Zum Zweck der Unterbringung von Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen unterhält die Stadt Übergangsheime und eine Betreuungsstelle, die die ersten integrativen Maßnahmen koordiniert.Die zuständige Dienststelle nimmt folgende Aufgaben wahr:
Wenn Spätaussiedler oder Kontingentflüchtlinge Bergisch Gladbach zugewiesen worden sind und nicht sofort über eigenen Wohnraum verfügen, haben sie die Möglichkeit, in einem städtischen Übergangsheim untergebracht zu werden.
Letzte Aktualisierung: 19.01.2022
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