Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Telefonzeiten - Sperrmülltelefon

02202 14 3333

Mo - Fr

Mo - Do

09:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 15:00 Uhr

Sperrmüllentsorgung

Der schnellste Weg, kurzfristig und ohne wochenlange Zwischenlagerung im Haushalt Sperrmüll zu entsorgen, ist die Abgabe am Wertstoffhof Kippemühle. Dort können Sie bis 2 m³ Sperrmüll monatlich kostenfrei entsorgen. 

Die Sperrmüllentsorgung ist ein wichtiger Bereich der Abfallsammlung. Sperrmüll fällt unregelmäßig in allen Haushaltungen an. Daher wird die Sammlung auf vorherige Anmeldung durchgeführt. Die Anmeldung ist telefonisch oder schriftlich per Karte, Fax oder E-Mail möglich. Es gibt keine festen Abholtermine, dieser wird Ihnen individuell mitgeteilt. Die Kosten der Sammlung sind in den Abfallgebühren enthalten.

Falls Möbel, Elektrogeräte usw. noch gut erhalten und brauchbar sind, können Sie damit sicher noch jemandem eine Freude machen. Hierzu steht Ihnen unser kostenloser Tausch- und Verschenkmarkt zur Verfügung, zu dem Sie über den Link gelangen.

https://www.gladbacher-verschenkmarkt.de/

Was ist Sperrmüll, der kostenfrei abgeholt wird?

Die kostenfreie Sperrmüllabfuhr ist ein Service des Abfallwirtschaftsbetriebes für Privathaushalte in Bergisch Gladbach. Hierunter fallen alle Gegenstände aus Haushaltungen, die ein Mieter üblicherweise bei einem Umzug mitnehmen würde, sofern diese auch nach evtl. Zerkleinerung nicht in einen Abfallbehälter (Restmülltonne oder Restmüllsack) passen. Die Minimalmenge je Sperrmüllart beträgt 0,5 m³, die Maximalmenge 3 m³ . Sollen kleinere oder größere Mengen abgeholt werden, ist dies kostenpflichtig. Zwei Sperrmüllabfuhren und zwei Abholungen von Schrott und Elektroaltgeräten pro Jahr sind kostenfrei.
Haben Sie mehr als 3 m³ Sperrmüll, können Sie uns beauftragen, auch diese Mehrmenge zum Preis von 45 € je m³ mitzunehmen.

Sperrmüll - Übersicht

Das nehmen wir mit:

Das nehmen wir nicht mit:

Sperrige Abfälle (bis zu 3 m3) wie:
• Matratzen
• Möbel aller Art
• Holzregale
• Teppiche und Teppichreste
• Kinderwagen
• Koffer


Metall/- und Elektroschrott:
• Metall- und Schrottteile aller Art
• Fahrräder
• Haushaltsgroßgeräte

• Altkleider
• Auto-/Motorrad-/oder Mopedteile
• Altreifen mit oder ohne Felge
• Eternitplatten
• Fenster/Fensterrahmen
• Gewerbe- und Industrieabfälle
• Bauschutt, Baumaterialien; alle Gegenstände, die bei Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen und fest mit dem Gebäude verbunden waren wie Bauhölzer aller Art, Türen und Türzargen, Fenster und Fensterrahmen, Rollladen, Zaunanlagen, Geländer, Wand- und Deckenverkleidungen, Bade- und Duschwanne, Waschbecken, Toilettenschüssel, Dachpappe, Fliesen, Beton- und Mauerreste, Dachziegel, Isoliermaterial

• imprägnierte Hölzer
• Müllsäcke Heizkessel und Heizkörper
• Öl- und Kohleöfen,
• Paletten
• Papier/Pappe/Kartons
• Rasenmäher
• Restmüll
• schadstoffhaltige Abfälle
• Vollglastüren
• Gartenabfälle, Baumstämme, Wurzelwerk 


Nicht mitgenommen werden Kleinteile in Kisten, Kartons oder Säcken. Aus Unfallschutzgründen müssen auch Glasteile, z.B. Spiegel, Tischplatten oder Türfüllungen, entfernt sein. Entsorgen Sie dieses Glas bitte zerkleinert über die Restmülltonne.

Schrott (Fahrräder, Metallgartenstühle, Rasenmäher, Zäune, Bügelbretter, Metallbetten usw.) und Elektroschrott (Herde, Waschmaschinen, Fernseher, Stereoanlagen, Computer und -zubehör, Telekommunikationsgeräte usw.) können Sie auch kostenfrei am Wertstoffhof Kippemühle abgeben.

