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Gericht kippt temporäre Fußgängerzone in der Schloßstraße - Vollsperrung wird wieder eingerichtet – für die Händler ändert sich de facto nichts

Gericht kippt temporäre Fußgängerzone in der Schloßstraße - Vollsperrung wird wieder eingerichtet – für die Händler ändert sich de facto nichtsBild vergrößern

Um die Anlieferung der Ladenlokale in der Schloßstraße auch während der Baustellenzeit zu gewährleisten, wurde von der Stadtverwaltung im oberen, bereits fertig gestellten Teil, eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet. In einem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln nun entschieden, dass dies nicht zulässig ist (Aktenzeichen 18 L 2487/24). In Kürze wird voraussichtlich wieder eine Vollsperrung der Straße zwischen der Baustelle und Hausnummer 20 eingerichtet. Für die Händler ändert sich de facto nichts.

Durch die nicht vorhandene Wendemöglichkeit und die zu geringen Straßenbreiten für Zweirichtungsverkehr ist es nicht möglich, Autofahrende in den betroffenen Straßenabschnitt einfahren zu lassen. Die Stadtverwaltung hat vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden oder den Zweirichtungsverkehr auf der vorhandenen Straßenbreite zu ermöglichen. Die gesetzlichen Vorhaben verhindern dies aber eindeutig. Deshalb wird das Schild zum Einfahrtsverbot fest im Boden montiert und durch eine Absperrschranke ergänzt. Verstärkte Kontrollen sind vorgesehen.

Die Anlieferung der Geschäfte wird wie bisher lediglich zu gesetzten Lieferzeiten montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr und samstags zwischen 6 und 10 Uhr möglich sein. Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für den Anlieferverkehr werden auf die neue Verkehrssituation umgeschrieben und neu versendet. Für die Händler ändert sich also nichts.

Der Beschluss hat auf die bisher verhängten Buß- und Verwarngelder keinen Einfluss. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

Die Vollsperrung des Straßenabschnitts ist nicht in Gänze neu: Vor Einrichtung der temporären Fußgängerzone wurde ebenfalls vollgesperrt. Zahlreiche Autofahrende haben sich in diesem Zeitraum nicht an die geltende Einfahrtsregelung gehalten, die nicht fertig gestellte Schloßstraße als Parkraum genutzt, zu Fuß Gehende gefährdet und das neu eingerichtete Mobiliar beschädigt.

Gegen Falschfahrende wird die Ordnungsbehörde bei der erneuten Vollsperrung verstärkt vorgehen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die geltenden Regelungen zu beachten, um unnötige Gefahren und eine weitere Beschädigung des neuen Straßenmobiliars zu vermeiden.

Nach dem Beschluss wird nun ein neuer Verkehrszeichenplan erarbeitet. Sobald die ausführende Firma den Plan eingereicht hat, kann die geänderte Verkehrsregelung angeordnet und umgesetzt werden. Die Vollsperrung wird zeitnah umgesetzt.

Für Rückfragen bittet die Stadtverwaltung darum die bekannten und auf der Homepage des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Bensberg unter https://www.bergischgladbach.de/stadtteilbuero-bensberg.aspx veröffentlichten Kommunikationswege per Mail oder die mittwochs zwischen 10 und 12 Uhr stattfindende Sprechstunde im Stadtteilbüro, Schloßstraße 59, zu nutzen.