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Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.


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Hier findet Ihr ein entsprechendes Erklär-Video: Link


Unterlagen

  • Personal- oder Kinderausweis oder Reisepass

Gebühr/Kosten

• Keine Gebühr

Letzte Aktualisierung: 02.10.2023

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