Ausschreibungen Kultur
Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur:
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr. Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.
Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz". Vielen Dank.
Ausschreibungen aus dem aktuellen Kultur-Ticker
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Weitere Ausschreibungen
Ausschreibungen
Ausschreibung für die Anthologie „Das schielende Glück“
Prosa und Lyrik
Frist: 21.12.2024
Eingeladen zur Teilnahme sind Autorinnen und Autoren mit Bezug zum Bergischen Land
Wie streben wir doch danach, Glück zu verspüren, einfach glücklich zu sein. Doch was ist Glück? Jeder Mensch wird für sich etwas anderes darunter verstehen. Wir wissen nur, dass dieser harmonische Zustand nicht von Dauer ist. Niemand kann immerzu glücklich sein. So haben wir es erfahren. Möglicherweise sind es die Menschen in Bhutan, deren Glücksfaktor als der höchste auf Erden gilt. Zwischen den Gegensätzen Licht und Schatten, Tag und Nacht, Glück und Un-Glück spielt sich unser Leben ab.
Wir finden es spannend, uns mit Spielarten des Glücks zu beschäftigen, wenn es nicht nur glänzt, in Euphorie versetzt, sondern zu „schielen“ beginnt, sich eintrübt, verloren geht. Wenn es ganz schräg daherkommt, wir nicht verstehen, warum ein Zustand als glücklich empfunden wird, weil wir z.B. eine andere Wahrnehmung haben. Und wenn Sie den Titel wörtlich verstehen möchten: möglicherweise schielt es gerade um die Ecke. Ob wir es in diesem Moment erkennen und beim Zipfel packen?
Dieses schielende Glück soll das Thema der Ausschreibung sein.
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und einen biographischen Bezug zum Bergischen Land haben, laden wir Sie herzlich ein, Ihre selbst verfassten Texte zur Veröffentlichung einzureichen.
Ihre Geschichten und Gedichte sollten bildhaft, amüsant, ernst, tiefgründig, spannend, kritisch oder poetisch sein! Ausgeschlossen sind hassvolle, diskriminierende, rassistische oder in irgendeiner Form beleidigende Inhalte. Bitte sehen Sie auch von Mundarttexten ab. Die Rechte an den Werken müssen bei Ihnen liegen. Eine Jury, bestehend aus der Autorin Gisela Becker-Berens, den Autoren Evert Everts, Günter Helmig und Roland Mittag entscheidet über die Aufnahme in die Anthologie. Ein Honorar kann nicht gezahlt werden. Jedoch erhalten Sie für die Veröffentlichung eigener Texte ein Belegexemplar.
Eingereicht werden können:
- zwei Prosatexte mit maximal 7500 Zeichen je Text (einschließlich Leerzeichen)
und/oder
- bis zu vier Gedichte
Beigefügt sein soll
- eine kurze Biographie (bis zu fünf Zeilen), aus der Ihr Bezug zum Bergischen Land deutlich wird
- Ihre Adresse und Telefonnummer (wobei wir selbstverständlich den Schutz Ihrer Daten berücksichtigen)
Bitte senden Sie alles ausschließlich als E-Mail-Anhang im doc/docx/ oder odt-Format an die Jury:
giselabecker160@gmx.de,
everts.evert@gmx.de,
guenter.helmig@web.de,
roland.mittag@online.de
Weitere Informationen: https://www.bergischgladbach.de/wort_und_kunst.aspx
Im Frühsommer 2025 soll die Präsentation der Anthologie im Bensberger Rathaus stattfinden.
Wir von Wort & Kunst freuen uns auf eine spannende Lektüre!
Arrangement-Wettbewerb zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“
Frist: 31.12.2024
Ende September wurde im Rahmen der chor.com der europaweit erste internationale Arrangement-Wettbewerb für musikalische Erinnerungskultur ausgelobt.
Der Deutsche Chorverband e.V. präsentierte gemeinsam mit Schott Music und dem deutsch-israelischen Forschungs- und Bildungsprojekt „Projekt 2025-Arche Musica“ den internationalen Arrangement-Wettbewerb zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“. Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Impulse für eine aktive chormusikalische Erinnerungskultur und Beschäftigung mit jüdischer Musikkultur anzuregen.
Teilnahmeberechtigt sind Komponist:innen, welche die israelische oder deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder in Israel oder Deutschland wohnhaft sind. Es darf nur ein Wettbewerbsbeitrag pro Person eingereicht werden.
In Auseinandersetzung mit chormusikalischer Erinnerungskultur sollen die Komponist:innen zwei neue Arrangements von je einem Titel aus dem hebräisch- und dem deutschsprachigen Teil des Liederbuchs erstellen. Auch die Verschränkung zweier Vorlagen in einem Arrangement ist möglich.
Die eingesendeten Arrangements dürfen noch nicht aufgeführt, verlegt oder im Rahmen eines weiteren Wettbewerbs eingereicht worden sein.
Weitere Infos: https://www.deutscher-chorverband.de/erinnerungskultur/ausschreibung
Hermann-Klingler-Preis
Frist: 31.12.2024
Der NABU und die NAJU Nordrhein-Westfalen suchen Aktionen, Projekte, Gruppenaktivitäten oder Einzelinitiativen von Kindern und Jugendlichen, die sich um den Schutz von Natur und Umwelt drehen. Bewerben können sich Kinder und Jugendgruppen sowie Einzelpersonen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind und sich für den Natur- und Umweltschutz einsetzen.
Eine Jury aus Mitgliedern der Familie Klingler, dem Namensgeber des Preises, sowie Mitgliedern des NABU-Landesverbandes und unserer Jugendorganisation NAJU wählt anhand der eingesandten Unterlagen den oder die zukünftigen Preisträger aus. Vom Kopfweidenschnitt über ökologische Pausenhofgestaltungen oder Naturgarten-Anlage bis hin zu Theaterstücken und Kochevents mit vergessenen Gemüsesorten: Seit 1995 wurden jedes Jahr vorbildliche Jugendaktivitäten prämiert, deren Vielfalt beeindruckend ist. Doch nicht die Einzigartigkeit zählt, sondern die engagierte oder kreative Auseinandersetzung mit aktuellen oder alltäglichen Themen des Natur- und Umweltschutzes.
Bewerben können sich Kinder und Jugendgruppen sowie Einzelpersonen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind und sich für den Natur- und Umweltschutz einsetzen.
Der Bewerbung sollte eine Beschreibung des Projektes beiliegen. Diese kann durch Fotos, Zeichnungen, Skizzen, Lagepläne, Videos etc. ergänzt werden. Ebenfalls wichtig ist der Grund, warum gerade dieses Projekt ausgewählt wurde.
Weitere Infos: https://www.naju-nrw.de/mach-mit/hermann-klingler-preis
Aktion Mensch: Förderprogramm "Internet für alle"
Frist: laufend bis zum 31.12.2024
Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit unserem Aktions-Förderangebot fördern wir inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.
Förderidee: Unsere Zielgruppen sollen
• ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen,
• ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern,
• digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie
• neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.
Zielgruppen: Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben für:
• Menschen mit Behinderung
• Kinder und Jugendliche
• Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Inklusive Medienarbeit
Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben:
• Erstellen barrierearmer Medienprodukte / Dreh und Bearbeitung von Videos
• Programmierung und Gestaltung von Webseiten
• Programmierung von Lern-Robotern
• Erstellen von Beiträgen für soziale Medien
Ausbildung von Peer-Berater*innen
Die Aktion Mensch fördert die Ausbildung, Qualifizierung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Peer-Berater/-Trainer*innen für digitale Themen, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen. Auf diese Weise wollen wir die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an digitalen Medien ermöglichen und verbessern.
Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/digitale-teilhabe-fuer-alle
Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“
Anträge können fortlaufend über das Jahr hinweg gestellt werden, bis die vorhandenen Mittel ausgeschöpft sind.
Der Förderzeitraum endete zum 31.12.2024.
Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen.
Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern.
Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UNKinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.
Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm
• Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie
• die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
Mehr unter: https://www.das-zukunftspaket.de/
„China vor Ort!“ – Neue Förderlinie für außerschulische Lernorte
Frist: 05.01.2025
Mit bis zu 25.000 Euro fördert das Bildungsnetzwerk China gezielt Projekte in der außerschulischen Jugendarbeit. Die Projekte sollen sich auf unterschiedlichen Ebenen mit Greater China (Volksrepublik China, Taiwan, Hong Kong, Macau und Singapur) sowie chinesischen Diasporagemeinschaften in Südostasien und anderen Teilen der Welt beschäftigen. Ziel ist, das Verständnis für globale Zusammenhänge zu erweitern.
Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Träger der Jugendarbeit können mit den Fördermitteln bereits bestehende Bildungsangebote zielgruppengerecht ausbauen oder innovative Konzepte neu entwickeln und damit einen neuen „China-Fokus“ setzen. Die Förderlinie soll dazu beitragen, Wissen über Greater China zu vermitteln, Vorurteile und Stereotypen abzubauen, und die jungen Menschen für die Vielfalt und Komplexität der Welt zu sensibilisieren.
Alle Sparten und kulturelle Ausdrucksformen können eingebunden werden, sodass Projekte z. B. mit Begegnungen mit Künsten, mit Kultur(en), mit Spiel, Medien, Sport, Musik, Politik, Jugend- und Alltagskultur entstehen. Die Projekte sollen dabei die persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Anliegen von Kindern und Jugendlichen aufgreifen und einen lebensweltlichen Bezug herstellen. Bei den Aktivitäten und Formaten werden den Organisator*innen große Freiräume gelassen: es können z. B. Workshops, digitale Produkte, Spiele, Audiowalks, Podcasts uvm. sein.
Die Förderung in Kürze:
• Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 EUR pro Projekt
• Eine 100% Förderung ohne Eigenmittel ist möglich.
• Projektstart ist ab Februar 2025 mit einer Laufzeit von 11 Monaten bis zum 31.12.2025 möglich.
Bildungsnetzwerk China: Förderlinie „China vor Ort!“
Weitere Infos: https://bildungsnetzwerk-china.de/angebot/foerderung/china-vor-ort.html
Fonds PERSPEKTIVE Kooperation Bildende Kunst 2025
Frist: 05.01.2025
Diese Ausschreibung des Fonds PERSPEKTIVE richtet sich in erster Linie an kulturelle und künstlerische Strukturen (Museen, Kunstzentren, Kunsthallen, Kunstvereine usw.). Aber auch Theoretiker*innen, Kritiker*innen, unabhängige, etablierte oder aufstrebende Kurator*innen mit Sitz in Frankreich oder Deutschland sind aufgerufen, sich zu bewerben. Zentral ist, dass die Projekte in Kooperation durchgeführt und in beiden Ländern präsentiert werden. Die Projekte werden von einer Fachjury gesichtet. Die ausgewählten Projekte müssen zwischen Februar und Dezember 2025 umgesetzt werden.
Der Fonds unterstützt Institutionen und Kulturschaffende, die binationale Kooperationsprojekte umsetzen, d.h. gemeinsame Projekte entwickeln, die eine Präsentation in Frankreich und eine Präsentation in Deutschland beinhalten. Die Projekte können die Form von Ausstellungen, aber auch von Konferenzen, Symposien, Wanderworkshops annehmen, die sich in ihrer Form in beiden Ländern unterscheiden können. Auch partizipative Formate wie Festivals, Performances oder Vermittlungsprojekte, die von Kunst- oder Kulturschaffenden initiiert werden, sind eingeladen, sich zu bewerben.
PERSPEKTIVE ist ein deutsch-französischer Fonds für zeitgenössische Kunst und Architektur, der 2014 vom Bureau des arts plastiques des Institut français d’Allemagne und der Französischen Botschaft in Deutschland initiiert wurde.
PERSPEKTIVE basiert auf dem Wunsch, die künstlerische Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu intensivieren. Er wird auf der gemeinsamen Basis von finanziellen Mitteln des Institut français, des französischen Kulturministeriums, des Goethe-Instituts und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau gebildet.
Weitere Infos: https://fonds-perspektive.de/ausschreibung-bildende-kunst/
Ida Gerhardi Förderpreis 2025
Frist: 05.01.2025
Der Preis trägt den Namen der Künstlerin Ida Gerhardi (1862–1927). Sie war für die westfälische Region eine Pionierin der modernen Malerei und eine wichtige Mittlerin zwischen der französischen und deutschen Kunst. 1891 ging sie nach Paris, um dort an einer der privaten Kunstschulen zu studieren. In der französischen Metropole lebte und arbeitete sie mehr als zwanzig Jahre.
In ihren psychologisch fein gezeichneten Porträts übersetzte sie ihre Eindrücke unmittelbar in Farbe. Eine schwere Erkrankung zwang sie, ihren Lebensmittelmittelpunkt nach Lüdenscheid zu der Familie ihres Bruders zu verlegen. Hier starb sie 1927.
Die Vergabe des Preises erfolgt an KünstlerInnen, die ihr Studium an einer anerkannten Hochschule oder Akademie abgeschlossen haben. Die KünstlerInnen sollen nicht älter als 39 Jahre sein. Bewertet werden die Eigenständigkeit und Originalität des Werkes.
Bewerben können sich bildende KünstlerInnen, die in Nordrhein-Westfalen leben, hier geboren sind oder hier studiert haben.
Mit der Vergabe des Preises ist eine Ausstellung in der Galerie der Stadt Lüdenscheid verbunden. Die Jury ermittelt den/die Preisträger/in anhand der ausgestellten Arbeiten. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Weitere 3.000 Euro stehen als Produktionskosten für eine Edition bereit, die in Zusammenarbeit mit der Galerie der Stadt Lüdenscheid entwickelt wird.
Weitere Infos: https://ida-gerhardi-preis.de/#ausschreibungsbedingungen
CURRENT: Kunst und urbaner Raum 2025
Frist: 06.01.2025
Die dritte Ausgabe von „CURRENT – Kunst und urbaner Raum“ findet vom 26. Juni bis 27. Juli 2025 statt und lädt Künstler:innen sowie Künstler:innengruppen dazu ein, neue Arbeiten für den urbanen Raum vorzuschlagen, die das Thema Luft in all ihren sozialen, politischen, ökologischen und materiellen Formen erkunden.
Weitere Infos: https://on-the-move.org/news/current-art-public-space-festival-2025-germany
Quelle: On the Move - Newsletter
Vera Gerdau Preis 2025
Frist: 06.01.2025
2023 wurde erstmalig der Vera Gerdau Preis zur Förderung inklusiver Projekte im Kinder- und Jugendtheater verliehen. Daran möchten wir anknüpfen und erneut Projekte, Einrichtungen oder Persönlichkeiten mit und ohne Marginalisierungserfahrungen der Kinder- und Jugendtheaterlandschaft auszeichnen, die sich in herausragender Weise für die allumfassende Einbeziehung junger Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsperspektiven und für mehr Inklusion engagieren.
Sich bewerben oder auch Vorschläge machen, können alle Künstler*innen, Performer*innen und Kulturschaffende mit und ohne Behinderung und (mehrfach) Marginalisierungserfahrungen der Darstellenden Künste für junges Publikum.
Der Preis würdigt eine bereits erbrachte Leistung und unterstützt den eingeschlagenen Weg hin zu mehr Inklusion und den Abbau von Barrieren im Kinder- und Jugendtheater weiterzugehen. Er ist mit 15.000 Euro dotiert.
Weiter Infos: https://www.jungespublikum.de/award-issue/assitej-preise-2025/
Bau- Wettbewerb in Minecraft und Minetest
Frist: 06.01.2025
Bei dem Bau-Wettbewerb in Minecraft und Minetest können Bewerber*innen ihre Klimageschichte erzählen. Auf ihrem eigenen Minecraft Grundstück haben sie genug Platz, um ihre Gebäude und Landschaften zu bauen, die zeigen, wie die Menschen bis 2050 es geschafft haben, den Klimawandel zu stoppen. Die Bewerbungen werden bis zum 10. November 2024 entgegengenommen.
Die Klimakrise zeigt sich, bereits in Deutschland kam es in diesem Jahr zu vier extremen Hochwasser. Bei dem Wettbewerb können die Teilnehmenden zeigen, wie sie bis 2050 das Schlimmste verhindert und das Überleben der Menschheit sichern konnten. Vor dem Bau können die Bewerber*innen das Internationales Klimafolgenabschätzungslabor, das sich an einem sicheren Ort in der Minecraft- und Minetest-Welt versteckt hat besuchen. Im Simulationsdeck können die Szenarien entdeckt werden, die die Forschenden dort entwickelt haben.
Eingereicht werden müssen mindestens drei Maßnahmen als Gebäude und Landschaften. Dazu sollen Schilder angebracht werden, wodurch mehr über die Idee dahinter erfahren werden kann. So entsteht ein virtueller Rundgang oder ein kleines Klimamuseum. Es spielt keine Rolle, ob das Klimamuseum alleine oder in einer Gruppe gebaut wurde.
