Kultur-Stärkungsfonds "GL hilft der Kultur"
GL hilft der Kultur – 100.000 Euro zur Unterstützung von Kulturschaffenden in Corona-Zeiten
Zweite Bewerbungsrunde - Antrag bis 15. Dezember 2020 möglich
Bereits Anfang September 2020 hat die Stadt Bergisch Gladbach Kulturschaffende dazu aufgerufen, sich um Unterstützung zu bewerben, um finanzielle Einbußen aufgrund der Corona-Beschränkungen abzumildern. Grundlage war ein Beschluss aus der Ratssitzung vom 1. September über den Kultur-Stärkungsfonds „GL hilft der Kultur“, der für das Jahr 2020 einmalig mit einem Betrag von 100.000 Euro ausgestattet wurde.
Das Programm richtet sich speziell an solche Kulturschaffende, bei denen die Nothilfemaßnahmen von Land und Bund an ihre Grenzen stoßen oder nicht zutreffen.
Die Bewerbungsfrist lief am 9. Oktober ab. Gestellt wurden bis dahin 13 Anträge. Das Auswahlgremium aus Vertretern/Vertreterinnen der Politik, der Verwaltung und der Kulturszene/ Brauchtumsszene beschied 10 davon positiv. Bei Fördersummen laut Ausschreibung zwischen 1.000 und 5.000 Euro wurden unterm Strich nicht alle Mittel verausgabt. Deshalb soll nun eine zweite Bewerbungsrunde angeboten werden, um auch denen helfen zu können, die ganz aktuell durch die neuen, harten Einschränkungen von der Schließung der Einrichtungen bzw. der Absage von Veranstaltungen betroffen sind.
Mit dem städtischen Solidaritätsfonds „GL hilft der Kultur“ will die Stadt nun auch in der zweiten Runde freien Kultureinrichtungen, Kultur-/Brauchtumsvereinen, Künstler*innen, Kreativ- und Kulturschaffenden sowie Solo-Selbstständigen im Kulturbereich helfen, bei denen Förderprogramme von Land und Bund nicht oder nur unzureichend greifen und die sich in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Notlage befinden.
Auf der Grundlage des Ratsentscheides hat die Kulturverwaltung drei Förderkulissen entwickelt, die auch für die nun anstehende Bewerberauswahl gelten. Diese Corona-Nothilfe wird als freiwillige und einmalige Zuschusszahlung gewährt. Es handelt sich um eine kommunale Sonderförderung.
Neue Bewerbungsfrist ist der 15. Dezember 2020. Anträge können schriftlich oder digital gestellt werden. Adressat ist die
Stadt Bergisch Gladbach
Fachbereich 4 – Kulturbüro
Scheidtbachstr. 23
51469 Bergisch Gladbach
E-Mail: kulturbuero@56176a7c4b514150b082cb57f59abc18stadt-gl.de.
Über die Anträge entscheidet wie zuvor ein unabhängig besetztes Gremium. Die Entscheidungen sollen, wenn möglich, noch vor Ende des Jahres getroffen werden.
Die drei Förderkulissen:
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Freie Kultureinrichtungen
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Wer kann einen Antrag stellen? |
Freie Kultureinrichtungen (Theater, Museen u.ä.), die infolge der Corona-Pandemie vorrübergehend ihren Betrieb einstellen mussten/müssen. |
Wofür kann der Antrag gestellt werden?
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Unterstützung bei Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie.
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Max. Zuschussbetrag?
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5.000 Euro |
Antragsberechtigung? |
Der Hauptstandort der antragstellenden Kultureinrichtung befindet sich in Bergisch Gladbach.
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Gewährung wenn?
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- Betriebseinnahmen decken nicht die Betriebsausgaben - Keine Unterstützung aus staatlichen Programmen von mehr als 10.000 Euro
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Antragsform? |
Schriftlich per Vordruck bis zum 15. Dezember 2020 |
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Künstlerinnen und Künstler
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Wer kann einen Antrag stellen? |
Künstlerinnen und Künstler, die wegen der Corona-Pandemie durch Einnahmeausfälle bei ihrer künstlerischen Tätigkeit in eine Notlage geraten.
