
Der Wettbewerb 2026 bezieht sich auf die Kirche St. Dionysius in Nordwalde.
Viele Kirchen erzählen in ihrer künstlerischen Ausgestaltung nur von einer kleinen – primär männlichen – Gruppe von Glaubenszeugen und -trägern. Dieser Einseitigkeit soll in St. Dionysius, Nordwalde, direkt im Eingangsbereich der Kirche mit einer „neuen Schlüsselposition“ entschieden entgegengetreten werden. Bei den inhaltlichen Vorüberlegungen in der Kirchengemeinde spielte die biblische Gestalt der Maria Magdalena eine zentrale Rolle. Erwartet wird eine zeitgenössische künstlerische Gestaltung. So sollen insbesondere Themen wie Teilhabe und Berufung, Verkündigung und Verantwortung zum Ausdruck gebracht werden – auf hohem künstlerischen Niveau in lebendiger Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Sprachen der Kunst und der Gestaltung.
Zur Teilnahme eingeladen sind Gestalter*innen, Designer*innen, Künstler*innen freier und angewandter Bereiche, Architekt*innen aus dem In- und Ausland.
Die Teilnehmenden müssen die eingereichten Arbeiten selbst entworfen und ausgeführt haben. Arbeiten, die üblicherweise nur unter Mitwirkung anderer gestaltet werden können, müssen maßgeblich von den Teilnehmenden beeinflusst worden sein. Eine Teamarbeit bei Entwurf und Ausführung ist zulässig, muss jedoch auf der Teilnahmeerklärung vermerkt werden.
Weitere Infos: https://dli.institute/wparslit/
Internationale Live- und Showcaseförderung
Frist: fortlaufend bis 19.11.2026
Alle Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein.
Die Internationale Live- und Showcaseförderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstler:innen und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Durch den Ausgleich von Finanzierungslücken ermöglicht dieses Förderprogramm aufstrebenden musikalischen Acts aus Deutschland, kurzfristige Einladungen für internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Der Fokus dieses Förderprogrammes liegt daher insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen.
Für sonstige Auftritte, wie z. B. Release-Touren, selbst organisierte Touren oder allgemeine Festival- und Clubaufritte, können Anträge über die Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragt werden.
Über dieses Programm werden Reisen von ausübenden Künstler:innen und Bands ins Ausland gefördert, die als Hauptziel die Wahrnehmung von exportrelevanten Liveauftritten haben. Dazu zählen insbesondere Showcase-Festivals und Support-Touren. Andere Liveaufritte werden nur gefördert, wenn das internationale Interesse an den Act durch die Beteiligung herausragender Partner:innen der internationalen Musikwirtschaft belegt wird.
Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen und Ensembles, die ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Deutschland haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die antragstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Geförderte Künstler:innen und Ensembles müssen einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen und deren Aktivitäten im Ausland sollen einen Beitrag zur internationalen Wahrnehmung der deutschen Musikszene leisten.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/programmbeschreibung-internationale-live-und-showcasefoerderung/
Kunststiftung NRW
Fristen:
30.11.2026
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.
Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.
Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.
Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.
Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/
ARTIFICIAL Kunst & KI Festival
Frist: 30.11.20276
ARTIFICIAL lädt Künstler:innen, freie Gruppen und soziokulturelle Zentren aus ganz Deutschland ein, Arbeiten einzureichen, die sich künstlerisch mit Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen. Gesucht werden Projekte aus allen Sparten: Theater, Tanz, Literatur, Film, bildende Künste, Medienkunst, Musik, Performance und hybride Formate.
Wir interessieren uns besonders für Arbeiten, die KI nicht nur als Werkzeug nutzen, sondern als künstlerisches Gegenüber, als Thema oder als kritische Reibungsfläche. Projekte, die Mechanismen, Grenzen oder gesellschaftliche Auswirkungen von KI sichtbar machen, werden bevorzugt berücksichtigt.
Festivaltermin: 19.–21. Februar 2027
WAS KANN EINGEREICHT WERDEN
Aufführungen und Performances
Ausstellungen und Installationen
Medienkunst und KI-basierte Arbeiten
Workshops, Talks, Panels
Hybride und experimentelle Formate
Weitere Infos: https://www.dieboerse-wtal.de/ARTIFICIAL/OpenCall.php
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Fristen:
01. - 30.11.2026 für Gastspiele im Zeitraum Januar bis April 2027
01. - 31.03.2026 für Gastspiele im Zeitraum Mai bis August 2027
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.
Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
Arbeitsstipendium für Autorinnen und Autoren
Frist: 30.11.2026
Kategorie(n): Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Essay | Roman
Zuwendungsgeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Für Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind. Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.
Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein und formal und/oder inhaltlich innovativ, originell und mutig sein. "Fördern, was es schwer hat" ist eher Leitfaden der Jury als die Marktgängigkeit eines Vorhabens.
Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis zum 30. November eines jeden Jahres beim Literaturbüro NRW e. V. bewerben.
Weitere Infos: https://www.literaturbuero-nrw.de/fuer-schreibende/arbeitsstipendien
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Fristen:
15.12.2026
15.06.2027
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Fristen:
15.12.2026
15.06.2027
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln
Frist: 15.12.2026
Bewerbungen sind ab dem 15. September möglich.
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.
Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.
Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Veranstalter: Förderkreis Gedenkort T4 e.V.
Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb
Bewerbungsphase: 02.11. - 17.12.2026
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte in ganz Deutschland mit Zweckerträgen, die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielt wurden.
Möglich ist eine Bewerbung in den Kategorien Soziale Projekte, Quartiersentwicklung, Digitalisierung und Soziale Innovationen.
Vorgeschaltet vor die individuelle Bewerbung ist ein Prüfverfahren: Nur Organisationen, deren Angaben bis zum 10.12.2026 positiv geprüft wurden, können eine Bewerbung einreichen.
Weitere Infos: https://foerderportal.deutsches-hilfswerk.de/
Rampenlichter 2027
Frist: 11.01.2027
Die Ausschreibung für das internationale Tanz- und Theaterfestival Rampenlichter 2027 ist ab sofort online. Das Festival versteht sich als Plattform für junge demokratische Impulse und präsentiert alle zwei Jahre Performances von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 6 und 27 Jahren. Gesucht werden Tanz-, Theater- oder Tanztheaterstücke, die von jungen Künstler*innen selbst oder gemeinsam mit Erwachsenen entwickelt wurden. Die Festivalwoche findet vom 9. bis 23. Juli 2027 in München statt und beinhaltet ein umfangreiches Rahmenprogramm. Bewerbungen sind vom 1. November 2026 bis 11. Januar 2027 möglich.
Weitere Infos: https://rampenlichter.com/
Künstlerförderung: Auslandsstipendien in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris
Bewerbungszeitraum: 01.11.2026 bis 15.01.2027
Kulturstiftung der Länder
Außergewöhnlich begabte und qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis), der deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.
Um ein Auslandsstipendium in Italien und Frankreich können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die deutsche Staatsangehörige sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben. Späte Bewerbungen können aufgrund der hohen Bewerberzahlen längeren Bearbeitungszeiten unterliegen.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern-allgemeines/
Deutscher Jugendfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.
Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!
Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutscher Generationenfilmpreis
Frist: 15.01.2027
Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...
Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.
Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema
Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2027
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.
Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.
Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen
Frist: laufend bis 28.01.2027
Mit den Kultur-Schecks fördert das Land Nordrhein-Westfalen Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Initiativen und Projekte, die das kulturelle Leben im ländlichen Raum stärken und damit Gemeinschaft, Teilhabe und Zusammenhalt vor Ort ermöglichen. Ziel ist es, Menschen für kulturelle Angebote in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zu begeistern, regionales Engagement sichtbar zu machen und kulturelle Vielfalt wertschätzend zu fördern.
Förderfähig sind insbesondere Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene, aber auch Veranstaltungen, die kulturelle Teilhabe ermöglichen, das lokale Kulturleben stärken und Menschen vor Ort zusammenbringen. Hierzu zählen Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen.
Zuwendungsfähig sind veranstaltungsbezogene Ausgaben, die unmittelbar für die Durchführung der geförderten kulturellen Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe erforderlich sind.
Die Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen müssen zeitlich abgegrenzt, öffentlich und niedrigschwellig zugänglich sein. Eine Veranstaltungsreihe liegt vor, wenn mehrere einzelne Veranstaltungen einer Antragstellerin bzw. eines Antragstellers inhaltlich zusammengehören und als zusammenhängende Reihe durchgeführt werden. Wichtig ist dabei, dass das Programm bzw. der Inhalt der Veranstaltungen gleichbleibt oder im selben Konzept wiederholt aufgeführt wird.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs. Auch kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können einen Antrag stellen, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen.
