Die Friedhofsverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach als Teil der Abteilung StadtGrün informiert, dass in den nächsten Wochen die Grabsteine auf den fünf städtischen Friedhöfen auf ihre Standsicherheit überprüft werden.
Damit wird sichergestellt, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Grabrechten ihrer Pflicht nachkommen, die Grabgedenkzeichen auf der Grabstätte stets standsicher zu halten.
Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Pflicht, die Grabsteine auf ihren Friedhöfen einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu prüfen. Diese Prüfung wird in diesem Jahr ab Montag, den 1. Juli bis voraussichtlich Sonntag, den 14. Juli 2024 erfolgen.
Dabei verwenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung einen sogenannten Kipp-Tester. Ein Gerät, durch das ein Prüfdruck von 300 Newtonmeter (ca. 30 kg) auf eine der Langseiten des Grabsteins gebracht wird. Dabei darf er sich nicht bewegen, um als standsicher zu gelten. Grabmale, die dem Prüfdruck nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen, der auf die Notwendigkeit hinweist, ihn befestigen zu lassen. Gefährlich unsichere Grabsteine werden bei der Prüfung abgestützt oder umgelegt.
Die Inhaberinnen und Inhaber der Grabrechte werden außerdem von der Friedhofsverwaltung schriftlich darüber informiert, dass es erforderlich ist, die Grabmale entsprechend der Friedhofssatzung durch ein Fachunternehmen wieder herrichten zu lassen. Danach benötigt die Friedhofsverwaltung die von diesem Betrieb ausgestellte schriftliche Standsicherheitsbescheinigung.