Zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen und Personen mit sozialen Schwierigkeiten unterhält die Stadt Obdachlosenwohnungen sowie Einrichtungen für die Unterbringung und Betreuung von alleinstehenden Personen mit sozialen Schwierigkeiten.Die zuständige Dienststelle nimmt folgende Aufgaben wahr:
Wenn Sie vorübergehend oder auf unabsehbare Zeit ohne eigenen Wohnraum sind, haben Sie die Möglichkeit, in einer städtischen Unterkunft untergebracht zu werden.
Letzte Aktualisierung: 28.01.2022
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