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Kulturförderung der Stadt Bergisch Gladbach zur Unterstützung der Freien Kunst- und Kulturszene Bergisch Gladbach

„Kultur braucht Förderung“

Die Stadt Bergisch Gladbach betreibt Kulturförderung mit dem Ziel, in der Stadt ein attraktives, vielseitiges, abwechslungsreiches und kreatives Kulturangebot in den Bereichen
- Bildende Kunst und Ausstellungen
- Darstellende Kunst
- Musik und Konzerte
- Tanz
- Literatur und Medien
- Ortsgeschichte
- Heimat- und Geschichtsforschung
- Brauchtumspflege
zu schaffen.

Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass – neben den städtischen Kultureinrichtungen – freie Kulturtragende, die einen wesentlichen Beitrag zur Stadtkultur leisten, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung, auf die kein Anspruch besteht, durch finanzielle, organisatorische und Sachleistungen unterstützt werden. Die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung voraus.

2006 hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach neue Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen. Danach kann eine Förderung bewilligt werden als
• finanzielle Förderung einzelner Veranstaltungen (Kulturprojektförderung)
• Förderung durch Bereitstellung von städtischen Sach- und Dienstleistungen

Kulturprojektförderung 2024
Die Antragsfrist ist abgelaufen

Kulturprojektförderung 2025
Wer ein Kulturprojekt in Bergisch Gladbach plant und dafür Mittel aus der städtischen Projektförderung erhalten möchte, kann diese formlos beantragen:

Frist für Anträge im 1. Halbjahr 2025: 15.11.2024
Frist für Anträge im 2. Halbjahr 2025: 15.05.2025

Frist für Anträge im 1. Halbjahr 2026: 15.11.2025
Frist für Anträge im 2. Halbjahr 2026: 15.05.2026
Die Ausschreibung 2026 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach und die Kommunalaufsicht.

Antragstellung: formlos

Die Förderbedingungen können schriftlich oder telefonisch angefordert werden beim
Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach
Petra Weymans
Telefon 02202 / 142554
E-Mail: kulturbuero@stadt-gl.de.

Die Richtlinien zur Kulturförderung in der Stadt Bergisch Gladbach können Sie auch hier herunterladen (PDF).


Institutionelle Kulturförderung 2026

Anträge können bis zum 31.08.2025 eingereicht werden.
Antragstellung: per Antrag

Am 01.07.2021 hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach Mittel für eine Institutionelle Kulturförderung in Höhe von 18.000 € p.a. bereitgestellt.

Die institutionelle Förderung dient der strukturellen Stärkung kultureller Einrichtungen in der Stadt Bergisch Gladbach. Sie gibt den geförderten Kultureinrichtungen Planungssicherheit. Die wirtschaftliche Kompetenz, die Kontinuität und der Handlungsspielraum bei der Jahresplanung dieser Einrichtungen wird unterstützt.

Die institutionelle Förderung können beantragen
• Einzelpersonen (natürliche Personen), Personengruppen, Verbände, Vereinigungen und juristische Personen, mit Wohnort oder Sitz in Bergisch Gladbach
• mit fester Spielstätte bzw. Ausstellungsräumen in Bergisch Gladbach
• deren Ziel es ist, ihren Besuchern, Mitgliedern oder sonstigen teilnehmenden Personen kulturelle Erfahrungen, Bildung und Ausdrucksmöglichkeiten anzubieten.
Büro- und Geschäftsräume sowie Vereinsheime gelten hierbei nicht als Spielstätte oder Ausstellungsräume.

Für die Antragstellung für das Jahr 2026 sind die Belege und Nachweise aus dem Jahr 2024 einzureichen.

Die Förderbedingungen und der Antrag können schriftlich oder telefonisch angefordert werden beim
Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach
Petra Weymans
Telefon 02202 / 142554
E-Mail: kulturbuero@stadt-gl.de.

Die Richtlinien zur institutionellen Kulturförderung in der Stadt Bergisch Gladbach können Sie auch hier herunterladen (PDF). Den Antrag können Sie hier herunterladen (PDF).
Die Ausschreibung 2026 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach und die Kommunalaufsicht.

Weitere Richtlinien zur Förderung der Freien Kulturszene:
Richtlinien für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden
Richtlinien für die Benutzung der Räumlichkeiten in Schulgebäuden sowie für die Inanspruchnahme der städt. Sportstätten (mit Entgeltordnung)
Richtlinien für die Vermietung von Räumlichkeiten in der Städt. Galerie Villa Zanders (jetzt Kunstmuseum Villa Zanders)
• Sonderregelungen zur Förderung des Karnevals und der kirchlichen Büchereien