Sie können im Bürgerbüro Ihre Unterschrift, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen lassen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt bzw. dass die Unterschrift persönlich vorgenommen wurde.Beglaubigung von Bescheinigungen, Zeugnissen etc. Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Hinweis: Fremdsprachige Dokumente dürfen nur amtlich beglaubigt werden, wenn sie von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzern übersetzt wurden. Öffentliche Beglaubigungen nach § 129 BGB müssen beim Notar getätigt werden:
Vorsorge- oder Betreuungsvollmachten dürfen nicht durch das Bürgerbüro beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an einen Notar oder an die städtische Betreuungsstelle. Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden) werden nur von dem Standesamt beglaubigt, welches die jeweilige Urkunde auch ausgestellt hat.
Beglaubigungen von UnterschriftenUnterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Pass, notwendig.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien:
Zur Beglaubigung einer Unterschrift:
• Beglaubigung einer Fotokopie 3,75€ • Fertigung einer Fotokopie (pro Seite) 0,80€ • Unterschriftsbeglaubigung 2,00€
Letzte Aktualisierung: 21.03.2023
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