Den Radverkehr beschleunigen? Aber sicher!
Das ist das höchste Gebot bei den neu angeordneten Grünpfeilen für den Radverkehr im Stadtgebiet. Insgesamt sind fünf dieser Schilder im Stadtgebiet an ausgewählten Kreuzungen angebracht worden.
Voraussetzung für den Grünpfeil für den Radverkehr ist ein sicheres und störungsarmes Rechtsabbiegen an roten Ampeln. Eingebracht wurde das Thema seitens der Politik. Denn mit nur einer kleinen Maßnahme wie dieser können Wartezeiten reduziert werden und der Radverkehr gelangt schneller an sein Ziel. Dies wiederum stärkt den Umweltverbund. „Es gilt, auch mit einfachen Maßnahmen Verbesserungen für den Fahrradverkehr voran zu bringen. Das verbessert Wegevorteile und die Akzeptanz des Fahrrads als modernes und umweltfreundliches Verkehrsmittel“, erklärt Ragnar Migenda, Beigeordneter für Stadtentwicklung und die Verkehrsplanung.
Aber was bedeutet das Verkehrsschild mit dem grünen Rechtsabbiegepfeil und dem Fahrradsymbol eigentlich? An den betroffenen Stellen müssen die Radfahrenden bei einer roten Ampel wie gewohnt anhalten. Der Radverkehr darf dann aber trotz roter Ampel rechts abbiegen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmenden dabei gefährdet werden.
Dabei ist zu beachten, dass das Rechtsabbiegen bei einer roten Ampel für den Radverkehr erlaubt ist, aber nicht vorgeschrieben. Außerdem gilt das Verkehrszeichen ausschließlich für den Radverkehr.
Die neuen Verkehrsschilder werden in einer Testphase hinsichtlich regelkonformer Nutzung und Sicherheitsaspekten beobachtet. Bei einer positiven Bilanz werden die Verkehrsschilder auf weitere Standorte erweitert.
An folgenden Kreuzungen werden die Grünpfeile getestet:
- Odenthaler Straße, rechtsabbiegend in die Laurentiusstraße
- Paffrather Straße, rechtsabbiegend in die Nußbaumer Straße
- Kempener Straße, rechtabbiegend in den Neuenhauser Weg
- Kempener Straße, rechtsabbiegend in die Katterbachstraße
- Altenberger-Dom-Straße, rechtsabbiegend in den Schlagbaumweg