Ab der kommenden 12. Kalenderwoche bis einschließlich der 17. Kalenderwoche (Woche nach Ostern) werden die Sprechzeiten des „Bürgerservice Bauen“ der Bauaufsicht nur noch donnerstags in der Zeit von 08.30 bis 12 Uhr angeboten.
Hintergrund ist ein erheblicher Personalmangel sowie die vorrangige Bearbeitung von fristgebundenen Anträgen. Deswegen muss die dienstags stattfindende Sprechstunde bis zum Ende der Osterferien entfallen.
Der „Bürgerservice Bauen“ richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, künftige Hausbauende und investitionswillige Unternehmen in Bergisch Gladbach. Der Umfang der Auskünfte rund um Fragen zum Bauplanungs- und Verfahrensrecht beschränkt sich auf die Inhalte der planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage (§§ 30 – 35 BauGB) und die Rechte und Pflichten, die sich aus Verwaltungsverfahren ergeben. In der Sprechzeit steht eine Kollegin bzw. ein Kollege der Bauaufsicht telefonisch unter der 02202 141684 oder für einen persönlichen Besuch im 2. OG des Rathauses Bensberg zur Verfügung.
Der Service schließt eine Erläuterung von Genehmigungsvoraussetzungen für einzelne Grundstücke nicht mit ein. Ziel des „Bürgerservice Bauen“ ist, in einem sehr frühen Planungsstadium eine Vorstellung über die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vorhabens zu vermitteln.
Neben der Sprechstunde können allgemeine Fragen zum Bauplanungsrecht und Verfahrensrecht an die Mailadresse bauaufsicht@stadt-gl.de geschickt werden. Die Beantwortung der Mails wird sukzessive nach Eingangsdatum vorgenommen, daher wird um Verständnis für etwaige Verzögerungen gebeten. Die Beantwortung allgemeiner bauaufsichtlicher Fragen erfolgt so zeitnah, wie der Dienstbetrieb es ermöglicht.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=2119.