Bei persönlicher Vorsprache ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich!
Namensänderungen
Nachträgliche Erklärung zum Ehenamen
Wenn Sie noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen abzugeben.
Wiederannahme des Geburtsnamens
Als verwitweter oder geschiedener Ehegatte können Sie durch Erklärung Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung Ihres jetzigen Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären, wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihrer Eheschließung.
Diese Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Haben Sie in Bergisch Gladbach geheiratet, dann bringen Sie bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil des Gerichts mit.
- Haben Sie nicht in Bergisch Gladbach geheiratet, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der Eheschließung vor.
Erklärung gem. Bundesvertriebenengesetz oder nach Einbürgerung
Für Personen, die erstmalig unter das deutsche Namensrecht fallen, besteht die Möglichkeit einer unwiderruflichen Namensangleichung, d.h. ausländische Normen werden ans deutsche Namensrecht angeglichen. Informationen zu notwendigen Unterlagen und den Gebühren erhalten Sie beim Standesamt.