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Nachtragshaushalt 2025 von Kommunalaufsicht freigegeben

Der Nachtragshaushalt 2025 ist rechtskräftig. Nach dem Beschluss des Rates am Dienstag, dem 10. Dezember 2024 und der zügigen Freigabe durch die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde am Donnerstag, dem 16. Januar 2025 die Bekanntmachung zum Nachtragshaushalt 2025 veröffentlicht.

Erforderlich wurde der Nachtragshaushalt aus Sicht der Verwaltung, um die aktuelle Entwicklung bei Steuereinnahmen und einzelnen Haushaltspositionen, sowie einzelne bisher nicht etatisierte aber notwendige Projekte abzubilden und um diese Veränderungen transparent zu machen. Darüber hinaus wurden 9,5 neue Stellen beschlossen, um die Auswirkungen des sogenannten „Herrenberg“-Urteils des Bundessozialgerichtes von 2022 umzusetzen. Aufgrund der Rechtsprechung wurde es notwendig, für Musikschullehrkräfte die Honorarverträge in Anstellungsverträge überzuleiten (s.a. Drucksachen Nr. 0452/2024).

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2025, wie durch den Stadtrat im Dezember 2024 beschlossen, erhöht sich gegenüber dem Doppelhaushalt 2024/2025 um 8.394.987 Euro auf 400.803.934 Euro, der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen erhöht sich um 6.727.051 Euro auf 470.126.697 Euro. Wie bereits in den Vorjahren wurde auch im Nachtragshaushalt 2025 durch den Ansatz eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 8.904.833 Euro der städtische Mittelbedarf eingekürzt. Somit wurde die Notwendigkeit der Rücklagenentnahme verringert.
Dadurch reduzieren sich die geplanten Aufwendungen 2025 auf 461.221.864 Euro.
Somit verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 60.417.931 Euro.

Die Grundsteuer A liegt seit 2018 bei 297 v.H. Durch die Reform der Grundsteuer B und dem Ratsbeschluss differenzierte Hebesätze zur Grundsteuer heranzuziehen ergeben sich folgende Hebesätze:
Grundsteuer B – Wohngrundstücke vermindert sich um 133 v.H. auf 598 v.H.
Grundsteuer B – Nicht- Wohngrundstücke erhöht sich um 142 v.H. auf 873 v.H.
Mit diesen Hebesätzen soll die Aufkommensneutralität der Grundsteuer B gegenüber vor der Grundsteuerreform sichergestellt werden. Die Gewerbesteuer liegt seit 2011 unverändert bei 460 v.H.

Wie im Doppelhaushalt 2024/2025, kann auch im Nachtragshaushalt der Haushaltsausgleich durch die zulässige Inanspruchnahme der Rücklagen erreicht werden. Erstmals kam im Rahmen der Mittelfristplanung ein Verlustvortrag im Jahr 2028 zum Tragen, der durch eine Änderung der rechtlichen Vorschriften möglich wurde. Dadurch konnte ein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept weiterhin vermieden werden. Im Zuge des Haushaltsbeschlusses wurde die Verwaltung vom Rat zudem beauftragt, Maßnahmen zu finden, mit denen die eingeplante Erhöhung der Grundsteuer B in 2026 abgewendet werden soll. Über diese Maßnahmen soll dann der Rat beraten und entscheiden.

Der Rheinisch-Bergische Kreis weist in seiner Haushaltsbestätigung darauf hin, dass im Nachtragshaushalt keine wesentlichen Verbesserungen zu erkennen sind, weshalb die Hinweise zum Doppelhaushalt 2024/2025 ausdrücklich und unverändert fortgelten: „Der Haushalt der Stadt Bergisch Gladbach weist ein hohes strukturelles Defizit auf, dem die Stadt in den kommenden Jahren über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus begegnen muss. Die Stadt steht somit vor gewaltigen Herausforderungen, die ein zielgerichtetes, strategisches und einvernehmliches Handeln aller Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung erfordern. Alle Akteure sind gehalten, die Konsolidierung des Haushaltes konsequent anzugehen und umzusetzen.“

„Die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes für 2024/2025 hat sich als richtige Entscheidung erwiesen. Die Grundaussagen wurden durch den Nachtragshaushalt nicht verändert – mit den Anpassungen wird lediglich die weitere regelgemäße wie ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewährleistet“, sagt Bürgermeister Frank Stein zu dem freigegebenen Nachtragshaushalt. Stadtkämmerer Thore Eggert ergänzt: „Unabhängig von dem Nachtragshaushalt ist die Zielsetzung für den Bergisch Gladbacher Haushalt weiterhin ein strukturell ausgeglichener Haushalt. Die richtigen Weichen wurden hierfür in den letzten Jahren z.B. mit dem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept und der Haushaltssanierungs- und Nachhaltigkeitssatzung gestellt, die es nun von allen Akteuren weiterhin konsequent einzuhalten gilt. Nur dadurch stellen wir sicher, dass die Umsetzung der geplanten notwendigen wie zukunftsorientierten Maßnahmen für Schulen, Kitas, Straßen und Klimaschutz- und Klimafolgenbeseitigung weiter vorangetrieben werden kann.“