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Stadt verschickt Grundbesitzabgabenbescheide 2017 - Bei Überweisung oder Dauerauftrag: Unbedingt neues Kassenzeichen angeben!

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In den nächsten Tagen verschickt das Team Steuerwesen der Stadt Bergisch Gladbach mehr als 49.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer/innen. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung fest.

Wie berichtet, hat die Stadt Bergisch Gladbach zum 1. Januar eine neue Finanzsoftware eingeführt. Neben neuer Gestaltung der Bescheide gehört zu den wesentlichen Änderungen, dass neue Kassenzeichen vergeben werden. Die alten Kassenzeichen sind nicht mehr gültig, werden aber zur besseren Übersicht noch einmal zusätzlich im neuen Bescheid angegeben.

Den Bescheiden wird ein Hinweisblatt beiliegen, das einen kurzen Überblick über deren Aufbau gibt. Wegen der geänderten Kassenzeichen muss kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Die Beträge werden auch unter den neuen Kassenzeichen weiterhin per erteiltes SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Diejenigen, die ihre Zahlungen durch Überweisungen oder Dauerauftrag erledigen, müssen hingegen unbedingt für eine korrekte Verbuchung das neue Kassenzeichen im Verwendungszweck angeben.

Für Eigentümer mehrerer Immobilien tritt noch eine weitere Änderung ein: Die bisher unter einem einzigen Kassenzeichen erteilten Summenbescheide fallen weg. Stattdessen wird für jedes Objekt ein Einzelbescheid mit eigenem Kassenzeichen erteilt.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümer/innen persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen in Verbindung setzen. Durch die Umstellung auf die neue Software ist die Arbeitsbelastung im Bereich Steuerwesen jedoch groß, und es kann ggfs. in den ersten Wochen des neuen Jahres zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Um die Abwicklung zu beschleunigen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, in dieser Zeit von telefonischen Anfragen abzusehen. Stattdessen können Anfragen gerne per E-Mail (steuer@stadt-gl.de) gestellt werden.

Die jährlichen Hundesteuerbescheide sowie die Bescheide zur Zweitwohnungssteuer werden zu einem späteren Zeitpunkt im Frühjahr 2017 verschickt.