Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Sollten Sie das Bewachungsgewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierzu eine besondere Erlaubnis. Dies gilt sowohl für den Objektschutz als auch für den Personenschutz.
Benötigt weden:
- Schriftlicher Antrag
Der Antrag ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes, in dessen Bereich die Betriebsstätte liegt, zu stellen. In Bergisch Gladbach also beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenhaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer jurstischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
- Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart-O-) können Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Bitte lassen Sie das Führungszeugnis direkt zur Stadtverwaltung Bergisch Gladbach, Gewerbemeldestelle z.H. Frau Koch, schicken
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) Ihres Wohnortes beantragen. Bitte lassen Sie den Gewerbezentralregister-Auszug direkt zur Stadtverwaltung Bergisch Gladbach, Gewerbemeldestelle z.H. Frau Koch, schicken
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
In dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
Des Wohnortes, in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei JAhren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
- Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis 31.12.2012
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal ab 01.01.2013
Ausunft über EInträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte, bzw. für die Zeit ab 01.01.2013 über das Vollstreckungsportal
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
Derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, bzw. die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht
- Unterrichtungsnachweis der IHK
Auch für die Angestellten. Erhältlich ist dieser bei der IHK zu Köln, Untersachsenhausen 10-26, 50667 Köln
- Nachweis über Betriebsvermögen
In der Regel 25.000,-€
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Bei Personenschutz gegen Personenschöden mindestens 1.000.000,-€, bei Objektschutz gegen Sachschöden mindestens 250.000,-€, gegen das Abhandenkommen bewachter Sachen mindestens 15.000,-€, gegen reine Vermögensschäden mindestens 12.500,-€
- Nachweis der Sachkundeprüfung bei der IHK
Die Sachkundeprüfung ist bei der IHK zu Köln, Untersachsenhausen 10-26, 50667 Köln zu absolvieren
- Handelsregisterauszug
Nur bei juristischen Personen
- Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) o.ä., dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, als Geschäftsführerin oder Geschöftsführer, Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender, bei der Antragstellung vorzulegen
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache der oder des Gewerbetreibenden erforderlich.
Die Gebühr für die Erlaubnis beläuft sich auf 1.200,-€.