Sonderregelung für Schrott und Elektroaltgeräte

Elektrogeräte – vom Rasierapparat über Fernseher und PC bis zur Waschmaschine – dürfen nicht mehr deponiert oder in eine Müllverbrennungsanlage gebracht werden. Es ist daher nicht mehr gestattet, defekte Kleingeräte wie Fön oder Kaffeemaschine in die Restmülltonne zu werfen. Diese Geräte müssen so gesammelt werden, dass eine Verwertung möglich ist. Daher sollen die Geräte, die demontiert werden, weitgehend unbeschädigt erfasst werden.

Die Sammlung von Elektroaltgeräten ist gesetzlich nur den Herstellern, Vertreibern und den Städten und Gemeinden gestattet.

Das Überlassen von Elektroaltgeräten an Schrotthändler ist unzulässig!

Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt daher eine separate Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott durch. Es würde allerdings die Kapazitäten der Sperrmüllsammelfahrzeuge sprengen, alle Geräte bei den Grundstücken abzuholen. Daher gelten folgende Regelungen:

  • Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 60 cm (z.B. Mixer, Toaster, Radios, Sat-Receiver, PC-Zubehör, Videorecorder, Lautsprecher, PC's) müssen bei einer Gesamtmenge von weniger als 0,5 m³ zu zentralen Sammelstellen gebracht werden. Dies ist der Wertstoffhof Kippemühle am Refrather Weg 34 in Gronau. Die Abgabe ist kostenfrei. Per Termin können Gesamtmengen von mindestens 0,5 m³ auch zur Abholung angemeldet werden. Hier empfiehlt sich u.U. eine gemeinsame Anmeldung mehrerer Nachbarn.
  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Elektroherde, Trockner, Kühlgeräte, Ölradiatoren usw.) werden wie bisher abgeholt, wenn mindestens ein Gerät eine Kantenlänge von mehr als 60 cm und ein Volumen von mehr als 200 Litern hat.

Sonstiger Schrott aus Haushaltungen (z.B. Öfen, Bettgestelle aus Eisen, Spülen, Rasenmäher und sonstige Teile die überwiegend aus Metall bestehen) wird zusammen mit Elektroaltgeräten bei Erreichen der Mindestmenge (siehe unten) weiterhin abgeholt. Die Abgabe am Wertstoffhof Kippemühle ist kostenfrei. Sie sparen damit auch die Wartezeit auf den nächsten Abholtermin.

Anderer Sperrmüll und Bauschutt kann auch weiterhin gegen Entgelt am Wertstoffhof Kippemühle abgegeben werden!


Bisher wurden vielfach auch Kleinstmengen Sperrmüll – wie z.B. ein einzelner Koffer – zur separaten Abholung angemeldet. Dies bedeutete einen hohen Kosten- und vor allem Zeitaufwand, so dass sich die Wartezeiten auf einen Termin verlängerten. Um eine rationelle Abfuhr zu gewährleisten, gilt für alle Sperrmüllarten, dass eine kostenfreie Abholung erst ab einer Mindestmenge von 0,5 m³ erfolgt. Bei kleineren Mengen empfiehlt sich die Absprache zwischen Nachbarn oder die Nutzung des Wertstoffhofs.

Wie kann sonstiger Sperrmüll entsorgt werden?

Unter sonstigen Sperrmüll fallen z. B. nicht schadstoffhaltige Bauteile, wie z.B. Türen, Deckenverkleidungen, Waschbecken, Duschabtrennungen, Heizkörper oder auch Laminat, Bretter, Rohre usw., die Sie am Wertstoffhof Kippemühle abgeben können. Einzelteile werden aber auch kostenpflichtig im Rahmen der Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Hierzu können Sie spezielle Anforderungskarten in den Bürgerbüros oder beim Abfallwirtschaftsbetrieb erwerben. Je Teil (bis max. 20 kg) wird ein Entgelt von 5,00 € erhoben.

Wie erhalten Sie einen Abfuhrtermin?

Der einfachste Weg zur Anmeldung von Sperrmüll und Elektroschrott zur Abholung ist eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, Fax, Brief oder Postkarte.

Anforderungskarten enthielt die Abfallfibel. Sie können aber auch unseren Formular-Vordruck herunterladen, ausfüllen und absenden. Natürlich ist aber auch eine formlose Mitteilung per Postkarte an die Anschrift des Abfallwirtschaftsbetriebes möglich. Bitte bezeichnen Sie genau die abzuholenden Gegenstände.

Per Fax ist die Anmeldung unter der Faxnummer 02202 / 14 - 3330 möglich.

E-Mails richten Sie bitte an: sperrmuell@awb-gl.de

Telefonische Anmeldungen sind ausschließlich unter der Telefonnummer 02202 / 14 - 3333 des Sperrmüllservice möglich. Der Abfuhrtermin wird Ihnen sofort benannt. Sie erreichen den Sperrmüllservice telefonisch montags - freitags von 09:00 - 12:00 Uhr sowie montags - donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr.

