Kanalisation
Kanal-TV-Untersuchung
Die turnusmäßige optische Inspektion von Abwasserkanälen gehört zu den grundlegenden, gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten jedes Kanalnetzbetreibers.
Resultat jeder TV-Inspektion ist eine aussagekräftige Dokumentation auf neuestem technischen Standard und höchstem Qualitätsniveau.
Die Rechtspflicht leitet sich aus der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser ab.
Abwassernetze, die mehr als 3 Hektar befestigter Fläche entsorgen, unterliegen in NRW den Regelungen der Selbstüber- wachungsverordnung Abwasser (SüwVoAbw) vom 17. Oktober 2013. Das trifft für alle öffentlichen Netze zu und für eine Vielzahl industrieller Liegenschaften. Es wird kein Unterschied zwischen Regen-, Schmutz- oder Mischwasserkanälen gemacht.
Grundsatz der Verordnung ist, dass der Netzbetreiber die Kanalisationsnetze auf Zustand und Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen hat, wobei er sich eines qualifizierten Dienstleisters bedienen kann. Die Überwachung gilt für die Kanäle selbst, aber auch für alle Schächte und sonstigen Bauwerke des Systems wie Rückhaltebecken und Abscheideeinrichtungen etc.
Nach Abschluß der Erstinspektion (31.12.2005) ist das gesamte Netz alle 15 Jahre erneut zu inspizieren, wobei jährlich mindestens 5% der Kanäle zu untersuchen sind.
Die Erfahrungen des IKT Instituts für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, mit der Umsetzung der Selbstüberwachungs- verordnung sehen so aus, dass die Inspektion der kommunalen Netze bislang weitestgehend fristgerecht umgesetzt wurde. Die Erstinspektion industrieller Netze wird jedoch als noch stark defizitär eingeschätzt. Hier ist insoweit Handlungsbedarf angezeigt, als Verstöße gegen die Selbstüberwachungsverordnung -im Falle von Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen durch defekte Kanäle - die Grundlage für einen Umweltstraftatbestand nach § 324 StGB bilden können.