„Wer klug ist, sorgt vor“ – Unter diesem Motto informiert die Betreuungsbehörde immer wieder an verschiedenen Stationen im Stadtgebiet zu Themen wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, kostenlose und niedrigschwellige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Los geht es am Dienstag, den 28. Januar um 14.30 Uhr in der Seniorenbegegnungsstätte Progymnasium in Bensberg mit einem Vortrag zum Thema Patientenverfügung von Referentin Claudia Freudenberger. Eine Patientenverfügung kann dabei helfen, auch im letzten Lebensabschnitt weiterhin selbstbestimmt leben zu können, wenn eigene Entscheidungen z.B. aufgrund einer unheilbaren Krankheit nicht mehr möglich sind. Wie eine solche Patientenverfügung inhaltlich gestaltet sein kann und worauf man bei der Erstellung und der späteren Nutzung achten sollte, wird in dem Vortrag anhand von Beispielen erörtert. Darüber hinaus besteht ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen.
Der nächste Stopp ist am Mittwoch, den 19. Februar im Gemeindezentrum Bensberg, Im Bungert 3. Der Altenklub trifft sich immer mittwochs dort. Neben einem gemütlichen Kaffeetrinken gibt es auch immer ein buntes Programm durch das Jahr. Am 19. Februar in der Zeit von 14.30 bis 16.30 Uhr widmet sich der Altenklub dem Thema Vorsorgevollmacht. Claudia Freudenberger von der Betreuungsbehörde wird über das Thema informieren, Fragen beantworten und zum Austausch anregen.
Auch in der Volkshochschule können sich ältere Bürgerinnen und Bürger, ihre Angehörigen oder auch andere Interessierte informieren. Am Montag, den 24. Februar und – für Langzeitplaner - am Montag, den 3. November findet ein Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht statt. Unter der Leitung von Andrea Winkelmann von der Betreuungsbehörde startet der Vortrag mit Diskussion um 18 Uhr. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Natürlich wird die Betreuungsbehörde darüber hinaus auch 2025 wieder auf den Wochenmärkten in der Stadtmitte, in Refrath und in Bensberg vertreten sein. Das Team informiert dort über die Erteilung von Vollmachten, das Betreuungsrecht und die Patientenverfügung: Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, entstehen eine Reihe von Fragen, z.B.: Wer regelt ihre Vermögensangelegenheiten? Wer sorgt für ihre Unterbringung? Wer ist Gesprächspartnerin oder -partner von Ärzten und denkt über angemessene Therapie nach? Bürgerinnen und Bürger sollten Vorsorge treffen, indem sie eine Person ihres Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten. Auch nahe Angehörige benötigen eine Vollmacht, um langfristig rechtlich relevante Entscheidungen treffen zu können.
Die Daten, an denen die Betreuungsbehörde auf den Marktständen anwesend ist, werden vorab kommuniziert.
Eine Übersicht zu allen relevanten Themen und den Terminen gibt es auf der Homepage der Betreuungsbehörde unter https://www.bergischgladbach.de/betreuungsbehoerde.aspx.