Die Stadt Bergisch Gladbach ist durch das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) sowie der dazu erlassenen Verordnung über barrierefreie Dokumente (VBD NRW ) und der Kommunikationsunterstützungsverordnung (KUV NRW) verpflichtet, seh-, hör- und sprachbehinderten Menschen eine barrierefreie Kommunikation in Verwaltungsverfahren sicherzustellen, d.h. Schriftstücke und sonstige Kommunikationsformen sind in geeigneter Form zugänglich zu machen. Sie ist auch verpflichtet, seh- und sprachbehinderte Menschen auf ihre Rechte hinzuweisen.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können nach Vorlage ihres Schwerbehindertenausweises ihren Unterstützungsbedarf formlos beantragen
Beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetschern ist zu beachten, dass für die Terminabsprache in der Regel ein Vorlauf von 2-3 Wochen benötigt wird.
Letzte Aktualisierung: 11.03.2019
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