Einreichungsfrist: 28. Januar 2027, Antragsstellungen erfolgen spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung/ Veranstaltungsreihe. Die Veranstaltung/ Veranstaltungsreihe muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Festbetrag von 500 Euro je Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe
Bei der Durchführung müssen dafür mind. Kosten von 500€ entstanden sein.
Die Antragstellung erfolgt digital nach Durchführung der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe (ex-post) über ein standardisiertes Online-Formular im Online-Portal Kultur.Web. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs in Form des vereinfachten Schnellverfahrens.
Es werden nur Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen gefördert, die im ländlichen Raum stattfinden (Gebietskulisse). Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann eine Maßnahme pro Jahr gefördert werden.
Gebietskulisse Ländlicher Raum in Nordrhein-Westfalen
Weitere Infos:
https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kultur-schecks-nordrheinwestfalen.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://recht.nrw.de/mbnrw/2026-145/
Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"
Frist: 31.01.2027
Maßnahmen des Originalerhalts, von Prävention und Notfallvorsorge bis Schadensbehebung, stärken nachweislich und nachhaltig die Resilienz schriftlichen Kulturguts. Das 2026 von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder eingerichtete Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ kommt Projekten von Bundes-, Landes-, kommunalen und religiösen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen (z. B. Stiftungen oder Vereine) zugute. Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Förderlinien der KEK, die KEK-Modellprojektförderung (2010–2025) und das BKM-Sonderprogramm (2017–2025), und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar.
Weitere Infos https://www.kek-spk.de/foerderung/foerderprogramm-schriftliches-kulturgut-erhalten#beantragen
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2027
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Veranstaltet von: Children for a better World e.V.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen
Frist: 30.03.2027
Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox
NRW Landesprogramm 'Kultur und Schule'
Frist: 31.03.2027
Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
Teilnehmen können:
• Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
• Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.
Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/landesprogramm-kultur-und-schule
NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret
Frist: laufend bis 31.03.2027
Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.
Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.
Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.
Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.
Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung
Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html
BKM: TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Ausschreibung 2026
Bewerbungsstart: ab November 2026
Antragsschluss: ab April 2027
Jurysitzung: ab Juni 2027
Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
Projektende: spätestens 30. Juni 2030
TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe weiterer Förderer zusammensetzt.
Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren.
Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.
Weitere Infos: https://www.tanzpakt.de/home
Regelmäßige Förderungen
mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung
Frist: Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Mit ihrer Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ ergänzt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSJ) seit 2024 das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie. Diese zielt auf die Optimierung der ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
Durch die Förderung einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote soll die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteure für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot unterstützt werden und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden.
Die Förderung bezweckt den Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen, um die einschlägigen lokalen Kräfte mit dem Ziel eines gemeinschaftlichen Zusammenwirkens aller mit dem Ganztagsangebot befassten Bildungsakteure zu bündeln. Dazu zählen auch die Akteure der Kulturellen Bildung, die gemeinsam mit Vereinen, Stiftungen, Sozialpartnern, Kirchen und Religionsgemeinschaften oder auch Feuerwehren, Gesundheitseinrichtungen, Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie kommunale Sport- und Kulturverbänden nachhaltig von den Koordinierenden in die kommunalen Strukturen eingebunden werden sollen.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.
Weitere Infos:
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2024_06_20_aufruf_bmbf_bildungskommunen_ganztag.html
Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ der DSEE
Frist: keine. Anträge können jederzeit gestellt werden
Zielsetzung des Förderprogramms der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind.
Mit dem Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro. Rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.
Antragsberechtigt sind:
• juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
• juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Für eine Förderung muss eure Organisation entweder selbst in einer strukturschwachen oder ländlichen Region registriert sein oder mit dem beantragten Vorhaben in einer solchen Gegend wirken.
Als ländlich gelten Gegenden, die vom Thünen-Instituts für ländliche Räume als „eher ländlich” oder „sehr ländlich” eingestuft wurden. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind.
Gefördert werden bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens und dies bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro. Alle darüber hinausgehenden Ausgaben müssen selbst tragen werden.
Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Gesamtausgaben eures Vorhabens dürfen in der Regel nicht über 15.000 Euro liegen.
Für eine Förderung muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent eingebracht werden. Dieser kann als Geldwert oder durch ehrenamtliche Eigenleistungen (also projektbezogene Arbeitsstunden) erbracht werden.
Im Rahmen des Programms können projektbezogene Ausgaben gefördert werden, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Dazu zählen:
• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)
• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Verpflegung u.a.)
• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende
• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen
• Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)
• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehrenamt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)
Bei Honoraren und Werkverträgen muss die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk von externen Dienstleistenden erbracht werden (z. B. für Moderation von Veranstaltungen, Gestaltung von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, Darbietungen von Künstlerinnen und Künstlern, Beratungen usw.).
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/mikrofoerderprogramm/
Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen
Frist: laufend
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Weitere Infos: https://www.notfallallianz-kultur.de/aktionsfonds/
#lassmalesen
Frist: keine
#lassmalesen ist ein Projekt der lit.COLOGNE und der lit.RUHR
Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind herzlich eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben.
Das Projekt bietet Schüler*innen die Chance, einen spannenden Einblick in die Welt des Literaturbetriebs zu gewinnen und eigenständig eine Lesung zu gestalten. Innerhalb einer etwa sechsmonatigen Projektphase wählen sie eine*n Autor*in aus, setzen sich intensiv mit dessen Werken auseinander und organisieren eigenständig eine etwa einstündige Veranstaltung – von der Idee bis zur Umsetzung.
Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen aus ganz NRW. Möglich ist die Teilnahme als Schulkasse oder als Kurs in verschiedenen Fächern, als AG, Literaturkurs, im Ganztagsangebot...
Teilnehmende Lehrkräfte werden durch Workshop- und Austauschangebote fachkundig unterstützt.
Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Infos: https://www.lassmalesen.de/de/
Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten"
Frist:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich. Für die Beantragung muss der Projektantrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingegangen sein.
Engagement Global unterstützt mit bis zu 8.000 Euro bzw. 4.000 Euro für Erstempfänger*innen mit dem Förderprogramm "Engagiert die Welt gestalten" entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen.
Engagiert ist ein Programm, das ehrenamtliches Engagement fördert. Deshalb haben Projekte von rein ehrenamtlichen Vereinen einen geringeren Eigenanteil von mindestens zehn Prozent und wir fördern eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person und Projekt.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
• Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
• Workshops, Seminare, Konferenzen
• Social-Media-Aktivitäten
• Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
• Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
• Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und Kindertagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht. Projektanträge müssen spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland unter anderem durch das Programm Engagiert die Welt gestalten (Engagiert). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.
Weitere Infos: https://www.engagement-global.de/de/engagiert-die-welt-gestalten
„Small Change for Europe“
Frist: keine
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online
Heimat: Musik 2026 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Frist: keine
„Förderung von Projekten und Angeboten zur Diversitätsentwicklung an öffentlichen Musikschulen in NRW “
Mini- und Midi-Projekte
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch für das Jahr 2026 über den Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM NRW) Fördermittel für Projekte und Angebote zur Diversitätsentwicklung an öffentlichen Musikschulen bereit.
Mit Heimat: Musik fördert das Land Nordrhein-Westfalen die kulturelle Vielfalt und Teilhabegerechtigkeit an öffentlichen Musikschulen. Das Programm hat sich als wirkungsvolles Instrument etabliert, um neue Zielgruppen zu erreichen, innovative Formate zu entwickeln und Menschen unterschiedlichster Herkunft und Lebensrealitäten einen niedrigschwelligen Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen – sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen. Ab 2026 öffnet sich Heimat: Musik gezielt für Menschen aus vielfältig unterrepräsentierten Gruppen, darunter Personen mit internationaler Familiengeschichte, aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten, BiPoC, Menschen mit Behinderungen oder queere Menschen. Ziel ist es, Musikschulen in ihrer diversitätssensiblen, rassismuskritischen und inklusiven Ausrichtung zu stärken und chancengerechte Zugänge zu schaffen. Mit dieser Ausschreibung werden die Musikschulen eingeladen, Projekte einzureichen, die Vielfalt stärken, Teilhabe ermöglichen und Musikschulen als offene Bildungsorte weiterentwickeln.
