Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Rheinisch-Bergischen Kreis ein jährliches Fahrdienstbudget, welches sie für Fahrten mit Mietwagen, Taxen oder Spezialfahrzeugen (Behinderten-Transportwagen mit Rampe oder Hebebühne) bei unseren Fahrdienstpartnern einsetzen können.