Weitere Infos: https://mine-klima.de/
Internationaler Telemann-Wettbewerb
Frist: 06.01.2025
Die Internationale Telemann-Gesellschaft lädt zur Teilnahme am Internationalen Telemann-Wettbewerb in Magdeburg ein. Gesucht werden Musiker*innen zwischen 18 und 34 Jahren, die sich der historisch-informierten Interpretationspraxis verbunden fühlen. Zum ersten Mal stehen im kommenden Jahr zwei Kategorien im Fokus: historische Streichinstrumente (Barockvioline, Viola da gamba) und Kammermusikensembles. Das Preisgeld hat einen Gesamtwert von 15.500 Euro.
Für die Kategorie "historische Streichinstrumente" muss ein Video eingereicht werden, für die Kategorie "Kammermusikensembles" wird die erste Runde digital anhand von Videoaufnahmen ausgetragen. Danach können die Teilnehmenden ein inspirierendes Repertoire erwarten. Die Finalist*innen der Kategorie historische Streichinstrumente dürfen sich erneut auf die Begleitung des renommierten Leipziger Barockorchesters freuen. Zudem sind die Finalist*innen Konzertverpflichtet wie zum Beispiel beim Alte-Musik-Festival.
Der 13. Internationale Telemann-Wettbewerb in Magdeburg bietet neben seinen öffentlichen Runden und dem festlichen Abschlusskonzert die Möglichkeit eines Bühnentrainings für alle Teilnehmenden (für die Streicher im Anschluss an die erste, für die Kammermusikensembles im Anschluss an die zweite Runde). Zusätzlich können sich Ensembles während der Wettbewerbstage im Rahmen von informellen Kurzkonzerten (Showcase-Konzerten) in der Stadt präsentieren.
Weitere Infos: https://telemann.org/veranstaltungen/telemannwettbewerb.html
Jugendbeteiligungsprojekt youpaN
Frist: 07.01.2025
Junge Menschen gestalten Bildung:
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) soll in Deutschland in allen Bildungsbereichen verankert werden – ein Ziel, das durch den Nationalen Aktionsplan BNE seit 2017 verfolgt wird. Damit die Stimmen junger Menschen bei der Umsetzung gehört werden, engagieren sich 30 Jugendliche im youpaN, dem Jugendforum für BNE. Die Mitglieder mit verschiedensten Herkünften und Hintergründen bringen ihre Perspektiven und Ideen ein, um die Bildung der Zukunft mitzugestalten.
Alle zwischen 16 und 27 Jahren sind eingeladen, sich bis zum 07. Januar 2025 für das youpaN zu bewerben und ihre Visionen einzubringen.
Weitere Infos: https://youpan.de/werde-teil-des-youpan/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=nov24
Lyrikwettbewerb 2024
Frist: 07.01.2025
Lyrische Werke können zu frei wählbaren Themen eingesendet werden. Klassische Poesie ist genauso möglich wie surreale Formen oder andere Experimente. Gesellschaftskritische Gedichte sind ausdrücklich erwünscht. Genauso lassen sich Alltagsthemen oder psychologische und politische Aspekte aufrufen. Malerei, Musik oder andere künstlerische Arbeiten können reflektiert werden. Landschaften, Liebe wie Laster ebenso. Auf literarische Qualität legen wir zentralen Wert. Wir freuen uns über Beiträge aus anderen Ländern. Bitte die Arbeiten in deutscher Sprache einsenden. Die Gedichte müssen selbst verfaßt sein. Den Wettbewerb flankiert zusätzlich eine freiwillige Spezialaufgabe. Das Thema heißt „Kol-laps“. Wir spielen damit auf das gleichnamige Buch von Jared Diamond an. In den Blick können damit ökologische Themen kommen, aber auch die Frage nach Kassandra. Der Untergang unserer Zivilisation ist längst nicht mehr unwahrscheinliche Spekulation. Was heißen diese Anzeichen für die poetische Sprache? Diese Gedichte bitte entsprechend kennzeichnen.
Viele Bücher und Sachpreise sind zu gewinnen. Dazu gehört die Veröffentlichung der Gewinnergedichte und zahlreicher weiterer. Maximal dürfen 20 eigene Gedichte eingereicht werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Das je einzelne Gedicht wird als preiswürdig ausgewählt. Nach Einsendeschluß erhält jeder weitere Informationen. Bitte den Namen und die vollständige Adresse angeben und die E-Mail-Adresse aktuell halten.
Weitere Infos: http://www.literaturpodium.de/
Literaturwettbewerb "Die Farbe Lila"
Frist: 07.01.2025
Gesucht werden Erzählungen und Gedichte, die mit der Farbe Lila verknüpft sind. Vom Flieder könnte die Rede sein, lila Krokussen, Lavendel oder anderen Blüten, Ausflügen in die Heide. Lila ist auch die Farbe des Feminismus, der Frauenemanzipation. Mancher trägt lila Kleidung. Diese war früher etwas Besonderes, was daran lag, die Gewinnung von Purpur war kompliziert und teuer, also Sache der Eliten. Jedes eingesendete Werk muß zumindest in einer kurzen Passage farbverbunden sein. Vielleicht fällt aber auch das Fehlen der Farbe ins Gewicht. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Ausgelobt werden mehrere Buch- und Sachpreise für die besten Arbeiten. Einige Texte werden in das geplante Buch frei aufgenommen. Es dürfen maximal 15 Gedichte eingereicht werden. Prosa sollte 20 Seiten für den Wettbewerb nicht überschreiten. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Die Beiträge bitte mit eigenem Namen und Adresse versehen. (Wer Interesse hat, kann sich an einem späteren Band beteiligen. Mit geringem Betrag und einer Abgabe der Bände zu ermäßigtem Preis an die Autoren ist zu rechnen.)
Einsendungen unter dem Kennwort: Lila
Weitere Informationen unter: http://www.literaturpodium.de/
Künstler/-innenförderung Initiative Musik
Fristen:
18.12.2024 - 08.01.2025 (68. Förderrunde)
19.03.2025 - 09.04.2025 (69. Förderrunde)
18.06.2025 - 09.07.2025 (70. Förderrunde)
17.09.2025 – 08.10.2025 (71. Förderrunde)
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles
a) allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind
oder
b) zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
• Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
• Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
• Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
• Musikverlage (Verlagsvertrag)
Gefördert werden
• Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
• Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen
• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
• Digitalisierung
• Promotion- und Marketingmaßnahmen
• Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen – mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine einer Tour müssen innerhalb Deutschlands stattfinden
jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Weitere Infos: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen
marehalm Kunstpreis
Frist: 10.01.2025
Der marehalm Kunstpreis wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, die eine eigene künstlerische Position gefunden haben, welche überrascht, und bislang zu wenig beachtet wurde. Diese unseen artists, die die unter Teilnahmebedingungen aufgeführten Anforderungen erfüllen, können sich um den Kunstpreis bewerben. Es gibt keine Beschränkungen für die Bewerberinnen und Bewerber bezüglich des Ausbildungsstandes oder des Alters, es muss jedoch die oben bereits angesprochene eigene künstlerische Position zu erkennen sein. Die Bereiche für den Kunstpreis sind weit gefasst: Malerei, Grafik, Plastiken, Textilkunst, Gold-, Silberschmiede, Keramik, Foto oder andere künstlerische Richtungen sind willkommen.
Das Mindestteilnahmealter beträgt 18 Jahre.
Weitere Infos: https://www.marehalm-art-award.com/marehalm-kunstpreis/
RAMPENLICHTER 2025
Das Tanz- und Theaterfestival von Kindern und Jugendlichen
Frist: 11.01.2025
Der Countdown hat offiziell begonnen, denn die Ausschreibung für das Festival 2025 ist ab sofort in der Welt! Erstmalig mit einem thematischen Fokus: wir erforschen wie das gemeinsame künstlerische Schaffen zu Demokratie, Freiheit, Mitsprache und Vielfalt beitragen kann. Die Stücke für das Festival im Juli 2025 können sich gerne um diese Themen drehen, es werden aber auch dieses Mal alle anderen Themen und unterschiedlichste künstlerische Herangehensweisen von jungen Künstler*innen von 6 bis 27 Jahren wieder ihren Raum bekommen.
Gefragt sind Tanz-, Theater- und Tanztheaterstücke aller Art, die ausdrücken, was euch bewegt und berührt: von kurzen Darbietungen bis hin zu längeren Stücken, von Soloauftritten bis zu Gruppenperformances. Wichtig ist, dass ihr allein oder in Koproduktion mit Erwachsenen eure Stücke erarbeitet. Selbstverständlich sind junge Künstler*innen mit und ohne Behinderung gleichermaßen dazu eingeladen, sich zu bewerben. Am Ende ist das Ziel – mit bis zu 18 Gruppen aus der ganzen Welt – eine Woche lang ein grenzenloses und vielfältiges Zusammenkommen unterschiedlicher Perspektiven zu ermöglichen und miteinander in künstlerischen Austausch zu treten.
Bewerben können sich Produktionen mit Tänzer- bzw. Spieler*innen zwischen 6 und 27 Jahren. Von dieser Altersspanne kann unter Umständen abgewichen werden (z.B. bei generationsübergreifenden Produktionen).
Die Stücke können in Eigenregie, in jugendkulturellen Kontexten, in kulturpädagogischen Zusammenhängen, mit Schulen, mit Tanz- und Theaterhäusern, in freien Zusammenschlüssen, von Einzelpersonen und Kollektiven erarbeitet sein.
Wir suchen Stücke, die maßgeblich unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen selbst oder in Koproduktion entstehen oder entstanden sind. Die Art und Weise der künstlerischen Koproduktion und Partizipation ist von der Projektleitung im Bewerbungsformular explizit zu beschreiben.
Weitere Infos: https://rampenlichter.com/
Truderinger Kunst-Tage 2025
Frist: 12.01.2025
Veranstalter sind die gemeinnützigen Vereine "Bürgerzentrum Trudering e.V." und "Truderinger Kulturkreis e.V.". Das Projekt wird gefördert vom Kulturreferat der Stadt München.
24 Künstlerinnen und Künstler können ihre Arbeiten in eigenen kleinen Ausstellungen präsentieren. Ausstellungsmöglichkeiten gibt es sowohl für Gemälde und Fotoarbeiten als auch für Skulpturen und Objekte. Bei der Finissage am letzten Ausstellungstag werden zwei Publikumspreise verliehen. Zusätzlich erhält der/die Erstplatzierte eine bronzene Siegertrophäe, die „Trude“.
Das Kulturzentrum in München-Trudering veranstaltet über die Ostertage 2025 wieder die Truderinger Kunst-Tage. 24 Künstlerinnen und Künstler erhalten die Möglichkeit, ihre Werke in eigenen kleinen Ausstellungen innerhalb des Kulturzentrums zu präsentieren. Das gesamte Haus wird so über die Ostertage zu einem Zentrum für bildende Kunst.
Ziel ist es, durch die hohe Zahl der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler eine große Bandbreite an Themen, Ausdrucksformen und Techniken zu zeigen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der direkte Kontakt der Kreativen mit dem interessierten Publikum. Die Truderinger Kunst-Tage sind daher bewusst auf die Tage zwischen Gründonnerstag und Ostermontag beschränkt, weil alle Aussteller während der Öffnungszeiten der Ausstellung (Gründonnerstag Vernissage ab 19 Uhr, die folgenden Tage jeweils 13 bis 18 Uhr) persönlich im Kulturzentrum anwesend sein müssen.
Schauen, staunen, nachfragen, abstimmen: Die Truderinger Kunst-Tage sind mehr als eine Ausstellung. Hier geht es um Kommunikation rund um zeitgenössische Kunst. Und das bei freiem Eintritt. Alle Maler, Fotografen, Bildhauer freuen sich auf Gespräche mit Ihnen, dem Publikum. „Sind Sie der Künstler? Wie haben Sie das gemacht und warum so?“ Am Ende zählen Ihre Stimmen für den begehrten Publikumspreis. Weil jeder Gast vier Stimmen hat, geht es gerecht zu, nicht nur Kreative aus dem Umkreis haben eine Chance.
Weitere Infos: https://www.kulturzentrum-trudering.de/kunst/kunst-tage/
Schreibwettbewerb "Die Freiheit, die ich meine"
Frist: 13.01.2025
Veranstalter: Trägerverein „3. Oktober – Deutschland singt und klingt e.V.“
Die Initiative „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ rief zum Tag der Deutschen Einheit 2022 einen Schreibwettbewerb zum Thema Freiheitsrechte ins Leben. Nun starten wir in das dritten Themenjahr: Versammlungsfreiheit.
Es gibt zwei Alterskategorien:
• 16 bis 26 Jahre (Jugendliche und junge Erwachsene) und
• über 26 Jahre
• Schüler*innen (keine Altersbeschränkung, in Schule/Ausbildung – kein Studium)
Die Bewerber*innen können Texte aller literarischen Gattungen einreichen: Essay, Kurzgeschichte, Dialog, Poesie etc. (maximal 2 Einreichungen in deutscher Sprache, maximal 25.000 Zeichen pro Werk).
Die Ehrung der Sieger*innen findet im Rahmen der Leipziger Buchmesse-Woche Ende März 2025 statt.
Weitere Infos: https://3oktober.org/schreibwettbewerb/
ortung 14
Frist: 13.01.2025
Die Kunstbiennale ortung knüpft zum 14. Mal an Schwabachs Tradition als Goldschlägerstadt an und stellt die Kunsttage unter das Motto "Im Zeichen des Goldes". Aus diesem Anlass hat die Stadt Schwabach den mit 8.000 Euro dotierten Schwabacher Kunstpreis ausgeschrieben.
Gesucht sind Kunstschaffende, die 2025 bei ortung 14 Orte und Räume „Im Zeichen des Goldes“ gestalten und Schwabachs Altstadt in einen Kunstraum verwandeln.
Bis zum 13. Januar 2025 haben Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit, sich zu bewerben. Zugelassene Techniken und Sparten sind Malerei, Bildhauerei, Grafik, Textilkunst, alle Arten von Installationen, Video, Architektur und Computerkunst.
Eine Jury wählt nun aus den vorliegenden Bewerbungen 20 Wettbewerbsteilnehmer:innen aus, die Orte und Räume in der Innenstadt Schwabachs gestalten und in Ausstellungs- und/oder Aktionsorte verwandeln!
Weitere Infos: https://www.schwabach.de/de/kulturamt/infoseiten-kulturamt/12643-ortung-14-die-ausschreibung-fuer-den-wettbewerb-2024-25-beginnt.html
Wettbewerb "Gelbe Hand"
Frist: 15.01.2025
Beim Wettbewerb "Die Gelbe Hand" des Vereins "Mach' meinen Kumpel nicht an!" geht es seit vielen Jahren darum, ein kreatives Zeichen gegen Rassismus, Ausgrenzung und für ein solidarisches Miteinander zu setzen. Teilnehmen können Gewerkschaftsjugend, Auszubildende, Schüler*innen an Berufsschulen/-kollegs
und alle Jugendlichen, die sich derzeit in einer beruflichen Ausbildung befinden – aus dem ganzen
Bundesgebiet. Gesucht werden Beiträge, die in den Jahren 2023 und 2024 entstanden sind und bisher bei keinem Wettbewerb prämiert wurden. Erlaubt sind alle Projektarten, Darstellungsformen und Medien.
Weitere Infos: https://www.gelbehand.de/setz-ein-zeichen/wettbewerb-aktuell
Commerzbank-Umweltpraktikum
Frist: 15.01.2025
Studierende mit Naturbegeisterung können sich um einen von 60 Praktikumsplätzen in 22 Nationalparks und Biosphärenreservaten bewerben. Während ihrer Praktikumszeit engagieren sich die Studierenden in der Umweltbildung – vorrangig mit Kindern und Jugendlichen – oder sie sind in der Öffentlichkeitsarbeit der Schutzgebiete tätig. Sie übernehmen eigene Projekte und erstellen neue Konzepte für Exkursionen oder Veranstaltungen. Auch das Kümmern um Informationsstände gehört in ihren Verantwortungsbereich.
Seit dem Start des Commerzbank-Umweltpraktikums im Jahr 1990 haben rund 2.000 Teilnehmer*innen ihre Praktikumszeit in einem der beteiligten Schutzgebiete – 14 Nationalparks und acht Biosphärenreservate – absolviert. Koordiniert wird das Umweltpraktikum von Nationale Naturlandschaften e.V., dem Dachverband der deutschen Nationalparke, Biosphärenreservate und Wildnisgebiete.
Weitere Infos: https://umweltpraktikum.com/
KUNSTFONDS_Stipendien
Frist: 15.01.2025
Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.
Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig).
HINWEIS: Das Förderprogramm ist bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 durch den Bundestag und der damit verbundenen verlässlichen Bereitstellung der benötigten Finanzmittel zunächst unter Vorbehalt ausgeschrieben.
Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.
Aus den Bewerber:innen für das KUNSTFONDS_Stipendium werden auch die Preisträger:innen für die jährlich vergebenen Auszeichnungen HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst und Förderpreis Valerie und Prof. Kurt M. Schulz-Schönhausen ausgewählt.
Das ausgereichte Stipendium soll künstlerisches Arbeiten und Ideen unterstützen. Gefördert wird die konzentrierte künstlerische Arbeit mit dem Ziel, die künstlerische Entwicklung entscheidend anzuregen und eine nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen zu bilden.
Professionelle bildende Künstler:innen werden gefördert durch ein Stipendium, das für das Jahr 2025 (voraussichtlicher Start: 01.04.2025) bewilligt wird. Der Bewilligungszeitraum des Stipendiums umfasst den Förderzeitraum von sechs Monaten zuzüglich des Zeitraums für die Prüfung des abschließenden Sachberichtes durch die Stiftung Kunstfonds. Mitglieder von Künstler:innen-Duos erhalten für denselben Förderzeitraum je ein Stipendium.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 18.000 Euro.
Weitere Infos: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-stipendium/bewerbung-und-vergabe
(K)ein Kunststück
Frist: 15.01.2025
Im Rahmen des Programms „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ unterstützt die Bildungsstätte Anne Frank Kultureinrichtungen dabei, ihre Häuser weiter diskriminierungskritisch zu öffnen und dabei den Fokus auf das Powersharing zu legen. Dabei begleiten wir fünf ausgewählte Häuser, die sich bereits mit Diversitätsförderung auseinandergesetzt haben, über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren bei dem Prozess und stehen ihnen dabei mit unserer langjährigen Expertise beratend und schulend zur Seite. Damit reagieren wir auf einen Bedarf, der in den letzten Jahren von Kulturinstitutionen wiederholt an uns herangetragen wurde, insbesondere nach Antisemitismusvorfällen rund um die documenta fifteen oder den Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Bei dieser zweiten Runde des Projekts legen wir nun den Schwerpunkt auf die Gleichzeitigkeit und die Verschränkungen von Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft.
Weitere Infos: https://www.bs-anne-frank.de/kein-kunststueck
Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln
Frist: 15.01.2025
Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.
Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.
Weitere Infos: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html
Gastspielförderung Theater - Nationalen Performance Netz (NPN)
Frist: 15.01.2025
Ziel ist es, den Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands zu fördern, sowie Anreize für eine stärkere (inter-)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen zu schaffen. Im Rahmen der Gastspielförderung Theater können Gastspiele Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden.
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter:innen auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.
Der/die Antragsteller:in ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der/die Veranstalter:in ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.
Weitere Infos: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-theater
Deutscher Jugendfilmpreis
Frist: 15.01.2025
Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.
Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!
Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutscher Generationenfilmpreis
Frist: 15.01.2025
Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...
Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.
Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema
Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)
Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)
Weitere Infos: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html
Deutsche Postcode Lotterie – Projektförderung
Fristen:
17.01.2025 (Interessenbekundungsverfahren)
12.07.2025 (Interessenbekundungsverfahren)
Die Deutsche Postcode Lotterie macht sich stark für Mensch und Natur. Sie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.
Dazu gehören beispielsweise Naturschutz und Landschaftspflege, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz (inkl. erneuerbarer Energien), Kinder- und Jugendhilfe, Tierschutz, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitswesen, Altenhilfe, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke, gesellschaftliche Entwicklung.
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen,
- die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind,
- über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke)
- sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.
Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.
Weitere Infos: https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung
Euskirchener kleinKUNSTpreis 2025
Frist: 19.01.2025
Der Euskirchener kleinKUNSTpreis, wird am 31.05.2025 zum 17. Mal verliehen. Es ist eine Veranstaltung zugunsten des Vereins Frauen helfen Frauen in Euskirchen. Der Preis ist mit 1111 EUR dotiert, das Publikum, ca. 500 Leute entscheidet über die Vergabe des Preises.
Teilnehmen können Einzelpersonen und Gruppen, es wird eine Vorauswahl getroffen. Teilnehmen werden 7 Künstlerinnen und Künstler, die Dauer der einzelnen Darbietungen beträgt 15 min.
Weitere Infos unter: http://www.euskirchener-kleinkunstpreis.de/
48. Kunstpreis 2025 der Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe
Frist: 20.01.2025
Die Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe vergibt im März 2025 den 48. Kunstpreis. Das Thema lautet:
Perspektive - Retrospektive.
50 Jahre Kunstpreis der Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe
Registrierung ab 13.01.2025. Die Anzahl der Registrierungen ist auf 1000 begrenzt. Die Online-Registrierung endet automatisch, sobald die Grenze von 1000 Registrierungen erreicht ist bzw. am 20. Januar 2025, 23.59 Uhr.
An dem Wettbewerb können Künstler:innen aus dem In- und Ausland teilnehmen. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine professionelle künstlerische Ausbildung und/oder eine nachweisbar mehrjährige Aktivität im künstlerischen Bereich.
Außerdem können Studierende teilnehmen, die an einer staatlichen Kunstakademie oder einer staatlich anerkannten freien Kunstschule eingeschrieben sind.
Zugelassen sind Malerei, Zeichnung, Druckgrafik und Mischtechnik.
Weitere Infos: http://kunstpreis.sparkassenstiftungen-ka.de/
27. Kleine Schumann-Wettbewerb
Frist: 24.01.2025
Der Kleine Schumann-Wettbewerb ist einer der beliebtesten Klavierwettbewerbe für junge Pianistinnen und Pianisten, welcher in 3 Altersgruppen (AG I: bis 10 Jahre, AG II: 11 - 14 Jahre und AG III: 15 - 19 Jahre) im 2-Jahres-Rhythmus bundesweit ausgeschrieben wird.
Für den Wettbewerb können sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerben, die noch kein Musikstudium aufgenommen haben und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Eine Veranstaltung der Stadt Zwickau in Kooperation mit dem Robert Schumann Konservatorium und der Robert-Schumann-Gesellschaft Zwickau e.V.
Weitere Infos: https://www.rsk-zwickau.de/de/aktuelles-veranstaltungen/wettbewerbe/KleinerSchumann.php
Wettbewerb Internationale Kurzfilmtage Oberhausen
Frist: 26.01.2025
Die Kurzfilmtage laden zur Einreichung für die Wettbewerbe ihrer 71. Ausgabe ein. Gesucht werden neue Arbeiten mit eigener visueller Sprache, neuen Blickwinkeln und Formen. Oberhausens Stärke seit 71 Jahren ist seine Offenheit für das Neue, Überraschende, Eigensinnige.
Die Kurzfilmtage führen Wettbewerbe in den Kategorien international, deutsch, internationaler Kinder- und Jugendfilm, NRW durch und vergeben den Deutschen MuVi-Preis. Jeder eingereichte Film wird für alle in Frage kommenden Festivalprogramme gesichtet.
Es werden Preise bis zu 8.000 € vergeben. Der Bewerbungsschluss ist am 26.01.2025, mit Ausnahme MuVi: 24. Februar 2025.
Weitere Infos: https://www.kurzfilmtage.de/de/festival/einreichung/#c3163
Westfälischer van Bremen Klavier-Wettbewerb 2025
Frist: 27.01.2025
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 21 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, auch Jung- und Vollstudierende an den Musikhochschulen dieses Bundeslandes.
Der Klavierwettbewerb findet am 15. Februar 2025 ab 9:30 Uhr in Dortmund statt.
Der Wettbewerb wird von der Werner Richard Dr. Carl Dörken Stiftung, Dortmunder Volksbank, Theater- und Konzertfreunde Dortmund, Orchesterzentrum NRW, Mozartgesellschaft, Richard-Wagner-Verband International gefördert. Die Wettbewerbsflügel der handgefertigten Schigeru Kawai Serie werden von Kawai Pianos zur Verfügung gestellt.
Wettbewerb und Preisträgerkonzert sind öffentlich und eintrittsfrei. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Wettbewerbsbüro – Piano Piano – Verein zur Förderung der Klavierkunst e.V
Weitere Infos: https://www.vanbremen.de/veranstaltungen/westfaelischer-van-bremen-klavierwettbewerb/detail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=21&cHash=85a03bf2462ac966cfdfa33b10aaaa1a
Ifa – Ausstellungsförderung
Frist: 31.01.2025
Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.
Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden.
Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.
Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler:innen erwünscht.
An wen richtet sich das Programm?
• Das Programm richtet sich an zeitgenössische deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Bildende Künstler: innen
• Künstler:innen müssen zusätzlich von einer nicht-kommerziellen Institution im Ausland eingeladen sein, ein konkretes Ausstellungsvorhaben zu realisieren
• Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an international besetzten Ausstellungsprojekten, wie beispielsweise Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden.
Weitere Infos: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/
Ennigerloher Dichtungsring 2025 (Lyrik-Wettbewerb)
Frist: 31.01.2025
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Der Ennigerloher Dichtungsring ist ein vom Alte Brennerei Schwake e.V., dem Kulturzentrum der Stadt Ennigerloh, jährlich ausgerichteter Lyrik-Wettbewerb, der sich im Laufe seines jetzt zweiundzwanzigjährigen Bestehens zu einem außergewöhnlichen Publikumserfolg entwickelt hat und aus dem Kulturkalender der Stadt nicht mehr wegzudenken ist. Die regionale Tageszeitung Die Glocke ist seit Bestehen des Ennigerloher Dichtungsrings Begleiter der Veranstaltungsreihe und unterstützt durch ihre Mitwirkung die Teilnahme lokaler und regionaler Bewerber. Um zusätzlich ein überregionales Bewerberpotenzial zu erschließen, wird der Wettbewerb mittlerweile deutschlandweit ausgeschrieben.
Der 21. Ennigerloher Dichtungsring findet statt am Freitag, 9. Mai 2025 um 20 Uhr in der Alten Brennerei in Ennigerloh.
Weitere Infos: https://alte-brennerei-ennigerloh.de/
Gastspielförderung Tanz - Nationalen Performance Netz (NPN)
Frist: 31.01.2025
Ziel der NPN-Gastspielförderung Tanz ist die Förderung und Stärkung der Tanzszene bundesweit, indem der länderübergreifende Austausch zwischen Veranstalter*innen und Theatergruppen finanziell unterstützt wird, wodurch länderübergreifender Kooperationen zwischen Veranstalter*innen und Theatergruppen in Form von Gastspielvorhaben entstehen.
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter:innen auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.
Der/die Antragsteller:in ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der/die Veranstalter:in ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.
Weitere Infos: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz
Gastspielförderung Tanz International - Nationalen Performance Netz (NPN)
Frist: 31.01.2025
Dieses Projekt dient der Anregung längerfristiger internationaler Gastspielserien von in Deutschland ansässigen, zeitgenössischen Choreograf:innen und Tanzkompanien.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler:innen, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Die Produktion entstand maßgeblich in Deutschland. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.
Weitere Infos: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz-international
Kurzfilm Festival Hamburg
Frist: 31.01.2025
Kurz, prägnant, diskursiv, anregend, stilbildend. Das Kurzfilm Festival Hamburg präsentiert den State of the Art der kurzen Form und agiert im Spannungsraum von Kino, Ausstellung, performativen Arbeiten, Konzerten und Diskurs. In ausgewählten Programmen wird die Vielfalt des mutigen, experimentierfreudigen, künstlerischen Films erlebbar, Filmemacher*innnen, Industrie und Publikum feiern gemeinsam die kurze Form.
In allen drei Wettbewerben des Festivals laufen sowohl Spiel-, als auch Dokumentarfilme, hybride Formate, Animationen und 3D-Produktionen. Der Internationale Wettbewerb zeigt aktuelle Ästhetiken und neuen Narrativen. Der Deutsche Wettbewerb das Beste aus der landesweiten Kurzfilmszene. Im Wettbewerb um den Dreifachen Axel laufen Filme, die maximal 3 Minuten lang sind und sich einem jährlich wechselnden Thema widmen.
Weitere Infos: https://festival.shortfilm.com/de/einreichungen
Vielfalter-Literaturpreis
Frist: 31.01.2025
Die Auszeichnung mit dem Vielfalter-Literaturpreis erhalten Bücher und Manuskripte für Kinder und Jugendliche, die eine bunte, inklusive, mehrschichtige und soziale Normalität erzählen, Geschichten, die sich mit diversen Themen und Figuren beschäftigen. Denn Vielfalt – in allen ihren Erscheinungen – ist elementar für eine offene und zukunftsfähige Gesellschaft, an der alle gleichberechtigt teilhaben sowie teilnehmen können.
Die literarische Qualität steht bei der Textauswahl im Vordergrund. Gewünscht werden Geschichten mit Tiefgang und komplexen Figuren, in denen Diversität nicht ausgestellt oder schablonenhaft, sondern als Teil der Realität erzählt wird.
Weitere Infos: https://vielfalter-literaturpreis.de/
Petra Kipphoff-Preis für jungen Kunstjournalismus
Frist: 31.01.2025
Sie schreiben und veröffentlichen selbst über Kunst und Kultur oder kennen aufstrebende Autor:innen in diesem Bereich? Dann schnell Arbeiten einreichen und bewerben.
Denn gemeinsam mit dem Verein der Freunde und Förderer des Kunstgeschichtlichen Seminars e.V. an der Universität Hamburg loben wir als ZEIT STIFTUNG BUCERIUS einen neuen Nachwuchspreis im Bereich des journalistischen Schreibens über Kunst und Kultur aus. Der Petra Kipphoff-Preis für jungen Kunstjournalismus wird 2025 zum ersten Mal vergeben und ehrt im Gedenken an die Ausnahme-Journalistin und Kunst-Enthusiastin Petra Kipphoff von Huene neue journalistische Talente. Die Autorin hat mit ihren viel zitierten Arbeiten und kritischen Veröffentlichungen seit den 60er-Jahren den Kunstjournalismus entscheidend mitgeprägt. Ermöglicht wird der Nachwuchspreis durch Spenden an den Verein der Freunde und Förderer, die Förderung durch uns als die Stiftung sowie die finanzielle Unterstützung durch die Familie Kipphoff.
Der Petra Kipphoff-Preis für jungen Kunstjournalismus wird künftig alle zwei Jahre verliehen und zeichnet besonders qualitätvolles Schreiben über Kunst und Kultur im Bereich Kunstjournalismus aus. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und soll eine Persönlichkeit in der Early-bis-Mid-Career-Phase ehren, die sich in den letzten zwei Jahren durch journalistisches Schreiben hervorgetan hat. Neben der Originalität des Zugangs zu dem Thema wird auch die Fähigkeit ausgezeichnet, in besonderem Maße Kunst und kulturwissenschaftliche Themen an ein größeres Publikum vermitteln zu können. Kontroversen nicht zu scheuen und mit einem kritischen Blick die Debatten der Gegenwart zu begleiten, sind weitere relevante Punkte bei der Bewertung.
Eigenbewerbung und Vorschläge talentierter Nachwuchs-Autor:innen sind gleichermaßen willkommen. Dafür erforderlich sind drei journalistische Texte aus den Jahren 2023 bis 2024, die online oder gedruckt in deutscher Sprache erschienen sind. Die Texte sind erbeten als PDF-Download zusammen mit einem kurzen Lebenslauf per E-Mail unter: Petra-Kipphoff-Preis@gmx.de; Einreichungsschluss ist der 31. Januar 2025.
Der Preis wird unabhängig von Geschlecht, Wohnort und Nationalität verliehen. Die Auswahl trifft eine überregional besetzte Fachjury. Bei einer feierlichen Preisverleihung im Bucerius Kunst Forum in Hamburg wird das Ergebnis im Frühjahr 2025 bekanntgegeben.
Weitere Infos: https://www.zeit-stiftung.de/themen/thema/237-ausschreibung-petra-kipphoff-preis-fuer-jungen-kunstjournalismus-
Theatertreffen der Jugend 2025
Frist: 31.01.2025
Ihr brennt für das Theater und die Bühne?
Ihr habt ein Stück oder eine Performance entwickelt?
Ihr habt Lust, eure Arbeit in Berlin zu zeigen und euch gemeinsam mit anderen jungen Theatermacher*innen in Workshops auszuprobieren?
Dann bewerbt euch jetzt mit eurem Theaterprojekt für das Theatertreffen der Jugend 2025!
Für alle junge Theatermacher*innen im Alter von 11 bis 21 Jahren.
Wir suchen junge Künstler*innen, deren Sprache das Theater ist.
