Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein. JugendfischereischeinPersonen zwischen 10 und 16 Jahren, kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen. Der Jugendfischereischein ist bis zum 31.12. des Jahres ausgestellt, in dem er beantragt wird. Jahres- bzw. FünfjahresfischereischeinDie erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischereiprüfung bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich). Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Der Fischereischein oder die Verlängerung ist in einem der Bürgerbüros zu beantragen. Jugendfischereischein
Jahres-/Fünfjahresfischereischein
Letzte Aktualisierung: 15.04.2020
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: