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Spätaussiedlerangelegenheiten

Einweisung und Unterbringung in Übergangsheimen für Spätaussiedler, Beratung und Betreuung, erste integrative Maßnahmen

Zum Zweck der Unterbringung von Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen unterhält die Stadt Übergangsheime und eine Betreuungsstelle, die die ersten integrativen Maßnahmen koordiniert.

Die zuständige Dienststelle nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Bereitstellung geeigneter Unterkünfte,
  • Maßnahmen zur praktischen Lebens- und Integrationshilfe,
  • Vermittlung in privaten Wohnraum,
  • Koordination der am Integrationsprozess beteiligten Träger und interessierten Dritten.

 

Wenn Spätaussiedler oder Kontingentflüchtlinge Bergisch Gladbach zugewiesen worden sind und nicht sofort über eigenen Wohnraum verfügen, haben sie die Möglichkeit, in einem städtischen Übergangsheim untergebracht zu werden.

  • Die Einweisung erfolgt durch eine Einweisungsverfügung.
  • Ein Mietverhältnis wird hiermit nicht begründet. Somit ist z.B. ein Auszug jederzeit, auch ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen, möglich.
  • Für die Dauer der Unterbringung ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten.
  • Es wird eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt, die den Integrationsprozess unterstützt.

Unterlagen

  • Personaldokumente
  • Schreiben von anderen Behörden

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 19.01.2022

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