Wir freuen uns auf euch und eure Arbeiten – seien es Textvorlagen, eigene Texte, Rechercheprojekte oder selbst entwickelte Stücke. Es gibt keine zeitlichen, formalen oder thematischen Vorgaben, eure Bühne kann klein, groß, drinnen oder draußen sein. Wir sind gespannt darauf, was ihr zu sagen habt und erzählen wollt. Es spielt keine Rolle, ob ihr eine große oder kleine Gruppe seid, eine Schul-AG, ein Theater-Club oder ein freies Ensemble. Wir sind neugierig auf die Formate, die ihr wählt: klassische Erzählformen, Arbeiten aus dem Performancebereich, Experimente mit Theater, ob ihr Medien einbezieht oder die Grenzen zu anderen Kunstformen überschreitet.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/theatertreffen-der-jugend/das-treffen/bewerbung
Deutscher Schulpreis
Frist: 31.01.2025
Der Deutsche Schulpreis ist die höchstdotierte Auszeichnung für Schulen in Deutschland. Unabhängig vom Ausgang der Bewerbung beschreiben viele Bewerberschulen ihre Teilnahme am Wettbewerb als Gewinn für ihre Schulentwicklung.
Allgemeinbildende und berufliche Schulen in öffentlicher oder privater Trägerschaft in Deutschland sowie die Deutschen Auslandsschulen können sich bis zum 31. Januar 2025 für den Deutschen Schulpreis 2025 sowie den Themenpreis Demokratiebildung bewerben. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal. Eltern, Schüler:innen und Kooperationspartner haben zudem die Möglichkeit, Schulen ganzjährig für den Deutschen Schulpreis zu empfehlen.
Im Mittelpunkt der Ausschreibung des Deutschen Schulpreises 2025 steht die Frage:
Wie gestalten Sie an Ihrer Schule qualitätsvolles Lehren und Lernen?
Mit dem Themenpreis Demokratiebildung suchen wir Schulen, die demokratische Prozesse fördern, Beteiligung ermöglichen und Verantwortung übertragen – sowohl im Unterricht als auch in der Schulgemeinschaft.
Ausgelobt wird der Preis von der Robert Bosch Stiftung.
Die Grundlage des Deutschen Schulpreises bilden die sechs Qualitätsbereiche: Unterrichtsqualität, Leistung, Umgang mit Vielfalt, Verantwortung, Schulklima, Schulleben und außerschulische Partner sowie Lernende Schule. Diese Merkmale bilden den Rahmen guter Schule. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht der Qualitätsbereich Unterrichtsqualität.
Weitere Informationen: https://www.deutscher-schulpreis.de/bewerbung
KEK-Modellprojekte
Frist: 31.01.2025
Seit 2010 gehört die Förderung von KEK-Modellprojekten zu den Kernaufgaben der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK). Mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder werden deutschlandweit ausgewählte Vorhaben unterstützt.
Durch Modellprojekte sollen auf verschiedenen Ebenen exemplarisch Anleitungen zur nachhaltigen Sicherung schriftlichen Kulturguts gegeben werden. Förderfähig sind Projekte, die innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam zum Originalerhalt beitragen. Neben der konservatorischen und restauratorischen Behandlung von Schriftgut sind auch Projekte in den Kategorien Fachkompetenz, Notfallvorsorge, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung möglich. Für die Ausgestaltung des konkreten Förderinhalts sind die Festlegungen der Fördergrundsätze maßgebend.
Grundsätzlich können alle Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie in kirchlicher Trägerschaft Fördermittel beantragen. Bei objektbezogenen Maßnahmen müssen die Bestände öffentlich zugänglich sein. Auch muss die Nachhaltigkeit von konservatorischen Maßnahmen, z.B. durch fachgerechte Lagerung, gewährleistet sein. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Deutschland.
Im Jahr 2025 erfolgt mit Blick auf die krisenbedingt angespannten Haushaltslagen eine Öffnung des bisherigen Förderangebots. Insbesondere kleineren Einrichtungen soll mit dieser Öffnung eine Beteiligung an der Förderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ermöglicht werden. Diese Erweiterung gilt zudem als Testlauf in Vorbereitung der Aktualisierung der Fördergrundsätze für die Jahre 2026ff.
Weitere Infos: https://www.kek-spk.de/foerderung/kek-modellprojekte
Deutscher Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes
Frist: 31.01.2025
Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.
Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine hohe Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Fragen, die sie selbst betreffen. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt mit dem Preis Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.
Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.
Alle Kinder- und Jugendgruppen mit ihrem Projekt oder deren Betreuer/innen bzw. Projektleiter/innen. Euer Projekt kann im Rahmen einer Initiative, eines Vereins, eines Schulprojektes oder unter Trägerschaft einer gGmbH umgesetzt werden.
Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträger*innen ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.
Weitere Infos: https://www.dkhw.de/informieren/unsere-angebote/fuer-kinder-und-jugendliche/deutscher-kinder-und-jugendpreis/
Förderprogramm „Start2Act“
Frist: Frist: mindestens 6 Wochen vor Beginn, spätestens aber bis 31.01.2025
Das Förderprogramm „Start2Act“ ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.
Im Programm „Start2Act“ werden folgende Projekttypen gefördert:
• Impulsprojekt,
• Expertiseprojekt und
• Entwicklungsprojekt.
Impulsprojekte (bis 2.000 Euro)
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern
Die Antragsfrist ist mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann jederzeit beantragt werden, bis das Fördervolumen aufgebraucht ist.
Expertiseprojekte (bis 8.000 Euro)
Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Qualifizierungen und Entwicklung von Maßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt für Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Honorarkräfte und/oder ggf. Eltern
Die Antragsfrist ist der 31. Januar 2025.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.
Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtspersonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnützigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.
Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/grundlagen/start2act/ausschreibungen/
Preis Soziale Stadt 2025
Frist: 31.01.2025
Der Wettbewerb »Preis Soziale Stadt« feiert sein 25-jähriges Jubiläum. Bis zum 31. Januar 2025 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Gemeinsam rufen der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, der Deutsche Städtetag, der AWO Bundesverband, der Deutsche Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf.
Weitere Infos: https://www.preis-soziale-stadt.de/
Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch im Jahr 2025
Fristen:
deutsch-französischer jugend.kultur.austausch: abgelaufen
deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch: abgelaufen
jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern: abgelaufen
jugend.kultur.austausch mit anderen Ländern: 31.01.2025
Organisationen, die im Jahr 2025 internationale Begegnungen rund um Kunst und Kultur organisieren möchten, können gern Anträge zur Förderung von internationalen Jugend- oder Fachkräftebegegnungen im Bereich der Kulturellen Bildung bei der BKJ einreichen.
Neben dem „klassischen“ grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen, Beratungstage zur Internationalisierung, die Begegnungsplanung mit jungen Menschen und vieles mehr gefördert werden. Der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt, um den internationalen Austausch mit Partnerorganisationen und zwischen jungen Menschen aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. Die BKJ unterstützt die Organisator*innen gerne bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.
Weitere Infos: https://www.bkj.de/internationales/
Schreibwettbewerb "Was gibt dir Hoffnung für die Zukunft?"
Frist: 31.01.2025
"Was gibt dir Hoffnung für die Zukunft?" ist das Thema eines Wettbewerbs, zu dem WWF Jugend Team Deutschland einlädt. Gesucht werden Kurzgeschichten. Den sechs Gewinner*innen in den zwei Alterskategorien 13 bis 19 Jahre sowie 20 bis 27 Jahre winken Preise wie u.a. Tickets für die Leipziger Buchmesse. Außerdem wird es eine offizielle Veröffentlichung als E-Book beim WWF und beim Arena-Verlag geben.
Die Kurzgeschichte sollte Bezug auf das Thema "Was gibt dir Hoffnung für die Zukunft?" nehmen. Zudem muss es eine Geschichte sein und kein Sachtext, dabei spielt es allerdings keine Rolle, wie die Geschichte erzählt wird, in welchem Stil, welche Handlung und so weiter. Der Text darf maximal 2.000 Wörter umfassen und muss auf Deutsch verfasst sein.
Weitere Infos: https://www.wwf-jugend.de/page/schreibwettbewerb
TRIYOU – Förderprogramm für deutsch-polnisch-ukrainische Jugendbegegnungen
Frist: 31.01.2025
Das Förderprogramm TRIYOU des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) ermöglicht trilaterale Jugendbegegnungen zwischen Deutschland, Polen und der Ukraine. Die Projekte werden aus Mitteln des Auswärtigen Amtes bezuschusst und können zu allen Themen, in unterschiedlichen Formaten und mit diversen Methoden organisiert werden – auch im Bereich der Kulturellen Bildung.
Im Vordergrund stehen der Austausch und das gegenseitige Kennenlernen sowie die Möglichkeit für die Teilnehmer*innen, sich aktiv in das Projekt einzubringen. Zudem sollen eine trilaterale partnerschaftliche Zusammenarbeit in allen Projektphasen sowie Methoden zum Kennenlernen, interkulturellen Lernen, der Gruppenintegration und für einen sensiblen Umgang mit den verschiedenen Alltagsrealitäten und Perspektiven der beteiligten Jugendlichen, vorhanden sein. Das DPJW unterstützt Projektorganisator*innen finanziell, inhaltlich und methodisch.
Neben Jugendbegegnungen können auch andere Formate der Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern, beispielsweise Fachprogramme, Kleinprojekte oder individuelle Aufenthalte in Form von Hospitationen oder Praktika, gefördert werden.
Beratungscafés Das DPJW bietet Online-Beratungscafés für trilaterale Projekte mit der Ukraine. Interessierte bekommen Informationen zu Antragsfristen, Förderkriterien und Fördersätzen des Programms TRIYOU 2025, sowie begleitende Angebote und Materialien. Der nächste Termin (in deutscher Sprache) ist 25.11.2024, 16.00-18.00 Uhr.
Weitere Infos: https://dpjw.org/projektf%C3%B6rderung/triyou-oestliche-partnerschaft/
Arbeitsaufenthalt im Studio für Elektroakustische Musik
Fristen:
31.01.2025
30.06.2025
Art der Förderung: Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche: Musik
Fördergebiet: Bund
Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste fördert neue Initiativen und inspirierender Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.
Gegründet im Jahre 1696, gehört die Akademie der Künste in Berlin zu den ältesten europäischen Kulturinstituten. Sie ist eine internationale Gemeinschaft von Künstler*innen. Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, „…die Künste zu fördern und die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten. Die Akademie der Künste spricht aus selbständiger Verantwortung. Sie soll von der Hauptstadt Berlin ausgehend internationale Wirkung entfalten und sich als national bedeutsame Einrichtung der kulturellen Entwicklung sowie der Pflege des kulturellen Erbes widmen. Die Akademie der Künste berät und unterstützt die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur“.
Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November.
Förderkriterien
Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat*innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten folgender Kategorien zu bewerben:
• Projektvorschläge von Künstler*innen zur Schaffung neuer instrumenteller und live-elektronischer Werke
• Arbeiten zu Akusmatik, Computermusik und Radiokunst sowie anderer Formen elektroakustischer Musik und Klangkunst
• Projektvorschläge von Künstler*innen aller Disziplinen, die Klang als zentrales Element ihrer künstlerischen Arbeit ansehen
• Projekte kuratorischer, verlegerischer und pädagogischer Art, die sich auf dem Gebiet klangbasierte Kunstpraxis bewegen, insbesondere solche, die inhaltlich Bezug auf die Akademie der Künste nehmen
• Eigenständige Rechercheprojekte im Bereich der Akustik, Computer- und Musikwissenschaften, namentlich der Software-Entwicklung, Veräumlichung oder Netzwerk-Technologien
Besondere Kriterien
Die Förderung ist prinzipiell nicht mit einer Unterkunft verbunden, in Einzelfällen ist eine Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und bestehenden Programmen wird ausdrücklich begrüßt. Mit der Einreichung eines Projektvorschlags erkennen die Bewerber*innen die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung an.
Gefördert durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Weitere Informationen unter: https://www.kreativkultur.berlin/de/forderfinder/arbeitsaufenthalt-im-studio-fur-elektroakustische
NRW: NEXT.IN.NRW
Frist: 31.01.2025
Der neue Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW fördert Verbundprojekte aus dem Themenspektrum Kultur, Kreativwirtschaft und Medien. Wie die Förderung genau funktioniert, was für Projekte gesucht werden und wer einen Antrag stellen kann, erörtern wir gemeinsam mit der Innovationsförderagentur NRW bei einer digitalen Infoveranstaltung am 20. Juni 2023 um 10:00 Uhr.
Für den Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW stellen das Land und die EU Fördermittel in Höhe von rund 104 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf die folgenden Themenbereiche:
1) Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
2) Künstliche Intelligenz
3) Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft
Interessierte können sich mit ihren Ideen, Produkten und Dienstleistungen im Rahmen von drei Einreichungsfristen bewerben (1. September 2023, 26. April 2024, 31. Januar 2025).
Der Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Weitere Infos unter: https://www.in.nrw/massnahmen/next
Weitere Informationen: https://creative.nrw/news/next-in-nrw-infoveranstaltung/
Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten
Fristen:
31.01.2025
Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027
Weiterentwicklung von Tourismus-Angeboten auf Grundlage der regionsspezifischen territorialen Strategiekonzepte.
Fördermittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Vereine, Verbände und Stiftungen, die einen Sitz oder eine Niederlassung in NRW haben.
Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und den Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt.
Diese strategischen Ansätze garantieren eine Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung in den Regionen und in der Gesamtsicht landesweit. Die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus wird geschärft. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.
Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein. Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren.
Weitere Informationen unter: https://www.in.nrw/erlebnis-nrw
NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa 2024: HEUTE aus GESTERN für MORGEN
Frist: 31.01.2025
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit an den Projekten dieses bedeutenden grenzüberschreitenden Wettbewerbs der politischen Bildung eingeladen.
Zu dem jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst- und Musikprojekte. Darüber hinaus Kartenprojekte sowie fächerverbindende Projekte, die der geographischen oder geschichtlichen Auseinandersetzung mit themenbezogenen Sachverhalten dienen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ab der Grundschule (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges, Lyzeen), die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausgenommen sind Hochschulen, Technika, Universitäten und Akademien (Studierende).
Ausdrücklich eingeladen, sich am Schülerwettbewerb zu beteiligen, sind aber auch die Schülerinnen und Schüler osteuropäischer Schulen mit deutschsprachigem Unterricht, insbesondere dann, wenn sie bereits partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Der Wettbewerb lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde, Geschichte, Politische Bildung, Fremdsprachen und Informatik einzuschlagen und neue Wege der Freundschaft zu den Menschen in Europa zu gestalten. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen können ihr Lieblingsprojekt aus einem breit gefächerten Projektspektrum auswählen. Neben Einzel- und Gruppenarbeiten sind vor allem Partnerarbeiten mit Schülerinnen und Schülern einer Partnerschule in Europa erwünscht.
Der Wettbewerb wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb beteiligt. Knapp eine Million Arbeiten wurden von ihnen eingereicht. Der Wettbewerb wird jährlich veröffentlicht.
Weitere Informationen unter: www.schuelerwettbewerb.eu
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Fristen:
31.01.2025
31.07.2025
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
60. Werkstatt der Jungen Filmszene 2025
Frist: 01.02.2025
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist ein deutschsprachiges Nachwuchsfilmfestival und richtet sich an Filmschaffende junge Menschen unter 27.
Eingereicht werden können Filme aller Formate und Genre, die nicht älter als zwei Jahre sind. Es gibt keine Laufzeitbeschränkung.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene findet im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod und in der Caligari FilmBühne in Wiesbaden statt.
Vier Tage leben die Teilnehmenden zusammen, um Filme zu sehen, sich über sie auszutauschen, sich bundesweit zu vernetzen, von einander zu lernen und zu profitieren und vielleicht sogar zukünftige Projekte gemeinsam zu realisieren. Wenn ein Film im Werkstatt-Programm läuft, erhält eine Person der Filmcrew kostenlos Unterkunft und Verpflegung während des Festivals und einen Fahrtkosten-Zuschuss.
Die Werkstatt der Jungen Filmszene ist eine Veranstaltung des Bundesverbands Jugend und Film e.V. und ist Mitglied im Verbund hessischer Filmfestivals.
Gefördert wird die „Werkstatt der Jungen Filmszene“ u.a. von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Medienzentrum Wiesbaden und HessenFilm und Medien.
Weitere Infos unter: https://werkstatt.jungefilmszene.de
Korbinian – Paul Maar-Preis für neue Talente 2025
Frist: 01.02.2025
Seit 2009 engagiert sich die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteratur in der Förderung neuer Talente und schreibt den Korbinian – Paul Maar-Preis für das Jahr 2025 zum nunmehr 16. Mal aus. Der Preis, gestiftet von Paul Maar und der Bayernwerk Netz GmbH, ist mit 2.500 Euro dotiert. Von der Akademie Faber-Castell wird ein „Perfekter Bleistift“ überreicht.
Für den Korbinian – Paul Maar-Preis sind Texte deutschsprachiger Autorinnen und Autoren zugelassen, die bisher nicht mehr als drei Bücher veröffentlicht haben. Unveröffentlichte Manuskripte werden nicht angenommen. Eingereichte Bücher müssen zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 erschienen sein bzw. erscheinen.
