Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Genehmigung (Erlaubnis) für Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum nach § 29 StVO
Werden bei Veranstaltungen o.ä. öffentliche Flächen so in Anspruch genommen, dass sie nicht mehr dem normalen Verkehrs- oder Fortbewegungszweck dienen oder ist eine (Teil-)Sperrung von öffentlichen Flächen erforderlich, so ist eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich.
Darunter fallen z.B. folgende Veranstaltungen
- Fest-/Traditionsumzüge
- Radveranstaltungen
- Motorsportliche Veranstaltungen
- Sportveranstaltungen
- Trödelmärkte
- Filmaufnahmen
Hinweis: Sollten Sie bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen wollen, informieren Sie sich bitte zusätzlich über den zu stellenden Antrag auf der Informationsseite für Gaststättenerlaubnisse.
Unterlagen
- Formloser Antrag mit genauer Beschreibung der Veranstaltung und Angabe über die zeitlichen Dauer der beabsichtigten Straßennutzung
- ggf. Nachweis über den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Pläne und Wegstreckendarstellungen.
Gebühren
Die Gebühren unterscheiden sich nach Art und Größe der Veranstaltung und liegen zwischen 25,00 und 250,00€.