Mahnung und Vollstreckung von Forderungen
Einziehung von säumigen Forderungen
Die Mahnung ist eine Aufforderung an die Zahlungspflichtigen, die es versäumt haben, binnen einer gesetzten Frist eine Forderung (z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Bußgelder, Elternbeiträge u. ä.) zu begleichen. Wenn nach erfolgter persönlicher Mahnung die Forderung nicht beglichen wird, beginnt unmittelbar das Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Vollstreckung wird durch die Vollstreckungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach wahrgenommen.
Was ist nach Erhalt einer Vollstreckungsankündigung zu tun?
Die Forderung ist berechtigt:
Sie begleichen die Forderung nach Erhalt der Mahnung bzw. der Vollstreckungsankündigung (inklusive der Nebenforderungen) innerhalb der genannten Frist auf das angegebene städtische Konto unter Angabe des Kassenzeichens. Diese Angaben gehen aus der Vollstreckungsankündigung hervor. Gerne können Sie auch telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen. Sollten Sie den rückständigen Betrag nicht in der gesetzten Frist in einer Summe bezahlen können, richten Sie einen Antrag auf eine Teilzahlunsvereinbarung gegen Vorlage der Erklärung über Ihre persönlichen u. wirtschaftlichen Verhältnisse an die nachstehende Vollstreckungsbehörde.
Sie haben Bedenken gegen die Forderung:
Setzen Sie sich bitte unverzüglich innerhalb der gesetzten Frist mit dem zuständigen Fachbereich, der den Bescheid erlassen hat, in Verbindung. Andernfalls können zusätzliche Nebenforderungen entstehen.
Folgende Vollstreckungsmaßnahmen können auf Sie zukommen:
- Lohn-, Konten-, Sachpfändungen
- Durchsuchungsanordnungen
- Stilllegung Ihres PKWs durch Ventilwächter/Parkkralle
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Negativeintrag bei der Schufa (evtl. Folge: keine Handy- und Mietverträge)
- Und bei Bußgeldforderungen ist außerdem die Einleitung eines Erzwingungshaftverfahrens möglich.
Die Vollstreckungsmaßnahmen werden nicht nur im Innendienst, sondern auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollstreckungs-Außendienstes durchgeführt.
Vollstreckungsamtshilfe
Die Stadt Bergisch Gladbach wird auch im Rahmen der Amtshilfe für andere öffentlich rechtliche Institutionen tätig (z. B. Handwerkskammer, andere Städte, Kreise, etc.).
Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Sie begleichen die Forderung nach Erhalt der Mahnung bzw. der Vollstreckungsankündigung (inklusive der Kosten) innerhalb der genannten Frist auf das angegebene städtische Konto unter Angabe des Kassenzeichens. Diese Angaben gehen aus der Mahnung bzw. der Vollstreckungsankündigung hervor.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe?
Gerne können Sie telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen. Diese Angaben gehen aus der Vollstreckungsankündigung hervor.
Formulare & Informationen