Weitere Infos: https://www.akademie-kjl.de/preise-auszeichnungen/ausschreibungen/paul-maar-preis-ausschreibungen/
Jugend.Kultur.Preis NRW: Deinem Projekt eine Bühne geben
Frist: 01.02.2025
"Deinem Projekt eine Bühne geben" Das ist das Motto des Jugend.Kultur.Preis NRW! Jetzt bewerben und am 27. Juni 2025 in Monheim am Rhein beim großen SEE YOU-Festival mit Verleihung des Kinder- und Jugendkulturpreises NRW 2025 dabei sein.
Preiswürdig sind Projekte von und mit Kindern und Jugendlichen aus allen Kunstsparten, die seit 2023 in NRW durchgeführt wurden. Den Themen sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt Preise im Gesamtwert von bis zu 15.000 Euro. Alle Bewerber*innen sind eingeladen, sich am 27. Juni 2025 beim SEE YOU-Festival zu präsentieren und auszutauschen. Das Festival mit ganztägigem Programm und Preisverleihung findet 2025 im Sojus 7 in Monheim am Rhein statt.
Mitmachen können Kinder, Jugendliche und alle im Bereich der Kinder- und Jugendkulturarbeit Aktiven (Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, freie und öffentliche Träger). Schulen können sich bewerben, wenn ihre Projekte außerhalb des Unterrichts realisiert wurden.
Weitere Infos: https://www.jugendkulturpreis.de/ausschreibung/
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Fristen:
01.02.2025
01.08.2025
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.
Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html
Wüstenrot-Stiftung
Fristen:
01.02.2025
15.03.2025
01.08.2025
01.11.2025
Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. November eines Jahres eingereicht werden.
Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2
Ausschreibung zur Unterstützung ukrainischer Künstler:innen und Kulturschaffender
Frist: 06.02.2025
Als Reaktion auf den russischen Krieg in der Ukraine und seine dramatischen Auswirkungen auf die ukrainische Bevölkerung und das kulturelle Erbe unterstützt die Europäische Kommission mit 5 Millionen Euro Projekte für den ukrainischen Kultur- und Kreativsektor. Gefördert werden Konsortien von Organisationen, die Aktivitäten durchführen und damit einer größeren Anzahl von Akteur:innen zugutekommen. Somit sollen ukrainische Künstler:innen, Organisationen und Fachleute aus der Kreativ- und Kulturbranche erreicht und unterstützt werden. Die Ausschreibung führt zu einer Auswahl von Projekten zu folgenden Themen: Wiederaufbau des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors in der Nachkriegszeit, Förderung des Zugangs der ukrainischen Bevölkerung zur Kultur und zum kulturellen Erbe sowie der Unterstützung ukrainischer Künstler:innen und kultureller Organisationen bei der Schaffung gemeinsamer Werke.
Weitere Infos: https://culture.ec.europa.eu/news/creative-europe-commission-publishes-call-to-support-ukrainian-cultural-and-creative-organisations-artists-and-professionals
Quelle: Creative Europe Desk KULTUR - Newsletter
amarena-Innovationsförderung 2025
Frist: 07.02.2025
Wie können Theater und Geselligkeit dazu beitragen, Einsamkeit zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken?
Mit dem Schwerpunkt „GEMeinsamkeitEN“ unterstützt der BDAT 2025 kreative Projektideen, die Amateurtheater und soziale Begegnung auf innovative Weise verbinden.
Gefördert werden Konzepte, die von Amateurtheatern realisiert werden und künstlerische Prozesse gegen Gefühle der Einsamkeit in Gang setzen, ästhetische Strategien für eine gesellschaftliches Miteinander entwickeln und Projekte, in denen die Räume des Theaters und der Geselligkeit miteinander ins Spiel kommen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM).
Weitere Infos: https://bdat.info/amarena/
72. Europäischer Wettbewerb: »Europa? Aber sicher!«
Frist: 07.02.2025
Im Schuljahr 2024/25 dreht sich beim Europäischen Wettbewerb unter dem Motto »Europa? Aber sicher!« alles um das Thema Sicherheit. Schüler*innen sind aufgerufen, ihre Ideen für ein Leben in Freiheit und Sicherheit zu zeigen und dabei kreativ und mutig zu sein. Insgesamt stehen 13 Aufgaben für vier Altersstufen zur Auswahl. Methodisch können die Teilnehmenden ihren persönlichen Interessen folgen: Ob Malerei, Erzählung oder Film, Rap, Plakatserie oder Poetry Slam - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Teilnehmen können Schüler*innen aller Schulformen, insbesondere auch von Sonder- und Förderschulen, beruflichen Schulen sowie Haupt- und Realschulen. Individuelle Lernvoraussetzungen, Förderbedarfe oder Sprachkompetenzen werden bei der Bewertung berücksichtigt, wenn entsprechende Angaben gemacht werden.
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie aller deutschen Auslandsschulen. Grundsätzlich gilt: Ältere dürfen nicht die Aufgaben aus Modulen bearbeiten, die für niedrigere Klassen vorgesehen sind, Jüngere jedoch die für höhere.
Allen Aufgaben können von Einzelpersonen und von Gruppen mit maximal vier Mitgliedern bearbeitet werden. Bei der Sonderaufgabe S sind auch größere Gruppen möglich, es gibt keine Begrenzung. In diesem Fall meldet bitte eine Person stellvertretend für die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und einen Gruppennamen. Es kann eine Liste aller Gruppenmitglieder beigefügt werden.
Das geistige Eigentum Dritter ist zu achten: In den Wettbewerbsbeiträgen dürfen Urheberrechte nicht verletzt werden!
Sollte eine KI bei der Erstellung der Arbeit genutzt werden, ist dies zu dokumentieren. Erfolgt keine Dokumentation, sind weitere Schritte vorbehalten.
Nordrhein-Westfalen - Einsendungen an:
Europaschule Bornheim, Goethestr. 1, 53332 Bornheim
Weitere Informationen: https://www.europaeischer-wettbewerb.de/teilnahme/thema-und-aufgaben/
Eustory-France: Deutsch-Französischer Geschichtswettbewerb
Frist: 08.02.2025
Das Schuljahr 2024/25 ist in Deutschland und Frankreich ein besonderes Jahr der Erinnerung und des Gedenkens: Vor 80 Jahren wurde Frankreich von der deutschen Besatzung befreit und das Ende des Zweiten Weltkrieges eingeleitet.
In diesem Jahr lädt der Geschichtswettbewerb EUSTORY-France die teilnehmenden Schulen und Schüler*innen ein, die Befreiung vom Nationalsozialismus in Deutschland, Frankreich und in Europa zu beleuchten. Dabei geht es um den Prozess der Befreiung in mehrerlei Hinsicht: von der deutschen Besatzung und dem Kollaborationsregime in Frankreich, vom NS-Regime in Deutschland und nicht zuletzt vom Krieg in Europa insgesamt.
Deutsche Schüler*innen können ab der 8. Klasse bis zum Abitur teilnehmen, französische Schüler*innen ab der 4ème des Collège bis zum Baccalauréat im Lycée général, Lycée technologique oder Lycée professionnel. Alle Schüler*innen der deutsch-französischen Klassen können selbstverständlich teilnehmen, wenn sie die o.g. Jahrgänge besuchen.
Teilnehmen kann man in verschiedenen Konstellationen: als deutsch-französisches Tandem, als Gruppe, mit der ganzen Klasse oder auch in Einzelarbeit.
Die Wahl des Mediums für den Beitrag ist den Teilnehmenden überlassen (z.B. Buch, Text, Collage, Audiodatei, Film, Blog, usw.). Solange die Beiträge inhaltlich das historische Thema ausreichend reflektieren, sind kreative Ansätze durchaus willkommen.
Weitere Infos: https://eustory.fr/de_DE
Fonds Darstellende Künste - Produktionsförderung
Frist: 10.02.2025
Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.
Bewerben können sich langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/
NRW: Preis „Kulturelle Bildung“
Frist: 10.02.2025
Jugendliche planen selbständig HipHop-Performances oder Podcast-Angebote. Junge Forscher erkunden in einem Zeitreisebus das eigene kulturelle Erbe: Kooperationsprojekte wie diese werden nun zum vierten Mal mit dem Preis „Kulturelle Bildung“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. In der nächsten Bewerbungsphase geht es um Preisgelder in Höhe von insgesamt 80.000 Euro. Bewerbungen sind bis zum 10. Februar 2025 möglich.
Kulturelle Bildungsangebote in Nordrhein-Westfalen sind vielfältig. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Landesregierung möchte die Angebote stärken, die gerade jungen Menschen Kunst und Kultur vermitteln. Seit 2022 zeichnet der Preis „Kulturelle Bildung“ Projekte aus Nordrhein-Westfalen aus, die Angebote der kulturellen Bildung klug miteinander vernetzen, etwa gemeinsame Projekte von Museen und Theatern mit Schulen oder Künstlerinnen und Künstler, die gemeinsame Aktionen mit Jugendzentren, Bibliotheken oder städtischen Kulturbüros planen. Es werden drei Hauptpreise in den Kategorien „Schule“, „Jugendarbeit“ und „Kultur“ verliehen. Die Auszeichnung ist eine Initiative der Landesministerien für Kultur und Wissenschaft, für Schule und Bildung und für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
Bewerben können sich Kooperationen von Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die kulturelle Bildung als Bestandteil ihres Profils verankert haben und dadurch Kindern und Jugendlichen nachhaltig eine Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglichen. Die Preisträgerinnen und Preisträger in den drei Kategorien erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro. Dieses Geld kann genutzt werden, bestehende Vorhaben zu finanzieren oder Konzepte weiterzuentwickeln. Zusätzlich können bis zu vier weitere vielversprechende Kooperationen mit Entwicklungspreisen in Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury bewertet.
Die Preisverleihung ist für den 6. Mai 2025 vorgesehen.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/nrw-preis-kulturelle-bildung
Ausschreibung für literarische Übersetzungen
Frist: 11.02.2025
Die neue Ausschreibung für literarische Übersetzungen („Circulation of European Literary Works“) des EU-Kulturförderprogramms Kreatives Europa KULTUR wurde am 15. Oktober veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung läuft bis zum 11. Februar 2025 (17:00 Uhr MEZ). Der Aufruf verfügt über ein Budget von 5 Millionen Euro, mit dem etwa 40 Projekte unterstützt werden sollen. Verlage und Kultureinrichtungen, die im Verlagswesen tätig sind, können eine Kofinanzierung für die Übersetzung, den Druck, den Vertrieb und die Promotion europäischer Literatur beantragen. Ziel der Förderung ist es, die transnationale Verbreitung und Vielfalt europäischer literarischer Werke zu stärken.
Weitere Infos: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/literaturuebersetzungen/
Quelle CED Kultur - Newsletter
Projektstipendium „KunstKommunikation 26“
Frist: 12.02.2025
Als Herzstück des DA (Denkmal-Atelier), Kunsthaus Kloster Gravenhorst fördert der Kreis Steinfurt mit dem deutschlandweit einmaligen Projektstipendium Kunstkommunikation partizipatorische Kunstprojekte und Interventionen im ländlichen Raum auf internationaler Ebene.
Seit nunmehr fast 20 Jahren ist das DA (Denkmal-Atelier) eine Produktions- und Kommunikationsstätte für zeitgenössische Kunst, Kunstdiskurs und Kunstvermittlung. Mit offenen Kunstprojekten, Ausstellungen, Ideenwerkstätten, Workshops sowie Kultur und Bildungsveranstaltungen soll das Kunsthaus nicht nur professionelle Künstlerinnen und Künstler, sondern auch ein breites Publikum ansprechen. Um das Kunsthaus dauerhaft zu beleben, neue innovative Kunstprojekte und Künstlerinnen und Künstler zu fördern, wird seit 2005 das Projektstipendium „KunstKommunikation“ ausgeschrieben.
Für das Projektstipendium „KunstKommunikation“ können sich Künstlerinnen und Künstler mit einer abgeschlossenen Akademie-/Hochschulausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen bewerben. Es gibt keine Altersbegrenzung. Denkbar sind auch Bewerbungen von Paaren oder Gruppen, die gemeinsame Projekte konzipieren und durchführen wollen. Es besteht keine Residenzpflicht, sondern eine mit der Leitung abgestimmte projektbezogene Aufenthaltsdauer.
Gefördert werden Kunstprojekte mit kommunikativem, partizipatorischem und/oder ortsbezogenem Charakter, die in der gesamten Region – in und um das DA, Kunsthaus und/oder im Kreis Steinfurt (24 Städte und Gemeinden) – stattfinden sollten.
Weitere Infos unter: https://www.da-kunsthaus.de/projektstipendium/das-stipendium/
Förderformat "Jugendpartizipationsprojekt"
Frist: 12.02.2025
Das Förderformat "Jugendpartizipationsprojekt" unterstützt und stärkt die Beteiligung junger Menschen an der Zivilgesellschaft und am demokratischen Leben in Europa. Mit diesem Format werden lokale, regionale, nationale und transnationale Projekte mit europäischer Dimension gefördert.
Die Projekte, die junge Menschen im Alter von 13 und 30 Jahren einreichen können, bestehen aus vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Follow-up. Dabei liegt die Projektdauer zwischen drei und 24 Monaten.
Weitere Infos: https://www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/jugendpartizipationsprojekte/#antragsprozess
Kreativwettbewerb "jugend creativ"
Frist: 13.02.2025
"jugend creativ" ist ein internationaler Kreativwettbewerb, welcher hierzulande auf der Initiative der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken basiert. Er soll junge Menschen ermutigen, ihre kreativen Fähigkeiten zu entfalten und ihre Ideen und Gedanken zu verschiedenen Themenbereichen auszudrücken. Auch Genossenschaftsbanken aus Frankreich, Italien (Südtirol), Luxemburg, Österreich und der Schweiz richten den Wettbewerb aus. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der 1. bis 13. Klasse sowie Jugendliche bis 20 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
Der Wettbewerb ist in drei Kategorien unterteilt: Bildgestaltung, Kurzfilm und Quiz. Kinder und Jugendliche können Projekte einreichen, die sich mit den wichtigen Themen unserer Zeit beschäftigen und sich kreativ und eigeninitiativ damit auseinandersetzen. Im Anschluss können die Teilnehmenden ihre Arbeit regional und national präsentieren. In den Wettbewerbskategorien Bildgestaltung und Kurzfilm werden zunächst Ortssieger, dann Landes- und Bundessieger gekürt und mit attraktiven Preisen belohnt. Im Bereich Bildgestaltung werden sogar internationale Preisträger ausgezeichnet.
Weitere Infos: https://www.jugendcreativ.de/
LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Fristen:
14.02.2025
13.02.2026
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Partnerschaften mit lokalen Akteur*innen, wie beispielsweise Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft und die gemeinsame Entwicklung künstlerisch-partizipativer Projekte, die
im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen. Die Projekte greifen lokale Themen und Debatten auf und organisieren u.a. im öffentlichen Raum gemeinschaftsorientierte Interaktionen. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktionen, Personal,
Begegnungsformate sowie Vermittlung.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen.
Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html#c208820
kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Fristen:
15.02.2025
31.07.2025
Der Elementarbereich spielt eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Bereits seit 2022 fördert die Landesregierung deshalb kreative Kooperationsprojekte zwischen Kitas und professionellen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kultureinrichtungen. Ab Januar 2025 startet eine neue Bewerbungsrunde.
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Zentral ist hier, dass die Kinder zu einer eigenen kreativen Tätigkeit kommen und künstlerische Erfahrungen machen können. Rein rezeptive Veranstaltungen (Vorstellungen von Kindertheater, Puppenspiel, Kinderfilm etc.) werden durch das Programm nicht gefördert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit der Kooperation nachhaltige Grundlagen zur Verstetigung Kultureller Bildungsangebote in der Kitaeinrichtung gelegt werden.
Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können. Die zeitliche Planung können die Kooperationspartner individuell abstimmen. Die 40 Angebotseinheiten sollten jedoch regelmäßig (z.B. wöchentlich, 14-tägig etc.) stattfinden, über einen Durchführungszeitraum von drei bis sechs Monaten. Einzelne Projekttage oder kompakte Projektwochen werden nicht gefördert.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.
Projekte werden mit maximal 4.100 Euro gefördert und erhalten 3.690 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 410 Euro (10 %) zu leisten. Die genannten Beträge entsprechen der Richtlinie „Honoraruntergrenzen“ gemäß § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch.
Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:
• Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
• Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
• Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
• Es wird von einem Honorarsatz von 82,50 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von bis zu 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
• Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Praxisseminaren ist kostenfrei.
Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
Die Finanzierung des Eigenanteils von 410 Euro muss gewährleistet sein, wobei der Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt 4.100 Euro beträgt.
Weitere Infos: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kuenstlerinnen-und-kuenstler-die-kita
Projektförderung De la Motte – Musikstiftung
Frist: 28.02.2025
Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt.
Weitere Infos: https://de-la-motte-musikstiftung.de/foerderantrag/
Musikfonds - Projektförderung bis 3.000 Euro
Frist:
01.02. - 28.02.2025 (1. Förderrunde 2025)
Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
• Benefizveranstaltungen
• reine Tonträger- oder Videoproduktionen
• Bildungs- und Auslandsreisen
• Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
• Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
• reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
• Wettbewerbe
• Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Weitere Informationen unter: https://musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-307293782
Jugendförderpreis Rhein-Erft
Frist: 28.02.2025
Jugendförderpreis Rhein-Erft für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren,
Seid dabei zum 10jährigen Jubiläum des Jugendförderpreises Rhein-Erft. Ab sofort könnt Ihr Eure Erzählungen einreichen.
Wir freuen uns auf Eure Geschichten zum Thema: "Was uns bewegt".
Ihr habt etwas erlebt, dass Euch emotional bewegt hat? Eurer Gedanken befassen sich immer wieder mit einem Thema? Oder Ihr nehmt den Begriff ganz wörtlich und denkt an "Bewegung", zum Beispiel mit einer Sportlergeschichte?
Egal, um was es sich handelt. Ob frei erfunden oder wirklich erlebt. Krimi, Romanze, Fantasy und so weiter - jedes Genre ist erlaubt. Schreibt in einer Kurzgeschichte auf, was Euch bewegt.
Die drei von einer unabhängigen Jury ausgewählten Gewinnergeschichten werden am 30. August 2025 in Hürth im Rahmen unserer HerzensStimmen (ein Crossover-Event für Schauspiel, Literatur und Musik) von etablierten KünstlerInnen gelesen und von SchauspielerInnen gespielt.
Ihr erhaltet unsere liebenswerte Auszeichnung Rosalie und eine Urkunde live auf unserer Bühne.
Mitmachen können alle. Auch diejenigen, die nicht im Rhein-Erft-Kreis wohnen!
Weitere Infos: https://herzensstimmen.jimdosite.com/herzensstimmen-2025/
medius 2025
Frist: 28.02.2025
Der Preis ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert und würdigt Abschlussarbeiten, die sich mit aktuellen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienwissenschaft, Medienpädagogik und Medienbildung oder mit Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen.
Studierende können wissenschaftliche Abschlussarbeiten von Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen einreichen, die 2023, 2024 oder 2025 abgeschlossen worden sind, in der Regel Bachelor, Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen. Entscheidend ist das Datum der Abgabe der Arbeit als Prüfungsleistung. Vorschlagsberechtigt sind die betreuenden Dozentinnen und Dozenten. Absolventinnen und Absolventen können ihre Arbeit auch selbst einreichen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass die Arbeit mit „sehr gut“ bewertet worden ist. Eine wiederholte Teilnahme mit derselben Arbeit ist nicht möglich.
Weitere Infos: https://www.dkhw.de/informieren/unsere-themen/kinder-und-medien/angebote-fuer-fachkraefte/medius-preis/
Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten
Frist: 28.02.2025
Alle zwei Jahre ruft die Körber-Stiftung mit dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten Schüler und Auszubildende zur Spurensuche in der Lokal- und Regionalgeschichte auf. Der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten ist der größte historische Forschungswettbewerb für junge Menschen in Deutschland. Das aktuelle Thema lautet »Bis hierhin und nicht weiter!? Grenzen in der Geschichte«.
Grenzen sind allgegenwärtig
Im Alltag stoßen wir täglich auf Grenzen. Sie bestimmen, ab wann junge Menschen wählen dürfen oder wohin wir ohne Visum in den Urlaub fahren können. Innerhalb der Europäischen Union sind Landesgrenzen für Menschen mit europäischem Pass fast unsichtbar. Die Außengrenzen der EU hingegen sind deutlich erkennbar. Jede Gesellschaft weist zudem eine Vielzahl unsichtbarer Grenzen auf. Welche Sprache gesprochen wird, welcher Religion man angehört oder wieviel Geld jemand verdient, beeinflusst das gesamte Leben.
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche, von der Grundschule bis zum Alter von 21 Jahren. Möglich sind Einzel-, Gruppen und Klassenbeiträge.
Bewerbungskriterien: Wie sich Schülerinnen und Schüler einer historischen Fragestellung widmen, bleibt ihrer Kreativität überlassen – sie können sich mit schriftlichen Beiträgen, Filmen, Podcasts, Apps, Ausstellungen und vielem mehr beteiligen.
Weitere Infos: https://koerber-stiftung.de/projekte/geschichtswettbewerb/
RheinEnergieStiftung Kultur
Frist:
28.02.2025
Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")
Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.
Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.
Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2026
Frist: 28.02.2025
Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. im Rheinland gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.
Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.
Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp
create music NRW - Projektförderung und Förderung von Bands/Solo-Musiker:innen
Fristen:
01.03.2025
01.06.2025
01.09.2025 (nur Förderung von Bands/ Solo-Musiker:innen)
01.12.2025
Projektförderung (für Veranstalter:innen)
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musiker:innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur:innen in der Region vernetzen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Förderung von popmusikalischen Strukturen in ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur:innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar.
Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.
Bands/ Solo-Musiker:innen
Antragsberechtigt sind Bands und Musiker:innen zwischen 14 und 27 Jahren (bei Bands zählt das Durchschnittsalter) mit Wohnsitz in NRW, die eigene Songs schreiben und im Bereich Pop zu Hause sind. Pop verstehen wir dabei als Überbegriff für jegliche popmusikalische Spielarten von Hip-Hop über Reggae und Metal bis hin zu elektronischer Musik. Ausgeschlossen von einer Förderung ist Musik aus den Bereichen Jazz und Klassik.
Gefördert werden können Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Output haben. Dazu zählen u. a. die Produktion eines Musikvideos, Studioaufenthalte, das Mixing und Mastering von Songs, Konzerte, Tourneen etc.
Nicht förderfähig sind Anschaffungskosten für Equipment oder Software, die Produktion von Fremdkompositionen (Cover-Songs) sowie Werbe- oder Promotionskosten.
Mehr unter: https://www.create-music.info/
Projektförderung der PwC-Stiftung
Fristen:
01.03.2025
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/
Ausschreibung: „Kreatives Europa"
Frist: 06.03.2024
Die Europäische Kommission unterstützt Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz sowie der Bekämpfung von Desinformation. Gefördert werden dabei paneuropäische Konsortien aus mindestens drei Partnern verschiedener Länder, die Medienstrategien austauschen und innovative Ansätze entwickeln. Förderfähig sind bis zu 70 % der Kosten bei einer möglichen Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten.
Weitere Infos: https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/news-media-literacy
Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen
Frist: 14.03.2025
ausschließlich online über das Antragsportal auf www.uebermorgen-programm.de
Mit dem bundesweiten Programm »Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen« lädt die Kulturstiftung des Bundes bis zu fünfzig Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten dazu ein, sich mit grundlegenden Innovationen auf die Herausforderungen der Zukunft einzustellen. Für die Entwicklung der institutionellen Zukunftsvorhaben stehen je 50.000 Euro bereit. Programmbegleitend werden Beratungs- und Vernetzungsangebote sowie Recherche- und Inspirationsreisen zu europäischen Kulturorten angeboten.
Das Programm richtet sich an veränderungsbereite Kultureinrichtungen (Museen, Theater, Konzerthäuser, Bibliotheken uvm.) mit Sitz in einer deutschen Großstadt (ab 100.000 Einwohner) sowie Verbünde von Kultureinrichtungen (innerhalb einer Kommune oder über kommunale und Landesgrenzen hinweg) und Kommunen als Träger von Kultureinrichtungen.
Gegenstand der Förderung in der Orientierungsphase ist die Entwicklung eines Zukunftsvorhabens für einen Innovationsprozess in einer Einrichtung oder für einen Verbund von Einrichtungen. Die Förderung umfasst auch Beratungs- und Vernetzungsangebote sowie Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten.
Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury.
»Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen« wird in Kooperation mit Bureau Ritter als Programmbüro durchgeführt.
Weitere Infos: https://bureau-ritter.de/foerderprogramm/uebermorgen/
BundesUmweltWettbewerb (BUW): Vom Wissen zum nachhaltigen Handeln
Frist: 15.03.2025
Der BundesUmweltWettbewerb (BUW) ist ein jährlich durchgeführter, bundesweiter Projektwettbewerb für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 10 und 20 Jahren. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung junger Talente mit Interessen an den Themenbereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Gesellschaft.
Veranstaltet vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Teilnehmen können alle naturwissenschaftlich, technisch und gesellschaftlich interessierten jungen Leute zwischen 10 und 20 Jahren: Schüler/innen aller allgemein- und berufsbildenden Schulen, Jugendgruppen, Mitglieder in Umweltschutzorganisationen Teilnehmer/innen an den Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Bewertet werden die Projektarbeiten von Jurorinnen und Juroren in zwei Alterskategorien: BUW I (10- bis 16-Jährige) und BUW II (17- bis 20-Jährige). Beim BUW I können Projektarbeiten von Einzelpersonen oder Gruppen bis zu 20 Personen und beim BUW II von Einzelpersonen oder Gruppen bis zu 6 Personen eingereicht werden. Das Spektrum der möglichen Projektthemen und Projektformate ist breit und reicht von wissenschaftlichen Untersuchungen, umwelttechnischen Entwicklungen über Umweltbildungsmaßnahmen und -kampagnen bis hin zu Medienprojekten. Wichtig ist, dass ein Umweltthema im Zentrum des Projekts steht. Das Thema selbst ist frei wählbar. Naturschutz und Ökologie, Technik, Wirtschaft und Konsum, Politik, Gesundheit oder Kultur sind allesamt relevante Bereiche für BUW-Projekte. Die vollständigen Bewerbungskriterien, die Teilnahmekarte sowie weitere Informationen zum Hintergrund des Wettbewerbs stehen auf der Veranstalter-Website zum Download bereit.
Auf die Preisträger/-innen warten Geld- und Sachpreise (z. B. Sprachreisen, Zeitschriftenabos, Bücher) im Wert von rund 25.000 Euro. Zusätzlich haben sie die besondere Chance, u. a. Seminarteilnahmen und Praktikumsplätze an deutschen Forschungseinrichtungen zu gewinnen. Geeignete Preisträger/-innen können auch für das Auswahlverfahren der Studienstiftung des deutschen Volkes vorgeschlagen werden.
Die BUW-Runde endet im September mit der Preisverleihung, bei der die Teilnehmer/innen der besten BUW-Projekte ausgezeichnet werden - jedes Jahr an einem anderen Ort bundesweit.
Weitere Infos: https://www.scienceolympiaden.de/buw/uebersicht-wettbewerb
Förderprogramm „Jugend hilft“
Frist: 15.03.2025
Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.
Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.
Veranstaltet von: Children for a better World e.V.
Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds
Eduard Bargheer Stipendium
Frist: 15.03.2025
Die Stiftung fördert junge Malerinnen und Maler.
Bewerber sollten nicht älter als 30 Jahre alt sein und müssen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Stiftung vergibt jährlich Förderstipendien in Höhe von mindestens 9.000 € sowie ggf. Beihilfen zu konkreten künstlerischen Projekten, Ausbildungsvorhaben, Reisen, Ausstellungen und Katalogen. Bewerbungsfrist ist der 15. März 2024.
Weitere Infos unter: http://www.eduard-bargheer-stiftung.de/foerderbedingungen.html
Echt kuh-l! – Bundesweiter Schulwettbewerb zur ökologischen Landwirtschaft und Ernährung
Frist: 23.03.2025
Der Schulwettbewerb »Echt kuh-l!« wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführt und ist eine Maßnahme des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL), initiiert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dieses Jahr dreht sich alles um das Thema »Tierernährung im Ökolandbau«.
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler von Klasse 3 bis 13 aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei »Echt Kuh-l!« könnt ihr euren Ideen freien Lauf lassen. Seid neugierig und kreativ, macht das, worin ihr gut seid! Wichtig ist nur: Euer Projekt beschäftigt sich mit dem Thema »Wasser und Bio-Landwirtschaft«.
Die Preise in jeder Altersgruppe sind wie folgt: 1. Platz: Berlinfahrt mit offizieller Preisverleihung der »Kuh-len Kuh« in Gold, der Wettbewerbs-Trophäe, sowie ein Preisgeld von 1.500 Euro. 2. Platz: Die »Kuh-le Kuh« in Silber sowie ein Preisgeld von 1.000 Euro. 3. Platz: Die »Kuh-le Kuh« in Bronze sowie ein Preisgeld von 750 Euro. 4. Platz: Preisgeld von 550 Euro 5. Platz: Preisgeld von 450 Euro
Die Preisverleihung der »Kuh-len Kuh« findet in Berlin statt.
Weitere Infos: https://www.echtkuh-l.de/
Stipendien Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland
Frist: 30.03.2025
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/
"Jugend fotografiert Deutschland"
Frist: verlängert bis 30.03.2025
Ihr seid die Zukunft und habt eine einzigartige Perspektive auf die Welt um euch herum.
Was gibt es Wertvolleres, als diese Perspektive einzufangen und mit anderen zu teilen? Genau das könnt ihr beim diesjährigen Fotowettbewerb tun!
Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Geschichten aus eurem Alltag zu erzählen. Geschichten, die für euer Leben wichtig sind.
Die Fotostorys stellen eure Realität dar und tragen dazu bei, zu einem Austausch zu kommen und euch Alternativen für Probleme zu überlegen. Dabei geht es also nicht um die beeindruckendsten oder perfektesten Bilder, sondern ihr zeigt mit euren Fotos, was euch echt bewegt.
Und weil es um eure eigene und ganz persönliche Sicht geht, lassen wir auch nur echte Fotos zu.
Also keine KI-Bilder, keine ausgetauschten Hintergründe, keine reinkopierten Menschen oder Sachen und keine Fancy Filter.
Wenn ihr zwischen 10 und 18 Jahre alt seid, könnt ihr als Gruppe von 3 - 10 Jugendlichen mitmachen. Dann erstellt ihr im Team eine Fotostory zu einem für euch wichtigen Thema und reicht sie zum Wettbewerb ein. Ihr verschafft euren Anliegen dadurch Sichtbarkeit und Gehör und setzt euch mit den vielfältigen Meinungen und Blickwinkeln in der Gruppe auseinander.
Die Preise werden in zwei Altersgruppen vergeben. 10-14 Jahre und 15-18 Jahre. Für die Gruppenzugehörigkeit gilt immer das Alter der ältesten Person in eurer Gruppe.
Wenn ihr möchtet, kann euer Team von einer Begleitperson aus eurem Umfeld organisatorisch unterstützt werden. Das können zum Beispiel Lehrkräfte, Streetworker, Coaches aus Sportvereinen, Jugendclubs oder Flüchtlingshilfe-Einrichtungen sein.
Die ausgewählten Fotostorys werden im November zwei Wochen im Hamburger Jupiter ausgestellt. Dort findet auch die Preisverleihung statt.
Der bundesweite Fotowettbewerb „Jugend fotografiert Deutschland“ wird 2024 von der gemeinnützigen laif foundation erstmals anlässlich des 75jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland veranstaltet. Die Schirmherrschaft hat Dr. Carsten Brosda, Senator der Hamburger Behörde für Kultur und Medien, übernommen.
Weitere Infos: https://www.jugendfotografiert.org/
Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen
Frist: 30.03.2025
Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox
Förderreihe „Klang“ – aventis foundation
Frist: 31.03.2025
Mit ihrer Förderreihe „Klang“ unterstützt die aventis foundation gezielt professionelle freie Ensembles und Orchester der klassischen Musik in Deutschland. Sie möchten die Stellung dieser Klangkörper stärken und gleichzeitig die Musikvermittlung sowie die Ausbildung von Spitzennachwuchs ermöglichen. Denn mit ihrer musikalischen Exzellenz und ihrer Offenheit für neue Formate sind freie Ensembles und Orchester für ein erstklassiges, breitgefächertes Musikangebot in Deutschland unverzichtbar. Sie tragen entscheidend dazu bei, die Musikkultur in unserer Gesellschaft zu bereichern und junge Talente zu fördern.
Bewerben können sich professionelle Freie Ensembles und Orchester. Als Freie Ensembles und Orchester gelten selbstverwaltete, professionelle, finanziell und organisatorisch unabhängige Körperschaften, die eine feste Struktur bilden und sich nicht nur zu einzelnen Projekten zusammenfinden; auch selbstverwaltete Nachwuchsorchester zählen hierzu. Eine gemeinnützige Organisationsstruktur z.B. Verein, gGmbH ist Grundvoraussetzung für eine Förderung.
Die Ensembles können sich mit einem konkreten Vorhaben – wie Konzerte, Tourneen, Kompositionsaufträge, Gastdirigenten oder -solisten, experimentelle Projekte oder Vermittlungs- und Ausbildungsinitiativen – um einen einmaligen Betrag von bis zu € 50.000 bewerben.
