Geänderte Verkehrsregelung in der Schloßstraße: Ab Dienstag, 4. Februar 2025, wird in der Schloßstraße wieder eine Vollsperrung eingerichtet. Die Sperrung gilt ab Schloßstraße 20 inklusive des neu eröffneten Bauabschnitts 4.1. Für den Lieferverkehr werden die Möglichkeiten deutlich erweitert: Anlieferungen können dann rund um die Uhr, mit Ausnahme von Markttagen, erfolgen. Für den Individualverkehr ist die Einfahrt untersagt. Die Einhaltung der Regelung wird durch verstärkte Kontrollen überwacht. Die Stadt weist darauf hin, dass Falschparker abgeschleppt werden.
Mit der Vollsperrung kehrt die Stadt zur ursprünglichen Verkehrsregelung zurück und hebt die Einrichtung der temporären Fußgängerzone in der Schloßstraße wieder auf. Diese ist, nach einer Klage, auf Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln aufzuheben (Aktenzeichen 18 L 2487/24). Alternative Verkehrsregelungen in der aktuellen Bauphase scheiden, nach erneuter intensiver Prüfung, mangels verfügbarer Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr aus.
Bestehende Parkbuchten werden im Rahmen der neuen Regelung zu Ausweichbuchten bzw. Lieferzonen umgewandelt. Die Interessenvertretungen von Handel und Gewerbe sind vorab über die neue Regelung informiert worden.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Geschäfte in der Schloßstraße weiterhin erreichbar sind. Im unmittelbaren Umfeld der Schloßstraße steht hierzu weiterhin ausreichend Parkraum zur Verfügung, teils auch kostenfrei. So kann der Bereich hinter dem technischen Rathaus (Burggraben bis Höhe Bergisches Museum inklusive Wiese), zum Beispiel an Samstagen, ohne Parkgebühren genutzt werden.
Alle Informationen zum Umbau der Schloßstraße, inklusive Bautagebuch und Parkmöglichkeiten, gibt es unter https://www.bergischgladbach.de/inhk-startseite.aspx. Durch eine Mail an inhk.bensberg@stadt-gl.de ist eine Anmeldung zum Newsletter für den Umbau der Schloßstraße möglich. Damit sind die Empfängerinnen und Empfänger stets über den Fortgang der Baumaßnahmen informiert.