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Aktueller Sachstand zur rechtlichen Situation des Ponyhofs Sonnenschein in Bergisch Gladbach

Am 8. September 2017 hat Marion Hintermaier eine Online-Petition gestartet. Adressat ist Bürgermeister Lutz Urbach der Stadt Bergisch Gladbach.
https://www.change.org/p/b%C3%BCrgermeister-jetzt-gemeinsam-ein-paradies-retten-ponyhof-sonnenschein

Da es sich um ein laufendes ordnungsbehördliches Verfahren handelt, nimmt die Stadt Bergisch Gladbach nur zum aktuellen Sachstand Stellung.

Der Reitplatz des Ponyhofs Sonnenschein liegt im Außenbereich auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet. Der Betrieb eines Reitplatzes ist dort vom Grundsatz her nicht genehmigungsfähig. Daher haben die Betreiber und die Stadt Bergisch Gladbach im Jahr 1998 eine Vereinbarung getroffen. Diese sieht lediglich eine Duldung des Reitbetriebs vor. Diese ist mit Auflagen verbunden und von einer Bedingung abhängig.

Die Auflagen sehen vor, dass der Reitplatz wochentags von 12:30 bis 15:00 Uhr und ab 18:30 Uhr nicht genutzt wird. Ein Reitbetrieb an Sonn- und Feiertagen ist nicht erlaubt.
Zudem lautet die Bedingung bzw. der Vorbehalt der Duldung:
Sollten zukünftig Nachbarbeschwerden aufgrund vermeidbarer Belästigungen an die Behörde herangetragen werden, müsste der Vorgang wieder aufgegriffen und das ordnungsbehördliche Verfahren zur Beseitigung des Reitplatzes eingeleitet werden.

Seit dem Jahr 2015 gibt es Nachbarschaftsbeschwerden, insbesondere über die Nichteinhaltung der Reitzeiten auf dem Reitplatz als auch über die Belästigung durch den aufgewirbelten Staub.
Zudem stellte die zuständige Ordnungsbehörde fest, dass auf der Homepage des Ponyhofs Reitzeiten außerhalb der Auflagen angeboten wurden. So gab es (Stand Juli 2017) samstags Schnupperstunden zwischen 12:15 und 13:15 Uhr, zudem konnten Privattermine von 10:00 und 14:00 Uhr gebucht werden.
Außerdem können Geburtstagsfeiern zwischen 10:00 und 16:00 Uhr durchgeführt werden. Für die Herbstferien können die Interessenten ein Angebot von 9:30 bis 15:30 Uhr nutzen.

Die Betreiberin wurde mehrmals schriftlich aufgefordert, sich an die Auflagen zu halten.
Bereits im Jahr 2015 stellt die Stadt Bergisch Gladbach fest, dass bei Nichteinhaltung der Auflagen die Duldung nicht aufrechterhalten werden kann.

Daher erging am 29. August ein Anhörungsschreiben, das sich auf den Inhalt der Duldung bezieht. Der aus Behördensicht aktuelle Sachstand wird der Betreiberin geschildert. Zudem wird erläutert, dass damit die Duldung gegenstandslos und die Nutzung der Reitanlage nicht mehr möglich sei. Die Betreiberin hat innerhalb eines Monats Zeit, sich zu äußern.

Eine Ordnungsverfügung ist bisher nicht ergangen.