Die Projektförderung wird für ein Projekt oder ein Angebot bewilligt, welches sich entweder an Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen richtet oder auch ein Projekt oder ein Angebot an dem sowohl Personen der Mehrheitsgesellschaft als auch Personen aus unterrepräsentierten Gruppen teilnehmen.
Es ist möglich, entweder ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) oder ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) zu beantragen. Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.
Eine Projektförderung ist zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 möglich.
Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderwürdigkeit dieser Musikschulen wird im Einzelfall geprüft.
Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in
Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen.
Heimat: Musik wurde 2016 vom Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) gestartet und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit finden jährlich knapp 150 Projekte an 50 Musikschulen in ganz NRW in unterschiedlicher Form statt und werden mit einer unbürokratischen, einfachen Förderstruktur unterstützt.
Die Projekte umfassen zum Beispiel Kooperationsangebote mit Jugend- oder Integrationszentren, Community-Music Angebote, interkulturelle Chöre, Projekte in Kitas oder anderen Einrichtungen. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen, Workshops, Austauschplattformen und Fachtage zur Arbeit zur Diversitätsentwicklung an Musikschulen angeboten.
Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/
Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung
Frist: fortlaufend, Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation
Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.
Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.
Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.
Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung
Förderfonds G(l)anztag: Stiftung Bildung unterstützt Projekte im Ganztag
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden
Mit dem Förderfonds G(l)anztag fördert die Stiftung Bildung in Kooperation mit der Metzler Stiftung Projekte, die jungen Menschen im Ganztag vielfältige Entwicklungs- und Erfahrungsräume eröffnen, z. B. durch Sprachförderung im Alltag, Integration sowie eigenständiges Lernen, Entdecken und Erleben.
Ob kreative Lernangebote, gesunde Ernährung, Sport und Bewegung oder Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders – entscheidend ist, dass alle Kinder mitmachen können und der Ganztag als ein Ort erlebt wird, der Halt gibt, fördert, Gemeinschaft ermöglicht und Freude macht.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Grundschulen mit Ganztagsbetreuung.
Anträge können über den jeweiligen Schulförderverein von Kindern, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten eingereicht werden.
Fördersumme: bis zu 5.000 Euro
Weitere Infos: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-glanztag/#1634738912912-56095882-fc8828df-7eb95164-1de7
Förderfonds "Medienkompetenz"
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.
Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-medienkompetenz/
Förderfonds "Iss besser – mach's besser!"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.
Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.
Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-ernaehrung/
Förderfonds „Kunst und Kultur“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/
Förderfonds "Frieden"
Frist: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/
Förderfonds „Chancengerechtigkeit“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.
Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.
Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/
Förderfonds Handwerk
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.
Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?
Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.
Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/
Förderung "Klimalotterie"
Frist: keine
Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.
Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.
Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de
Heidehof Stiftung
Frist: laufend und mindestens drei Monate vor Projektbeginn
Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/
Dr. Bergmann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.
Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.
Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.
Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/
Hans Thomann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/
Förderungen der Neumayer Stiftung
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de
Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“
Frist: fortlaufend
Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW
Frist: Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens vier Wochen vor Projektbeginn.
Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen und Musikpädagog*innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt im Ausland durchführen möchten.
Gefördert werden partizipative und kollaborative Musikprojekte im Ausland, die der individuellen Qualifizierung oder der musikalischen Teilhabe dienen.
Pro Projekt können bis zu fünf Pädagog*innen gefördert werden. Vermittlungskonzepte von Kammermusik- und Band-Formationen sind möglich. Alle reisenden Personen müssen im Projekt aktiv künstlerisch-pädagogisch tätig sein. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt circa fünf Workshop-Tage umfassen. Eine Kombination mit Konzerten ist möglich, der Schwerpunkt des Musikprojekts muss jedoch auf dem künstlerisch-pädagogischen Vorhaben liegen.
In der Regel bezuschussen wir die Fahrtkosten. Eine Vollfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen in das deutschsprachige Ausland, Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltern, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen sowie Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Frist: keine
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien unterstützen wir deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Asuflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen.
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.
In der Regel stellen wir bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung. Folgeanträge sind möglich.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und eingetragene Vereine; operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften.
Beim Sonderfonds Gesunde Ernährung beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 Euro.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/
Förderprogramm der Aktion Mensch
Frist: keine
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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