Gewässer
Einleitungsstellen - Schnittstellen zwischen Kanalisation und Gewässer
Bei einer Trennkanalisation wird das Niederschlags-wasser von öffentlichen und privaten befestigten Flächen im Regenwasserkanal gesammelt und in einen der Bäche eingeleitet. Je nach Grösse des kanalisierten Einzugsgebietes können dabei erhebliche Wasser-mengen punktuell zusammengefasst werden. Dies hat auf die Gewässer zwei nachteilige Wirkungen:
Zum einen führt die stossweise Belastung mit z.T. mehreren Kubikmetern pro Sekunde dazu, dass die Bachlebewesen mit der Hochwasserwelle fortgespült werden, mit der Folge, dass ganze Gewässerabschnitte biologisch verarmen.
Der zweite Effekt ist eine oft und auf z.T. langen Gewässerabschnitten zu beobachtende Tiefenerosion
Das führt wiederum zu weiteren Problemen:
Erstens, wird das Wasser “kanalisiert”, wodurch es noch schneller abfliesst.
Zweitens, und dieser Punkt ist eng mit dem vorigen verknüpft, ist eine Überflutung des Umlandes (Retentionsflächen) nicht mehr möglich.
So gehen ökologisch wertvolle Überschwemmungs- und wasserwirtschaftlich notwendige Rückhalteflächen verloren.
Die Erkenntnisse über diese negativen Auswirkungen haben dazu geführt, neue Ziele bezüglich der zulässigen hydraulischen Belastung der Fliessgewässer zu definieren. Diese Ziele bestehen darin, den Fliessgewässern nur noch eine ökologisch und wasserwirtschaftlich (Hochwasserschutz) verträgliche Menge an Regenwasser direkt zuzuführen. Dies ist durch verschiedene Massnahmen erreichbar:
- Durch Reaktivierung von natürlichen Überschwemmungsflächen zur Pufferung von Hochwasserwellen.
- Rückhaltung in der Kanalisation (z.B. Regenrückhaltebecken) mit gedrosselter Abgabe an das Gewässer.
Dieser Punkt ist mit z.T. sehr hohen Investitionskosten verbunden, da aufwendige, meist unterirdische Bauwerke mit grossen Volumina erforderlich sind.
- Vermeidung von Regenwasserableitungen in die Kanalisation durch örtliche Versickerung (z.B. wasserdurchlässiges Pflaster, Sickermulden, Sickerschächte o.ä.).
Durch die Umstellung des Gebührenmaßstabes des Abwasserwerks (der gebührenpflichtige Beitrag bemisst sich nach der an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Fläche) wird ein Anreiz für letztgenannten Punkt geschaffen.