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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Mit der so genannten "Hartz IV-Reform" wurden zum 01.01.2005 die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zu einer einheitlichen Sozialleistung zusammen geführt. Die daraus entstandene Sozialleistung bezeichnet man als "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Grundsicherung für Arbeitssuchende unterteilt sich in das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld.

Neben diesen Geldleistungen zum Lebensunterhalt stehen den Berechtigten auch sehr individuelle und zielgenaue Leistungen der Eingliederung in Arbeit zu. Die gesetzlichen Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende finden sich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II).

Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) auf das sogenannte Arbeitslosengeld II (ALG II)haben erwerbsfähige Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis 65 Jahre.

Als erwerbsfähig gilt dabei, wer mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Ebenfalls anspruchsberechtigt nach dem SGB II auf ALG II oder Sozialgeld sind die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II sind die Arbeitsgemeinschaften, Kooperationen zwischen Bundesagentur für Arbeit und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Im Rheinisch-Bergischen-Kreis wird diese Aufgabe duch das Job-Center Rhein-Berg wahrgenommen. In allen kreisangehörigen Gemeinden sind hierzu Kundencenter eingerichtet.

Dienststelle

Kundencenter - Job-Center Rhein-Berg Geschäftsstelle
Job-Center Rhein-Berg Geschäftsstelle
Bensberger Straße 85

51465 Bergisch Gladbach