Bei rd. 16.000 Anrufen im Jahr müssen Sie leider damit rechnen, dass Sie den aufnehmenden Mitarbeiter nicht immer sofort erreichen und einige vergebliche Anrufe vorkommen können. Daher ist die schriftliche Anmeldung - vorzugsweise per E-Mail - oft der schnellste Weg zum Sperrmülltermin.

Bei schriftlicher Anmeldung erhalten Sie in jedem Fall per Postkarte oder E-Mail eine schriftliche Terminmitteilung.

Die Abholung erfolgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen nach Anmeldung.
Am mitgeteilten Abfuhrtag stellen Sie die abzuholenden Gegenstände bitte bis 6:30 Uhr am Straßenrand bereit.

Da normaler Sperrmüll (Möbelteile, Teppichböden usw.) getrennt vom Schrott und Elektroschrott mit anderen Fahrzeugen gesammelt wird, kann die Abfuhr der beiden Arten auch an unterschiedlichen Terminen erfolgen.

Sonderleistungen

Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne auch entgeltpflichtige Sonderleistungen an:

Kurzfristige Abholung oder Wunschtermin
Ist Ihnen die Wartezeit auf einen regulären Abholtermin zu lange oder wünschen Sie die Abholung an einem ganz bestimmten Tag, können Sie unseren 48-Stunden-Sperrmüll-Service nutzen. Die Kosten hierfür betragen 45 Euro bei Vorkasse bzw. 65 Euro auf Rechnung. 


Vollservice - AKTUELL WERDEN KEINE VOLLSERVICE-ANTRÄGE BEARBEITET
Auch ein Sperrmüllvollservice ist auf Wunsch möglich. Am mitgeteilten Abfuhrtag holen dann Mitarbeiter einer beauftragten Gesellschaft die angemeldeten Sperrmüllgegenstände (bis zu 3 m³) aus Ihrer Wohnung und stellen sie zur Abfuhr an die Straße. Dieser Service erleichtert insbesondere Personen, denen der Transport körperlich zu schwer erscheint, die Nutzung der Sperrmüllabfuhr. Für Diese Sonderleistung berechnen wir Ihnen bei Vorkasse 50 Euro.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Formular und geben darauf zusätzlich an, dass Sie den Vollservice wünschen. Zusätzlich übersenden Sie bitte die erforderliche Haftungsfreistellungserklärung. Natürlich ist auch eine Kombination von Wunschtermin und Vollservice möglich. Hierfür würde dann ein Entgelt in Höhe von 95 Euro (auf Rechnung 115 Euro) fällig.

Der AWB oder mit der Durchführung des Vollservice beauftragte Dritte haften nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit im Rahmen der Ausführung des Auftrages entstehen. Für die Ausführung des Transportauftrages ist eine schriftliche Haftungsfreistellung erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung des Vollservice.

Der AWB behält sich vor, Sonderleistungen im Einzelfall abzulehnen oder von Vorkasse abhängig zu machen.

Mehrmengenentsorgung
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr ist die Menge des Sperrmülls, der kostenfrei abgeholt wird, auf 3 m³ begrenzt. Sollten Sie im Rahmen der Abfuhr geringere Mehrmengen zu entsorgen haben, so können diese nach Auftrag für 45,00 € je zusätzlicher m³ mitgenommen werden.

Bereitstellung von Sperrmüll an der Straße

Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Metalle dürfen erst am Tage der Abholung an der Straße / auf dem Bürgersteig zur Abfuhr bereitgestellt werden!

Wenn diese Abfälle bereits am Vortag der Abfuhr auf der öffentlichen Verkehrsfläche bereitgestellt werden, haftet der Eigentümer für dadurch entstandene Schäden!

Wie durch die Rechtsprechung (AG Neustadt / Niedersachsen) mit Urteil vom 20.02.2012 - 55C1520/11 - festgestellt wurde, haftet der Eigentümer für eventuelle Schäden an nahe geparkten Fahrzeugen auch dann, wenn Unbekannte den Sperrmüll durchwühlen und dabei das Fahrzeug durch den Sperrmüll beschädigt wurde. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug erst später neben dem schon an der Straße liegenden Sperrmüll geparkt wurde. Das zu frühe Herausstellen von Sperrmüll stellt einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht des Sperrmülleigentümers dar, der zum Ersatz daraus resultierender Schäden verpflichtet.


Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse die Vorgaben der städtischen Abfallsatzung und stellen Sie Ihren Sperrmüll erst am Morgen des mitgeteilten Tages der Abfuhr an die Straße.