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Wofür kann der Antrag gestellt werden?
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Kompensation für Kulturschaffende für abgesagte Engagements, Ausstellungen, Publikationen, Präsentationen, Projekten, kulturelle Bildungsangebote usw. |
Zuschussbetrag? |
1.000 Euro bis 2.500 Euro; der Fördersatz wird durch das Vergabegremium festgelegt. |
Antragsberechtigung? |
- freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erst-/Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach (nachzuweisen durch Kopie des Personalausweises) - die kulturelle Tätigkeit kann schlüssig nachgewiesen werden, z.B. Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, Künstlerverband o.ä.) - der Lebensunterhalt basiert überwiegend auf der erwerbsmäßigen künstlerischen Tätigkeit |
Gewährung wenn?
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- Veranstaltungsabsagen / Einnahmeausfälle - Keine Unterstützung aus staatlichen Programmen von mehr als 10.000 Euro
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Antragsform? |
Schriftlich per Vordruck bis zum 15. Dezember 2020 |
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Kultur-, Brauchtums- und Heimat-Vereine, kulturelle Fördervereine
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Wer kann einen Antrag stellen? |
Kultur-, Heimat-Vereine, Vereine der Brauchtumspflege, kulturelle Fördervereine |
Wofür kann der Antrag gestellt werden?
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Kompensation für abgesagte Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, zur Heimat- und Geschichtsforschung, Brauchtumspflege usw. |
Zuschussbetrag? |
1.000 Euro bis 2.500 Euro; der Förderstz wird durch das Vergabegremium festgelegt |
Antragsberechtigung? |
Sitz des Vereins in Bergisch Gladbach
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Gewährung wenn?
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- Veranstaltungsabsagen / Einnahmeausfälle - Keine Unterstützung aus staatlichen Programmen von mehr als 10.000 Euro
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Antragsform? |
Schriftlich per Vordruck bis zum 15. Dezember 2020 |
Einzureichen sind:
- weitere Unterlagen (teilweise formlos)
- Aufstellung der nicht vermeidbaren Kosten und ggf. Corona-Pandemie bedingten Kostensteigerungen (z.B. Hygienemaßnahmen /-mittel)
- Aufstellung über entgangene Einnahmen/Erträge/Aufträge, die zur Sicherung des Betriebs, der Existenz, der Vereinsarbeit etc. normalerweise erforderlich und für das Jahr 2020 geplant worden sind, evtl auch mit Ausblick auf das 1. Quartal 2021.
- Nachweise über alle Einnahmen aus anderweitigen Förderprogrammen und Drittmitteln, die aufgrund der Corona-Pandemie beantragt bzw. schon bewilligt worden sind (z. B. aus den Corona-Pandemie bedingten Sofortprogrammen oder Sonderförderungsprogrammen etc. von Bund oder Land NRW, aus einer Ausfallversicherung oder durch anderweitige Finanzierungshilfen).
- Bei natürlichen Personen Kopie des Personalausweises (die Daten Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer und Unterschrift müssen sichtbar sein, die anderen Daten wie Ausweisnummer, Staatsangehörigkeit usw. können geschwärzt werden). Der Personalausweis dient zum Abgleich mit Ihrer Unterschrift im Antrag. Des Weiteren dient dies als Bestätigung, dass Sie in der Stadt Bergisch Gladbach Ihren Erst-/Hauptwohnsitz haben.
- Nachweis über die Rechtsform der gemeinnützigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit (Auszug Vereinsregister, Gewerbeschein, Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK)) oder bei fehlender Mitgliedschaft in der KSK Nachweis der dauerhaften Sicherung des Lebensunterhalts aus professionelle künstlerischer Tätigkeit, mindestens seit dem 1. Januar 2020 oder Nachweis regelmäßiger aber nicht dauerhafter Engagements in Kultureinrichtungen durch Vorlage von Arbeitsverträgen, Bestätigungen usw.