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Rechts- und Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe

Junge Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, seelischen oder einer Sinnesbeeintächtigung an ihrem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft behindert werden oder die Behinderung droht, haben ein Recht auf Unterstützung in ihrer individuellen Lebensführung und auf Teilhabe in der Gemeinschaft. 

Eingliederungshilfe umfasst  Leistungen ...

  • ... zur Teilhabe an Bildung in der Schule oder Hochschule.
  • ... zur gleichberechtigten sozialen Teilhabe in der Gemeinschaft.
  • ... zur medizinischen Rehabilitation durch Behandlungen, Therapien oder Hilfsmittel.
  • ... zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Information - Unterstützung - Begleitung

Die Verfahrenslotsin ist eine Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung, deren Mütter und Väter  oder Personensorge- und Erziehungsberechtigte. 

  • Sie beantwortet Fragen zur Eingliederungshilfe.
  • Sie informiert über Rechte und Leistungen der Eingliederungshilfe insbesondere nach SGB IX und SGB VIII.
  • Sie unterstützt die Antragstellung bei den Kostenträgern.
  • Sie begleitet auf Wunsch im weiteren Verfahren, in Gesprächen oder bei Widersprüchen.

Vertrauliche Beratung

In der Beratung werden die individuellen Belange der Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt.

Die Kontakte sind:

  • freiwillig und kostenfrei
  • unabhängig und vertraulich
  • terminiert und erfolgen nach Vereinbarung
  • und erfolgen auf Wunsch z.B. persönlich, telefonisch, schriftlich oder online 

Weiterführende Informationen

Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung