Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Stadt Bergisch Gladbach verschickt Grundbesitzabgabenbescheide 2024 später – Dauerbescheide bei Hunde-, Gewerbe- und Zweitwohnungsteuer

Stadt Bergisch Gladbach verschickt Grundbesitzabgabenbescheide 2024 später – Dauerbescheide bei Hunde-, Gewerbe- und ZweitwohnungsteuerBild vergrößern© Pixabay

Die Stadt Bergisch Gladbach versendet grundsätzlich in den ersten Wochen des neuen Jahres die Grundbesitzabgabenbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet Bergisch Gladbach. Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung für das aktuelle Jahr festgesetzt. 2024 verschiebt sich der Versand der Bescheide.

Durch den Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) kann der Grundbesitzabgabenbescheid 2024 nicht wie gewohnt erstellt werden. In Folge des Cyberangriffs fiel auch für lange Zeit das Kassenprogramm aus, so dass seit dem 15. November 2023 keine Lastschrifteinzüge erfolgen konnten.

Wann mit der Zusendung der Grundbesitzabgabenbescheide zu rechnen ist, kann die Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen bzw. beeinflussen. Die Abteilung Kommunalsteuern legt Wert darauf, die Grundbesitzabgabenbescheide möglichst zeitnah mit den aktuellen Änderungen zu versehen. Dies kann aufgrund der aktuellen Situation nicht gewährleistet werden. So konnten z.B. die im zurückliegenden Jahr unterjährig vorgenommene Abfallbehälterwechsel und Korrekturen bei den Straßenreinigungsgebühren nicht verarbeitet werden.

Bei den Steuerbescheiden für Hunde-, Gewerbe- und Zweitwohnungsteuer hatte die Abteilung Kommunalsteuer, um Kosten und Material (Papier- und Porto- sowie Transportkosten) zu sparen, auf Dauerbescheide umgestellt. Der bisher übliche Versand am Jahresanfang entfällt hier also. Damit die Steuerzahlenden nochmal alle Hinweise kompakt nachlesen können, informiert das Team Kommunalsteuern über die wesentlichen Punkte hierzu:

Hundesteuer

Die aktuelle Hundesteuersatzung stammt vom 13. Dezember 2022 und ist seit dem 1. Januar 2023 gültig. Mit ihr haben sich einige Punkte geändert:

• Seit dem 1. Januar 2023 wird die Hundesteuer in zwei Raten fällig, einmal am 1. März und am 1. September
• Der Hundesteuer-Dauerbescheid aus Januar 2023 gilt solange, bis sich die Verhältnisse ändern.

Es bleibt bei der Hundesteuer, die im letzten Bescheid abgelesen werden konnte. Nur bei der Abmeldung des Hundes oder bei steuerrelevanten Änderungen (Wegzug, Anzahl der Hunde, etc.) ergeht ein neuer Hundesteuerbescheid, sobald eine Bearbeitung wieder möglich ist. Notwendige Formulare (Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, SEPA-Mandat) können unter www.bergischgladbach.de/kommunalsteuern.aspx abgerufen werden.

Gewerbesteuer und Zweitwohnungssteuer

Die Fälligkeiten der Gewerbesteuer sind jeweils der 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Die Fälligkeiten der Zweitwohnungssteuer sind jeweils der 1. April und der 1. Oktober.

Auch hier gilt: 2024 werden keine neuen Bescheide Anfang des Jahres verschickt. Es bleibt bei der Höhe der Steuer, solange kein neuer Bescheid versendet wird.

Hinweise Stadtkasse

Die Beeinträchtigungen durch den Cyberangriff haben auch den Zahlungsverkehr in der Stadtkasse massiv getroffen. Das gilt für alle Arbeiten in der Stadtkasse und besonders auch für das Einziehen von Lastschriften. Seit wenigen Tagen steht die Software eingeschränkt zur Verfügung. Alle entstandenen Rückstände müssen nun „von Hand“ aufgearbeitet werden. Das wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Sobald die Rückstände aufgearbeitet sind und Lastschrifteinzüge wieder möglich sind, werden die neuen geänderten Abbuchungstermine frühzeitig in der Presse bekanntgegeben. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Verzögerungen.

Alle Auswirkungen des Cyber-Angriffs auf die SIT sind auf der städtischen Homepage unter https://www.bergischgladbach.de/cyber-angriff-auf-die-sit.aspx zusammengefasst.