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InHK Bensberg: Nächster Bauabschnitt startet in der Schloßstraße

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Der Umbau der Schloßstraße rückt wieder ein entscheidendes Stück voran: Noch in dieser Woche startet wie geplant der Bauabschnitt 2.2. Er reicht von Hausnummer 58 bis 66. Neben Tiefbauarbeiten und dem Verlegen des Natursteins im Fußgängerbereich und auf der Straße stehen in diesem Bauabschnitt vor allem Vorbereitungen zur Errichtung des Fontänenfelds vor der Schlossgalerie auf der Agenda.

Hier ist der Einbau von Spundwänden für die Pumpkammer geplant. Zudem dient der aktuelle Abriss der Treppenanlage vor Schloßstraße 65 als Vorbereitung für den kommenden Bauabschnitt. Sämtliche Baumaßnahmen orientieren sich dabei an der geplanten Winterpause auf der Baustelle in der Schloßstraße. Diese reicht von KW 50 im Jahr 2024 bis KW 2 im Jahr 2025 und ist gedacht, um das Weihnachtsgeschäft von Handel und Gewerbe in der Schloßstraße nicht zu beeinträchtigen. Der Bauabschnitt 2.2 wird in 2024 so weit vorangetrieben, wie die Pflasterarbeiten vor der geplanten Pause abgeschlossen werden können.

Vor der Weihnachtspause sind zudem weitere Neupflanzungen von Bäumen in den bis dahin fertiggestellten Baumgruben geplant. Genaue Termine für die Pflanzungen werden derzeit abgestimmt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden gebeten, die Absperrungen im Abschnitt 2.2 zu beachten. Die Regelungen für den Verkehr bleiben wie gehabt bestehen: So ist die Zufahrt aus der Straße „Am Stockbrunnen“ weiterhin nur bis zum unteren Wendehammer möglich.

Informationen zum Umbau der Schloßstraße stehen im Bautagebuch zur Schloßstraße bereit, das unter https://www.bergischgladbach.de/bautagebuch-schlossstrasse.aspx verfolgt werden kann. Dort können Interessenten auch die aktualisierte Bauablaufplanung einsehen, um sich über aktuelle und geplante Schritte der Baumaßnahmen zu informieren. Aktuelle Hinweise gibt es zudem im Newsletter zum Umbau der Schoßstraße, der mit einer kurzen Mail an inhkfa2b48d0263b49c2b78c0b4f08a28d10.bensberg@0dcf3cf193864c15ad70999977396bfestadt-gl.de abonniert werden kann.