Die Förderreihe „Klang“ ist in jährlichem Turnus angelegt. In 2025 ist eine Bewerbung vom 1. Februar 2025 bis 31. März 2025 für Projekte, die in der Spielzeit 2025/26 realisiert werden, möglich. Der Vorstand entscheidet über diese Anträge bis Ende April 2025.
Weitere Informationen unter: https://www.aventis-foundation.org/foerderung/kultur/klangfoerderung/
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Fristen:
01. - 31.03.2025 für Gastspiele im Zeitraum Mai – August 2024
01. - 30.06.2025 für Gastspiele im Zeitraum September – Dezember 2024
01. - 30.11.2025 für Gastspiele im Zeitraum Januar– April 2025
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.
Weitere Fördervoraussetzungen
• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.
Weitere Infos: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland
Frist: 31.03.2025 (für Projekte in 2026)
Bis 28./29. Februar Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März
Mit der Regionalen Kulturförderung fördert der LVR kulturelle Projekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe im Rheinland, die kulturelle Vielfalt und die Infrastruktur nachhaltig bewahren und stärken sowie sicht- und erlebbar machen.
Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteuren aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.
Anträge können gestellt werden von:
• Mitgliedskörperschaften des LVR (die im Landesteil Nordrhein liegenden 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
• Kreisangehörige Städte und Gemeinden
• Museen, Sammlungen, Archive
• Operativ tätige Stiftungen
• Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
• Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
• Kirchliche Institutionen
• Selbstständige öffentliche Einrichtungen
• LVR-Kulturdienststellen
Gefördert wird (Auswahl):
• Kulturelles Erbe des Rheinlandes
• Maßnahmen und Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
• Kulturelle Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
• Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
• Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
• Ausstellungen
• Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp
Bundeswettbewerb Tanztreffen der Jugend
Frist: 31.03.2025
Der Bundeswettbewerb Tanztreffen der Jugend richtet sich an jugendliche Ensembles mit eigenen Tanztheater-Produktionen – unabhängig davon, was der Ausgangspunkt der Inszenierung ist.
Veranstaltet von Berliner Festspiele
Ihr könnt euch als Einzelperson, als Duo, als freie Gruppe oder als Ensemble einer Schule oder Tanzschule bewerben.
Zu den Bewerbungsunterlagen sollte u.a. gehören: ein Mitschnitt der Aufführung, der einen (Proben-)Durchlauf der gesamten Aufführung zeigt (Übermittlung auch digital möglich) / Informationen zur Zusammensetzung, Arbeitsweise/-bedingungen des Ensembles / Informationen zur Produktion: Prozessbeschreibung, ggf. Erklärungen zum verwendeten Material.
Der Preis für die Ausgewählten im vorangegangenen Bundeswettbewerbs ist die Einladung zum einwöchigen Tanztreffen der Jugend nach Berlin.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/tanztreffen-der-jugend
Ausschreibungen: Bibliotheken des Jahres 2025
Frist: 31.03.2025
Der dbv und die Deutsche Telekom Stiftung schreiben wieder die Auszeichnungen „Bibliothek des Jahres 2025“ und „Bibliothek des Jahres 2025 in kleinen Kommunen und Regionen“ aus. Mit den beiden nationalen Bibliothekspreisen werden vorbildliche und innovative Bibliotheksleistungen ausgezeichnet.
Weitere Infos: https://www.bibliotheksverband.de/auszeichnungen
„Was mich bewegt“ - Preis der Gruppe 48
Frist: 31.03.2025
Mitveranstalter/: Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Rösrath
Der Wettbewerb ist in den Gattungen Lyrik und Prosa ausgeschrieben.
Themenbeschreibung: „Was mich bewegt“ ist ein Thema, das jedem genug Raum für sein literarisches Tun bietet und somit den privaten, gesellschaftlichen und politischen Bereich abdeckt. Wir erwarten, dass es bei den Beiträgen um kritische und reflektierende Darstellungen und Inhalte geht. Die aktuelle Gegenwart bietet genügend Stoff zur Betrachtung und Auseinandersetzung.
Autorinnen und Autoren können ihre unveröffentlichten (auch nicht im Internet) deutschsprachigen Texte/Gedichte einreichen.
Weitere Infos: https://www.die-gruppe-48.net/
NRW: Wettbewerb Kooperation.Konkret
Frist: laufend bis Ende März 2025
Seit 2006 zeichnet Bildungspartner NRW mit diesem Wettbewerb kommunale Bildungseinrichtungen und Schulen aus.
Ausgezeichnet werden überzeugende Beispiele für Kooperationspraxis, von denen sich andere Bildungspartner*-innen inspirieren lassen können.
Mitmachen können alle, die zu unserem Netzwerk Bildungspartner NRW zählen, also Schulen und ihre kommunalen Partner aus dem Kreis der Archive, Bibliotheken, Bühnen, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung, Volkshochschulen sowie Sportvereine.
Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen.
Bewerben können Sie sich jederzeit. Jedes Jahr zeichnet die Fachjury bis zu drei Kooperationen aus: Bis Ende März eines jeden Jahres Einreichen der Bewerbung
Bewertungskriterien:
• Die Kooperationspraxis eröffnet den Schüler*innen Teilhabe und Mitgestaltungsräume.
• Sie vermittelt den Schüler*innen Kompetenzen, sich mit den sozialen, kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen oder politischen Themen der Gesellschaft aktiv auseinanderzusetzen.
• Sie befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln.
• Schule und außerschulischer Partner stimmen sich bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Kooperation ab.
• Die Zusammenarbeit hat eine langfristige Perspektive.
Weitere Infos: https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/wettbewerbe/wettbewerbe.html
Themenfonds Spielraum
Frist: 31.03.2025
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem "Themenfonds Spielraum" Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum zu sanieren oder neu zu gestalten. Eine Förderung von bis zu 10.000 Euro kann beantragt werden. Die Bewerbungen werden bis zum 30. September 2024 und 31. März 2025 entgegengenommen.
Durch die Förderung können Spielplätze zum Beispiel barrierearmer und inklusiver gestaltet werden. Unter Spielräume zählen unter anderem Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände.
Bewerbungen werden von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereinen sowie operativen Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften entgegengenommen. Auch organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Weitere Informationen unter: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
Allgemeine Projektförderung des Deutschen Literaturfonds
Frist: 31.03.2025
Der deutsche Literaturfonds vergibt Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.
Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.
Weitere Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/
Musikfonds – Projektförderung bis 50.000 €
Frist:
1. Förderrunde 2025: 01.03. - 31.03.2025
2. Förderrunde 2025: 01.09. - 30.09.2025
Bei der großen Projektförderung können zwischen 3.001 und maximal 50.000 Euro beantragt werden. Die Zahl der Förderrunden wird ab 2025 reduziert. In der großen Projektförderung bis 50.000 Euro wird es nur noch zwei anstelle von drei Antragsrunden geben.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Ab der dritten Förderrunde des laufenden Jahres (Einreichungsfrist 30. September 2024) müssen Antragsteller:innen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen.
Die kleine Projektförderung, die auch 2025 wieder gezielt im ländlichen Raum wirken soll, wird auf vier Runden reduziert. Die Einreichungsfristen sind für Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November geplant. Die Förderentscheidungen werden circa 2 Wochen nach Antragsfrist getroffen.
Weitere Infos unter: https://www.musikfonds.de/
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Frist: 31.03.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.
Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html
Kinderkultur
Fristen:
31.03.2025
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.
Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/
Kunststiftung NRW: Auftakt
Frist: 31.03.2025
Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.
Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:
1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen
2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen
Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/
Stiftung Erlebnis Kunst
Frist:
Vor dem 01.04.2025
Vor dem 01.10.2025
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt deutschlandweit künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Gruppen. Die Förderbewilligung wird halbjährlich, jeweils im April und Oktober, erteilt.
Eingereicht werden muss eine Projektskizze, die die Vorstellung, Vorhaben, Ablauf und die Durchführung des Projektes beschreibt. Zudem muss die adressierte Personengruppe, Die Ziele des Projektes sowie seinen diskursiven, gesellschaftlichen oder auch pädagogischen Kontext benannt werden. Außerdem darf der Finanzierungsplan nicht fehlen, welcher möglichst detailliert sein muss.
Es werden auch Projekte den Bereichen Zeitgenössischer Tanz und Performance gefördert, solange diese Vermittlungsarbeit leisten. Ein Museumsbesuch ist keine Voraussetzung für eine Förderung. Aber es ist wichtig, dass die Projekte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine möglichst direkte und qualitative Kunsterfahrung eröffnet.
Weitere Infos: https://stiftung-erlebnis-kunst.de/
Europäischer Kunstpreis 2025 der B. und G. Rosenheim-Stiftung
Frist: 15.04.2025
Die Bernd und Gisela Rosenheim-Stiftung wurde 1993 von dem Bildhauer und Maler Bernd Günther Rosenheim errichtet (www.berndrosenheim.de). Sie dient der Förderung zeitgenössischer, bildender Kunst und vergibt einen Kunstpreis mit einer damit verbundenen Ausstellung.
Thema der Ausschreibung: Magie und Ritual.
Medium und Maße: Malerei auf festem Bildträger,
min. Format: 30x40cm, max. Format: 70x100cm
(bitte schmale Rahmung).
Das Preisgeld beträgt 5.000,- Euro.
Teilnahmeberechtigt sind Künstler/innen mit Wohnsitz innerhalb Europas.
Es besteht keine Altersbegrenzung.
Bewerbende sollen hauptberuflich im Bereich der bildenden Kunst tätig sein und ihr Studium abgeschlossen haben.
Weitere Infos: https://www.rosenheim-kunstpreis.de/?mtm_campaign=mailing
Innovation Lab
Frist: 24.04.2025
Die Förderung Creative Innovation Lab soll Kulturschaffende und Kreative dazu anregen, innovative digitale Lösungen für die Kultur- und Kreativbranche zu entwickeln und zu testen. Zudem soll die Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. Tools, Modelle und Methoden) erleichtert werden, die auf den audiovisuellen Sektor und mindestens einen weiteren kreativen oder kulturellen Sektor anwendbar sind.
Weitere Infos: https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/creative-innovation-lab
Quelle CED Kultur - Newsletter
Hattinger Förderpreis für Junge Literatur 2025
Frist: 30.04.2025
Der Förderverein Stadtmuseum Hattingen e.V. vergibt im Jahr 2025 gemeinsam mit der Stadt Hattingen zum 28. Mal den Hattinger Förderpreis für Junge Literatur. Der Literaturpreis wird seit 1991 vergeben.
Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren, die im Jahr 2025 zwischen 16 und 26 Jahre alt sind. Sie können für die öffentliche Lesung 2025 je einen Prosa-Text in deutscher Sprache zu einem selbst gewählten Thema digital einreichen.
Bewerbungen um den Hattinger Förderpreis sind digital zu richten an stadtmuseum@hattingen.de. Zur Wahrung der Anonymität soll der Name nicht auf dem eingereichten Text erscheinen. Mit der Teilnahme erklären sich die Autorinnen und Autoren mit einer Veröffentlichung einverstanden.
Eine fünfköpfige Jury wählt aus allen Einsendungen bis zu acht Beiträge für eine öffentliche Lesung der Autorinnen und Autoren am 26.10.2025 in Hattingen aus und vergibt einen Jurypreis. Die Gäste der Lesung stimmen zusätzlich über einen Publikumspreis ab. Das Preisgeld beträgt in beiden Kategorien je 300 Euro.
Weitere Infos: https://www.hattingen.de/stadt_hattingen/Bildung%20und%20Kultur/Stadtmuseum/F%C3%B6rderverein/Hattinger%20F%C3%B6rderpreis%20f%C3%BCr%20junge%20Literatur/
Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW
Fristen:
30.04.2025
31.10.2025
Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.
Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-regulaere-tanzprojekte
WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften - Fonds Anbahnung
Frist: 02.05.2025
Um die deutsche Kulturszene darin zu unterstützen, neue Partner im außereuropäischen Ausland zu finden und mit diesen gleichberechtigt zusammen zu arbeiten, hat die Kulturstiftung des Bundes das Programm WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften (vormals: Transkontinentale Partnerschaften) entwickelt.
Die wichtigste Ressource, damit solche Partnerschaften wachsen können, ist Zeit. Deshalb startet WAYS mit dem Fonds Anbahnung, der zunächst inhaltliche Recherchen und persönliche Begegnungen fördert. Anträge dafür können Sie von Januar bis Mai 2025 stellen. Darauf aufbauend folgen die mehrjährigen Fonds Fellows-at-Large und Fonds Tandem.
Das Programm umfasst den Fonds Anbahnung (2025 bis 2026) und die darauf aufbauenden Fonds Fellows-at-Large und Fonds Tandem (jeweils 2027 bis 2031).
Was wird in WAYS gefördert?
Inhaltliche Recherche- und Anbahnungsvorhaben (Fonds Anbahnung) sowie Arbeitsaufenthalte und künstlerische Projekte in den Bereichen zeitgenössische Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben. Das Erproben und Verstetigen innovativer Formen fairer und nachhaltiger Zusammenarbeit ist Teil der Vorhaben.
Wer wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Im Fonds Anbahnung werden große und mittlere Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschland oder Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz im außereuropäischen Ausland – insbesondere in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien gefördert.
Anträge im Fonds Anbahnung können von Kultureinrichtungen mit Sitz in Deutschland oder von Kultureinrichtungen mit Sitz im außereuropäischen Ausland digital gestellt werden. Den Link zum Onlineantragsformular finden Sie ab Januar 2025 auf der Website.
Über die Förderung entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung auf Grundlage der Empfehlungen einer internationalen Fachjury.
Im Fonds Anbahnung werden mindestens sechzig Recherche- und Anbahnungsvorhaben, im Fonds Fellows-at-Large mindestens zwölf Fellowships und im Fonds Tandem mindestens zwölf 12 Tandempartnerschaften gefördert.
Sie können sich nur für den Fonds Fellow-at-Large oder Fonds Tandem bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie im Fonds Anbahnung gefördert wurden.
Details erfahren Sie in den Fördergrundsätzen.
Weitere Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/ways.html#c205440
U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN
Fristen:
02.05.2025
02.11.2025
Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt ihr euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.
Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 80% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.
Mehr unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Fristen:
02.05.2025
02.11.2025
Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.
Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.
Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.
Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Fristen:
15.05.2025
15.11.2025
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.
Weitere Infos: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10
NRW: Museumsförderung
Fristen:
15.05.2025
15.11.2025
Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit (LVR-Museumsberatung unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch die LVR-Museumsberatung sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit / Museumsberatung voraus.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der LVR-Museumsberatung ist empfehlenswert.
Weitere Infos: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museumsberatung_1/foerderung_2/museumsfrderung_1.jsp
Förderprogramm "Mobil mit Rad"
Frist: laufend bis 31.05.2025
Mit dem Förderangebot "Mobil mit Rad" soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Sie sollen dabei unterstützt werden, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen. Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden.
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Angebot werden die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb), Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sowie Sach-, Investitions- und Honorarkosten gefördert.
Aktion Mensch e.V., Web: www.aktion-mensch.de
Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/mobil-mit-rad?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2023_06_13&utm_term=MailingID4374899_SendingID755241
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung
Fristen:
15.06.2025
15.12.2025
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Fristen:
15.06.2025
15.12.2025
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/
Kunststiftung NRW
Frist:
30.06.2025
30.11.2025
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.
Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.
Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.
Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.
Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/
Projektförderung Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Fristen:
30.06.2025 (bei Projekten mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit)
31.08.2025(bei Projekten mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen)
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.
Weitere Informationen unter: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/projektfoerderung
Fotowettbewerb: Unsere Heimat - Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen
Frist: 28.08.2025
Veranstaltet vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) gemeinsam mit der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (NRW-Stiftung)
Der Wettbewerb richtet sich an Hobby- und Amateurfotograf/innen ebenso wie an semiprofessionelle oder Berufsfotograf/-innen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union. Mitarbeiter/-innen der NRW-Stiftung und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sind nicht zugelassen.
Bewerbungskriterien: Heimat in Bildern. Das ist die Idee dieses Wettbewerbs. Interessierte können Natur- und Landschaftsfotos aus ihrer Heimat in Nordrhein-Westfalen einreichen. Diese sollen die Schönheit des Bundeslandes, seiner Natur und seiner Landschaften herausstellen. Jede/r Teilnehmer/-in kann sich mit bis zu vier Aufnahmen im Querformat zum Wettbewerbsthema beteiligen. Die Motive müssen einen Bezug zum Thema und zum Text dieser Ausschreibung klar erkennen lassen.
