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Doppelhaushalt 2024/25 von Kommunalaufsicht freigegeben – Konsequente Konsolidierungsbemühungen weiterhin gefordert

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Der Doppelhaushalt 2024/25 der Stadt Bergisch Gladbach ist durch die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises freigegeben worden.

Die im Rahmen des beschlossenen Haushaltes durch den Rat genehmigten neuen Stellen aus dem Stellenplan 2024 können ausgeschrieben werden, Beförderungen ausgesprochen und Zuschüsse ausgezahlt werden. Und noch wichtiger: Die dringend notwendigen Maßnahmen, insbesondere im Bereich Schulbau, können nun auch formal auf den Weg gebracht oder gestartet werden.

Dazu Stadtkämmerer Thore Eggert: „Neben meinem Dank für die kollegiale Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht in diesem ungewöhnlichen Haushaltsaufstellungsverfahren geht dieser auch erneut an mein Team des Fachbereichs Finanzen. Vor dem Hintergrund der immer noch anhaltenden Datenprobleme durch den Hackerangriff auf die SIT im vergangenen Jahr und die Änderung der Rahmenbedingungen Ende Februar mit der Verabschiedung des dritten Weiterentwicklungsgesetzes des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), war dies ein ganz besonderes Verfahren. Die Kolleginnen und Kollegen haben wirklich Großartiges geleistet.“

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge, wie durch den Stadtrat im März 2024 beschlossen, beläuft sich im Ergebnisplan 2024 auf 351.772.287 Euro, der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 430.086.515 Euro. Wie bereits in den Vorjahren wurde durch den Ansatz eines globalen Minderaufwands – zulässig sind hier seit der Gesetzesänderung 2 Prozent des Gesamtaufwandes – in Höhe von 8.601.730 Euro der städtische Mitteilbedarf eingekürzt. Somit wurde die Notwendigkeit der Rücklagenentnahme verringert.
Dadurch reduzieren sich die geplanten Aufwendungen 2024 auf 421.484.785 Euro. Für 2025 belaufen sich die ordentlichen Erträge auf 376.180.989 Euro, die ordentlichen Aufwendungen auf 440.812.856 Euro und der globale Minderaufwand auf 8.816.257 Euro. Somit werden die geplanten Aufwendungen 2025 auf 431.996.599 Euro verringert. Durch den Doppelhaushalt besteht nun bis Ende 2025 Planungssicherheit und der Haushalt kann durchgehend in Gänze bewirtschaftet werden.

Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze konnten damit konstant gehalten werden. Die Grundsteuer A liegt seit 2018 bei 297 v.H., die Grundsteuer B seit 2022 bei 731 v.H. und die Gewerbesteuer schon seit 2011 unverändert bei 460 v.H.

Wie in den Vorjahren kann der Haushaltsausgleich durch zulässige Inanspruchnahme der Rücklagen erreicht werden. Erstmals kam im Rahmen der Mittelfristplanung ein Verlustvortrag im Jahr 2028 zum Tragen, der durch eine Änderung der rechtlichen Vorschriften möglich wurde.

Stadtkämmerer Thore Eggert sagt: „Wir sind froh, dass unser Haushalt durch die Kommunalaufsicht bestätigt wurde. Die Zielsetzung für den Bergisch Gladbacher Haushalt muss aber weiterhin ein strukturell ausgeglichener Haushalt sein. Bereits im Vorjahr haben wir mit dem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept die richtigen Weichen gestellt, die es nun weiterhin konsequent einzuhalten gilt. Dreh- und Angelpunkt der Haushaltsstrategie ist und muss nun eine umsichtige und nachhaltige Haushaltsbewirtschaftung und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente durch alle Beteiligte sein.“

Der Rheinisch-Bergische Kreis weist in seiner Haushaltsbestätigung vom 04.06.2024 gleichwohl darauf hin, dass mit Blick auf die kommenden Jahre ein verantwortliches Handeln unverzichtbar ist: „Der Haushalt der Stadt Bergisch Gladbach weist ein hohes strukturelles Defizit auf, dem die Stadt in den kommenden Jahren über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus begegnen muss. Die Stadt steht somit vor gewaltigen Herausforderungen, die ein zielgerichtetes, strategisches und einvernehmliches Handeln aller Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung erfordern. Alle Akteure sind gehalten, die Konsolidierung des Haushaltes konsequent anzugehen und umzusetzen.“

Stadtkämmerer Thore Eggert ist sich der Herausforderungen bewusst und begrüßt den Appel der Kommunalaufsicht: „Disziplin, verantwortliches Handeln in der Ausgabenpolitik und der Aufgabenwahrnehmung aller Beteiligten sind dringend notwendig, um auch weiterhin selbstbestimmt agieren zu können. In der langjährigen Planung gelingt uns dank des freiwilligen Haushaltsicherungskonzeptes rechnerisch die Voraussetzung eines Haushaltsausgleichs weiterhin, so dass weiter an der Umsetzung der geplanten notwendigen wie zukunftsorientierten Maßnahmen für Schulen, Kitas, Straßen und Klimaschutz- und Klimafolgenbeseitigung gearbeitet werden kann. Es bleiben aber weiterhin erhebliche Risiken und Unwägbarkeiten für die Zukunft bestehen, denen wir mit finanzverantwortlichem Handeln begegnen müssen. Für den Umgang mit diesen Herausforderungen geben insbesondere der Haushaltsbegleitbeschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 und die Haushaltssanierungs- und Nachhaltigkeitssatzung von 2023 wichtige Leitlinien vor.“

Durch die Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt am 11. Juni 2024 wird der Haushalt am 12. Juni 2024 rechtskräftig.