Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gibt es für die Bürgerinnen und Bürger in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten Beteiligungsmöglichkeiten. So können zum Beispiel Anregungen oder Beschwerden direkt an den politischen Raum - also an den Rat - gerichtet werden.
Wenn Sie ein Anliegen haben, über das aus Ihrer Sicht nur ein politisches Gremium (Rat oder Ausschuss) entscheiden kann, dann können Sie eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einreichen.
Nach § 24 GO NRW hat jede Einwohnerin / jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich
- einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
- schriftlich
- mit Anregungen oder Beschwerden
- in Angelegenheiten der Gemeinde
an den Rat zu wenden.
In Einzelfällen kann der Bürgermeister die Anregungen allerdings entsprechend § 29 a der Geschäftsordnung des Rates ohne Einbindung des Ausschusses unmittelbar zurückweisen, nämlich wenn:
- sie eine Angelegenheit betreffen, für die die Stadt Bergisch Gladbach örtlich oder sachlich nicht zuständig ist;
- eine Behandlung wegen Unleserlichkeit oder fehlender Namens- und Anschriftenangabe nicht möglich ist;
- sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Inhalt haben,
- sie Anregungen und Beschwerden städtischer Bediensteter aus dem Dienst- und Arbeitsverhältnis enthalten,
- mit ihnen lediglich eine Rechtsauskunft begehrt wird, der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt oder gegen die guten Sitten verstößt.
Verfahren
Zur Behandlung der Eingaben an den Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat der Rat den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gebildet. Das Verfahren ist in § 29a der Geschäftsordnung des Rates geregelt. Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung/en wird Ihre Eingabe inhaltlich in einer Vorlage aufbereitet und eingehend in diesem Ausschuss beraten. Sie werden zu der Sitzung eingeladen und erhalten – sofern Ihrerseits erwünscht - Gelegenheit, Ihre Eingabe vor den Politikerinnen und Politikern zu erläutern.
Zu den Anregungen und Beschwerden kann der Ausschuss Empfehlungen, zum Beispiel an den Rat, andere Gremien oder die Verwaltung aussprechen. Eine direkte inhaltliche Entschei-dungsbefugnis steht dem Ausschuss grundsätzlich zu, außer wenn ein anderer Ausschuss oder der Rat inhaltlich zuständig ist.
Öffentlichkeit
Alle Einladungen und Niederschriften sind – sofern sie den öffentlichen Teil betreffen – eine Woche vor beziehungsweise etwa einen Monat nach der Sitzung in der Stadtbücherei, im Bürgerbüro Stadtmitte und im Pressebüro im Rathaus Stadtmitte ausgelegt. Die Unterlagen stehen in der Regel zusätzlich gleichzeitig im Ratsinformationssystem der Stadt online zur Einsicht zur Verfügung
Die richtige Adresse für Anregungen und Beschwerden . . .
. . . nach § 24 GO NRW:
Rat der Stadt Bergisch Gladbach
FB 9 Anregungen und Beschwerden
Postfach 20 09 20
51439 Bergisch Gladbach