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Bundestagswahl am Sonntag den 23. Februar 2025 – letzte Informationen

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Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet von 8 bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt. Das Wahlbüro weist auf folgende wichtige Fristen hin:

Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr können Bürgerinnen und Bürger beim Direktwahlbüro auf dem Zandersgelände, An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach wählen.

Rote Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 20. Februar 2025 der Deutschen Post übergeben werden, damit diese bis zum Wahltag, 18 Uhr im Wahlbüro eingegangen sind. Rote Wahlbriefe werden noch bis zum Wahltag, 18 Uhr bei der Stadt angenommen. Hierfür stehen die Briefkästen an den Rathäusern, den Stadthäusern und dem Gustav-Lübbe-Haus, Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach zur Verfügung.

Bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr können Wahlunterlagen, die beantragt, aber nicht zugestellt oder verloren wurden, im Wahlbüro reklamiert werden. Hierfür steht die Telefonnummer 02202-14 2888 zur Verfügung. Betroffene Wählerinnen und Wähler können auch persönlich in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach vorsprechen und die Reklamation erklären.

Bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15 Uhr können bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung (z.B. Krankenhauseinlieferung) letztmalig Wahlscheine ausgestellt werden. Zur Prüfung ist eine ärztliche Bestätigung notwendig.

Am Wahltag weist sich der oder die Wählende im jeweiligen Wahlbezirk durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises aus, um die Stimme abzugeben. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, muss ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) vorgelegt werden. Jeder Wählende hat zwei Stimmen. Auf jeder Seite darf nur eine Stimme abgegeben werden. Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander (müssen also nicht derselben Partei gegeben werden), und man kann auch nur eine Stimme abgeben. Der Wille des bzw. der Wählenden muss bei der Kennzeichnung eindeutig erkennbar sein, damit die Stimme gültig ist. Persönliche Anmerkungen auf dem Stimmzettel machen diesen ungültig.
Jeder Stimmzettel ist an der rechten oberen Ecke abgeschnitten. So können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte eine Stimmzettelschablone anlegen und eigenständig wählen.
Die Bundestagwahl ist öffentlich. Jede Person hat das Recht, die Abläufe der Wahl ohne Anmeldung oder Registrierung zu beobachten. Das gilt auch für die Auszählung der Stimmen der Urnenwahl und der Briefwahl. Wo gewählt werden kann, hat jede und jeder Wählende in seiner bzw. ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt bekommen. Die Briefwahlstimmen werden zentral in der Integrierten Gesamtschule in Paffrath, Borngasse 86, 51469 Bergisch Gladbach ausgezählt. Die Wahlhandlung, Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses dürfen nicht behindert oder gestört werden. Wahlwerbung ist am Wahltag im und am Gebäude, in dem gewählt wird, untersagt.

In Bergisch Gladbach sind über 900 Wahlhelfende am Wahltag im Einsatz, denen das Wahlbüro herzlich dankt. Ohne Sie wäre eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht möglich.