Im April 2025 führt das Abwasserwerk Bergisch Gladbach an verschiedenen Pumpenschächten des Kanalsystems Wartungsarbeiten durch. Damit kein Abwasser in die Häuser gelangt, werden Anliegerinnen und Anlieger der betroffenen Straßen deshalb nun frühzeitig gebeten, ihre Rückstausicherungen zu überprüfen.
Damit die Arbeiten durchgeführt werden können, ist es notwendig, den Kanal vor den Pumpenschächten während des Betriebs kurzzeitig anzustauen, wodurch die Möglichkeit besteht, dass sich die Abflussrichtung in den Hausanschlussleitungen umkehrt und Abwasser zurückgedrückt wird. Um die Gefahr auszuschließen, dass Abwasser in die tiefergelegenen Räumlichkeiten der betroffenen Gebäude eindringen kann, müssen die Rückstausicherungen im jeweiligen Hausentwässerungssystem einwandfrei funktionieren. Das Abwasserwerk empfiehlt, sich bezüglich Rückstau/Rückstausicherung von einem Fachunternehmen beraten zu lassen. Im Falle eines Schadens übernimmt die Stadt Bergisch Gladbach keine Haftung.
Laut der Entwässerungssatzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung, §13 Abs. 2) sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen – die Satzung sieht vor, dass jedes Gebäude mit einer Rückstausicherung gegenüber dem städtischen Kanalnetz ausgerüstet sein muss. Überall, wo sich Ablaufstellen für häusliches Schmutzwasser unterhalb der Rückstauebene befinden, müssen geeignete und funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik eingebaut sein. Die Rückstauebene ist in der Regel die Straßenoberkante an der Anschlussstelle. Insbesondere bei Grundstücken an Straßen mit Gefälle kann die Rückstauebene auch höher liegen.
Nicht jedes Haus in den betroffenen Straßen ist von den wartungsbedingten Anstauungen betroffen. Insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer der in unmittelbarer Nähe der Pumpenstationen liegenden Gebäude sollten aber im Zweifel überprüfen lassen, ob die Hausentwässerungsanlage den Anforderungen der städtischen Satzung entspricht. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten postalisch noch separat ein Schreiben vom Abwasserwerk Bergisch Gladbach.
Die betroffenen Straßen lauten:
• Am Klutstein
• Auf dem Kirchenfeld
• Broich
• Gronewald
• Im Waldwinkel
• In den Wiesen
• In der Taufe
• Kalmüntener Straße
• Kaltenbroich • Meisheide
• Mutzer Feld
• Oberdreispringen
• Ottoherscheid
• Siefer Hof
• Silberkauler Weg
• Unterheider Weg
• Volbacher Berg
• Zum Kreuzbusch