Die Stadt kann nicht dafür Sorge tragen Sie vor jedem Starkregen zu schützen. Daher liegt es auch in Ihrer Verantwortung Maßnahmen am Gebäude bzw. Grundstück umzusetzen. Diese Vorsorgepflicht jedes Einzelnen ist sogar im Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Absatz 2) verankert. Einen 100%igen Schutz vor Überflutung durch Starkregen wird es nicht geben, aber es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten das Risiko von Überflutungsschäden zu minimieren.
Wie kann ich mein Gebäude vor Wassereintritt schützen?
Flyer Wie schütze ich mein Haus vor Starkregen- und Hochwasserfolgen?
Generell empfiehlt es sich erst die potentiellen Gefährdungen zu identifizieren – hierbei kann auch die Checkliste der Stadtentwässerungsbetriebe Köln helfen – um dann Maßnahmen gezielt umzusetzen. Ein Fachplaner kann ihnen dabei weiterhelfen.
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Schutzmaßnahmen um sich vor Wassereintritt ins Gebäude zu schützen.
1. Abschirmung:
Bspw. durch Aufkantungen an Gebäudeöffnungen, Geländemodellierung oder kleinen Mäuerchen. Wichtig hierbei ist, dass durch die eigenen Maßnahmen kein anderer benachteiligt wird.
2. Abdichten:
Bspw. durch fest installierte oder mobile Schutzvorrichtungen wie druckdichte Fenster, Lichtschächte, mobile Fensterklappen oder aber auch durch eine Abdichtung der Außenwände.
3. "nasse Vorsorge":
Bspw. durch eine gezielte Flutung von Gebäudeteilen oder durch Aufständern des Gebäudes. Hier ist zu beachten, dass in den zu flutenden Gebäudeteilen nur wasserunempfindliche Gegenstände gelagert und keine elektrischen Anlagen oder Tanks installiert sind.
Prüfen sie Ihre Rückstausicherung!
In Kellerräumen kann es auch durch Rückstau aus der Kanalisation zu Überflutungen kommen. Das heißt, das Abwasser kann aus Entwässerungsöffnungen (Toiletten, Bodeneinläufe, Waschmaschinen etc.) unterhalb der Rückstauebene (= unterhalb des Straßenniveaus) austreten.
Bitte beachten Sie, dass ein Kanalrückstau nichts Ungewöhnliches ist und zu jeden Witterungsbedingungen, auch bei Trockenwetter auftreten kann. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach ist dazu berechtigt das Kanalnetz zu Stauzwecken zu nutzen. Dadurch kommt es situationsbedingt zu Schwankungen des Wasserstands im Kanal; manchmal auch bis zur Rückstauebene.
Jeder Grundstückseigentümer ist laut Entwässerungssatzung der Stadt Bergisch Gladbach (§ 13 Absatz 2) dazu verpflichtet sich gegen Rückstau zu sichern! Hierzu muss in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eine funktionstüchtige, geeignete Rückstausicherung eingebaut werden.
Gefährdeter Bereich bei einer Entwässerung ohne Rückstausicherung.
Rückstausicherung durch Einbau einer Hebeanlage.
Was kann ich tun um Überflutungen vorzubeugen?
Durch die hohe Bebauungsdichte und den hohen Versiegelungsgrad in den Städten hat das Wasser nur noch wenig Möglichkeiten zu versickern. Zudem fehlt es an natürlichen Rückhalteflächen für das Wasser. Dadurch kommt es bei Starkregen zu einem erhöhten Oberflächenabfluss und Überflutungen.
Durch die Objektschutzmaßnahmen können wir die Gebäude vor Starkregen schützen, es ist aber auch sinnvoll dem Problem der Überflutung vorzubeugen. Dies können wir tun, indem wir gezielt die Versickerungs- und Verdunstungsraten erhöhen oder Flächen zur Speicherung und zur gedrosselten Ableitung von Regenwasser suchen. Solche Maßnahmen lassen sich zum einen auf öffentlichen Flächen (wie Parkanlagen, Grünflächen, Multifunktionalen Flächen) als auch auf Privatgrundstücken umsetzen.
Nachfolgend einige Beispiele für Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge auf Privatgrundstücken:
- Dachbegrünung: Ein Gründach bietet viele Vorteile. Neben dem Rückhalt von Regenwasser dient es zusätzlich der Wärmedämmung und dem Schutz der Dachabdichtung. Die Verdunstung des Regenwassers beugt einer Überhitzung vor wirkt sich damit auch positiv auf das Mikroklima aus. Weiterhin bilden die Gründächer einen zusätzlichen Lebensraum für Insekten und andere Tiere. Hier ist zwischen einer Extensivbegrünung (z.B. Moose, Kräuter, Gräser) und einer Intensivbegrünung (z. B. Rasen, Sträucher, Bäume) zu unterscheiden.
- Eine Fassadenbegrünung, bei der die Pflanzen durch natürliche Einträge mit Wasser versorgt werden ist eine weitere Maßnahme. Sie bietet ähnliche ökologische und klimatische Vorteile wie ein Gründach. Zusätzlich kann es ein Gebäude optisch sehr aufwerten.
- Durch die Entsiegelung von asphaltierten Flächen können z.B. Haus- und Hofflächen etc. verschönert werden und das Regenwasser kann über die unversiegelten Flächen versickern.
- Zu der privaten Regenwasserbewirtschaftung gehören die Flächen-, Mulden- oder Rigolenversickerung sowie eine Speicherung von Regenwasser z.B. durch Zisternen.
Hinweis: Durch die Umsetzung solcher Maßnahmen lässt sich ggf. auch die Regenwassergebühr reduzieren. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserem Flyer - Überflutungsschäden vorbeugen und Gebühren reduzieren.
1 - Dachbegrünung
2 - Fassadenbegrünung
3 - Entsiegelung
4 - Flächen- Mulden- oder Rigolenversickerung
5 - Regenwasserspeicherung
Nützliche Links
Individuelle Beratung - online oder vor Ort:
- Nutzen Sie den Wasser-Risko-Check um sich über das Überflutungsrisiko Ihres Grundstücks bzw. Gebäudes zu informieren. Hier bekommen Sie auch individuelle Schutzmaßnahmen aufgezeigt.
- Der Hochwasser-Pass bietet Möglichkeiten zur individuellen Überflutungsvorsorge mit Fachberatern vor Ort.
Infomaterialen zum anschauen oder lesen:
- Auf der Seite des Hochwasser Kompetenz Centrum e.V. können Sie sich verschiedeneVideos zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge ansehen.
- Die Hochwasserschutzfibel des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen enthält Hinweise zum Objetschutz und zur baulichen Vorsorge.
- Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung stellt einen umfangreichen Leitfaden Starkregen mit Informationen zur Eigenvorsorge zur Verfügung.
- Das Abwassernetzwerk Rheinland informiert unter anderem über den Starkregenindex und stellt weitere Broschüren zum Thema Überflutungsvorsorge zum Download zur Verfügung.