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Übernehmen

Beschallungserlaubnis

Beim Abspielen von Musik (z.B. bei Straßenfesten, Schützenumzügen, oder dergleichen), durch die auch der öffentliche Raum beschallt wird, benötigen Sie eine Beschallungserlaubnis.
Ein entsprechender Antrag kann formlos spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung bei dem Fachbereich 3-32, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach (oder Fax 02202 / 14 23 23) gestellt werden. Darin ist zu vermerken, wo und wann und innerhalb welcher Uhrzeiten die Musikdarbietungen erfolgen sollen. Ebenfalls ist ein Ansprechpartner mit genauer Anschrift und Telefonnummer zu benennen. Die Erteilung einer Beschallungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Für eine rein private Feier (z.B. Polterabend, oder private Geburtstagsfeier) kann keine Beschallungerlaubnis erteilt werden.

Gebühr/Kosten

Die Gebühr beträgt z.Zt. 25,00 €.

Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

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