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Gebührenerhöhung ab 1. Januar 2025

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Sehr geehrte Eltern der Schüler*innen der Städtischen Max-Bruch-Musikschule, liebe Schüler*innen,
in Kürze wird es in der Musikschule erfreulicherweise ausschließlich Lehrkräfte in festen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen geben. Das ist die Folge eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022.
Diese Umstellung zieht höhere Kosten für den Betrieb der Musikschule nach sich. Um die Mehrkosten bewältigen zu können, hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung vom 01.10.2024 verschiedene Maßnahmen beschlossen.
Eine Maßnahme ist die Erhöhung der Unterrichtsgebühren.

Ab dem 1.1.2025 werden die Unterrichtsgebühren um 15% erhöht, wobei es für erwachsene Schüler*innen ab 25 Jahren einen zusätzlichen „Erwachsenenzuschlag“ geben wird. Der Tabelle können Sie entnehmen, was die verschiedenen Unterrichtsangebote in der Musikschule ab Januar 2025 kosten werden. Projekte, die bis 31.3.2025 laufen, sowie die Elementare Musikerziehung, sind davon nicht betroffen.

Aufgrund dieser Gebührenhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum 1.1.2025 zu, das wir Ihnen bis zum 30.11.2024 einräumen. Ansonsten erfolgt automatisch der Gebühren-Einzug zum 15. Januar.
Sollte die Finanzierung für Sie nicht möglich sein, ist auch eine Änderung des Unterrichtsformates denkbar, z.B. ein Wechsel von 45 zu 30 Minuten Unterricht. In schwierigen Fällen kann der Förderverein der Musikschule finanziell unterstützen. Und denken Sie bitte auch an unsere Geschwisterermäßigung.
Die letzte Entgelterhöhung ist 2008 erfolgt, sie war sehr moderat. Wir hoffen daher sehr auf Ihr Verständnis für die aktuelle Veränderung und bedanken uns für Ihre Treue zur Musikschule.
Ein Brief mit gleichem Inhalt werden wir Ihnen in Kürze per Post zusenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Musikschulleitung
Agnes Pohl-Gratkowski, 8.10.2024