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Ausschank alkoholischer Getränke

Ausschank alkoholischer Getränke (Bewirtung aus besonderem Anlass ohne Gaststättenerlaubnis)
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.

Beispiele für Anlässe
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.  

Frist zur Antragstellung
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung ein.  

Vorsprache Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.

Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag: Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name und Vorname des Antragstellers, Art, Ort (mit dem Hinweis, ob es sich um eine öffentliche Fläche handelt, oder Privatfläche) und Datum der Veranstaltung, bei öffentlicher Fläche: Größe des Standes, Art der Getränke.  
  • Wichtiger Hinweis In besonderen Einzelfällen sind zusätzlich Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit und/oder zu dem Miet-/Pachtobjekt vorzulegen. Die Information darüber erhalten Sie durch uns.

Gebühr/Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Sie liegt zwischen 25 und 200 Euro.

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: 05.07.2024

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