IT Hack: Fortschritte und Konsequenzen, Kfz-Zulassung durch Nachbarkreise gesichert
Die Auswirkungen des Hackerangriffs auf den städtischen Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) halten weiterhin an. Aktuell sind einige Dienstleistungen und Services der Stadtverwaltung nur bedingt oder gar nicht nutzbar. Grund dafür war der Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) Ende Oktober, von dem 72 Mitgliedskommunen, die die Dienste der SIT nutzen, betroffen sind. Da unbekannt ist, wann die SIT das Problem lösen kann, wurde der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bergisch Gladbach einberufen, um sich frühzeitig auf einen möglichen längeren Ausfall vorzubereiten. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zu allen Beeinträchtigungen bei den Services der Stadt. Hinweis: Die Zuständigkeit für die Zulassung von Fahrzeugen liegt beim Rheinisch-Bergischen Kreis. Umtausch Papierführerschein in Kartenführerschein: Der Antrag kann direkt bei der Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises gestellt werden. Terminvereinbarung: https://rbk3.rbkdv.de/TermineRBK/
Welche Ausfälle gibt es aktuell durch den Cyber-Angriff?
Bürgerbüro
- Termine im Bürgerbüro müssen abgesagt werden bzw. wurden bereits abgesagt. Die Bürgerinnen und Bürger werden von den Mitarbeitenden des Bürgerbüros per Mail oder telefonisch informiert.
- Das Online-Terminportal des Bürgerbüros ist nicht erreichbar, sodass keine Termine gebucht werden können.
- In dringenden Fällen und bei besonderen Problemstellungen ist das Bürgerbüro telefonisch (02202/142322) oder per Mail (buergerbuero@stadt-gl.de) erreichbar.
Hinweis: Die Außenstellen des Bürgerbüros in Bensberg und Refrath bleiben vorübergehend geschlossen.
- Ausweis bzw. Passbeantragung:
In dringenden Fällen kann ein vorläufiges Dokument bei einer nicht zuständigen Behörde beantragt werden. Die Dringlichkeit muss mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. (z.B. einer Buchungsbestätigung)
Bitte nehmem Sie telefonisch Kontakt auf unter 02202-142322.
- Abholung von fertig gestellten Personalausweisen und Reisepässen:
Die Dokumente können unter folgenden Voraussetzungen ausgehändigt werden: Das alte Dokument muss vorgelegt werden und der PIN-Brief (für Personalausweis) muss angekommen sein. Bei Abholung von Dokumenten von unter 16-Jährigen (Personalausweis) bzw. unter 18-jährigen (Reisepass): Vorlage des alten Dokumentes, der Einverständniserklärung und Ausweise beider Elternteile und der Geburtsurkunde des Kindes.
- Beglaubigungen:
Dokumente (außer Personenstandsurkunden) können auch bei jeder anderen Kommune (die nicht vom Cyber-Angriff betroffen sind) beglaubigt werden.
- Einschaltung eID-Funktion des Personalausweises bzw. Aktivierung:
Über den unten genannten Link kann online ein Rücksetzbrief beantragt werden. Außerdem kann die Pin-Setzung oder Aktivierung in jeder anderen Kommune (die nicht vom Cyber-Angriff betroffen sind) erfolgen. https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
- An,-Um und Abmeldungen:
Da das Melderegister weder von uns noch von einer anderen Kommune einsehbar ist, sind Meldungen derzeit nicht möglich. Dies wird bei einer möglichen Fristüberschreitung natürlich entsprechend berücksichtigt.
- Meldebescheinigungen:
Meldebescheinigungen können derzeit nicht ausgestellt werden, da wir die Daten im Melderegister nicht einsehen können.
Hier müssten Sie sich mit der Stelle in Verbindung setzen, wo Sie die Bescheinigung vorlegen müssen und die Situation entsprechend erklären.
- Führungszeugnis/Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Der Antrag kann online mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden: (https://www.bundesjustizamt.de) beantragt werden.
