Wenn Sie Auskünfte über Halter- und Versicherungsdaten benötigen, dürfen diese nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin darlegt, dass die Daten benötigt werden, um Rechtsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder einer Privatklage wegen Verkehrsverstößen stehen. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.