Weitere Infos: https://www.umwelt.nrw.de/ueber-uns/fotowettbewerb
Medienpreis Wirtschaft NRW
Frist: 30.08.2025
Produktionen und Projekte, die Wirtschaftsthemen aus Nordrhein-Westfalen beleuchten, können sich bis zum 22. August 2024 wieder auf den Medienpreis Wirtschaft NRW bewerben. Die Gewinner:innen erhalten Preisgelder von insgesamt 16.500 Euro. Erstmals gibt es einen Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus.
Der Medienpreis Wirtschaft NRW würdigt herausragende journalistische Arbeiten mit verschiedenen Blickwinkeln auf die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Zur Bewerbung aufgerufen sind freie und festangestellte Journalist:innen, Autor:innen und Gruppen, die in einem deutschsprachigen Medium einen Beitrag in deutscher Sprache über Wirtschaftsthemen mit deutlichem Bezug zu Nordrhein-Westfalen veröffentlicht haben. Die Bewertung der eingereichten Print-, Hörfunk-, TV- oder Online-Beiträge erfolgt durch eine Expert:innen-Jury.
Ausrichterin des Preises ist die NRW.BANK.
Quelle Newsletter creative.nrw
Weitere Informationen unter: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/presse/medienpreis/#Medienpreis
Projektförderung: Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa
Frist: 31.08.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Projekte zur Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Entsprechende Projektanträge zur Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte sollen auch Themen wie Flucht, Vertreibung, Migration und Integration berücksichtigen.
Sparte „Wissenschaft"
In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.
Sparte „Kulturelle Vermittlung"
In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).
Weitere Informationen unter: https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung
Dieter Wasilke Folk-Förderpreis 2026
Frist: 30.11.2025
Der Venner Folk Frühling e. V. wird 2026 zum siebten Mal den „Dieter Wasilke Folk-Förderpreis“ ausloben. Der Förderpreis hat das Ziel, den Folkmusik-Nachwuchs zu unterstützen und richtet sich an alle Musiker*innen, ganz gleich ob Solist*in oder Gruppen, die in den Segmenten europäische und/oder nordamerikanische Folkmusik tätig sind.
Teilnahmeberechtigt sind alle Musikerinnen und Musiker mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 35te Lebensjahr nicht überschritten haben (Solisten) oder deren Durchschnittsalter 35 Jahre nicht überschreitet (Gruppen). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Solisten und Gruppen, die bereits im Rahmen eines Konzertes beim Venner Folk Frühling e. V. aufgetreten sind. Bandmitglieder dürfen innerhalb des Wettbewerbes nicht in mehreren Formationen vertreten sein.
Weitere Infos: https://folkfruehling.de/dieter-wasilke-folk-foerderpreis/bewerbung-dieter-wasilke-folk-foerderpreis-2025/
Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln
Frist: 15.09. bis 15.12.2025
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.
Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.
Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.
Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.
Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb
andersartig gedenken on stage
Frist: 15.01.2026
Der bundesweite Theater-Wettbewerb andersartig gedenken on stage erinnert an Menschen mit Behinderungen, die im Nationalsozialismus ermordet wurden. Schultheater und inklusive Erwachsenen-Theater sind eingeladen, Stücke über die Biografien der NS-"Euthanasie"-Opfer zu entwickeln und Bezüge zu aktuellen diskriminierungskritischen Themen herzustellen.
Am 25. November 2024 um 17.00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung statt.
Preisverleihung: 23. Juni 2026 in Berlin
Weitere Infos: https://www.andersartig-gedenken.de/startseite.html
Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“
Frist: fortlaufend bis zum 31.01.2026
Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Die Aktion Mensch möchte mit ihrem Förderprogramm „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion" dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen.
In ihrem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, z.B. bei fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung. Gefördert werden Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“.
Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:
• Engagement vor Ort
• Musik und Tanz
• Natur und Umwelt
• Sport und Spiele
• Theater und Kunst
Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen.
Entsprechende Fördermittelanträge können fortlaufend bis zum 31.01.2026 eingereicht werden. Eigenmittel müssen keine eingebracht werden.
Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor
Regelmäßige Förderungen mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung
Internationale Tourförderung
Frist: Antragstellung laufend möglich
Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.
Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
„Small Change for Europe“
Frist: keine
„Small Change for Europe“ fördert Projekte und Ideen, die sich künstlerisch mit Europa auseinandersetzen
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen: https://www.toepfer-stiftung.de/de/wie-wir-wirken/augenblick/small-change-die-neuen-foerderfonds-sind-online
Megafonds – Das Budget für deine Aktionsidee
Frist: keine
Ihr möchtet euch mit einem eigenen Projekt oder einer Aktion für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen und seid auf der Suche nach Fördergeldern, Beratung und Vernetzung? Wir fördern eure Aktionsidee.
»Megafonds – Das Budget für deine Aktionsidee« ist der Jugendaktionsfonds von terre des hommes und fördert gemeinnützige Projekte, die öffentlichkeitswirksam auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen bzw. auf die Einhaltung der Kinderrechte hinwirken. Das können Projekte sein, die zur Förderung von Gerechtigkeit, feministischen Initiativen, Frieden, Klimaschutz und zum Schutz vor Gewalt beitragen oder sich gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzen.
Die Projekte sind von jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren selbst geplant und durchgeführt. Erwachsene über 27 Jahre dürfen euch unterstützen, aber alle Entscheidungen liegen bei euch. Das Thema eures Projekts betrifft euch selbst direkt. Für euer Projekt könnt ihr bis zu 1.000 Euro beantragen.
Wir fördern nur:
• gemeinwohlorientierte Projekte, das heißt Projekte, die möglichst vielen (jungen) Menschen zugutekommen
• öffentliche Aktionen, Online-Aktionen, Proteste, Kampagnen und andere Formen der politischen Einmischung zu kinderrechtlichen Forderungen
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen
Bewerben können sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Ihr plant und führt euer Projekt selbst durch und seid selbst vom Thema eures Projekts betroffen. Erwachsene über 27 Jahre dürfen euch unterstützen, tragen aber nur dort, wo es rechtlich oder fachlich notwendig ist, (Gesamt)Verantwortung.
Aus steuerrechtlichen Gründen können nur als gemeinnützig anerkannte Initiativen, Vereine und Organisationen eine Projektförderung erhalten. Wenn ihr keinen Verein oder Organisation findet, die euch bei der Antragstellung unterstützen, meldet euch gerne bei uns und wir schauen dann gemeinsam nach einer Lösung: megafonds@tdh.de
Weitere Informationen unter: https://www.tdh.de/mitmachen/junges-engagement/megafonds-das-budget-fuer-deine-aktionsidee/
Heimat: Musik 2024 – Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Frist: keine
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit.
Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.
Weitere Informationen unter: https://heimat-musik.de/foerderung/
Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung
Frist: Fortlaufend
Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation
Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.
Um für eine Förderung seitens der KYTHERA Kultur-Stiftung berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:
Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck.
eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.
Antragsfrist: Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.
Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.
Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung
Förderfonds "Medienkompetenz"
Frist: Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.
Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.
Weitere Informationen unter: www.stiftungbildung.org
Förderfonds "Iss besser – mach´s besser!"
Frist: keine
Die Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.
Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.
Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Weitere Infos unter: www.stiftungbildung.org
Förderfonds "Frieden"
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit formlos gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.
Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/#1622548260347-42b572d7-a478530f-086c28df-7eb96ccb-842c
Projektausschreibung „Gemeinsam stark“
Frist: laufend, mindestens 6 Wochen vor Projektstart
Soziales Engagement ist in Deutschland und in Frankreich unverzichtbar: Eine starke Gesellschaft braucht Menschen, die sich für einander einsetzen. Insbesondere für diejenigen, denen es das Leben nicht leichtmacht, weil sie z. B. von Armut betroffen sind, sich in einem fremden Land zurechtfinden müssen, weil sie mit einer Krankheit kämpfen, Diskriminierung oder Gewalt erfahren, kein Dach über dem Kopf haben oder einsam sind.
Die Ausschreibung richtet sich an Menschen, die sich im Beruf oder im Ehrenamt für eine solidarische, gerechte und vielfältige Gesellschaft stark machen, und an Organisationen, die in diesem Bereich aktiver werden möchten.
Deutsch-französische Vorerfahrung oder Französischkenntnisse sind keine Voraussetzung – im Gegenteil: Mitmachen können alle, die grenzüberschreitendes Engagement mit einer Partnerorganisation einmal ausprobieren und die Fühler nach Frankreich ausstrecken wollen.
Wer bereits deutsch-französisch aktiv ist, kann die Gelegenheit nutzen, auf sozial engagierte Akteur*innen vor Ort zuzugehen und gemeinsam ein Projekt auf die Beine zu stellen.
Förderfähige Organisationen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• gGmbHs, gUGs
• Stiftungen
• Gebietskörperschaften
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
Gesucht werden Aktionen und Projekten, die
• den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen,
• verschiedene Aspekte des Bereichs „Soziales Engagement“ behandeln
• den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.
Die Projekte müssen
• gemeinsam mit einer Partnerorganisation in Frankreich getragen werden, um eine besonders nachhaltige Wirkung zu entfalten. (Auch die Anbahnung einer Partnerschaft kann als eigenständiges Projekt gelten.)
• möglichst öffentlichkeitswirksam sein, um besonders viele Menschen für deutsch-französisches und soziales Engagement zu sensibilisieren.
Beispiele für mögliche Projektformate
• Produktion eines deutsch-französischen Podcasts mit Menschen mit Fluchtgeschichte
• Turnier von Sportvereinen mit Inklusionsschwerpunkt
• Gemeinsames Wochenende mit Bewohnerinnen von Frauenhäusern
• Workshop für ehrenamtliche Krankenhaus-Clowns aus beiden Ländern
• Best-Practice-Austausch zwischen Engagierten in der Obdachlosenhilfe
• Fotoausstellung zum Thema „Einsamkeit“
• Ein Workshop zu deutscher und französischer Gebärdensprache
• usw… Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf!
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Juni und dem 17. November 2024 stattfinden.
Weitere Infos unter: https://www.buergerfonds.eu/projektausschreibung-gemeinsam-stark
Förderung "Klimalotterie"
Frist: keine
Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.
Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.
Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de
Förderfonds „Kunst und Kultur“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/
Förderfonds „Chancengerechtigkeit“
Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.
Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.
Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.
Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.
Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/
Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Mit dem Programm "Fluchtpatenschaften" fördert die Stiftung Bildung die Umsetzung von Projektideen in Schulen und Kitas, in denen gleichaltrige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung aus der Ukraine und Kinder sowie Jugendliche aus Deutschland Tandems bilden. Förderfähig sind 260 Euro pro Tandem. Maximal können 7.800 Euro pro Projekt (30 Tandems) gefördert werden.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen in Kitas und Schulen. Der Antrag kann von Kindern oder Jugendlichen sowie von Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten gestellt werden. Auch gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich bewerben, wenn das Projekt mit Bezug zu Kita/Schule (z.B. Willkommensklasse) stattfindet.
Die Stiftung Bildung fördert mit den Programm Fluchtpatenschaften Respekt, Freude und Offenheit für gelebte Vielfalt. Die Bildungsstandorte können ihre individuellen Ideen für eine partizipative, inklusive, vielfältige und nachhaltige Bildung und Teilhabe umsetzen.
Gleichaltrige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Fluchterfahrung und Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, kommen zusammen und bilden ein Tandem. Sie nehmen als Tandempaar an Kita- und Schulprojekten teil, lernen voneinander und verbringen gemeinsam Freizeit. Im Idealfall erwächst daraus eine Freundschaft.
Die Stiftung Bildung fördert bereits seit 2016 mit Mitteln aus dem BMFSFJ Tandems zwischen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – unabhängig des Herkunftslandes – mit dem Programm Chancenpatenschaften. Das Fluchtpatenschaftsprogramm mit Schwerpunkt Ukraine ist im Frühjahr 2022 ergänzend zum bestehenden Patenschaftsprogramm zusätzlich als Unterstützung aufgelegt worden. Es wird aus Mitteln der Stiftung RTL – wir helfen Kindern e.V. finanziert, die wiederum im Frühjahr 2022, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, private Spenden explizit für ukrainische Kinder gesammelt hat.
Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/fluchtpatenschaften/
Heidehof Stiftung
Frist: laufend und mindestens zwei Monate vor Projektbeginn
Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/
Dr. Bergmann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.
Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.
Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.
Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/
Hans Thomann-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden.
Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/
„Small Change for Europe“
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden
Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.
Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts
Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.
Weitere Informationen unter: https://www.toepfer-stiftung.de/
Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Förderungen der Neumayer Stiftung
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden
Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de
Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Das Mikroförderprogramm „EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN“ vergibt Projektförderung von bis zu 2.500 Euro. Bewerbungen für Projekte in 2024 sind ab dem 1. November 2023 fortlaufend möglich.
Weitere Informationen unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/
Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“
Frist: Fortlaufend
Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/
Stiftung Kinderförderung von Playmobil
Frist: Fortlaufend
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Herausforderungen der modernen Welt und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil wurde im Jahr 1995 von Horst Brandstätter (1933-2015) ins Leben gerufen. Er war Inhaber der Horst Brandstätter Group, zu der auch die Marke PLAYMOBIL gehört. Ziel der gemeinnützigen Stiftungsarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen.
Die Stiftung unterstützt gemäß ihren satzungsgemäßen Zielen Vorhaben in vier Bereichen:
1. Sie unterstützt die vorschulische, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
2. Sie fördert den Schutz von Kindern in der modernen Welt und deren soziale und medizinische Betreuung – insbesondere durch Initiativen zur Vorbereitung auf die Erwachsenenwelt unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzbedürfnisses.
3. Sie fördert die gesunde physische, psychische und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten, die das kreative und aktive Spiel fördern.
4. Sie fördert Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil fördert Menschen und Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Durch die Förderung bieten wir ihnen Gestaltungsspielräume und schaffen Plattformen, die sichtbar und unmittelbar Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben und die zudem im Idealfall dazu beitragen, das dahinterliegende gesellschaftliche Defizit zu lösen. Daher arbeiten wir auch mit Multiplikatoren zusammen, die für eine Breitenwirkung unserer Projekte sorgen. Hierzu gehören u.a. Journalisten, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, medizinisches Fachpersonal und alle, die unsere Ziele teilen.
Förderempfänger müssen anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.
Weitere Informationen unter: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/#foundation
Förderfonds Handwerk
Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.
Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.
Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?
Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.
Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.
Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.
Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten
Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=april23#1622549282931-39834685-1cde3179-9ae77ab3-65e9
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW
Frist: Anträge können laufend eingereicht werden.
Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)
Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen
Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme
Förderung "youclub2030"
Frist: Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden.
Mit dem Programm "youclub2030" fördert die Stiftung Bildung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die Projekte für eine nachhaltige Zukunft auf den Weg bringen wollen. Das Geld kann für Materialien, Maschinen, Einrichtung, Veranstaltungen, Workshops, Honorare und vieles mehr eingesetzt werden. Pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche sowie junge Menschen, die sich bereits für Nachhaltigkeit engagieren, kommen zusammen und gestalten gemeinsam ihre Standorte nachhaltig.
Weitere Informationen https://www.stiftungbildung.org/youclub2030/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=maerz23
Förderung der VINCI-Stiftung
Frist: Anträge können laufend gestellt werden
Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.
Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken
Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.
Mehr unter: www.vinci-stiftung.de
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Förderung "anstiftung"
Frist: keine
Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.
Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung
GO! EXPORT
Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
DO! EXPORT
Frist: Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).
Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.
Was wird gefördert: Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können nicht gefördert werden.
Mehr unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/#toggle-id-10
NRW: Tanz- und Theaterförderung
Frist: laufend
Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.
Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung
BHF Bank Stiftung
Frist: keine
Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs
In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.
Mehr unter: https://www.bhf-bank-stiftung.de/zeitgenoessische-kuenste/stiftung/foerdergebiete/
"Berthold Leibinger Stiftung"
Frist: keine
Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/
Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte
Frist: keine
Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.
Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/
Förderfonds "Demokratie weiter denken"
Frist: keine
Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.
Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.
Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/#1622549280497-98e87e83-df4e530f-086c450c-17d2
Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz
Frist: Der Antrag muss mindestens zehn Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.
Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.
Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html
Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland
Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.
Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.
Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html
Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland
Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html
Deutsche Bank Stiftung
Frist: keine, laufend möglich
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.
Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/
Werkleitz Projektförderung
Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.
Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.
Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).
Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung
Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen
Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds
Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden, außer Sonderfonds "Schulhofträume"
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.
Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.
Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.
Spielraum:
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.
Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.
Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.
Sonderfonds "Fluthilfe für Kinder"
Mit dem Sonderfonds unterstützen wir gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen mit bis zu 25.000 Euro, um Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort wieder aufzubauen, die durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Zum Beispiel für den Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten.
Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.
Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.
Sonderfonds "Schulhofträume"
Frist: 10.01. - 31.03.2023
Ab sofort können Sie sich für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen bewerben.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden.
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.
Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume
Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Fristen:
Projekte aus Kategorie 1 und 2: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 3 und 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben
Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.
Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.
Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.
Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.
Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/.
Förderprogramm der Aktion Mensch
Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.
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