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Übernehmen

Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach

Anlaufstelle für Kulturveranstaltungen, kulturelles Angebot und alle kulturellen Aktivitäten

Wir informieren Sie gerne über:

  • Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen und Feste in unserer Stadt
  • unsere Vereine, die sich für Heimatkunde und Geschichte, Karneval und Brauchtum, Literatur und Kunst, Musik und Theater oder Videofilm engagieren
  • die städtischen Kultureinrichtungen und andere Kulturinstitutionen
  • Fördermöglichkeiten für Projekte


Kontakt
Kulturbüro
Gustav-Lübbe-Haus
Scheidtbachstr. 23
51469 Bergisch Gladbach
Raum: 101
Telefon: Frau Weymans (02202) 14-2554 / Frau Diewald (02202 14-2579)
Fax: (02202) 14-2575
E-Mail: kulturbuero@stadt-gl.de


Aktuelles

Förderung von Kulturprojekten

Wer ein Kulturprojekt in Bergisch Gladbach plant und dafür Mittel aus der städtischen Projektförderung erhalten möchte, kann diese formlos beantragen.

Fristen:
15.11.2024: für Kulturprojekte im 1. Halbjahr 2025
15.05.2025: für Kulturprojekte im 2. Halbjahr 2025

15.11.2025: für Kulturprojekte im 1. Halbjahr 2026
15.05.2025: für Kulturprojekte im 2. Halbjahr 2026

Die Förderung von Kulturprojekten für das Jahr 2026 gilt unter dem Vorbehalt, dass Fördergelder im mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Haushalt bereitstehen.

Die Förderbedingungen können schriftlich oder telefonisch angefordert werden bei Petra Weymans vom Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach, Telefon 02202 / 142554, E-Mail: kulturbuero@stadt-gl.de. Die Richtlinien zur Kulturförderung in der Stadt Bergisch Gladbach können Sie auch hier herunterladen (PDF).


Institutionelle Kulturförderung 2026

Anträge können bis zum 31.08.2025 eingereicht werden.
Antragstellung: per Antrag

Am 01.07.2021 hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach Mittel für eine Institutionelle Kulturförderung in Höhe von 18.000 € p.a. bereitgestellt.

Die institutionelle Förderung können beantragen
• Einzelpersonen (natürliche Personen), Personengruppen, Verbände, Vereinigungen und juristische Personen, mit Wohnort oder Sitz in Bergisch Gladbach
• mit fester Spielstätte bzw. Ausstellungsräumen in Bergisch Gladbach
• deren Ziel es ist, ihren Besuchern, Mitgliedern oder sonstigen teilnehmenden Personen kulturelle Erfahrungen, Bildung und Ausdrucksmöglichkeiten anzubieten.
Büro- und Geschäftsräume sowie Vereinsheime gelten hierbei nicht als Spielstätte oder Ausstellungsräume.

Die Richtlinien zur institutionellen Kulturförderung in der Stadt Bergisch Gladbach können Sie hier herunterladen (PDF). Den Antrag können Sie hier herunterladen (PDF).

Die Ausschreibung 2026 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach und die Kommunalaufsicht.