Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Gewässer

Die Gewässerschutzbeauftragte und ihre Aufgaben

Wichtige Ziele und Aufgaben des Abwasserwerks der Stadt Bergisch Gladbach sind:


> Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und –reinigung, sowie den Erhalt der öffentlichen 
   Kanalisation und der Kläranlage zu sichern,

> die Gewässer vorbeugend vor Gefährdungen zu schützen, und

> den ökologischen Wert der Gewässer zu bewahren, zu verbessern oder wiederherzustellen.

Damit dies gelingt, sind eine Vielzahl von Gesetzesvorgaben zu beachten. Die städtische Beauftragte für Gewässerschutz hat unter anderem die Aufgabe, das Abwasserwerk gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes zu überwachen, zu beraten und in jeder Hinsicht zu unterstützen.

Eine wichtige Aufgabe, die erst ein Erreichen der oben genannten Ziele ermöglicht, ist die Kontrolle und Überwachung von Einleitungen in das öffentliche Kanalnetz oder in Fließgewässer. Im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung werden die im Stadtgebiet ansässigen abwasserrelevanten Gewerbe- und Industriebetriebe in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen.

Die Ergebnisse der untersuchten Abwasserproben dienen hierbei den Betrieben und dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlagen dazu, notwendige Schutz- und Sanierungsmaßnahmen zu formulieren und diese dann auch im Sinne des Gewässerschutzes umzusetzen.

Einmal jährlich wird die Gewässergüte der Bergisch Gladbacher Fließgewässer ermittelt. Auf Basis der chemischen und biologischen Untersuchungen ergibt sich ein aussagekräftiges Bild über den qualitativen Zustand der städtischen Bachläufe. Aus dem umfangreichen Datenmaterial lassen sich notwendige Gewässerschutzmaßnahmen ableiten. Die stetige Begutachtung der Fließgewässer ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil für einen erfolgreich betriebenen Gewässerschutz.