Link zu Seite des Bürgerbüros
Standesamt
Das Standesamt bittet die Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen besonderen Situation nur in begründeten Ausnahmefällen um Kontaktaufnahme. Die telefonische Erreichbarkeit des Standesamts ist ab dem 20. November 2023 von montags bis donnerstags jeweils auf die Zeiten von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr beschränkt.
- Urkundenausstellungen sind (mit Ausnahme von Neugeborenen-Urkunden) nicht möglich, da keine Zugriffsmöglichkeiten auf das elektronisch geführte Personenstandsregister und das entsprechende Fachverfahren bestehen.
- Anmeldungen zur Eheschließung sind nur in dringenden Fällen möglich. Verbindliche Terminreservierungen für Eheschließungen über den Online-Buchungskalender TKO scheiden aktuell ebenfalls aus.
- Bereits bestehende und vereinbarte Eheschließungstermine finden statt; Paare erhalten auch ihre Eheurkunde.
- Neugeborenen-Beurkundungen finden ebenfalls weiterhin statt, allerdings kommt es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten
- Die Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen ist auf fristgebundene, dringende Termine beschränkt.
- Sterbefallbeurkundungen werden zurückgestellt, Bescheinigungen hierüber jedoch ausgestellt und herausgegeben, damit alle Bestattungen stattfinden können.
Link zur Seite des Standesamtes
Elektronisches Behördenpostfach (beBPo) - Es dient vor allem der rechtssicheren Kommunikation mit der Justiz sowie Anwälten und Notaren
- das Postfach steht derzeit für eine Nutzung nicht zur Verfügung!
Hinweis: Versender erhalten ggf. keine Benachrichtigung!
Ersatzweise ist die städtische Rechtsabteilung unter der zentralen Nr. 02202 / 14702315 per Telefax erreichbar, an die entsprechende Post gerichtet werden kann.
FB 2 Finanzen - Beeinträchtigung des Zahlungsverkehrs
-regressnahme.
- Zum 15. November 2023 werden in der Regel die Grundbesitzabgaben abgebucht – auch hier muss der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Hinsichtlich des alternativen Zahlungstermins wird die Stadt separat informieren. Ebenso wird mit dem Einzug der Elternbeiträge verfahren.
Wohngeld - Beeinträchtigungen beim Zahlungsverkehr
- Wegen der Zuschlagzahlung des Wohngelds werden ca. 130 betroffenen Haushalte zeitnah angeschrieben. Wegen der momentanen Systemausfälle können Zuschläge, die beispielsweise von einer Änderung der Verhältnisse (Wohnungsgröße oder Personenzahl) abhängen, für den laufenden Monat November nicht gezahlt werden.
Die Stadtverwaltung arbeitet mit Nachdruck an einer Lösung, damit das Wohngeld an alle betroffenen Haushalte zum 1. Dezember ausgezahlt werden kann.
Soziales - Beeinträchtigungen beim Zahlungsverkehr
- Im Fachbereich Soziales, konkret in der Abteilung Soziale Förderung, können die Zahlungen auf Basis der Novemberwerte durchgeführt werden, aber die Anliegen der Kundinnen und Kunden im Sozialamt und im Bereich Asyl können nicht bearbeitet werden, da kein Zugriff auf die Fachsoftware KDN Sozial besteht. Alle, die ein nicht unbedingt akutes Anliegen haben, sind gebeten, ihre Anfrage zu verschieben.
- Die Auszahlungen für Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse für Kitas, OGS, Kindertagespflegen und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden manuell bearbeitet, sodass es hier ggf. zu Verzögerungen kommen kann. Ebenso werden Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Auszahlungen für Mieten, Mündelgelder und Leistungen für Erziehungs- und Eingliederungshilfen manuell ausgezahlt. Unterhaltsvorschüsse werden regulär ausgezahlt.
Gewerbemeldestelle
Die Gewerbemeldestelle hat derzeit keinen Zugriff auf das Gewerbeprogramm. Gewerbeanmeldunge können deshalb aktuell nicht bearbeitet werden.