Ausstellung von Anliegerbescheinigungen:
Grundstückseigentümern bzw. Grundstücksinteressenten wird auf Wunsch bescheinigt, ob noch Straßenbaubeiträge (Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB oder Ausbaubeiträge nach § 8 KAG) für die betreffende Immobilien anfallen können bzw. noch offen sind. Sie können entsprechende Bescheinigungen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail anfordern. Für telefonische und schriftliche Anforderungen verwenden Sie bitte die oben genannten Kontaktdaten. Um eine zügige Bearbeitung von Anfragen per E-Mail sicherzustellen, verwenden Sie bitte die Sammeladresse anliegerbescheinigungen@c0a8dc962aa444e48ad7cc10c9407e5estadt-gl.de. Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 28,- € erhoben.
Letzte Aktualisierung: 17.08.2022
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