Eine einfache Melderegisterauskunft kann über das Serviceportal online, oder formlos schriftlich beantragt werden. Für einfache Melderegisterauskünfte steht Ihnen auch ein Formular zur Verfügung (s. Formulare & Informationen). Für die erweiterte Melderegisterauskunft reicht ein formloser Antrag mit einem Nachweis, in dem das berechtigte Interesse deutlich gemacht wird. Die Auskunft erfolgt schriftlich.Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.einfache Melderegisterauskünfte umfassen
Bei erweiterten Melderegisterauskünften muss der/die Antragsteller/in ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft machen (z.B. durch Schuldtitel).erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen
Bei schriftlichen Anfragen muss die Gebühr vorab auf das unten angegebene Konto überwiesen werden und der Meldeanfrage ist ein entsprechender Zahlungsbeleg beizufügen.
Kreissparkasse KölnIBAN: DE93370502990312000015BIC: COKSDE33Verwendungszweck: Kassenzeichen 8006.000 000 4
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024
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