Die Bereitstellung von Bauland ist sowohl für gewerbliche als auch für Wohnzwecke eine bedeutsame kommunale Aufgabe. Zur planerischen Ausweisung von Bauland und sonstigen Flächen (Straßen, Spielplätze, Grünflächen) werden Bebauungspläne entworfen. Sie sind - neben den Baumöglichkeiten innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - maßgeblich für die Neugestaltung des Plangebietes. Es besteht fast immer die Notwendigkeit, die vorhandene Grundstücksstruktur der neuen geplanten Nutzung anzupassen. Ziel und Aufgabe der Umlegung ist es, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung Grundstücke so neu zu ordnen, dass sie nach Größe und Zuschnitt eine ordnungsgemäße Bebauung und Erschließung zulassen. Ein Umlegungsverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuchs vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach angeordnet und vom Umlegungsausschuss eigenverantwortlich durchgeführt. Weitere Information zum Thema Umlegung finden Sie hier.
Letzte Aktualisierung: 16.04.2020
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