Für die gewerbliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen muss der Inhaber einer Fahrerlaubnis die Berechtigung zum Führen dieses Fahrzeuges durch einen EU-Kartenführerschein nachweisen und zudem eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist vorgeschrieben, wenn in Taxen, Mietwagen oder in einem Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen Fahrgäste befördert werden.
Anträge auf auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung werden in den Bürgerbüros entgegengenommen. Der Antrag wird von einem der Bürgerbüros geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung.
Letzte Aktualisierung: 04.02.2022
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