Aktionsplan Inklusion
Der Aktionsplan Inklusion, was ist das und warum gibt es ihn?
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behinderten-rechtskonvention = UN- BRK) wurde von der UNO-Generalversammlung in 2006 verab-schiedet. Bundestag und Bundesrat beschlossen das Ratifizierungsgesetz für die Bundes-republik Deutschland im März 2009, sodass die UN-BRK zum 26.03.2009 für Deutschland in Kraft trat.
Der Zweck des Übereinkommens ist:
„den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschen und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. (Art. 1 UN-BRK)
aus Homepage www.behindertenrechskonvention.info:
[…] Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte, bezogen auf die Lebenssituation behinderter Menschen, kon-kretisiert. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern vorherrschende defizitorientierte Verständnis.
Dem Großteil der weltweit rund 650 Millionen behinderten Menschen soll das Übereinkommen erstmalig einen Zugang zu universell verbrieften Rechten verschaffen. Die Vereinten Nationen schätzen, dass nur etwa 40 Staaten, zumeist Industrienationen, eine nationale be-hindertenpolitische Gesetzgebung haben. Zwei Drittel der etwa 650 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern. Zwischen Behinderung einerseits sowie Armut und sozialem Ausschluss andererseits besteht in weiten Teilen der Welt ein unmittelbarer Zu-sammenhang. Während das Weltaktionsprogramm für Menschen mit Behinderungen und die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit von Menschen mit Be-hinde-rungen einen lediglich empfehlenden Charakter haben, wird das Übereinkommen für alle Staaten, die es ratifizieren, verbindlich.
Ziel des Übereinkommens ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewähr-leisten. Mit dieser Zielsetzung bezieht sich das Übereinkommen auf die universellen Men-schenrechte, wie sie in anderen menschenrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Natio-nen anerkannt sind, und steht im engen Zusammenhang mit diesen Übereinkommen.
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen zurück und formuliert zentrale Bestimmungen dieser Dokumente für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft somit keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Men-schenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen.[…]
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag, nämlich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, weitergegeben. Die Kommunen, so auch die Stadt Bergisch Gladbach stellen zu diesem Zwecke Aktionspläne Inklusion auf.
Der „Aktionsplan Inklusion“ mit seinen Zielen und Handlungsfeldern sichert den Inklusions-gedanken in der Stadt und ermöglicht die umfassende Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung. Er zeigt konkrete Schritte zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft.
Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 31.05.2011 beschlossen, einen Aktionsplan Inklusion zu erstellen. Im Juni 2013 wurde das Konzept „Aktionsplan Inklusion vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach verabschiedet.
Mit der Verabschiedung wurde eine Verpflichtung eingelöst, die der Rat mit Unterzeichnung der Erklärung „Die Stadt und die behinderten Menschen“, der sogenannten „Erklärung von Barcelona“, am 11.06.1997 eingegangen ist.
Der erste „Aktionsplan Inklusion 2012-2017“ trat im Juni 2012 in Kraft.
An der Aufstellung des neuen Aktionsplans Inklusion 2018 – 2022 haben teilgenommen:
- der Vorsitzende des Inklusionsbeirates und sein Stellvertreter
- Mitglieder*innen des Inklusionsbeirates Vertreter*innen der Ratsfraktionen
- Vertreter*innen der Verwaltung
- die Gleichstellungsbeauftragte
- die Inklusions-/Behindertenbeauftragte
- interessierte Bürger*innen
Der Aktionsplan Inklusion wurde am 11. Juli 2018 vom Rat der Stadt Bergisch Galdbach beschlossen und ist wie folgt aufgebaut:
1. Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und Einteilung in Handlungsfelder
2. Erläuterungen der Bestandteile aus den Artikeln der UN-BRK (Maßnahmen)
3. Umsetzungsempfehlungen, konkretisiert auf Stadt Bergisch Gladbach
Handlungsfeld 1:
Zugänglichkeit und Mobilität - Barrierefreie Kommunika-tion und Information - Öffentliche Partizipation
Handlungsfeld 2:
Freiheit, Schutz - Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit
Handlungsfeld 3:
Arbeit und Beschäftigung - Schulische, außerschulische und berufliche Bildung
Handlungsfeld 4:
Kulturelle Teilhabe in Sport, Freizeit, Erholung
Der Aktionsplan Inklusion wurde in der Ratssitzung der Stadt Bergisch Gladbach vom 13. Dezember 2022 um weitere zwei Jahre verlängert.